Gatex
Fashion GmbH
Bremerhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.518,00 |
33.729,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.018,00 |
33.229,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.448,29 |
357.007,65 |
| I.
Vorräte |
50.584,01 |
47.720,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.301,72 |
32.070,27 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
41.129,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.562,56 |
236.087,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.472,00 |
2.283,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.438,29 |
393.019,65 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.160,20 |
145.397,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
120.397,62 |
107.036,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.237,42 |
-13.361,57 |
| B.
Rückstellungen |
17.235,87 |
161.361,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.042,22 |
86.260,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.438,29 |
393.019,65 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde
nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
erstellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 i. V. m.
§ 267 Abs. 4 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2a HGB aktiviert und
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung außerplanmäßig
abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten vermindert um die lineare
Abschreibung bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen nach der linearen oder degressiven (soweit
tatsächlicher Werteverzehr) Methode bewertet
(Nutzungsdauern zwischen zwei und 15 Jahren).
Das Finanzanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich werden
Abschreibungen vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten werden die Materialeinzel- und
Fertigungseinzelkosten sowie die Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am
Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Das
strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung
beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
den Nennbeträgen abzüglich Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen bewertet.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit danach darstellen, werden aktiv
abgegrenzt.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach dem
handelsrechtlich anerkannten
versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gebildet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2005G von Klaus Heubeck verwandt. Der zu Grunde gelegte
Rechnungszins für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum
Bewertungsstichtag 31.12.2012 auf 6,0%
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet,
die von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
3. Bilanzerläuterungen
a) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2012 - 31.12.2012 sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres sind der als Anlage
beigefügten Aufstellung "Anlagenspiegel" zu entnehmen.
b) Rückstellungen
Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB besteht für
Planvermögen ein Saldierungsgebot mit der bestehenden
Pensionsverpflichtung. Es sind Verpflichtungen aus
Pensionszusagen durch Vermögensgegenstände
gesichert, die bei Volksbank eG im Rahmen von Konten und
Depots angesammelt werden. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden
nach den BilMoG-Bestimmungen im Geschäftsjahr mit den
zugrunde liegenden Verpflichtungen erstmals verrechnet.
Rückstellungen für Pensionen
|
31.12.2012 (in T€)
|
Erfüllungsbetrag
der Pension
|
143
|
Festgeld Volksbank #
217540 Depot Volksbank # 217595
|
- 55 - 80
|
Nettowert der Pensionsrückstellung
|
7
|
c) Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 67.042,22 Euro
(Vorjahr 86.260,41 Euro).
4.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
In der Bilanzposition "Sonstige Verbindlichkeiten"
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 6.863,54 Euro enthalten.
In der Bilanzposition "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 53.043,75
Euro enthalten.
Bremerhaven, 02. Oktober 2013
gezeichnet
R.
Galczinsky
Geschäftsführer
gezeichnet
N. Galczinsky
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2013 festgestellt.
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