FrieTec
Software GmbH
Augsburg
(vormals:
Friedberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.168,00 |
15.446,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.160,00 |
15.438,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.994,23 |
29.770,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.662,10 |
29.472,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.912,51 |
14.621,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
332,13 |
297,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.195,02 |
1.867,27 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.367,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.724,25 |
47.083,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.313,11 |
1.879,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.120,49 |
23.763,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.433,60 |
643,40 |
| B.
Rückstellungen |
1.870,00 |
1.870,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.973,97 |
42.033,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.973,97 |
42.033,99 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.567,17 |
1.300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.724,25 |
47.083,50 |
Anhang
1. Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB n.F..
Geschäftszweigbedingte Gliederungsabweichungen
bestehen nicht.
Sonderposten mit Rücklagenanteil wurden nicht
gebildet.
2. Angaben, Aufgliederungen, Darstellungen,
Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen
Positionen
der
Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und
Bewertung
2.1 Grundsätzliches
Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen
die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden
Sachverhalte nicht vor.
2.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu dessen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, die sich um die
planmäßigen Abschreibungen vermindern, bewertet.
Dabei wurde sowohl die lineare als auch die
degressive Abschreibungsmethode angewandt.
Über außerplanmäßige
Abschreibungen und Zuschreibungen ist nicht zu berichten.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nominalwert.
Rückstellungen wurden unter Beachtung des
Grundsatzes der Vorsicht mit den Beträgen gebildet,
mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch
genommen wird.
2.3 Weitere Angaben zur Darstellung und Erläuterung
einzelner Positionen
Soweit ein Betrag unter mehrere Bilanzpositionen
fällt, wird diese Mitzugehörigkeit bei der
jeweiligen Position vermerkt.
Über Verpfändungen oder Besicherungen von
Vermögensgegenständen ist nicht zu berichten.
Weitere sonstige Verpflichtungen oder
Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.
3. Angaben zum Jahresergebnis
Für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde keine
Gewinnausschüttung beschlossen.
Der Jahresüberschuss 2010 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen,
der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Augsburg, 14.März 2012
Der Geschäftsführer
gez. Manfred Schaub
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 42.912,51 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.621,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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