mp NETworks
GmbH
Handewitt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.075,00 |
42.723,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.034,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
44.040,50 |
42.723,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
840.404,57 |
647.560,03 |
| I.
Vorräte |
19.130,00 |
27.390,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.829,42 |
91.855,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
667.445,15 |
528.314,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.037,64 |
2.888,55 |
| Aktiva |
887.517,21 |
693.172,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
513.306,04 |
439.549,80 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
25.500,00 |
26.400,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-4.500,00 |
-3.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
387.806,04 |
313.149,80 |
| B.
Rückstellungen |
205.038,02 |
163.565,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.173,15 |
90.056,32 |
| Passiva |
887.517,21 |
693.172,08 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 3620 unter der Firma mp
NETworks GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Handewitt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
402,79
|
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 387.806,04 ist ein Gewinn- /
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 0,00 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß §
268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
10. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr beträgt
€ 169.173,15 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 137.490,02.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 16.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Jan Thyen (§ 285 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Handewitt, den 21.
März 2024
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gez. Jan Thyen
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2024
festgestellt.
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