Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 10720
Eingetragen
31.5.1996
Branche
Personenbeförderung im EisenbahnverkehrBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - bei weitestgehender Schonung der natürlichen Umwelt - die Bereitstellung verkehrswirtschaftlicher Dienstleistungen insbesondere das Befördern von Personen im Rahmen des schienengebundenen sowie des nicht schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehören der Betrieb mit einem Stadtbahn-System in der Region Saar, der Betrieb im eigenen und fremden Namen mit Bussen in der Region Saar, der Bau und die Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen und die Erbringung von mit dem Personenverkehr zusammenhängenden Dienstleistungen im eigenen und fremden Namen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Nagel
seit 10.1.2023
Geschäftsführer
Michael Irsch
seit 1.8.2019
Prokura
Prokura
Christian Schmeer
seit 15.7.2019
Prokura
Torsten Burgardt
seit 15.7.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert40.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landeshauptstadt Saarbrücken
40.00%
Landeshauptstadt Saarbrücken
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Saarbahn GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Saarbrücken

1. Angaben zur Gesellschaft und Unternehmensführung

1.1 Angaben zur Gesellschaft

Die Saarbahn GmbH (Saarbahn) wurde im Jahr 1996 gegründet und ist im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Regionalverband Saarbrücken und insbesondere der Landeshauptstadt Saarbrücken aktiv. Die Saarbahn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 10720 eingetragen. Das Stammkapital der Saarbahn zum Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug unverändert umgerechnet 511.291,88 € (per 31.12.2022: 511.291,88 €).

Die Saarbahn bildet zusammen mit den Gesellschaften Saarbahn Netz GmbH (SB Netz) und der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG (GSS) das Geschäftsfeld Mobilität des Stadtwerke Saarbrücken Konzerns. Dabei wird der Fahrbetrieb einschließlich der Linienkonzessionen von der Saarbahn und der Bereich Infrastruktur, Werkstätten und TramTrain-Flotte von der SB Netz wahrgenommen. Die GSS ist im Wesentlichen im Bereich des Immobilienmanagements tätig und übernimmt Funktionen in der Altersvorsorge für den Mobilitätsbereich. Im Gegensatz zur Saarbahn bzw. SB Netz hat die GSS keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Heute bilden Saarbahn und SB Netz mit zusammen über 600 Mitarbeitenden und einem Außenumsatz von über 50 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, d.h. im Berichtsjahr, das mit Abstand größte kommunale ÖPNV-Unternehmen im Saarland.

1.2 Gesellschafterstruktur und Konzerneinbindung

Die Anteile an der Saarbahn wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr durchgängig von der SB Netz (100,0 %) gehalten.

Die Saarbahn wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen.

1.3 Beteiligungen der Saarbahn

Die Saarbahn hielt im Berichtsjahr wie im Vorjahr nur die Beteiligung an der Saar-Bus GmbH (in Liquidation).

1.4 Corporate Governance

Seit 1996 besteht für die Saarbahn ein Aufsichtsrat. Entsprechend bildeten auch im Berichtsjahr die Geschäftsführung und Aufsichtsrat eine zweistufige Führungs- und Kontrollstruktur. Die beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführungstätigkeit und ist unter anderem für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung zuständig.

Der Aufsichtsrat der Saarbahn umfasste auch im Berichtsjahr durchgängig 21 Personen, von denen zwei Mitglieder die Arbeitnehmerseite vertreten. Im Jahr 2023 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt.

Die Geschäftsführung der Saarbahn bestand im Berichtsjahr durchgängig aus einem Geschäftsführer.

Zudem fand im Berichtsjahr eine Gesellschafterversammlung der Saarbahn statt.

1.5 Geschäftsmodell und grundsätzliche strategische Ziele

Zunächst einmal stehen Saarbahn und SB Netz unter der Marke Saarbahn für das größte kommunale ÖPNV-Unternehmen im Saarland und damit zugleich für zahlreiche ÖPNV-Angebote (Bus und Bahn) für die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Region einschließlich der deutsch-französischen Verbindung zwischen Saargemünd und Saarbrücken. Aus Kundensicht werden die Leistungen der Saarbahn erfahrbar als Angebot im saarländischen Verkehrsverbund saarVV, in dem die Unternehmen eng abgestimmt und mit hoher Durchgängigkeit die Leistungen für die Fahrgäste erbringen. Entsprechend ist der Unternehmenserfolg - neben der engen Abstimmung mit dem Aufgabenträger - in hohem Maße von der guten Kooperation mit dem bzw. im saarVV abhängig. Dies umfasst dabei neben den verkehrlichen Leistungen vor allem auch alle Themen im Rahmen der Digitalisierung, die den bisherigen und potenziellen Kunden des ÖPNV einen möglichst einfachen Zugang zum ÖPNV ermöglichen sollen. Für dieses Zielbild stehen die bekannten Chipkarten-Tickets, verschiedene attraktive Abo-Optionen und insbesondere seit dem Jahr 2023 das bundesweit gültige Deutschland-Ticket. Nicht zuletzt hieraus hat sich eine deutlich zunehmende Bedeutung von Handy-Tickets ergeben, wodurch sich die ÖPNV-Branche in vielerlei Hinsicht stärker digitalisiert.

Bei all diesen Veränderungen ist es der Anspruch der Saarbahn, im lokalen und regionalen Umfeld neue Herausforderungen proaktiv aufzugreifen und die Veränderungen gemeinsam mit den übrigen Unternehmen und dem saarVV aktiv voranzutreiben und den ÖPNV und damit verbundene Mobilitätsangebote der Zukunft zu gestalten.

Die Kernleistungen im ÖPNV waren, sind und bleiben essentiell. Heute und zukünftig gilt es aber zugleich, den Kunden ein integriertes und reibungsloses Mobilitätsangebot zu unterbreiten bzw. zu einer bestmöglichen Vernetzung von Verkehren und Verkehrsträgern beizutragen. Dies gilt sowohl für die Mitwirkung bzw. eine aktive Rolle im Bereich von Park&Ride-Konzepten als auch die Verbindung mit On Demand- oder Sharing-Angeboten. Während On Demand-Konzepte dabei im Saarland über Studien und Pilotprojekte noch nicht hinausgekommen sind und hier vor allem Finanzierungsfragen zu klären sind, stellen Sharing-Konzepte (wie Car-Sharing, E-Scooter-Sharing, Bike-Sharing) bereits heute in der Landeshauptstadt bekannte Mobilitätserfahrungen dar.

Insgesamt kommt es auf eine bestmögliche Vernetzung entsprechend der verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse an. Die Themen Mobility-as-a-Service, vernetzte Verkehre und Digitalisierung sind wesentliche Fokus-Themen für die Weiterentwicklung des Geschäftsfelds Mobilität. Ausbaupotenziale für die ÖPNV-Angebote sehen wir dabei in der Integration von On Demand-Verkehren sowie unverändert in Ausbauoptionen für die Saarbahn auf innerstädtischen Streckenabschnitten, aber auch darüber hinaus. Die letztgenannten Themen sind allerdings abhängig von Richtungsentscheidungen und vor allem Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene des Aufgabenträgers sowie vor allem des Landes, das weiterhin die Reaktivierung verschiedener Bahnstrecken im Rahmen von Machbarkeitsstudien überprüft. Hier sehen wir ein hohes Potenzial für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene, eine gute Anbindung von Stadt und Region und damit relevante Ausbauoptionen unseres Angebots.

Für den Erfolg des Unternehmens setzen wir seit Jahren auf eine starke Unternehmenskultur, die gute Zusammenarbeit im Team, verstärkt projektorientierte und agile Arbeitsformen sowie über alle Berufsgruppen auf eine konsequente Mitarbeiterbindung und -entwicklung sowie natürlich eine kontinuierliche Rekrutierung und Ausbildung neuer Mitarbeitenden. Wir sind derzeit ein attraktiver Arbeitgeber - werden aber unsere Aktivitäten zur Rekrutierung, Ausbildung und Bindung von Mitarbeitenden weiter ausbauen.

Eine besondere Stärke von Saarbahn und SB Netz liegt in ihrer offenen und integrativen Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Saarbahn und SB Netz sind so aktuell Beschäftigte aus rund 20 verschiedenen Ländern angestellt. "Wir heißt alle!" im Stadtwerke Konzern bzw. bei der Saarbahn zeigt deutlich, dass wir in gelebter Vielfalt eine besondere Stärke sehen.

Unsere unternehmerische Ausrichtung ist eingebettet in die Nachhaltigkeitsstrategie des Stadtwerke Saarbücken Konzerns und die Nachhaltigkeitsstrategie der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sowohl unternehmerisch wie für die Landeshauptstadt Saarbrücken steht hier weiterhin eine Aktualisierung und Fortschreibung der entsprechenden Strategien an. Über die Ziele und Beiträge zur Verkehrswende und damit substanziellen CO2-Reduktionen (aus der Verkehrsverlagerung in den ÖPNV, der Antriebswende bei den eingesetzten Bussen, aber auch mit den zukünftigen neuen TramTrains) gilt es hier übergreifend, alle unternehmerischen Prozesse auf Nachhaltigkeit sowie bestmöglich ressourcenschonende Ausrichtung und Umsetzung zu überprüfen.

Auch im laufenden Geschäftsjahr 2024 werden für die Saarbahn / SB Netz, den Stadtwerke Saarbrücken Konzern und dessen Beiträge für die Nachhaltigkeit von Stadt und Region die Arbeiten an der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie fortgesetzt.

1.6 Steuerungssystem

Im Rahmen der strategischen Planung der Saarbahn werden für die unternehmerischen Steuerungsgrößen die kurz- und mittelfristigen Zielwerte festgelegt. Der aktuelle Wirtschaftsplan der Saarbahn umfasst den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2028.

Die interne Steuerung der Gesellschaft erfolgte im Berichtsjahr wie in den Vorjahren maßgeblich über drei wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren:

- Umsatz: Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft

- Betriebsergebnis: Betriebsergebnis aus dem operativen Geschäft vor Finanzergebnis (inkl. Beteiligungsergebnis) und Steuern

- Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme: Ergebnis vor Ergebnisübernahme gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der SB Netz

Hinzu kamen im Berichtsjahr wie in den Vorjahren maßgeblich die zwei nicht-finanziellen Leistungsindikatoren:

- Verkehrsleistung: Bei der Verkehrsleistung beziehen wir uns aktuell auf die Zahl der beförderten Fahrgäste

- Betriebsleistung: Die Betriebsleistung entspricht der durch die Busse und Bahnen erbrachten Kilometerleistung für die entsprechenden Verkehre.

2. Rahmenbedingungen

2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die wirtschaftliche Entwicklung der Saarbahn ist zunächst einmal grundsätzlich vor dem Hintergrund der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland zu sehen.

Die Umfeldbedingungen waren im Berichtsjahr 2023 geprägt durch konjunkturelle Schwächen, hohe Inflationsraten und geopolitische Krisen wie dem seit Anfang 2022 laufenden russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine und dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023. Sowohl der Krieg gegen die Ukraine als auch die Entwicklung im Nahen Osten sind jeweils eng verknüpft mit der Entwicklung der Energiepreise für Öl und Gas.

Die deutsche Wirtschaftsleistung schrumpfte im vierten Quartal 2023. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal zurück (-0,3 %), nachdem es in den ersten drei Quartalen nahezu stagniert hatte. Auch im Gesamtjahr 2023 ergab sich hieraus preisbereinigt ein Rückgang in Höhe von -0,3 %.

Die Inflationsrate in Deutschland lag im Durchschnitt des Jahres 2023 mit 5,9 % im Vergleich zum Vorjahreswert mit 6,9 % weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, war aber insgesamt leicht rückläufig. Diese Entwicklung hat sich in der Entwicklung des ersten Quartals 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts weiter fortgesetzt. Insbesondere die Teuerung der Energieprodukte hat sich im Jahresverlauf 2023 nach den sehr hohen Anstiegen im Vorjahr abgeschwächt und den Preisauftrieb damit gesenkt. Diese Entwicklung bei der Preisentwicklung der Energieprodukte ist im Kontext der sehr hohen Preisanstiege im Jahr 2022 zu sehen, welche durch den Ukraine-Krieg hervorgerufen wurden. Neben weiteren Faktoren beeinflusste im Berichtsjahr zusätzlich die Energiepreisbremse als Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung die Energiepreise.

Bereinigt um die Energiepreisentwicklung hat sich die sogenannte Kerninflationsrate (d.h. der Anstieg der Verbraucherpreise ohne Energie) gegenüber dem Vorjahreswert (4,9 %) erhöht und lag im Jahr 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 6,0 %. Insbesondere die Anstiege bei den arbeitsintensiven Dienstleistungen getrieben durch höhere Lohnkosten wird den Preisdruck hochhalten.

Bislang wird davon ausgegangen, dass sich die Preise für Rohöl, Strom und Erdgas gemäß den aktuellen Abbildungen an den Terminmärkten entwickeln. Demnach haben die jüngsten Preisrückgänge Bestand und die Preise pendeln sich nur knapp oberhalb des Niveaus ein, das in den Jahren vor Ausbruch der COVID-Pandemie zu beobachten war. Jedoch hängt der weitere Verlauf der Preisentwicklung entscheidend von den geopolitischen Umständen ab, die sich aktuell jederzeit ändern können und damit erheblichen Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft haben. Aufwandssteigerungen haben sich zudem durch die angesichts der Preisentwicklung deutlich höheren Tarifabschlüsse in den meisten Branchen ergeben, so dass bezogene Leistungen sich entsprechend erkennbar verteuerten.

Ein weiteres erhebliches Risiko geht von der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik aus. Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei unter anderem klargestellt, dass die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit und der Jährigkeit grundsätzlich auch für Sondervermögen gelten. Bei notlagenkreditfinanzierten Sondervermögen gilt dies in strikter Form, so dass Notlagen-Kreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts konnte zwar eine Einigung für den Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 erzielt werden, allerdings wurde unter Einhaltung der Schuldenbremse der restriktive Kurs der Finanzpolitik verschärft. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation sowie vor allem im Hinblick auf die vorraussichtlich abermals schwierigen Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 ist es damit nicht unwahrscheinlich, dass dringend nötige Reformen auf die lange Bank geschoben oder nur zögerlich in Angriff genommen werden. Dies gilt absehbar auch für die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit von Bundesmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

2.2 Entwicklung im relevanten Marktumfeld

Erfolgreicher Start des Deutschland-Tickets

Das bundesweit im ÖPNV gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49 € pro Monat eingeführt. Das Ticket ist in digitaler Form erhältlich und wird in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten. Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z. B. RB-, RE-, S-Bahn-Zügen und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden.

Laut Statistischem Bundesamt waren 2023 rund 10,9 Milliarden Fahrgäste mit dem ÖPNV unterwegs. Die Nachfrage ist im Vergleich zum Vorjahr damit um rund neun Prozent gestiegen. Das ist positiv sowie eng verknüpft mit der Einführung des Deutschland-Tickets zu sehen und zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kunden und Kundinnen in Form einer intensiven Nutzung. Zuletzt ist es ferner gelungen, eine bundesweite Einigung für ein rabattiertes Angebot für Studierende zu erzielen, dass ab dem Sommersemester 2024 bereitstehen soll.

Die Ausgestaltung des Deutschland-Tickets ist noch nicht abgeschlossen. Offen ist etwa die Frage, wie das Ticket langfristig über das Jahr 2024 hinaus finanziert werden kann. Bund und Länder wollen sich hierfür im Jahr 2024 rechtzeitig über die weitere Finanzierung des Deutschland-Tickets einschließlich eines Mechanismus zur Fortschreibung des Ticketpreises verständigen, der auch eine Erhöhung der Preise beinhalten kann. Mit Blick auf die Preisentwicklung im Jahr 2024 haben Bund und Länder in einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz im Januar 2024 zunächst beschlossen, dass der Preis von 49 € pro Monat für das Deutschlandticket für das gesamte Jahr 2024 beibehalten wird. Da bei der Finanzierungsannahme aber unter anderem maßgeblich im Jahr 2023 nicht genutzte Finanzmittel bei der Kalkulation und Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden, lässt sich der gewählte Ansatz absehbar nicht für nachfolgende Jahre fortschreiben.

Rahmenbedingungen für die angestrebte Antriebswende

Ein wichtiges Kernelement der Mobilitätswende ist die sogenannte Antriebswende. Mit der Clean Vehicles Directive (CVD) hat die EU die Unternehmen des ÖPNV seit 2021 gesetzlich verpflichtet, bei anstehenden Erneuerungen ihrer Fahrzeugflotten immer mehr saubere Busse zu beschaffen. Dabei müssen bis Ende 2025 45 % der neu bestellten Linienbusse "sauber" sein, die Hälfte davon vollständig emissionsfrei. Ab 2026 darf nur noch maximal ein Drittel der neu beschafften Busse Dieselantrieb haben. Ab 2035, so die Vorgabe der europäischen Verkehrspolitik für die Hersteller, sollen alle neu auf den Markt gebrachten Stadtbusse emissionsfrei sein, mit einem ambitionierten Zwischenziel von 90 Prozent für 2030.

Bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 wurden allerdings die Mittel für die "Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben" für das Jahr 2024 abgesenkt und nachlaufend die Förderung für 2024 ff. damit faktisch beendet. Insofern fallen derzeit der politische Anspruch der Antriebswende und die hierfür notwendige Förderung deutlich auseinander. Eigentlich ist aus Sicht der Verkehrsunternehmen sogar eine Aufstockung der Mittel notwendig, um die gesetzten Ziele der klimafreundlichen Systemumstellung auf einen emissionsfreien Betrieb zu erreichen bzw. finanzieren zu können.

Die sauberen Busse sind und bleiben in der Anschaffung immer noch deutlich teurer als herkömmliche Fahrzeuge. Hinzu kommt, dass in den Betriebshöfen und im Netz neue spezifische Infrastrukturen geschaffen werden müssen. Aus heutiger Sich ist derzeit noch unklar, wie die Verkehrsunternehmen die durch den Wegfall der Bundesförderung entstandene Finanzierungslücke schließen werden. Die ÖPNV-Branche befindet sich hierzu nicht zuletzt über ihre Spitzenverbände und die kommunalen Aufgabenträger in Gesprächen und Abstimmungen mit Bund und Ländern.

Gleichzeitige haben sich angesichts der strafferen Geldpolitik die Finanzierungskosten erhöht. Auf dem Geldmarkt vollzog der Dreimonats-EURIBOR die Anstiege der Leitzinsen nach und somit sind auch die Kapitalmarktzinsen bzw. Kosten für Unternehmensfinanzierungen deutlich angestiegen. Die gestiegenen Finanzierungskosten dämpfen zusätzlich die Investitionen in alternative Antriebe samt entsprechender Infrastruktur. Angesichts einer absehbar möglichen deutlichen Überschreitung der Finanzierungsfähigkeiten der Unternehmen im ÖPNV für die notwendigen Reinvestitionen und Transformationen werden neue Finanzierungs- und Förderstrukturen mittelfristig unabdingbar sein.

Gesamtsituation und Perspektive im Bereich der Finanzierung des ÖPNV

Parallel zur Diskussion um die Einführung des Deutschland-Tickets standen im Berichtsjahr deshalb neben den Finanzierungsfragen zum Deutschland-Ticket auch die Fragen der Finanzierung des ÖPNV insgesamt in einem besonderen Fokus.

Die Unternehmen im ÖPNV stehen sowohl auf der Kosten- als auch auf der Einnahmenseite unter akutem Handlungsdruck. Kostensteigerungen in den letzten Jahren sind neben den allgemeinen krisenbedingten Preisentwicklungen insbesondere auf die Themenblöcke "Energiepreise", "Anstieg der Lohnkosten" sowie die "Antriebswende" (mit Batterie- oder Brennstoffzellen-Bussen) zurückzuführen und führen zu einem drastisch erhöhten Finanzierungsbedarf der Verkehrsunternehmen, um überhaupt das Bestandsangebots zu erhalten.

Zusätzlich sind im Personalaufwand durch die bisherigen bzw. anstehenden Tarifabschlüsse erhebliche Belastungen eingetreten bzw. noch zu erwarten. Zugleich führen insbesondere der demografische Wandel sowie weitere Veränderungen an den Arbeitsmärkten auch im Bereich der Busfahrer bzw. anderer Arbeitskräfte im ÖPNV zu ersten Mangelsituationen / Unterbesetzungen, so dass es in verschiedenen Städten / Regionen bereits zu teilweise erheblichen Einschränkungen des Fahrplanangebots kam.

Die Kostensteigerungen können regelmäßig nicht durch Umsatzsteigerungen angebotsseitig kompensiert werden. Zeitlich ist die Nutzerfinanzierung bereits seit 2020 durch die Auswirkungen der COVID-Pandemie branchenweit rückläufig. Spätestens mit der Einführung des Deutschland-Tickets stellt sich damit die strukturelle Frage hinsichtlich der Finanzierungsanteile des ÖPNV im Sinne einer Nutzerfinanzierung oder Finanzierung durch öffentliche Mittel.

Es gilt insgesamt damit unverändert, einen weiterentwickelten ordnungspolitischen Rahmen und eine angemessene ÖPNV-Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu vereinbaren und die entsprechenden Regelungen zeitnah umzusetzen. Es braucht eine dauerhafte, planungssichere Finanzierung des Gesamt-ÖPNV für den Erhalt und den Ausbau des Angebots in Städten und im ländlichen Raum.

2.3 Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich Personal

Im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen den im Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) vertretenen vier kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland mit ver.di konnte ein Tarifabschluss zum TV-N Saar zunächst für den Zeitraum bis 01.06. - 31.12.2023 in konstruktiven Verhandlungen und ohne Warnstreiks erreicht werden. Im Zuge dieses Tarifabschlusses wurde lediglich die Zahlung eines Inflationsausgleichs für die vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten in Höhe von jeweils 2 T€ (für Vollzeitbeschäftigte) vereinbart.

Eine Schlüsselherausforderung für den ÖPNV - wie auch für andere Branchen - stellt bekanntlich die demographische Entwicklung in Deutschland dar. Entsprechend ist und bleibt eine quantitative und qualitativ gute Nachwuchsgewinnung ein zentraler Erfolgsfaktor für die Branche bzw. Saarbahn und SB Netz. Das Marktumfeld hat sich nachhaltig in Richtung "Arbeitnehmer-Markt" verändert, d.h. anders als früher liegt die maßgebliche Entscheidung heute primär bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter vielfältigen Alternativen ihre Arbeitgeberwahl treffen können. Damit entscheiden neben den finanziellen Konditionen vor allem die persönlichen Entwicklungsperspektiven, die gelebten Werte und die Team- bzw. Unternehmenskultur darüber, ob die unternehmerische Zukunft auch zukünftig von der notwendigen Zahl motivierter und qualifizierter Kolleginnen und Kollegen im Team von Saarbahn bzw. SB Netz getragen und gestaltet wird. Die bisherige Attraktivität des Unternehmens stimmt dabei optimistisch, ist jedoch gleichzeitig auch Ansporn, hier die Positionierung als Arbeitgeber nochmals weiter zu stärken.

3. Geschäftsverlauf, Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

3.1 Verkehrsleistung

Die Verkehrsleistung der Saarbahn in den Bus- und Bahn-Verkehren insgesamt lag im Geschäftsjahr 2023 mit rund 36,8 Mio. beförderten Fahrgästen unter dem Niveau des Vorjahres (40,1 Mio. Fahrgäste). Hiervon entfielen insgesamt 25,8 Mio. (im Vorjahr: 28,1 Mio.) Fahrgäste auf die Bus-Verkehre sowie 11,0 Mio. (im Vorjahr: 12,0 Mio.) Fahrgäste auf den Bereich der Bahn-Verkehre. Im Vergleich zum Vorjahr ist dabei zu berücksichtigen, dass die Werte im Jahr 2022 stark durch die Sondereffekte des sehr günstigen 9-Euro-Tickets getragen wurden.

Die Verkehrsleistung lag im Berichtsjahr damit noch um 5,1 Mio. Fahrgäste unterhalb des Niveaus im Vor-COVID-Jahr 2019 (41,9 Mio.). Im Vergleich zur Vor-COVID-Zeit ist allerdings davon auszugehen, dass sich durch Veränderungen wie beispielsweise einen deutlich höheren Home Office-Anteil auch strukturelle Veränderungen im Mobilitätsverhalten insgesamt und damit auch anteilig für den ÖPNV ergeben haben. Insofern unterstützt die Saarbahn weitergehende Analysen und Aktualisierungen der Mobilitätsdaten für das abgedeckte Verkehrsgebiet bzw. das Saarland insgesamt.

3.2 Betriebsleistung

Die Betriebsleistung der Saarbahn mit ihren Bus- und Bahn-Verkehren insgesamt lag im Berichtsjahr entsprechend der langjährigen Beauftragung mit 9,44 Mio. Fahrzeug-Kilometern annähernd auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 9,50 Mio. Fahrzeug-Kilometer):

- Die Betriebsleistung im Bus-Bereich lag mit 7,58 Mio. Bus-km leicht unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 7,66 Mio. Bus-km).

- Die Betriebsleistung im Bahn-Bereich auf der Strecke von Saargemünd (Sarreguemines) bis Lebach lag mit 1,86 Mio. Zug-km leicht über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 1,84 Mio. Zug-km).

3.3 Unsere Busflotte

Im Berichtsjahr waren im Busbetrieb in den Verkehrsspitzenzeiten durchschnittlich 148 Busse (davon 114 der Saarbahn) im Einsatz. Der Fahrzeugbestand der Saarbahn zum Stichtag 31.12.2023 betrug 138 Busse (per 31.12.2022: 136 Busse).

Im Berichtsjahr wurden 18 Busse neu beschafft. Grundsätzlich erfüllen alle in jüngerer Vergangenheit angeschafften Busse die Abgasnorm Euro 6, also den gegenwärtig anspruchsvollsten europäischen Abgasstandard für Busse und Lkws, und sind mit Fahrgastklimaanlagen, behindertengerechter Niederflurtechnik, Absenkvorrichtungen und Rollstuhlrampen ausgestattet. Das Durchschnittsalter der Busflotte liegt insgesamt bei 7,5 Jahren (im Vorjahr: 8,4 Jahre).

Im Berichtsjahr wurde zudem der Auftrag für die ersten 28 lokal emissionsfreien Busse mit Brennstoffzellen-Antrieb (Gesamtinvestitionen 16,5 Mio. €) an die Firma Bamford Bus Company Holdings Limited (Wrightbus) erteilt. Der Zulauf der Busse startet Anfang 2025, die letzte Tranche soll im November 2025 zugehen. Damit kann die Einsteuerung in den Regelbetrieb Ende 2025 bzw. im ersten Quartal 2026 erfolgen. Die Vergabeentscheidung für die H2-Tankstelle ist nachfolgend im 1. Quartal 2024 erfolgt. Die Investitionen in die Busse und die Tankstelleninfrastruktur werden mit Bundesmitteln gefördert.

3.4 Unsere Bahnen

Im Bereich der Bahnen setzt die Saarbahn über einen abgeschlossenen Nutzungsvertrag die von der SB Netz angemieteten Fahrzeuge ein. Diese können in der dualen Auslegung als Tram-Trains sowohl unter dem Regime nach BoStrab als auch auf der normalen Eisenbahn-Infrastruktur nach EBO fahren. Der Fahrzeugbestand der SB Netz zum 31.12.2023 betrug 28 Bahnen, hiervon ist eine Tram-Train aufgrund eines größeren Schadens aktuell längerfristig nicht einsetzbar. Für die täglichen Betriebsleistungen werden regelmäßig 22 Bahnen eingesetzt. Die übrigen Fahrzeuge dienen als Betriebs- und Instandhaltungsreserve. Das Durchschnittsalter der Tram-Train-Flotte liegt insgesamt bei 24,5 Jahren (im Vorjahr: 23,5 Jahre).

Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die SB Netz im Januar 2022 gemeinsam mit dem Projektkonsortium (bestehend aus den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK), der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Schiene Oberösterreich, dem Land Salzburg und dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb) Europas größten Auftrag zur Lieferung und Instandhaltung von bis zu 504 Tram Train-Fahrzeugen erfolgreich vergeben. Den Zuschlag mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4 Mrd. € hat die Firma Stadler mit Sitz im schweizerischen Bussnang erhalten. Über eine Projektlaufzeit von zwölf Jahren werden von Stadler die Tram-Trains im spanischen Valencia produziert. An diesem Standort hat sich Stadler auf die Fertigung von Tram-Trains spezialisiert. Der Rahmenvertrag für das Gesamtkonsortium umfasst dabei eine feste Bestellmenge von 246 Fahrzeugen vom Typ CITYLINK mit einem Volumen von rund 1,7 Mrd. € sowie optionale Bestellungen von insgesamt 258 Fahrzeugen.

Im Rahmen dieses Gesamtauftrags entfallen auf die SB Netz 28 Festbestellungen sowie 21 optionale Bestellungen. Die ersten vier Fahrzeuge werden gemäß des Lieferplans als Vorserienfahrzeuge voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 an die SB Netz ausgeliefert. Insgesamt erhält die SB Netz dann ab 2025 weitere 24 Tram-Trains, die sukzessive in den Jahren 2025 bis 2027 die bisherigen Bestandsfahrzeuge ablösen sollen. Das Projekt hat derzeit gegenüber der ursprünglichen Lieferplanung absehbar einen ersten aber insgesamt noch unkritischen Zeitverzug von rund sieben Monaten. Es gilt in den Jahren 2024 und 2025 hier insbesondere den Zulassungsprozess des Lieferanten seitens der Konsortialpartner eng zu begleiten. Hierzu läuft ein intensiver Austausch mit und zwischen allen relevanten Stakeholdern.

Die Vereinbarung mit Stadler umfasst neben der Fahrzeugentwicklung, -produktion, -inbetriebsetzung und -zulassung auch einen auf bis zu 32 Jahre (davon als Festbestellung 16 Jahre) angelegten anschließenden Instandhaltungsvertrag. Stadler wird hierfür wiederum die Werkstätten der Kooperationspartner als Subunternehmer mit der Instandhaltung beauftragen. Das Volumen der Instandhaltungsleistungen (für das Konsortium insgesamt) beträgt rd. 4 Mrd. €. Die Instandhaltung der Fahrzeuge der SB Netz wird in der eigenen Werkstatt in Brebach erfolgen.

Die Finanzierung der 28 Tram-Trains der SB Netz erfolgt über die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen. Diese stellt - unter Einbindung der SaarLB - Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 140 Mio. € zur Verfügung, die der SB Netz GmbH im Zeitraum 2022 bis 2027 über die Begebung von insgesamt sechs Namensschuldverschreibungen zufließen. Die Namensschuldverschreibung wird dabei ab dem Ausgabetag mit einem Zinssatz von 1,11 % p.a. auf den jeweils ausstehenden Emissionsbetrag verzinst. Das Zinsfixing erfolgte am 14.01.2022 und ist über die gesamte Laufzeit bis zum Jahr 2052 festgeschrieben.

3.5 Unsere Qualitäts- und Managementsysteme

Saarbahn und SB Netz unterhalten ein Managementsystem nach DIN EN 13816 und DIN EN ISO 9001 sowie in Teilen nach DIN EN ISO 14001.

Die DIN EN 13816 ist die europaweit gültige Norm für den Nachweis der Qualitätsfähigkeit von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel der Norm ist es, die Qualitätsphilosophie zu fördern und sich auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden zu fokussieren.

Die DIN EN ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Die Organisation legt ihre Fähigkeit dar, Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen, welche die Kundenanforderungen und die gesetzlich/behördlichen Anforderungen erfüllen. Die DIN EN ISO 14001 legt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest. Demnach legt die Organisation ihre Fähigkeit dar, Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen, welche die Umweltanforderungen und die gesetzlich/behördlichen Anforderungen erfüllen.

Mit der neuen Definition des "übergeordneten Netz" fällt auch die Saarbahn unter die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 38 Abs. 5 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) eine Sicherheitsbescheinigung benötigen. Mit dem Bescheid vom 29.10.2020 des Eisenbahn-Bundesamtes hat die Saarbahn die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG erhalten. Diese hat eine Gültigkeit bis 28.10.2025 und muss dann wieder neu beantragt werden. Derzeit laufen alle diesbezüglichen Arbeiten planmäßig.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist verpflichtet, im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) das Vorliegen und Funktionieren der Verfahren und Prozesse im SMS zu überprüfen. Die letzte Überprüfung hat im Juli 2022 stattgefunden, wobei weder Abweichungen festgestellt noch Verbesserungen empfohlen wurden.

In den kontinuierlich durchgeführten Rezertifizierungsaudits wurde die Wirksamkeit des bestehenden integrierten Managementsystems bei Saarbahn und SB Netz wiederholt bestätigt und der Nachweis für ein funktionierendes Managementsystem im Berichtszeitraum erbracht.

Saarbahn und SB Netz sind in das Compliance-System des Stadtwerke Saarbrücken Konzerns einbezogen. Im Jahre 2018 wurde für steuerliche Zwecke auf Ebene des mittelbaren Gesellschafters Stadtwerke Saarbrücken GmbH, der ebenfalls steuerlicher Organträger des Konzerns ist, ein Tax Compliance Management System für den Gesamtkonzern eingeführt.

3.6 Weitere Verbesserungen der Leistungsqualität und Effizienz

Um einen leistungsstarken und möglichst kostengünstigen ÖPNV auch in Zukunft gewährleisten zu können, werden mehrere Maßnahmenbündel und Projekte durch die Saarbahn und SB Netz verfolgt. Einerseits werden Betriebskostenoptimierungen durch Verbesserung der operativen Abläufe sowie durch geänderte Organisations- und Ablaufstrukturen in allen Bereichen des Unternehmens verfolgt, andererseits werden neue Dienstleistungen aufgebaut. Mit einem modernen Kundenzentrum, einem stringenten Markenauftritt, einer verbesserten Fahr- und Dienstplanung sowie einer nachhaltigen Modernisierungsstrategie der Schienenfahrzeuge sollen die eigenen Leistungen nicht nur effizienter erbracht werden, sondern zugleich die Qualität der Dienstleistungen und der seitens der Kunden erfahrbaren Qualität in Zukunft weiter gesteigert werden.

3.7 Umsatz- und Ergebnisentwicklung

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 50.685 45.471
sonstige betriebliche Erträge 9.869 6.800
Summe Erträge 60.554 52.271
Materialaufwand -37.527 -35.109
Personalaufwand -22.364 -21.492
sonstige betriebliche Aufwendungen -3.415 -3.290
Abschreibungen -2.861 -4.412
Summe Aufwendungen -66.167 -64.303
Betriebsergebnis (= Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) -5.613 -12.032
Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme -5.676 -12.231

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Berichtsjahr um 5.214 T€ auf 50.685 T€ (im Vorjahr: 45.471 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Umsatzsteigerungen im Wesentlichen durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets zu erklären, welches trotz einer höheren Beförderungsleistung im Jahr 2022, angesichts des günstigen Preises, zu niedrigeren Umsätzen in der Angebotszeit geführt hatte.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 9.869 T€ (im Vorjahr: 6.800 T€; Anstieg um 3.069 T€) sind Billigkeitsleistungen in Höhe von 3.930 T€ zum Ausgleich der Mindereinnahmen im Zuge der Einführung Deutschland-Tickets ab Mai 2023 enthalten. Darüber hinaus beinhaltet die Position unter anderem periodenfremde Ausgleichsleistungen für die tatsächlich entstandenen Schäden in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem 9-Euro-Ticket in Höhe von 5.121 T€.

Insgesamt sind die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr wie im Vorjahr maßgeblich durch Sonder- bzw. einmalige Effekte gekennzeichnet.

Die Betrieblichen Erträge betrugen im Berichtsjahr damit insgesamt 60.554 T€. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg in Höhe von 8.283 T€. Angesichts der hohen Einmaleffekte im Berichtsjahr ist diese Verbesserung aber absehbar nicht nachhaltig für Folgejahre wirksam.

Im Materialaufwand (-37.527 T€; im Vorjahr: -35.109 T€) haben sich insbesondere die preisbedingt höheren Aufwendungen für Energie (auch unter Berücksichtigung von Zahlungen aus der Strompreisbremse) und höheren eingekauften Transportleistungen für kurzfristige Fremdvergaben im Busverkehr (-2.319 T€) ausgewirkt. Zusätzliche Aufwandserhöhungen ergaben sich auch aus periodenfremden Aufwendungen von 1.825 T€, die im Wesentlichen auf Trassenentgelte, unterlassene Tarifanpassung sowie Preiskostenausgleich für Vorjahre betreffen. Die Spitzabrechnung der Infrastrukturverrechnung der Saarbahn Netz GmbH für das Vorjahr (-2.759 T€) fiel geringer als im Vorjahr aus und wirkte sich insofern positiv aus.

Im Personalaufwand (-22.364 T€; im Vorjahr: -21.492 T€) wirkte sich insbesondere der Tarifabschluss zum TV-N Saar (Inflationsausgleich) für den Zeitraum 01.06.-31.12.2023 aufwandssteigernd aus.

In den Abschreibungen (-2.861 T€; im Vorjahr: -4.412 T€) wirkte sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr der Wegfall der Sonderabschreibung im Zusammenhang mit der einmaligen Anpassung der Abschreibungsdauern der Busse positiv aus.

Die Betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr damit insgesamt -66.167 T€. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Mehraufwand in Höhe von -1.864 T€.

Ein wesentlicher Aspekt für die Ergebnisentwicklung im Jahr 2023 sind die vorstehend geschilderten Sondereffekte im Zusammenhang mit den Ausgleichsleistungen aus Vorjahren für Schäden von COVID-19 und den Mindereinnahmen aus dem 9-Euro-Ticket.

Da der Anstieg der Betrieblichen Erträge den Anstieg der Betrieblichen Aufwendungen deutlich übertraf, hat sich das Betriebsergebnis (vor Finanzergebnis und Steuern) im Berichtsjahr um 6.419 T€ auf -5.613 T€ im Berichtsjahr verbessert.

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von -58 T€ (im Vorjahr: -195 T€) und sonstiger Steuern von -5 T€ (im Vorjahr: -4 T€) weist die Saarbahn für das Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die SB Netz in Höhe von -5.676 T€ aus (im Vorjahr: -12.231 T€).

Der Jahresfehlbetrag wird entsprechend dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag von der SB Netz übernommen.

3.8 Vermögenslage und Bilanzstruktur

Bilanzstruktur 31.12.2023 31.12.2022
AKTIVA
Anlagevermögen 44,2 % 39,3 %
Umlaufvermögen 55,8 % 60,6 %
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 0,1 %
100,0 % 100,0 %
PASSIVA
Eigenkapital 4,5 % 5,5 %
Rückstellungen 38,0 % 51,9 %
Verbindlichkeiten 55,5 % 40,8 %
Rechnungsabgrenzungsposten 2,0 % 1,8 %
100,0 % 100,0 %
Bilanzsumme in T€ 33.809 28.124

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 lag die Bilanzsumme mit 33.809 T€ um 20,2 % über dem Vorjahreswert (per 31.12.2022: 28.124 T€). Maßgeblich ist hier das höhere Anlagevermögen, in dem sich die Beschaffung von 18 Dieselhybrid-Niederflur-Gelenkbussen widerspiegeln. Von den Aktiva entfielen deshalb zum Bilanzstichtag auf das Anlagevermögen 14.931 T€ bzw. 44,2 % (per 31.12.2022: 11.049 T€ bzw. 39,3 %).

Das Umlaufvermögen lag zwar mit 18.878 T€ insbesondere infolge höherer Forderungen gegen verbundene Unternehmen über dem Vorjahreswert (per 31.12.2022: 17.044 T€). Der entsprechende Anteil an den Aktiva reduzierte sich durch die Anlagezugänge von 60,6 % aus dem Vorjahr auf 55,8 % per 31.12.2023.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hatte mit 0 T€ im Berichtsjahr wie in den Vorjahren keinen relevanten Anteil (0,0 %; im Vorjahr: 0,1 %).

Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag 1.534 T€, wovon weiterhin 511 T€ auf das Stammkapital entfallen; hier haben sich nicht zuletzt durch den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag keine Veränderungen zum Vorjahresstichtag ergeben. Die leichte Reduzierung der Eigenkapitalquote auf 4,5 % (per 31.12.2022: 5,5 %) resultiert aus der gestiegenen Bilanzsumme.

Im Rückgang der Rückstellungen auf 12.835 T€ (per 31.12.2022: 14.597 T€) wirkt sich insbesondere der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit 6.316 T€ (per 31.12.2022: 8.842 T€) aus. In den Verbindlichkeiten in Höhe von 18.749 T€ (per 31.12.2022: 11.483 T€) entfiel wie im Vorjahr der überwiegende Teil auf Finanzverbindlichkeiten, d.h. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (13.750 T€; per 31.12.2022: 8.365 T€). Hinzu kommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die leicht über der Vorjahreshöhe lagen (1.926 T€; per 31.12.2022: 1.563 T€), höhere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (2.720 T€; per 31.12.2022: 1.376 T€) sowie in höherem Umfang sonstige Verbindlichkeiten (353 T€; per 31.12.2022: 179 T€). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betrugen 691 T€ (per 31.12.2022: 510 T€).

In der Bilanzstruktur hat sich auf der Aktivseite damit im Wesentlichen der Anteil des Anlagevermögens angesichts der Investitionen erhöht. Auf der Passivseite hat sich hingegen eine leichte strukturelle Verschiebung angesichts rückläufiger Rückstellungen und höherer Verbindlichkeiten ergeben.

3.9 Investitionen und Finanzierung

Aus dem operativen Geschäft wurde ein operativer Cashflow von 5.193 T€ verzeichnet.

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Investitionen in Höhe von 6.743 T€ vorgenommen, wobei das Investitionsvolumen damit deutlich über dem Vorjahresniveau lag.

Im Bereich des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wirkt sich maßgeblich die Verlustübernahme durch die SB Netz angesichts der Beherrschungs- und Ergebnisausgleichsvereinbarung aus, hinzu kommen die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten sowie die auf diese entfallenden Tilgungs- und Zinszahlungen.

Investitionen
in T€
2023 2022
Investitionen in immaterielle VG und Sachanlagen 6.743 104
Investitionen in Finanzanlagen - -
Investitionen 6.743 104

Die Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 6.743 T€ (im Vorjahr: 104 T€) und fielen im Berichtsjahr im Wesentlichen für die Anschaffung 18 neuer Diesel/Hybrid Niederflurgelenkbussen an. Im Berichtsjahr gab es wie im Vorjahr keine Investitionen in Finanzanlagen.

Die Finanzierung der Saarbahn basiert maßgeblich auf der Ausstattung mit Eigenkapital, langfristigen Fremdkapitalfinanzierungen, die Einbeziehung in das Cash Pooling im Stadtwerke Saarbrücken Konzern sowie der Ergebnisübernahme im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der SB Netz.

In das Cash Pooling im Stadtwerke Saarbrücken Konzern ist die Saarbahn seit dem 1. Januar 2009 einbezogen. Das Cash Pooling erfolgt auf Basis von "Zero Balancing". Die Verzinsung erfolgt täglich für positive bzw. für negative Salden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatzes für Monatsgeld zuzüglich eines marktüblichen Zuschlags.

Die Zahlungsfähigkeit der Saarbahn war im Berichtsjahr sowie bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts jederzeit gegeben, d.h. die Saarbahn war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

3.10 Bewertungen der Entwicklung der wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Vergleich zur Planung

Im Vergleich zur ursprünglichen Planung haben sich die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

- Betriebsleistung: Die Betriebsleistung im Berichtsjahr entsprach den entsprechenden Beauftragungen und damit auch dem Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023.

- Verkehrsleistung: Vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Planung für das Geschäftsjahr unklaren Entwicklungen der Verkehrsleistung angesichts der Folgewirkungen der COVID-Pandemie, gab es für die Verkehrsleistung keinen validen Prognosewert.

Im Vergleich zur ursprünglichen Planung haben sich die finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

- Umsatz: Der Umsatz im Berichtsjahr (50.685 T€) lag über dem Planwert für das Geschäftsjahr 2023 (47.049 T€).

- Betriebsergebnis: Das Betriebsergebnis im Berichtsjahr (-5.613 T€) ist nicht zuletzt durch positive und insbesondere aperiodische Einmaleffekte deutlich besser als die abgegebene Prognose (-15.467 T€) für das Geschäftsjahr 2023 ausgefallen.

- Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich: Der Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich (-5.676 T€) ist durch die Entwicklung im Betriebsergebnis damit ebenfalls deutlich besser als die für das Geschäftsjahr 2023 abgegebene Prognose (-15.868 T€) ausgefallen.

Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Entwicklung im Berichtsjahr, unter Berücksichtigung des Sondereffekte, im Vergleich zur ursprünglichen Prognose als ein - allerdings durch Sondereffekte getragenes - sehr gutes Ergebnis anzusehen.

4. Personal

Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag mit 408 unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 423). Strukturell ergaben sich dabei keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich Vollzeit-Beschäftigten, in Teilzeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf werden die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit-Beschäftigte umgerechnet. Teilzeitbeschäftigte werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Per 31.12.2023 beschäftigte die Saarbahn dabei umgerechnet 414 Vollzeit-Beschäftigte (per 31.12.2022: umgerechnet 420 Vollzeit-Beschäftigte). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Saarbahn dabei umgerechnet 415 Vollzeit-Beschäftigte (im Vorjahr: umgerechnet 426 Vollzeit-Beschäftigte).

Bei der Saarbahn und der SB Netz galten im Berichtsjahr der mit der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Tarifvertrag Nahverkehr Saar (TV-N Saar) sowie bei der Saarbahn der mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vereinbarte Lokomotivführertarifvertrag (Zug TV). Für den TV-N Saar war der Entgelttarifvertrag (TV-N Saar EntgeltTV) zum 31.05.2023 ausgelaufen. Für den Zeitraum ab 01.06.2023 ist ein nachfolgender Tarifabschluss im Mai 2023 zunächst nur mit Wirkung bis zum 31.12.2023 erfolgt. Der Zug TV mit der GDL hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und ist entsprechend zum Jahresende ausgelaufen.

Die Entwicklung beider Tarifverträge ab dem 01.01.2024 wird im Nachtragsbericht erläutert.

5. Chancen- und Risikobericht

5.1 Wesentliche Merkmale des Chancen- und Risiken-Managements

Die Saarbahn wie auch die SB Netz haben entsprechend dem KonTraG gemeinsam mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH ein einheitliches, durchgängiges Chancen-/Risiken-Managementsystem eingerichtet. Dies umfasst auch die Risiken, die im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und dem damit entstandenen neuen Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr in Europa stehen. Mit dem eingesetzten Instrumentarium der Risikoüberwachung- und -steuerung werden nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Gefährdungen früh erkannt, analysiert und Gegenmaßnahmen bestmöglich eingeleitet.

Damit wird die Berichtsfunktion innerhalb der Gesellschaft ebenso gewährleistet wie die Information der Aufsichtsratsgremien und des Gesellschafters. Dabei erfolgt eine Risikobeurteilung intern sowie an die Gesellschafter jeweils im Regelfall im Rahmen der Quartalsberichterstattung durch die Geschäftsführung. Für außerhalb dieses Berichtszyklus auftretende wesentliche Risiken besteht eine sofortige Berichtspflicht.

5.2 Wesentliche Chancen

Mit der Einführung des Deutschland-Tickets als digitalem, bundesweit einheitlichen Abo-Ticket ist ein erheblicher Digitalisierungsschub in der Branche ausgelöst bzw. verstärkt worden. Dies bietet auch für die Saarbahn bzw. im saarVV deutliche Chancen, die vertrieblichen Prozessabläufe zu optimieren und durch plattformübergreifende, eng vernetzte Mobilitätsprojekte das Thema "Mobility-as-a-Service" (MaaS) voranzutreiben. In diesem Zusammenhang werden derzeit auch Optionen verfolgt, den Marktauftritt als Saarbahn bzw. im saarVV noch leistungsstärker und kundenorientierter zu gestalten.

Mit der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) des Saarlandes soll das Leistungsangebot des ÖPNV mittel- bis langfristig weiter verbessert und an aktuelle landesweite Entwicklungen angepasst werden. Für die Saarbahn wichtige Schwerpunktthemen des VEP ÖPNV sind neben der Reaktivierung von Eisenbahnstrecken die Überlegungen eines strategischen Ausbaus des vorhandenen Schienennetzes zu einem integrierten S-Bahn-Netz Saarland. Hierzu hat das Land zwischenzeitlich kurz vor dem Jahresende 2023 erste Überlegungen vorgestellt.

Bei den Reaktivierungs- bzw. Neubauüberlegungen könnten insbesondere die Streckenabschnitte, Rosseltalbahn (Saarbrücken - Großrosseln), Bistalbahn (Fürstenhausen - Überherrn) oder weitergehend ein Neubau einer Saarbahn-Linie nach Forbach gute Nutzen-Kosten-Verhältnisse ergeben und damit Basis für einen weiteren Ausbau des Saarbahn-Angebots sein. Die Ausbauüberlegungen in Richtung eines integrierten S-Bahn-Netzes könnten zu neuen Verknüpfungspunkten mit der Saarbahn führen. Nach Vorliegen konkreter Erkenntnisse aus den laufenden Studien oder weitergehender Planungen des Landes wird sich die Saarbahn konstruktiv in alle weiterführenden Überlegungen einbringen.

5.3 Wesentliche Risiken

Für die Saarbahn und SB Netz sind nach unserer Einschätzung zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts insbesondere die folgenden Risikobereiche relevant:

- Gesamtwirtschaftliche Lage:

Zentrale Risiken im laufenden Geschäftsjahr 2024 resultieren insbesondere aus der weiterhin unsicheren geopolitischen und konjunkturellen Entwicklung. Die Fahrgeldeffekte im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschland-Tickets ab Mai 2023 werden für das Jahr 2024 durch entsprechende Richtlinien über Ausgleichszahlungen nahezu vollständig auf das Vor-COVID-Niveau ausgeglichen. Insbesondere bei der Frage, wie das Ticket langfristig finanziert werden kann, bestehen aber weiterhin Risiken für die Verkehrsunternehmen. Auf der Beschaffungsseite besteht aus den geopolitischen Spannungen, insbesondere jenen im Nahen Osten, und Förderkürzungen der OPEC+ ein Risiko steigender Energiepreise für Dieselkraftstoff und Strom.

- Regulierung / Rechtliche Rahmenbedingungen:

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten Auswirkungen auf das Geschäft der Saarbahn und SB Netz haben. Aus dem allgemeinen Regulierungsrisiko könnten sich insofern Umsatz- wie Ergebnisrisiken ergeben. Entsprechend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der für den ÖPNV relevanten Themen wie beihilferechtlich konformer Ausgestaltungen bzw. Anforderungen im Zusammenhang mit Investitionszuschüssen einem regelmäßigen und intensivem Monitoring unterzogen. Derzeit werden hier nur begrenzte Risiken gesehen.

- Erreichung von Zielen unter dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA):

Es besteht grundsätzlich die Gefahr der Nichterreichung der im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verpflichtenden Rahmenvorgaben. Derzeit werden hier nur geringe Risiken gesehen.

- Entwicklung der Fahrgastzahlen bzw. Fahrgelderlöse:

Hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens der Kunden bleibt abzuwarten, ob sich die während der COVID-Pandemie veränderten Mobilitätsmuster mit beispielsweise einem deutlich höheren Anteil des mobilen Arbeitens bzw. Arbeiten im Homeoffice nachhaltig verfestigen. Dies könnte sich perspektivisch deutlich negativ auf die Fahrgastzahlen, die Verkehrsleistung sowie letztlich die Fahrgelderlöse auswirken. Ebenfalls könnte die demografische Entwicklung rückläufige Fahrgastzahlen zur Folge haben.

- Qualifiziertes, motiviertes und ausreichendes Personal:

Der Unternehmenserfolg von Saarbahn und SB Netz steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere hohe Qualität für die Kunden und im Betriebsablauf basiert auf dem gut aus- und weitergebildeten sowie hoch motiviertem Team der Saarbahn wie SB Netz und der engen Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen. Dabei besteht eine wesentliche Herausforderung darin, als attraktiver Arbeitgeber die entsprechenden Positionen durch Mitarbeitergewinnung wie -bindung kontinuierlich gut besetzt zu halten. Angesichts der Altersstruktur, der normalen Fluktuation oder besonderen Herausforderungen, z B. durch einen erhöhten Krankenstand, setzen wir auf eine aktive Personalpolitik. Dies gilt hinsichtlich der Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit bzw. Prävention, die Rekrutierungsoffensiven, der Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hinsichtlich der bestmöglichen Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Saarbahn und SB Netz. Für das Berichtsjahr und die mittelfristige Zukunft wird dieses Thema nochmals an Bedeutung gewinnen. Derzeit werden hier nur geringe Risiken gesehen.

- Belastungen aus aktuellen Tarifabschlüssen:

Bereits aus dem Tarifabschluss mit ver.di zum TV-N Saar ab 01.01.2024 resultieren Mehraufwendungen zum verabschiedeten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024, die zu kompensieren sind. Je nach Verlauf und Abschluss der Tarifverhandlungen mit der GDL kann auch dieser Tarifabschluss zu weiteren und gegebenenfalls erheblichen zusätzlichen Belastungen führen.

- Unterbrechungen von Lieferketten, Materialengpässe und Preissteigerungen:

Es gibt nach wie vor noch Störungen in den Lieferketten bzw. teilweise Materialengpässe bei Ersatzteilen aus den Nachwirkungen der COVID-Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs. Grundsätzlich wird mit einer weiteren Normalisierung gerechnet, allerdings sind hier durchaus auch länger anhaltende Störungen aus strukturellen Veränderungen einzelner Branchen denkbar. Insgesamt wird ein deutlicher Preisanstieg bei den meisten bezogenen Leistungen verzeichnet, weitere - oberhalb der planerischen Erwartungen liegenden - Preisanstiege können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Derzeit werden hier nur geringe bis mittlere Risiken gesehen.

- Große Investitionsprojekte / insbesondere Modernisierung der Bus- bzw. TramTrain-Flotte:

Sowohl bei den laufenden oder zukünftig anstehenden Beschaffungsprojekten zur Modernisierung der Bus-/Bahn-Flotte sind Risiken in Form zeitlicher Verzögerungen (z.B. aus Lieferkettenproblemen) oder einem letztlich höheren Investitionsaufwand (z.B. aus Anpassungen / Preissteigerungen während der Beschaffungsphase) oder Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen bei verspäteten Zugängen von Neufahrzeugen nicht grundsätzlich auszuschließen. Saarbahn und SB Netz tragen dem mit einem konsequenten Projektmonitoring inkl. der jeweils notwendigen frühzeitigen Sensitivitätsanalysen und Entwicklung von Gegensteuerungsmaßnahmen Rechnung. Dies gilt analog auch für Investitions- und Beschaffungsprojekte, die die Infrastruktur bzw. Werkstätten betreffen.

- Investitionszuschüsse / Förderungen:

Für die Investitionsprojekte im Mobilitätsbereich sind zum Teil in erheblichen Maße Investitionszuschüsse unter verschiedenen rechtlichen Regelungen wie zum Beispiel dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) notwendig. Insofern bestehen immer die grundsätzlichen Risiken einer wirtschaftlich unzureichenden bzw. Nicht-Bezuschussung von Projekten, einem eventuell steigenden Eigenanteil bei Projektüberschreitungen (und diesbezüglich begrenzten Zuschüssen) oder in Sondersituationen zumindest theoretisch die Gefahr der Rückforderungen von Investitionszuschüssen. Derzeit werden hier im Allgemeinen nur geringe Risiken gesehen. Ein Sonderthema bleibt aktuell die notwendige Förderung der Antriebswende. Hier steht eine früher verlässlich erwartete Förderkulisse des Bundes zumindest gemäß aktuellen Ankündigungen nicht mehr zur Verfügung. Hierzu sind kurz- und mittelfristig weitere Klärungen mit Bund und Land notwendig.

- Zinsniveau für Neu- oder Anschlussfinanzierungen:

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind Saarbahn und SB Netz Zinsänderungsrisiken durch Neu- und Anschlussfinanzierungen ausgesetzt. Anziehende Teuerungsraten und die zunehmende kontraktive Geldpolitik verschlechtern die Finanzierungskonditionen für die Saarbahn sowie SB Netz und schränken die finanzielle Tragfähigkeit notwendiger Transformationsprojekte weiter ein.

Entscheidend für einen angemessenen Umgang mit den vorgenannten und hiermit verbundenen Risiken ist ein ganzheitlicher Ansatz auf organisatorischer wie persönlicher Ebene. Hinsichtlich der Mitarbeiterbindung und deren Mitwirkung im Unternehmensinteresse sind eine gute Unternehmenskultur, klare Regeln und die zielführende Einbindung der Führungskräfte bzw. aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für die Saarbahn bzw. SB Netz wesentlichen Erfolgsfaktoren.

Für die vorgenannten Risikobereiche sind die aktuellen Einschätzungen unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Gegensteuerungsmöglichkeiten in bilanzielle Vorsorgen bzw. die Ergebnisprognose eingeflossen und insofern bereits berücksichtigt. Zusätzliche signifikante Risiken für die prognostizierte Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 werden derzeit nicht gesehen.

5.4 Beurteilung der Risikosituation durch die Geschäftsführung

Für die Saarbahn sind aus Sicht der Geschäftsführung im Rahmen der Gesamtbetrachtung von Chancen, Risiken, möglichen Gegenmaßnahmen, Vorsorgen und der Einbindung in den Stadtwerke Saarbücken Konzern sowohl zum Bilanzstichtag als auch für den Zeitraum bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar.

6. Nachtragsbericht

Tarifabschluss mit ver.di (TV-N Saar) und Tarifverhandlungen mit der GDL (Zug TV)

Die Verhandlungen zum TV-N Saar (betreffend EntgeltTV und MantelTV) für die kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) für die Saarbahn und SB Netz mit Wirkung ab dem 01.01.2024 und einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2025 konnten am 27.02.2024 mit der Unterzeichnung der Einigungsvereinbarung zwischen ver.di und dem KAV Saar beendet werden. Wesentliche Eckpunkte sind Entgeltsteigerungen in Anlehnung an den Tarifabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-öD) mit einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 € sowie nachfolgend 5,5 % und dies mit einem Mindestanstieg von 340 €, die zum 01.06.2024 wirksam werden. Ferner wurden mit unterschiedlichen Startzeitpunkten Anpassungen hinsichtlich der Entgeltordnung und verschiedener Regelungen im MantelTV vereinbart.

Im April 2024 hat die GDL ihre Forderungen für den Zug TV mit Wirkung ab 01.01.2024 übermittelt. Hierbei sind ebenfalls die Komponenten EntgeltTV und MantelTV betroffen. Die Verhandlungen sollen möglichst noch im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden.

Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Sachverhalte von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten oder bekannt geworden.

7. Prognosebericht

7.1 Voraussichtliche Entwicklung der relevanten Märkte und wesentlicher Rahmenbedingungen

Die verschiedenen Wirtschaftsinstitute sehen in ihren jüngsten Prognosen, dass sich die Konjunktur in Deutschland etwas aufgehellt hat. Insbesondere die Erwartungen der Unternehmen fielen deutlich weniger pessimistisch aus. Von einer durchgreifenden Belebung ist dabei aber noch nicht die Rede, das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte im ersten Quartal leicht zugenommen haben. Eine konjunkturelle Erholung lässt jedoch weiter auf sich warten. Die Frühindikatoren signalisieren, dass die Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte kaum mehr als stagnieren wird.

In den Frühlingsmonaten dürfte die Inflationsrate merklich schwanken. In den kommenden Monaten dürfte die Inflationsrate tendenziell weiter abnehmen. Während bei Nahrungsmitteln und nicht energetischen Industriegütern ein spürbar abnehmender Preisdruck erwartet werden kann, ist im Dienstleistungsbereich von einem deutlich langsameren Desinflationsprozess auszugehen. Dazu trägt auch das aktuell kräftige Lohnwachstum bei.

Die ÖPNV-Branche steht auch im Jahr 2024 weiterhin vor umfangreichen Herausforderungen. Die im Bundeshaushalt vorgenommenen Kürzungen, der andauernde Prozess zur Sicherung der Finanzierung des Deutschlandtickets, angespannte kommunale Haushaltslagen und eine stagnierende Nutzerfinanzierung prägen das Umfeld des ÖPNV in Deutschland. Gleichzeitig steigen die Erwartungen gegenüber Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen, neben Angebotsverbesserungen auch die Klimafreundlichkeit der Branche weiter zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund und dem wachsenden Transformationsdruck auf die gesamte Branche gilt es, Zukunftswege für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zu identifizieren.

7.2 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024

Unsere aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr 2024 basiert vor allem auf den folgenden Annahmen:

- Stabile Betriebsleistung und höhere Verkehrsleistung: Die Betriebsleistung wird im Wesentlichen durch die langjährige stabile Beauftragung im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags definiert. Vor diesem Hintergrund werden sich für das Jahr 2024 keine relevanten Veränderungen im Angebot der Saarbahn mit ihren Bus- und Bahn-Verkehren geben und entsprechend die Betriebsleistung auf dem Niveau des Berichtsjahres bleiben. In der Verkehrsleistung erwarten wir einen leichten weiteren Anstieg.

- Auswirkungen des Deutschland-Tickets auf die Ticket-Strukturen und den Wettbewerb im Vertrieb: Strukturell haben die im Jahr 2023 erfolgte Einführungen des Deutschland-Tickets sowie des Junge-Leute-Tickets erhebliche Auswirkungen sowohl auf die verkaufte Ticket-Struktur als auch die Kasseneinnahmen der Verkehrsunternehmen gehabt. Zudem hat im Wettbewerb der Vertriebsplattformen die Bedeutung der digitalen Aufstellung signifikant zugenommen, da ein bundesweiter Erwerb möglich ist und insofern auch Fahrgäste im Saarland ihre Tickets bei Verbünden oder Unternehmen außerhalb des Saarlands erwerben können. Für das Jahr 2024 gilt erneut eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung des D-Tickets, zudem wurde dabei der Preis in Höhe von 49 € für das Deutschland-Ticket ganzjährig fortgeschrieben. In der Tarifstruktur des saarVV gibt es für das Jahr 2024 keine Veränderungen im Vergleich zum Berichtsjahr.

- Höherer Aufwand durch höhere Energiekosten und allgemeine Preissteigerungen für bezogene Materialien und Leistungen:

Im Aufwand werden sich die seit Anfang 2022 deutlich erhöhten Energiebezugskosten, aber auch das insgesamt deutlich höhere Niveau im Materialaufwand im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen.

- Höherer Personalaufwand aus abgeschlossenen Tarifverträgen bzw. noch anstehenden Tarifverhandlungen:

Mit Blick auf die anzuwendenden Tarifverträge mit ver.di und KAV Saar bzw. der GDL rechnen wir mit einem deutlich höheren Personalaufwand im laufenden Geschäftsjahr.

- Entfall von begünstigenden Sondereffekten:

Nachdem ertragsseitig im Jahr 2023 erhebliche positive Sondereffekte im Zusammenhang u.a. mit der Abrechnung von Vorjahren vereinnahmt werden konnten, gilt dies für das laufende Geschäftsjahr nicht mehr.

- Interne Optimierungen:

Wir planen auch für das laufende Geschäftsjahr die Fortsetzung des konsequenten Kostenmanagements sowie die Umsetzung einzelner struktureller Anpassungen.

- Auswirkungen des Ukraine-Kriegs bzw. der Entwicklung im Nahen Osten:

Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am 24.02.2022 und das nachfolgende Kriegsgeschehen stellen ein Ereignis dar, das erhebliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Rohstoff-, Güter- und Finanzmärkte hatte bzw. weiterhin hat und damit in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung unverändert auch die wirtschaftliche Entwicklung der Saarbahn beeinflussen kann. Dies gilt sowohl für Materialverfügbarkeiten und -preise als auch die Zinsaufwendungen für Fremdkapitalfinanzierungen, was jeweils erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben könnte. Auch der Überfall der Hamas auf Israel am 07.10.2023 sowie die Gefahr einer nachlaufenden Eskalation im Nahen Osten hat ein hohes Risikopotenzial für die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung bzw. insbesondere die Energiepreise. Für die aktuelle Geschäftsprognose wird dabei unterstellt, dass es im laufenden Geschäftsjahr keine zusätzlichen disruptiven negativen Effekte aus der weiteren Entwicklung des Ukraine-Kriegs bzw. im Nahen Osten gibt.

Für das Geschäftsjahr 2024 geben wir für die nicht-finanziellen bzw. die finanziellen Leistungsindikatoren die nachfolgende Prognose ab:

Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren 2023 2024
Betriebsleistung Bahn (in Mio. Bus-km) 7,58
Betriebsleistung Bahn (in Mio. Zug-km) 1,86
Verkehrsleistung (in Mio. Fahrgästen) 36,8
Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren
(in T€)
2023 2024
Umsatz 50.685
Betriebsergebnis (= Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) -5.613
Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme -5.676

- Betriebsleistung: Im Geschäftsjahr 2024 wird die Betriebsleistung entsprechend der langjährigen Beauftragung im öDA sowohl für die Bus- wie auch für die Bahn-Verkehre auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen.

- Verkehrsleistung: Im Geschäftsjahr 2024 erwarten wir durch Normalisierung nach der COVID-Pandemie sowie die positiven Anreize und Zuwächse durch das Deutschland Ticket bzw. das Junge-Leute-Ticket einen weiteren leichten Anstieg.

- Umsatz: Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau.

- Betriebsergebnis: Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir im Betriebsergebnis mit einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem Berichtsjahr aus dem Wegfall positiver einmaliger Sondereffekte sowie deutlicher Mehrbelastungen im Personalaufwand.

- Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme:

Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir beim Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme entsprechend der Entwicklung im Betriebsergebnis mit einer deutlichen Verschlechterung.

Hinweis:

Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie wir sie beispielsweise in unserem Risikobericht beschrieben haben - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Einschätzungen abweichen. Die Saarbahn übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Saarbrücken, den 22. Mai 2024

Karsten Nagel, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.23.2023
T€
31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 70 66
2. Geleistete Anzahlungen 42 0
112 66
II. Sachanlagen
1. Fahrzeuge für den Personenverkehr 14.650 10.770
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146 190
14.796 10.960
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 23 23
14.931 11.049
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 214 213
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.604 3.138
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.981 13.595
3. Sonstige Vermögensgegenstände 77 96
18.662 16.829
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2 2
18.878 17.044
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 31
33.809 28.124

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 511 511
II. Kapitalrücklage 1.023 1.023
1.534 1.534
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.316 8.842
2. Sonstige Rückstellungen 6.519 5.755
12.835 14.597
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.750 8.365
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.926 1.563
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.720 1.376
4. Sonstige Verbindlichkeiten 353 179
davon aus Steuern T€ 315 (Vj. T€ 116)
18.749 11.483
D. Rechnungsabgrenzungsposten 691 510
33.809 28.124

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2023
T€
2022
T€
1. Umsatzerlöse 50.685 45.471
2. Sonstige betriebliche Erträge 9.869 6.800
60.554 52.271
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.327 -2.750
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -34.200 -32.359
-37.527 -35.109
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -18.670 -17.892
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.694 -3.600
davon für Altersversorgung T€ 9 (Vj. T€ 10)
-22.364 -21.492
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.861 -4.412
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.415 -3.290
-66.167 -64.303
Betriebsergebnis -5.613 -12.032
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 170 37
davon aus verbundenen Unternehmen T€ 167 (Vj. T€ 35)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen T€ 44 (Vj. T€ 7)
davon Aufwendungen aus der Abzinsung T€ 7 (Vj. T€ 5) -228 -232
-58 -195
9. Ergebnis nach Steuern -5.671 -12.227
10. Sonstige Steuern -5 -4
11. Erträge aus Verlustübernahme 5.676 12.231
12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Saarbrücken

(1) Allgemeine Hinweise

Die Saarbahn GmbH hat ihren Sitz in Saarbrücken und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 10720 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert und um eine Zwischensumme Betriebsergebnis erweitert.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Darstellung in Tausend Euro (T€).

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden in diesem Anhang Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke gemacht sowie werden gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren um planmäßige Abschreibungen linear pro-rata-temporis vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen unterteilt und ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen linear pro-rata-temporis vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Busse werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren, technische Anlagen und Maschinen über eine Nutzungsdauer zwischen 6 und 14 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Erhaltene Fördermittel werden aktivisch abgesetzt.

Bisher waren in dem Zusammenhang im Anlagenspiegel weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen dargestellt. Diese Darstellung wurde im Berichtsjahr geändert. Es werden nunmehr die um die Zuschüsse verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen im Anlagenspiegel ausgewiesen. Die Vorträge der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen wurden im Anlagenspiegel entsprechend angepasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit ihren durchschnittlichen, gewogenen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits bezahlte, das Folgejahr betreffende Aufwendungen ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist zu Nennwerten bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 6.316 T€ werden handelsrechtlich nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Dabei wurde ein Renten- bzw. Einkommenstrend von 1 % bzw. 2 % p. a. berücksichtigt. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Auf die Berücksichtigung von Fluktuation wurde verzichtet.

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 88 T€ (Vorjahr 544 T€).

Unter Inanspruchnahme des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach § 249 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das BilMoG ergebende Zuführungsbetrag (1.047 T€) über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Der daraus resultierende Fehlbetrag beträgt zum Bilanzstichtag 70 T€.

In § 10 des Personalüberleitungsvertrages zwischen der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG (GSS), der Saarbahn GmbH (SB) und der Saarbahn Netz GmbH (SB Netz) einerseits und der ver.di Saar andererseits vom 16. Februar/ 22. Januar 2001 ist u. a. folgendes vereinbart: Die Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen, gemäß den Zusatzversorgungsordnungen I, II, III verbleiben, soweit sie erworbene Ansprüche von Ruheständlern bzw. erworbene Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern betreffen, bei der GSS. Für die in der Folgezeit entstehenden Zuwächse der Anwartschaften haftet die GSS neben der SB und der SB Netz. Die SB übernimmt eine Garantenstellung für sämtliche Verpflichtungen aus den genannten Zusatzversorgungsordnungen.

Aufgrund dieser Vereinbarung geht die SB analog den Vorjahren davon aus, dass sie von der GSS von der Übernahme aller Pensionsverpflichtungen freigestellt ist. Veränderungen der Pensionsrückstellungen der SB werden daher ergebniswirksam ausschließlich in der GSS abgebildet. Eine Ausschüttungssperre infolge der Anwendung des Wahlrechtes gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. kommt nicht zur Anwendung.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Rückstellungen aus Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2023 gebildet. Für die Abzinsung wurden pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,74 % (Vj. 1,44 %) und jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % zugrunde gelegt.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wurden entsprechend den Grundsätzen des IDW RS HFA 3 unter Anwendung eines Zinsfußes von 1,74 % bewertet.

Bei ihrer Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde der Grundsatz kaufmännischer Vorsicht beachtet. Allen erkennbaren Risiken wurde Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits vereinnahmte, das Folgejahr betreffende Erträge ausgewiesen.

Aufgrund der mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH (SW), Saarbrücken, bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden im Jahresabschluss der Saarbahn keine latenten Steuern ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

(3) Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligung an der Saar-Bus GmbH i.L., Saarbrücken (Anteil 26 %).

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.604 2.604 3.138 3.138
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.981 15.981 13.595 13.595
Sonstige Vermögensgegenstände 77 77 96 96
Insgesamt 18.662 18.662 16.829 16.829

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen sonstige Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 11.141 T€ (per 31.12.2022: 1.593 T€) und Forderungen aus der Verlustübernahme - nach Aufrechnung - durch die SB Netz in Höhe von 4.799 T€ (per 31.12.2022: 11.907 T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41 T€ (per 31.12.2022: 0 T€). Im Vorjahr waren darüber hinaus 95 T€ aus umsatzsteuerlicher Organschaft enthalten.

Bei Bestehen der Aufrechnungslage wurden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgerechnet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 4.799 T€ (per 31.12.2022: 11.907 T€) gegen die Gesellschafterin SB Netz.

(5) Eigenkapital

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Stammkapital 511 511
Kapitalrücklage 1.023 1.023
Insgesamt 1.534 1.534

Einzige Gesellschafterin zum 31.12.2023 ist unverändert die SB Netz.

(6) Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.316 8.842
Sonstige Rückstellungen 6.519 5.755
Insgesamt 12.835 14.597

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Altersteilzeit, Urlaubs-/Überstundenansprüche, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Ansprüche aus Schadensfällen, Rückzahlungsverpflichtungen aus der Erstattung von Fahrgeldausfällen, aus der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter, Rückforderungen aus einer Betriebsprüfung und anderer Verpflichtungen gebildet.

(7) Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit 31.12.2022
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.750 2.539 7.002 4.209 8.365
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.926 1.926 0 0 1.563
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.720 2.720 0 0 1.376
Sonstige Verbindlichkeiten 353 353 0 0 179
davon aus Steuern (110) (110) 0 0 (116)
Insgesamt 18.749 7.538 7.002 4.209 11.483
in T€ davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr über 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.516 6.849
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.563 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.376 0
Sonstige Verbindlichkeiten 179 0
davon aus Steuern (116) 0
Insgesamt 4.634 6.849

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Sicherungsübereignungen des zu finanzierenden Gegenstandes abgesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 2.640 T€ (per 31.12.2022: 1.372 T€) sonstige Verbindlichkeiten aus dem Personalüberleitungsvertrag sowie mit 80 T€ (per 31.12.2022: 4 T€) Lieferungen und Leistungen.

Bei Bestehen der Aufrechnungslage wurden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgerechnet.

(8) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Abgegrenzt werden im Wesentlichen Einnahmen aus den Semestertickets.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Umsatzerlöse

in T€ 2023 Anteil
in %
2022 Anteil
in %
Umsatzerlöse Verkehrseinnahmen 48.862 96,5 43.959 97,0
Umsatzerlöse sonstige 1.823 3,5 1.512 3,0
Insgesamt 50.685 100 45.471 100,0

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 566 T€ (im Vorjahr: 830 T€) enthalten. Dabei handelt es sich um die Endabrechnung des Zuschusses für den Preis-Kosten-Ausgleich für die Beförderung von Schülern und Auszubildenden im Jahr 2021 (467 T€) sowie Endabrechnungen der SNS von verschiedenen Fahrpreisaktionen aus dem Jahr 2022 (99 T€).

(10) Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2023 2022
Ausgleichsleistungen 9.310 6.291
übrige betriebliche Erträge 559 509
Insgesamt 9.869 6.800

Die Ausgleichsleistungen betreffen mit 5.121 T€ (im Vorjahr 5.586 T€) periodenfremde Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 und der temporären Einführung des 9-Euro-Tickets im Saarland sowie Zuwendungen der Landeshauptstadt Saarbrücken in Höhe von 259 T€ (im Vorjahr 289 T€) zur Förderung von täglich zusätzlichen Busverkehren zur Schülerbeförderung aufgrund der Corona-Pandemie. Außerdem sind Ausgleichsleistungen des Zweckverband Personenverkehr Saarland bezüglich der Einführung des Deutschlandtickets in Höhe von 3.930 T€ (im Vorjahr 0 T€) enthalten.

Die übrigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen mit 242 T€ (im Vorjahr: 131 T€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, mit 60 T€ Erträge aus Anlageabgängen (im Vorjahr: 0 T€), mit 101 T€ Erträge aus Schadensfällen (im Vorjahr: 77 T€), mit 44 T€ unentgeltliche Wertabgaben (im Vorjahr: 38 T€) und Mahngebühren mit 6 T€ (im Vorjahr: 4 T€).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 5.224 T€ (im Vorjahr: 135 T€), hiervon entfallen 104 T€ (im Vorjahr: 135 T€) auf die Abrechnung der Energiesteuer 2022 und 5.121 T€ auf die Schlussabrechnung 2022 zu o.g. Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV.

(11) Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren -3.327 -2.750
Bezogene Leistungen -34.200 -32.359
Insgesamt -37.527 -35.109

Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich überwiegend aus Aufwendungen für Strombezug und Aufwendungen für Ersatzteile zusammen. Die Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Kosten für die Infrastrukturnutzung sowie die Unterhaltung der Busse und Bahnen. Der Materialaufwand enthält periodenfremde Aufwendungen von 1.825 T€, die im Wesentlichen auf Trassenentgelte, unterlassene Tarifanpassung sowie Preiskostenausgleich für Vorjahre entfallen. Aus der Spitzabrechnung der Infrastrukturkosten für 2022 wurde eine Gutschrift über -2.759 T€ im Materialaufwand verrechnet.

(12) Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter -18.670 -17.892
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge -3.694 -3.600
Insgesamt -22.364 -21.492

Im Personalaufwand sind periodenfremde Beträge aus Lohnsteuernachzahlung i.Z.m. den Mitarbeiterfahrausweisen von -205 T€ enthalten.

(13) Abschreibungen

Die Abschreibungen entfallen im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung der Busse.

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In T€ 2023 2022
Serviceleistung -1.632 -1.737
Versicherungen -151 -158
Gerichts-, Rechts- und Beratungskosten, Prüfungskosten und Gutachten -295 -285
Instandhaltungskosten -282 -272
Aufwendungen aus der Anwendung Art. 66 u. 67 EGHGB -70 -70
Übrige -985 -768
Insgesamt -3.415 -3.290

(15) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge betreffen mit 167 T€ (im Vorjahr: 35 T€) verbundene Unternehmen und mit 3 T€ (im Vorjahr: 2 T€) sonstige Zinserträge.

(16) Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen mit -44 T€ (im Vorjahr: -7 T€) verbundene Unternehmen und mit -7 T€ (im Vorjahr: -5 T€) die Abzinsung von Rückstellungen.

Sonstige Angaben

(17) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus erteilten Investitionsaufträgen (28 wasserstoffbetriebene Busse) besteht am Stichtag ein Bestellobligo in Höhe von 16.520 T€.

Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

- SW GmbH: Serviceleistungen in Höhe von 1.401 T€ und EDV-Dienstleistungen in Höhe von 230 T€;

- GSS: Mietverpflichtungen in Höhe von 65 T€;

- SB-Netz: Mietverpflichtungen in Höhe von 18 T€.

(18) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

(19) Cash Pool Vereinbarung

Zum 01.01.2009 wurde mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH (SW) eine Cash Pool Vereinbarung auf Basis von "Zero Balancing" getroffen.

Die Verzinsung erfolgt täglich für positive bzw. für negative Salden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatzes für Monatsgeld plus 1 % bzw. 2 %.

(20) Beschäftigte

Die Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:

2023 2022
im Jahresdurchschnitt am Jahresende im Jahresdurchschnitt am Jahresende
Arbeitnehmer 408 408 423 418
Insgesamt 408 408 423 418

Die Beschäftigten setzten sich aus insgesamt 358 männlichen sowie 50 weiblichen Arbeitnehmern zusammen.

Die Zahl der Mitarbeiter (incl. Auszubildende) wird zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Beschäftigten ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet.

2023 2022
Arbeitnehmer umgerechnet
in
im Jahresdurchschnitt am Jahresende im Jahresdurchschnitt am Jahresende
Vollzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer 415 414 426 420
Insgesamt 415 414 426 420

(21) Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr 2023 ein Geschäftsführer an.

Karsten Nagel seit dem 01.01.2023

Saarbrücke

Der Beruf des Geschäftsführers entspricht der Organstellung.

Der Geschäftsführer der Saarbahn GmbH war zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Saarbrücken GmbH. Er erhielt seine Bezüge von dieser Gesellschaft. Andere Vorteile wurden nicht gewährt.

(22) Mitglieder und Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr bzw. bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts bestand der Aufsichtsrat aus den folgenden Personen:

Vertreter der Landeshauptstadt Saarbrücken

Barbara Meyer Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken
Vorsitzende besondere Vertreterin des Oberbürgermeisters
Yvonne Brück Pferdewirtschaftsmeisterin (FN) Stadtverordnete
Stellvertretende Vorsitzende
Hermann Hoffmann Dipl.-Volkswirt i. R. Stadtverordneter
Stellvertretender Vorsitzender
Martin Altehage, Jobcoach Stadtverordneter
seit 6.10.2023
Britta Blau Dipl.-Pädagogin Stadtverordnete
Edith Eckert Hausfrau Stadtverordnete
Willi Edelbluth Geschäftsführer Stadtverordneter
Heiner Engelhardt Gebietsverkaufsleiter Stadtverordnete
Christine Jung Beamtin Stadtverordnete
Patrick Kratz, Kaufmann Stadtverordneter
bis 06.10.2023
Thomas Kruse Dipl.-Soziologe Stadtverordneter
Susanne Nickolai, Erzieherin Stadtverordnete
bis 13.02.2023
Dr. Georg Nienaber-Malter Politikwissenschaftler Stadtverordneter
Dr. Sirin Özfirat, Juristin Stadtverordnete
bis 06.10.2023
Thomas Redelberger Bürgermeister
Dr. Jens Rosenbaum, Leitender Ministerialrat Stadtverordneter
seit 06.10.2023
Philipp Schneider Betriebswirt Stadtverordneter
Patricia Schumann Kffr. für Bürokommunikation Stadtverordnete
Reiner Schwarz Bezirksbürgermeister a.D. Stadtverordneter
Anke Schwindling Geschäftsführerin Stadtverordnete
Hermann Simon Geschäftsführer Stadtverordneter
Anja Wagner, Beamtin Stadtverordnete
seit 13.02.2023

Vertreter der Arbeitnehmer

Kai-Uwe Falk KOM-Fahrer
Markus Morsing Betriebsratsvorsitzender Saarbahn GmbH

Im Berichtsjahr sind Bezüge für Aufsichtsratsmitglieder von in Summe 10 T€ (im Vorjahr: 7 T€) angefallen.

(23) Nachtragsbericht

Die Verhandlungen zum TV-N Saar (betreffend EntgeltTV und MantelTV) für die kommunalen Verkehrsunternehmen im Saarland vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) für die Saarbahn und SB Netz mit Wirkung ab dem 01.01.2024 und einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2025 konnten am 27.02.2024 mit der Unterzeichnung der Einigungsvereinbarung zwischen ver.di und dem KAV Saar beendet werden. Wesentliche Eckpunkte sind Entgeltsteigerungen in Anlehnung an den Tarifabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-öD) mit einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 € sowie nachfolgend 5,5 % und dies mit einem Mindestanstieg von 340 €, die zum 01.06.2024 wirksam werden. Ferner wurden mit unterschiedlichen Startzeitpunkten Anpassungen hinsichtlich der Entgeltordnung und verschiedener Regelungen im MantelTV vereinbart.

Im April 2024 hat die GDL ihre Forderungen für den Zug TV mit Wirkung ab 01.01.2024 übermittelt. Hierbei sind ebenfalls die Komponenten EntgeltTV und MantelTV betroffen. Die Verhandlungen sollen möglichst noch im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen werden.

Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Sachverhalte von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten oder bekannt geworden.

(24) Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 5.676 T€ (im Vorjahr 12.231 T€) wird auf Grund des zwischen der SB Netz und der Saarbahn abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SB Netz ausgeglichen.

(25) Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen und andere Leistungen:

in T€ 2023
Prüfungsleistungen 32
Beratungsleistungen 0
Insgesamt 32

(26) Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Saarbahn GmbH, Saarbrücken, wird in den - den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen umfassenden - Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH, Saarbrücken, einbezogen.

Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht.

 

Saarbrücken, 22. Mai 2024

Geschäftsführung

Karsten Nagel, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2023
T€
Anpassung
T€
Zugänge
T€
davon aktivierte Fremdkapitalzinsen
T€
Abgänge
T€
31.12.2023
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 626 -8 33 0 0 651
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 42 0 0 42
626 -8 75 0 0 693
II. Sachanlagen
1. Fahrzeuge für den Personenverkehr 43.411 -12.545 6.665 78 3.447 34.084
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 635 -38 3 0 10 590
44.046 -12.583 6.668 78 3.457 34.674
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 23 0 0 0 0 23
23 0 0 0 0 23
44.695 -12.591 6.743 78 3.457 35.390
Kumulierte Abschreibung 01.01.2023
T€
Anpassung
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.2023
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 560 -8 29 0 581
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
560 -8 29 0 581
II. Sachanlagen
1. Fahrzeuge für den Personenverkehr 32.641 -12.545 2.785 3.447 19.434
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 445 -38 47 10 444
33.086 -12.583 2.832 3.457 19.878
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
33.646 -12.591 2.861 3.457 20.459
Buchwert 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 70 66
2. Geleistete Anzahlungen 42 0
112 66
II. Sachanlagen
1. Fahrzeuge für den Personenverkehr 14.650 10.770
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146 190
14.796 10.960
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 23 23
23 23
14.931 11.049

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Saarbahn GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Saarbahn GmbH, Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Saarbahn GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, den 22. Mai 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer

Müller, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat die ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages übertragenen Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat insbesondere die Geschäftsführung überwacht und sich laufend mündlich und schriftlich über die Lage des Unternehmens unterrichten lassen. Erforderliche Beschlüsse hat er anlässlich der Aufsichtsratssitzungen gefasst.

Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 wurde am 17.11.2023 verabschiedet und die Wirtschaftspläne für die Folgejahre zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat billigt den vorgelegten Jahresabschluss. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss der Saarbahn GmbH zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form festzustellen sowie der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

Saarbrücken, 14.06.2024

Bürgermeisterin Barbara Meyer, Aufsichtsratsvorsitzende

Feststellung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 14. Juni 2024 festgestellt.

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