Allerberger Immo eGbR
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Emanuel Allerberger seit 19.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVOBEND GmbHAinringJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023EVOBEND GmbH, 83404 AinringI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S.1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren. Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Vom Aktivierungswahlrecht nach §248 (2) HGB wurde Gebrauch gemacht. Dabei wurden Entwicklungskosten für einen weiteren Prototypen einer Schneide- und Stanzmaschine für Bleche aktiviert. Die Entwicklung des Prototyps soll voraussichtlich im Oktober 2025 abgeschlossen sein. Der Prototyp für die Weiterentwicklung einer Doppelbiegemaschine wird weiterhin planmäßig über 10 Jahre abgeschrieben. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Bewertung erfolgte nach § 255 (2a) HGB zu Herstellungskosten. III. Angaben zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünfzehn Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und elf Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 250 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018 € 250 bis € 800 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die langfristigen Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern (Anlagevermögen) bestehen iHv € 0,00 (Vj. € 0,00). Umlaufvermögen Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten). Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 1.354.188,42 (Vj. € 101.047,42) und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 0,00 (Vj. € 0,00). Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die gewährten Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Kasse, Bank Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Passiva Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Verlustvortrag wurde iHv € 916.696,07 in den Bilanzgewinn einbezogen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Bei der Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen wurden Erfahrungswerte der Branche berücksichtigt. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandwirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 4.339,83 (Vj. € 4.037,40) (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 0,00 (Vj. € 371,65) (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Haftungsverhältnisse Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0,00 durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird nicht angegeben, da er für die finanzielle Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft nicht von Bedeutung ist. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 10,5 (Vj. 6,25). Nicht auf der Passivseite auszuweisende Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i.S.d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen in Höhe von € 0,00 (Vj. € 0,00). Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführer ausgereichten Darlehen (§ 285 Nr. 9c HGB) auf € 0,00 (Vj. € 0,00). Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.
Ainring, 12.12.2024 EVOBEND GmbH Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.1.2025. |
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