Credit Life Domus ZWEI GmbH & Co. KG
Selbe AdresseLebensversicherung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Sebastian Lucas seit 13.1.2026 | Prokura |
Kristina Brack seit 13.1.2026 | Prokura |
Holger Peter Janke seit 13.1.2026 | Prokura |
Oliver Kind seit 7.10.2025 | Prokura |
Cornelia Puls seit 3.6.2025 | Prokura |
Mark Michael Brüse seit 3.6.2025 | Prokura |
Britta Dähn seit 10.7.2024 | Prokura |
Klaus Thole seit 9.2.2024 | Prokura |
Nicole Kuhnhenn seit 1.6.2023 | Prokura |
Vanessa Remmler seit 3.4.2023 | Prokura |
Sabine Otten seit 8.3.2023 | Prokura |
David Hernandez-Lopez seit 8.3.2023 | Prokura |
Frank Esser seit 5.9.2022 | Prokura |
Ulrich Hilp seit 24.5.2022 | Vorstandsmitglied |
Jennifer Glindemann seit 18.8.2021 | Prokura |
Andreas Mailänder seit 18.8.2021 | Prokura |
Arne Barinka seit 21.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Lutz Bittermann seit 8.2.2018 | Vorstandsmitglied |
Ralf Breuer seit 15.8.2017 | Prokura |
Berend Jan Tempelmann seit 13.7.2017 | Prokura |
Stefan Ziehr seit 19.4.2017 | Prokura |
Andreas Merkert seit 19.4.2017 | Prokura |
Peter Schneeberger seit 24.2.2014 | Prokura |
Andreas Albert Fritz Schwarz seit 23.12.2013 | Vorstandsmitglied |
Rolf Andreas Laubach seit 6.12.2012 | Prokura |
Ulrich Hoff seit 5.4.2005 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Credit Life AGNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Credit Life AG auf einen Blick
Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsrat Wilhelm Ferdinand Thywissen Kaufmann Geschäftsführer der C. Thywissen VV GbR Neuss Vorsitzender Dr. Ludwig Baum Kaufmann Ehem. Geschäftsführer der Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR München Stellv. Vorsitzender Michael Brykarczyk Versicherungsfachwirt bei der RheinLand Versicherungs AG Hilden Markus Schottmann Versicherungsfachwirt bei der RheinLand Versicherungs AG Meerbusch Vorstand Dr. Arne Barinka Mathematiker Aachen Lutz Bittermann Mathematiker Korschenbroich Dr. Ulrich Hilp Volljurist Düsseldorf Andreas Schwarz Volljurist Neuss Diese Angabe gilt gleichzeitig auch als Angabe nach § 285 Nr. 10 HGB. Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in sechs Sitzungen, davon fünf in Präsenz und eine als Videositzung, sowie auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands über grundlegende Fragen der Geschäftspolitik informiert. Dabei wurde das Erreichen der Ziele für das laufende Jahr, die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der Gruppe, wie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und die daraus resultierenden Konzepte, die Maßnahmenplanung sowie alle wesentlichen geschäftlichen Ergebnisse mit dem Vorstand beraten. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf der Geschäfte der Credit Life AG. Er ging dabei insbesondere auf die Entwicklung der Beitragseinnahmen und des Ergebnisses sowie auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftsbereichen ein. Der Schwerpunkt der Videositzung lag auf der strategischen Ausrichtung der Versicherungsgruppe sowie strategischen Zukunftsthemen. Alle erforderlichen Beschlüsse wurden seitens des Aufsichtsrats und des Vorstands gefasst. Kernthemen der Aufsichtsratssitzungen waren die Kapitalausstattung der Gesellschaft, die Risikotragfähigkeit, die Sicherstellung ausreichender Liquidität speziell nach dem Zinsanstieg, die Kapitalanlage- und Risikostrategie, Maßnahmen zur Kostensenkung, Regulatorik und Verbraucherschutz, die Digitalisierung der Gruppe sowie das Rating durch ASSEKURATA. Im Rahmen der Planung 2024 - 2026 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand intensiv mit den drängenden Themen der Zeit - Klimawandel, Inflation, Zinsanstieg und Regulatorik - befasst. Sie setzen Rahmenbedingungen, auf die der Vorstand zu reagieren hat. Insbesondere waren auch die im November verabschiedeten Regelungen zur Einführung einer Wartefrist beim Verkauf von Restschuldversicherungen ("Cooling-Off") bereits Gegenstand der Beratungen. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen bis zum 1. Januar 2025 vom Vorstand eingeleitet wurden. Hinzu kamen strategische Themen einschließlich der Risiko- und IT-Strategie, bei denen den Wachstumszielen der RheinLand-Gruppe besondere Bedeutung zukam. Darüber hinaus wurden die Entwicklung des Arbeitsmarktes - Stichwort Fachkräftemangel - und Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung in den Blick genommen. Der Vorstand beschäftigt sich mit diesen strategischen Themen um für Verlässlichkeit und Stabilität der RheinLand Versicherungsgruppe zu sorgen. Die wirtschaftlichen Folgen der Ukraine- und Nahost-Krise auf die RheinLand-Gruppe wurden von Aufsichtsrat und Vorstand mit ihren Auswirkungen insbesondere auf dem Kapitalmarkt fortlaufend beobachtet. Sie werden uns auch in diesem Jahr weiter beschäftigen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des vorhandenen Risikomanagementsystems überzeugt und diesem Steuerungs- und Überwachungssystem besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die Risikolage der Gesellschaft und der RheinLand Versicherungsgruppe. Die Risikoberichterstattung wurde in den Aufsichtsratssitzungen behandelt. Weiterhin wurden die Prüfungsergebnisse der Internen Revision erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat auch über compliance-relevante Themen Bericht erstattet und über die Compliance-Organisation und -Prozesse informiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat jeweils einmal unmittelbar in Sitzungen von den Inhabern der Funktionen Risikomanagement, Revision, Compliance sowie vom Verantwortlichen Aktuar berichten lassen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat insbesondere zum Thema Informationssicherheit informiert. Nach Gesetz und Satzung zustimmungspflichtige Geschäfte sind mit dem Vorstand ausführlich erörtert worden. Das Banken- und Kooperationsgeschäft mit deutschen Vertriebspartnern, welches bis zum 31. Dezember 2023 aus den Niederlanden heraus erfolgte, wurde nach ausführlicher Erörterung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat nach Deutschland verlegt. Ziel dieser Maßnahme ist eine einheitliche und effizientere Steuerung des Geschäftes mit deutschen Kundinnen und Kunden. Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Einzelgesprächen Fragen der geschäftspolitischen Ausrichtung, der strategischen Ziele und der Organisation sowie Einzelvorgänge besprochen. Der Aufsichtsrat hat 2023 seine Arbeitsweise und die Effizienz seiner Tätigkeit sowie eine Selbsteinschätzung schriftlich überprüft. Anzahl und Qualität der Unterlagen, Anzahl der Sitzungen, Vorbereitungszeit sowie die inhaltliche Abhaltung und die Transparenz der Aufsichtsratssitzungen fanden bei allen Aufsichtsratsmitgliedern vollste Zustimmung. Im Jahr 2023 wurden als Ergebnis der Selbsteinschätzung Weiterbildungen des Aufsichtsrats durchgeführt. Im Rahmen der IT-Strategie beschäftigte sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Multikanal-Kommunikation per LinkedApp und dem sogenannten Dynamic Pricing. Bei der Credit Life AG besteht ein Prüfungsausschuss zusätzlich zum Aufsichtsrat. Es wurden in vier Sitzungen, davon drei als Präsenztermin und eine als Onlinetermin, alle relevanten Themen besprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte der Ausschuss den Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuss mit der Erteilung der Prüfungsaufträge und legte die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 fest. Zur Unterstützung und Entlastung des Aufsichtsrats besteht ein Personalausschuss. Hier werden die entsprechenden Themen vorbereitet und dem Aufsichtsratsplenum Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet. Eine gesonderte Vergütung der Vorstände wird durch die Gesellschaft nicht vorgenommen, da diese durch die Muttergesellschaft, die RheinLand Holding AG, geregelt ist. Die von der RheinLand Holding AG gewährte Vergütung wird entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 vom bestellten Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Bei der Beratung des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich darüber hinaus regelmäßig mit dem Wirtschaftsprüfer über den Stand der Jahresabschlussprüfung ausgetauscht. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Credit Life AG. Der vorgelegte Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden der RheinLand Versicherungsgruppe für ihren tatkräftigen und engagierten Einsatz im Berichtsjahr.
Neuss, 22. März 2024 Der Aufsichtsrat Wilhelm Ferdinand Thywissen, Vorsitzender LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Unternehmen Die Credit Life AG mit Sitz in Neuss zeichnet das Lebensversicherungsgeschäft mit Schwerpunkt Risikoleben, welches über den Banken- und Kooperationsvertrieb sowie über den eigenen Außendienst vertrieben wird. Eine seit 2014 bestehende Niederlassung hat ihren Sitz in Amstelveen/Niederlande. Geschäftsmodell
Im Banken- und Kooperationsvertrieb Deutschland steht die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Finanz- und Versicherungssektor sowie aus dem Autohandel im Fokus. Vertriebspartner sind zudem die Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen der RheinLand Versicherungs AG. Unsere Partner unterstützen wir mit Know-how in den Bereichen Restkredit-, Risikolebens- und Mobilitätsversicherungen. Von der Produktentwicklung über die Vertriebsunterstützung und Bestandsverwaltung bis hin zur Schadenregulierung bieten wir Versicherungslösungen und Services aus einer Hand an, individuell angepasst an die jeweiligen Zielgruppen und Absatzkanäle.
In den Niederlanden sind wir auf den Vertrieb von Risikolebensversicherungen und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen rund um Hypothekenabsicherungen spezialisiert. Ebenso wie in Deutschland verfügen wir von der Produktentwicklung über die Vertriebsunterstützung und Bestandsverwaltung bis hin zur Schadenregulierung über alle Kompetenzen, um so flexibel und servicestark wie möglich zu agieren.
Mit unserem qualifizierten eigenen Außendienst, der mit Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen in vielen Ballungsräumen vertreten ist, vertreiben wir die Produkte Risikoleben und Berufsunfähigkeit. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr war die Credit Life AG, Neuss, mit der RheinLand Holding AG, Neuss, und deren Tochtergesellschaften verbunden. Bei diesen Gesellschaften besteht sowohl in den Aufsichtsräten als auch in den Vorständen weitgehend Personalunion. Mit der RheinLand Holding AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Im Rahmen eines Ausgliederungsvertrages führt die RheinLand Versicherungs AG, Neuss, für die Credit Life AG die technische und kaufmännische Verwaltung des Versicherungsbestandes, die Vermögensverwaltung und -anlage sowie die allgemeine Verwaltung durch. Mitgliedschaften Es bestehen u. a. folgende Mitgliedschaften:
Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance Für die Versicherungswirtschaft gab es im Geschäftsjahr 2023 einige gesetzliche Änderungen und wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie betrifft die Pflichten zur Berichterstattung für Unternehmen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im Januar 2023 ist die EU-Verordnung Digital Operational Resilience (DORA) in Kraft getreten und bis 2025 umzusetzen. DORA soll die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen stärken und umfasst u. a. die Einführung eines Managementsystems für Drittanbieter und ein Reporting von Vorfällen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im März 2023 haben sich Europäische Kommission und die US-Regierung auf ein Abkommen "EU-US Data Privacy Framework" geeinigt. Dies stellt eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für den Datenaustausch insbesondere mit zertifizierten US-Unternehmen zur Verfügung, nachdem das Vorgänger-Abkommen "Privacy Shield" im Jahre 2020 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unwirksam erklärt worden war. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten und definiert zusätzliche Anforderungen an ein Hinweisgeberschutzsystem u. a. für Versicherungsunternehmen. Die neuen Anforderungen hat die RheinLand Versicherungsgruppe in ihr bestehendes Hinweisgeberschutzsystem aufgenommen. Mit der Einführung eines Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz) zum 13. Oktober 2023 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit einer sogenannten Abhilfeklage zur Durchsetzung von Ansprüchen durch Verbraucherverbände auf Leistung gegenüber Unternehmen geschaffen. Die RheinLand Versicherungsgruppe könnte davon zukünftig betroffen sein, es besteht derzeit aber kein aktiver Handlungsbedarf. Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) abschließend zugestimmt. Das Gesetz enthält u. a. eine Regelung zur Einführung einer 7-tägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucher-Darlehensvertrages und dem Abschluss einer Restkreditversicherung (sog. Cooling-Off-Periode). Die Regelung greift ab 2025 und betrifft insbesondere das Geschäftsfeld Restkreditversicherung. Die RheinLand Versicherungsgruppe analysiert die möglichen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Am 7. Dezember 2023 hat der EuGH in der Rechtssache "C-634/21 - SCHUFA Holding (Scoring)" entschieden, dass die Einholung eines SCHUFA-Scores durch ein Unternehmen vor Vertragsschluss eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO darstellt. Für die RheinLand Versicherungsgruppe ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung keine unmittelbaren Konsequenzen, da Entscheidungen, die ausnahmsweise auf Grundlage von Bonitätsauskünften gefällt werden, nicht automatisiert erfolgen. Geschäftsverlauf und Ertragslage Geschäftsverlauf Wie die Vorjahre war auch das Jahr 2023 von internationalen Krisen überschattet. Der Ukraine-Krieg ging mit unveränderter Härte weiter, zusätzlich eskalierte im Herbst nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel der Nahost-Konflikt. Die internationalen Spannungen verschärften die Unsicherheit in der Wirtschaft, zudem waren immer noch die Folgen der Coronakrise zum Beispiel in Form gestörter Lieferketten spürbar. Eines der zentralen Themen in der Wirtschaft war auch in diesem Jahr die Inflation, die sich allerdings im Laufe des Jahres abschwächte. Die Teuerungsrate dürfte 2023 auf jahresdurchschnittlich 6,1 % zurückgegangen sein, schätzten die Fachleute der Deutschen Bundesbank im Dezember. Im Kontext der allgemeinen unsicheren Weltlage und einer gebremsten Wirtschaftsentwicklung hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft im Geschäftsjahr 2023 gut behauptet. Die Versicherer verbuchten nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 % auf 224,7 Mrd. €. Im Geschäftsjahr erzielte die Credit Life AG gebuchte Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenem Geschäft i. H. v. 151.041,1 T€ (i. Vj. 166.514,9 T€), davon wurden 74.080,4 T€ in der niederländischen Niederlassung erzielt. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung beliefen sich im Berichtsjahr auf 67.348,9 T€ (i. Vj. 69.595,1 T€). Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung reduzierten sich auf 28.387,8 T€ (i. Vj. 35.295,9 T€). Zur Thematik der Zinszusatzreserve verweisen wir auf die Angaben im Risikobericht. Aus den Kapitalanlagen wurde im Berichtsjahr insgesamt ein Ergebnis i. H. v. 18.831,5 T€ (i. Vj. 14.971,2 T€) erzielt. Vom Rohüberschuss vor Direktgutschrift und vor Gewinnabführung i. H. v. 19.036,1 T€ konnten 18,4 % = 3.500,0 T€ (i. Vj. 32,5 % = 3.400,0 T€) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil des Rohüberschusses der Gesellschaft aus nicht überschussberechtigtem Geschäft generiert und folglich nicht der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen wird. Außerdem enthält die Überschussbeteiligung einen hohen Anteil von Direktgutschriften. Der Steueraufwand betrug 1.472,3 T€. Der Steueraufwand bezieht sich im Wesentlichen auf unsere Tätigkeiten in den Niederlanden. Das zu versteuernde Einkommen in Deutschland wird auf Ebene der RheinLand Holding AG als Organträgerin versteuert. Nach Steuern ergab sich ein Ergebnis i. H. v. von 9.069,1 T€. Dieses wurde aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags vollständig an die RheinLand Holding AG abgeführt. Die Beitragsentwicklung lag unter unseren Erwartungen wogegen die Schadenentwicklung besser als erwartet verlaufen ist. Die Gewinnabführung lag über unseren Erwartungen im Rahmen der strategischen Planung. Der Vorstand ist mit dieser Entwicklung zufrieden. Im Geschäftsjahr hat die unabhängige Ratingagentur ASSEKURATA die Credit Life AG wieder einer Bonitätsprüfung unterzogen. Das Rating A+ (starke Bonität) der Vorjahre mit dem Zusatz "stabiler Ausblick" wurde erneut bestätigt. Dies ist ein starker Indikator für unsere Stabilität, Solvabilität und wachstumsorientierte Ausrichtung der Gesellschaft und bestätigt unsere mittelfristige Unternehmensplanung. Hervorgehoben wird das große Engagement, konzernweit die Digitalisierung voranzutreiben. Im Einzelnen berichten wir wie folgt: Bestandsentwicklung Der gesamte Zugang an Versicherungen machte im Berichtsjahr 176.708 Verträge mit einer Versicherungssumme von 2.760.259,5 T€ aus. Der Versicherungsbestand betrug, gemessen an der Stückzahl der Verträge, zum Jahresende 840.165 Verträge (i. Vj. 863.801). Im Bestand der selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen zum 31. Dezember 2023 sind 547.329 Restkreditversicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von 8.215.069,5 T€ enthalten. Durch Tod, Ablauf und übrigen Abgang reduzierte sich die Anzahl der Verträge um 165.083 mit einer Versicherungssumme von 2.065.863,4 T€. Gemessen am laufenden Beitrag betrug die Stornoquote 3,2 %. Der laufende Beitrag ist im Geschäftsjahr von 106.951,9 T€ auf 103.113,3 T€ leicht gesunken. Zinsüberschussbeteiligung Die Zinsüberschussbeteiligung der Versicherten wurde im Geschäftsjahr 2023 auf 2,25 % festgesetzt. Für den Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG beträgt diese abweichend 1,25 %. Für das Geschäftsjahr 2024 bleibt die Höhe der Überschussbeteiligung unverändert. Beitragseinnahmen An Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft - ohne Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung - wurden 151.041,1 T€ gegenüber 166.514,9 T€ im Vorjahr erzielt. Die Reduzierung der Beitragseinnahmen resultiert aus dem weiterhin zurückgehenden Beitragsvolumen der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG sowie durch die Auswirkungen des Provisionsdeckels, welche sich im Geschäftsjahr 2023 erstmals vollständig realisierten. Auf Einmalbeiträge entfielen 46.625,6 T€ (i. Vj. 58.160,3 T€). Laufende Beiträge wurden i. H. v. 104.407,4 T€ (i. Vj. 108.364,5 T€) verzeichnet. 45.587,9 T€ der Beitragseinnahmen (30,2 %) entfallen auf die Restkreditversicherung. Insgesamt reduzierten sich die gebuchten Bruttobeiträge um 9,3 %, wobei sich die Einmalbeiträge um 19,8 % und die laufenden Beiträge um 3,7 % reduzierten. Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung beliefen sich im Berichtsjahr auf 126.480,4 T€ (i. Vj. 116.869,6 T€). Versicherungsleistungen Die Leistungen eines Lebensversicherungsunternehmens stellen nicht nur effektive Zahlungen an die Versicherungsnehmer dar, sondern bestehen auch in der Veränderung von Leistungsverpflichtungen, die das Unternehmen gegenüber den Versicherungsnehmern ausweist. Die ausgezahlten Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 124.830,0 T€. Die Leistungsverpflichtungen reduzierten sich um 31.239,2 T€. Insgesamt wurden an Versicherungsleistungen 93.590,8 T€ aufgewendet. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen der Credit Life AG erhöhten sich im Geschäftsjahr um 7.402,6 T€ (0,7 %) auf insgesamt 1.076.637,1 T€ (i. Vj. 1.069.234,5 T€). Mit 86,1 % ist der überwiegende Teil der Vermögensanlagen in festverzinsliche Anlagen investiert. Die Credit Life AG hat sich als Kommanditistin an einer Gesellschaft für erneuerbare Energien-Investments mit einer Zeichnungssumme i. H. v. 5.000,0 T€ beteiligt. Die Reduktion der zinsanstiegsbedingten entstandenen stillen Lasten führte im Geschäftsjahr zu einer Erhöhung der Bewertungsreserven um 51.163,1 T€ auf -98.148,9 T€ (i.Vj. -149.312,0 T€). Die Erholung resultiert aus Rückzahlungen endfälliger Wertpapiere im Zusammenhang mit der Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Titel sowie dem Rückgang des Zinsniveaus zum Ende des Geschäftsjahres. Die Entwicklung je Kapitalanlageart wird im Anhang dargestellt. Kapitalanlageergebnis Die laufenden Erträge aus den Kapitalanlagen betrugen 18.260,9 T€ (i. Vj. 17.356,2 T€). Die laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 1.657,7 T€ (i. Vj. 1.657,6 T€). Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis der Credit Life AG betrug 2.228,3 T€ (i. Vj. -727,4 T€), welches maßgeblich aus der mittelbaren Realisierung von Bewertungsreserven auf Immobilien (2.546,7 T€) resultiert und im Vorjahr durch eine außerordentliche Wertberichtigung (3.150,0 T€) belastet war. Insgesamt ergab sich ein Kapitalanlageergebnis i. H. v. 18.831,5 T€ (i. Vj. 14.971,2 T€). Verzinsung Nach der vom GDV empfohlenen Formel berechnet sich, unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die Nettoverzinsung aus dem Nettoergebnis der Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Anlagebestand. Der sich hieraus ergebende Zinssatz beträgt 1,8 % (i. Vj. 1,4 %). Die gleitende Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der letzten drei Jahre (arithmetisches Mittel der Nettoverzinsungen) erreicht 1,7 % (i. Vj. 1,8 %). Die durchschnittliche Rendite der Neuanlagen für Renten (Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, sonstige Ausleihungen sowie Termin-/Festgelder) erhöhte sich um 1,4 Prozentpunkte auf 3,8 %. Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der RheinLand Holding AG gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Das Eigenkapital beträgt weiterhin 64.286,1 T€. Davon entfallen 7.096,3 T€ auf das Grundkapital, 45.235,3 T€ auf die Kapitalrücklage, 248,8 T€ auf die gesetzliche Gewinnrücklage, 6.257,7 T€ auf die anderen Gewinnrücklagen und 5.448,0 T€ auf den Bilanzgewinn. Kosten Im Berichtsjahr wurden 31.014,8 T€ an Abschlusskosten aufgewendet. Im Verhältnis zur Beitragssumme des Neugeschäfts machten diese 33,2 % (i. Vj. 36,5 %) aus. Die Verwaltungskosten beliefen sich im Berichtsjahr auf 6.462,0 T€. Im Verhältnis zu den gebuchten Beiträgen machten diese 4,3 % (i. Vj. 3,7 %) aus. Wesentliche Überschussquellen Lebensversicherer kalkulieren den Preis für Versicherungsschutz vorsichtig. Dies ist geboten, um die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit erfüllen zu können. Die Überschüsse, die sich aus dieser vorsichtigen Kalkulation, einer effizienten Verwaltung und der ausgewogenen Anlage der Spargelder auf dem Kapitalmarkt ergeben, machen im Wesentlichen den Jahresüberschuss eines Lebensversicherungsunternehmens aus. Dieser wird zu einem Großteil für die Überschussbeteiligung der Versicherten verwendet. Unter Einbeziehung der Direktgutschrift erreichte der Rohüberschuss vor Gewinnabführung im Geschäftsjahr 19.036,1 T€ gegenüber 10.456,5 T€ im Vorjahr. Vom Rohüberschuss wurden 3.500,0 T€ (i. Vj. 3.400,0 T€) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Unsere nichtfinanziellen Leistungsindikatoren umfassen insbesondere folgende Aspekte:
Um auf die Bedürfnisse unserer Versicherten im Digitalzeitalter optimal eingehen zu können, richten wir unsere Arbeitsweise konsequent nach modernen Methoden aus. Unsere Arbeitswelt am Konzernstandort Neuss bietet sowohl räumlich als auch technisch alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Hier entwickeln wir zukunftsfähige Angebote und sichern damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens als langfristig verlässlicher Versicherungspartner. Mit unseren vielfach ausgezeichneten Produkten und Dienstleistungen richten wir uns an Privatpersonen und Gewerbetreibende. Bei der Produktgestaltung legen wir Wert auf Modularität und Flexibilität. In die Entwicklungsprozesse fließen Erkenntnisse aus dem Vertrieb, dem Schadenservice sowie Rückmeldungen aus unserem Kundenkreis und von Geschäftspartnern ein. Die Produktfreigabe erfolgt nach gesetzlich niedergelegten Vorgaben. Bei Tests und Ratings durch unabhängige Analysten und Branchenbeobachter wird uns regelmäßig die hohe Qualität unserer Produkte bescheinigt. Ein weiterer Gradmesser ist für uns die Weiterempfehlungsbereitschaft. Für die Versicherungswirtschaft wurden in den vergangenen Jahren Kodizes entwickelt, die das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stärken sollen. Der GDV hat 2010 einen Verhaltenskodex entwickelt, um eine noch höhere Qualität im Versicherungsvertrieb zu erreichen. Die Regeln sollen das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Kundenbelangen widersprechen. Die RheinLand Versicherungs AG, die Credit Life AG sowie die Rhion Versicherung AG sind im Interesse des Verbraucherschutzes dem Verhaltenskodex Vertrieb des GDV zum 1. Januar 2011 beigetreten. Der GDV hat den Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten im November 2012 weiterentwickelt und um wesentliche Bestandteile in den Bereichen Compliance und Weiterbildung von Vermittlern ergänzt. Erneut, nämlich per 25. September 2018, wurde der Verhaltenskodex für den Vertrieb aktualisiert und so auch der Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) Rechnung getragen. Dabei sind Ziel, Anspruch und grundsätzlicher Inhalt des Kodex grundsätzlich unverändert geblieben. Regelmäßig wird in den vom GDV vorgesehenen Intervallen die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex intern und extern überprüft. Dem Beschwerdemanagement kommt als Kundenbindungs- und Reputationsinstrument eine entscheidende Bedeutung innerhalb eines Versicherungsunternehmens zu, da es einen wichtigen Beitrag zum kontinuierlichen Qualitätsmanagement leistet. Kundenorientierung heißt, einen permanenten Abgleich zwischen der erbrachten Leistung und den zuvor gehegten Erwartungen durchzuführen. Bei der RheinLand-Gruppe gibt es die Funktion des zentralen Konzern-Beschwerdemanagers. Er ist den Beschwerdemanagern in den jeweiligen Fachbereichen übergeordnet und verantwortlich für den Beschwerdemanagement-Prozess. Zwischen dem Konzern-Beschwerdemanager und den Beschwerdemanagern der Fachbereiche findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Credit Life AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Wir haben daher im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Entwicklung der Vertriebswege Banken- und Kooperationsvertrieb Deutschland
In einem schwierigen Umfeld mit gestiegenen Zinsen, Inflation und hohen Immobilienpreisen haben wir uns im zurückliegenden Jahr gut behaupten können. Nach einem verhaltenen Start erholte sich das Geschäftsvolumen in der zweiten Jahreshälfte deutlich. Zwar blieb die Menge an Baufinanzierungen im gesamten Jahr auf niedrigem Niveau, jedoch kamen positive Impulse ab Mai aus dem Geschäft mit Kfz-Finanzierungen. Insgesamt haben wir das für das Gesamtjahr geplante Prämienvolumen nahezu erreicht. In unserem Geschäft in Deutschland zahlt sich unsere Diversifizierung aus, die wir in den zurückliegenden Jahren konsequent vorangetrieben haben. Hier sind wir mit unseren Produkten zur Absicherung von Finanzierungen in den Segmenten Mobilität, Wohnen und Konsum (Lifestyle) breit aufgestellt. Dank neuer Produkte und der stark nachgefragten Kaufpreisversicherung war der Geschäftsverlauf insgesamt zufriedenstellend und erhielt mit den vorzeitigen Vertragsverlängerungen zweier wichtiger Kooperationspartner Impulse über 2023 hinaus. Wir verfügen über viele tragfähige und häufig langjährige Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist zunehmend deutlich geworden, welches Vertriebspotenzial wir zusätzlich ausschöpfen könnten, wenn wir von unseren Partnern bei der Endkundenansprache systematisch mit eingebunden werden. Unser Ziel ist es, bei Beratung und Verkauf am Point of Sale im übertragenen Sinne mit am Tisch zu sitzen. Hierbei ist entscheidend, im richtigen Moment zu verdeutlichen, welche Versicherungslösungen im Idealfall mit verkauft werden sollten, um Kundinnen und Kunden ein optimales Vorsorgepaket zu schnüren. Unsere Kooperationspartner profitieren von einer weitreichenden Übernahme des Vertriebs durch uns immer dann, wenn sie selbst die Kundenberatung nicht leisten können oder dürfen. Wir nennen unser neues Angebot "Sales as a Service". Mit der Anfang 2023 erfolgten Gründung der Smart Sales Company haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, um diese Dienstleistung rechtssicher anbieten zu können. In zahlreichen Pilotprojekten konnten wir gemeinsam mit verschiedenen Partnern diesen neuen Vertriebsansatz testen und weiterentwickeln. Damit sind wir startklar, um im laufenden Jahr mit ersten Kooperationen in den operativen Betrieb zu gehen. Wir sind davon überzeugt, mit diesem Ansatz auch einen Mehrwert für unsere Partner liefern zu können, um auf die durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz zum 1. Januar 2025 eingeführte Wartefrist ("Cooling-Off") für die Restkreditversicherung reagieren zu können. Neben dem Ausbau und der weiteren Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationspartnern war die Entwicklung im Banken- und Kooperationsvertrieb in Deutschland im zurückliegenden Geschäftsjahr von unserem veränderten Ansatz in der Neukundenakquisition geprägt. Mit einer eigenen kleinen Einheit "Netzwerkvertrieb" sprechen wir noch gezielter mögliche neue Partner in den von uns fokussierten Segmenten (Mobilität, Wohnen und Konsum) an. Dies gelingt uns, indem wir Branchentreffen und Netzwerkveranstaltungen gezielt dazu nutzen, um uns und unsere Kompetenzen aufmerksamkeitsstark ins Gespräch zu bringen. Damit verbinden sich Auftritte als Vortragende, bei denen wir unser Portfolio anhand von Best-Practice-Beispielen, vorstellen. Wir nehmen uns Zeit, um Kontakte zu knüpfen und möglichst früh von Ausschreibungen zu erfahren, auf die wir passgenau antworten können. Zu den Veranstaltungen, die uns im zurückliegenden Jahr neue Möglichkeiten eröffnet haben, gehörten "Bancassurance Evolution" des Bankingclubs, "Cars & Bytes", "Automotive Business Days" und "Zukunft Retail Banking" der Wirtschaftszeitung Handelsblatt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die konsequente Pflege von Netzwerken durch ein Team, das nicht zugleich auch mit Key-Account-Aufgaben betraut ist, vielversprechend ist. Die personelle Trennung von Anbahnung und fachlich-technischer Vertiefung wird unsere Vertriebsgeschwindigkeit deutlich erhöhen. Für unsere Kooperationspartner sowie weitere mögliche Kundengruppen haben wir im zurückliegenden Jahr zum zweiten Mal den "Credit Life Expertentag" ausgerichtet. Die Präsenzveranstaltung an unserem Unternehmenssitz in Neuss stand unter dem Motto "Erfolgsrezepte der Zukunft". Mit dem Expertentag haben wir für einen ausgesuchten Teilnehmerkreis ein mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen, persönlichen Gesprächen angefülltes Format anzubieten, das wir auch 2024 fortsetzen wollen. Des Weiteren wurde die Lenkung des Banken- und Kooperationsgeschäftes mit deutschen Vertriebspartnern, welches bis zum 31. Dezember 2023 aus den Niederlanden heraus erfolgte, nach Deutschland übergeben. Ziel dieser Maßnahme ist eine einheitliche und effizientere Steuerung des Geschäftes mit deutschen Kundinnen und Kunden. Außendienst der RheinLand Versicherungs AG
Die Credit Life AG fungiert auch als Risikoträgerin von Geschäft im Bereich Lebensversicherung, das durch den Außendienst der RheinLand Versicherungs AG getätigt wird. Mit der Entwicklung des Kompetenz- und Unterstützungsmodells wurden dort im zurückliegenden Jahr neue Grundlagen für die Zukunft der RheinLand Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen geschaffen. Damit verbindet sich das Ziel, den Agenturen mit Hilfe fachlich breit aufgestellter Expertenteams, die dezentral agieren, weitreichende Unterstützung zur Erreichung ihres Geschäftserfolgs zu geben. Gebildet wurden drei Einheiten, in denen wir jeweils Spezialistinnen und Spezialisten für folgende Themen- und Wissensfelder zusammengeführt haben: Prozesse und Digitalisierung, Agenturentwicklung, Recruiting, Vertriebsunterstützung, Verkaufscoaching, Gewerbe sowie Vorsorge und Gesundheit. Die Kompetenzteams sind untereinander vernetzt, kurze Kommunikationswege sollen ein Maximum an Agilität sicherstellen. Diese Neustrukturierung folgt der Leitidee, den Agenturen in der Fläche qualifizierte Sparringspartner zur Seite zu stellen, die unternehmerisch denkend handeln. Dieses Modell wurde Ende September im Rahmen einer Außendiensttagung vorgestellt. Im Nachgang wurde mit Hochdruck an der Implementierung gearbeitet, um nach dem Jahreswechsel durchstarten zu können. Produktseitig konnten wir über den RheinLand Außendienst unsere neue Berufsunfähigkeitsversicherung im Markt platzieren. Zu den Highlights gehört die "Starter-Option": Mit ihr sichert man sich zu deutlich günstigeren Beiträgen während der ersten Versicherungsjahre ab - und das bei gleichbleibender Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit. Banken- und Kooperationsvertrieb Niederlande
In den Niederlanden haben wir uns auf das Geschäft mit Risikolebensversicherungen sowie Restkreditversicherungen zur Absicherung von Immobiliarkrediten spezialisiert. Unsere Produkte vertreiben wir in den Niederlanden nicht über Banken, sondern über selbständige Vermittler, die sich auf die Beratung rund um Immobilienkredite fokussieren. Aufgrund des rückläufigen Hypothekenmarktes blieb auch unser Geschäft im ersten Halbjahr hinter den Erwartungen zurück. Allerdings konnten wir durch verschiedene Maßnahmen die Stornoquoten senken. Darüber hinaus haben wir die Zusammenarbeit mit unseren Partnern deutlich verändert: Während in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf der technischen Unterstützung unserer Vertriebspartner lag, hat sich dieser Fokus dahin verlagert, dass wir ihnen Inhalte für die direkte Verbraucheransprache zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet das: Wir schlüsseln in visualisierter sowie sprachlich leicht nachvollziehbarer Form auf, warum Versicherungsschutz zur Absicherung einer teilweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ("Arbeidsongeschiktheid") so wichtig ist und welche Probleme es nach sich zieht, bei der Aufnahme einer Hypothek darauf zu verzichten. Mit diesen Maßnahmen und unterstützt von einer Belebung des Geschäfts in der zweiten Jahreshälfte haben wir es geschafft, trotz des verringerten Kreditvolumens im gesamten Markt dennoch eine Steigerung unseres Beitragsvolumens zu erreichen. Unser Anspruch ist es, auch in den kommenden Jahren der führende Versicherer von Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung privat genutzter Immobilien in den Niederlanden zu sein. Einmal mehr bot uns die "HypoVak", der jährliche Branchentreff rund um die Immobilienfinanzierung, ein ideales Forum zur Präsentation unserer gesamten Produktpalette. Credit Life gehörte 2023, wie in den Vorjahren, zu den Hauptsponsoren des Events. Umwelt- und Klimaschutz * Die Credit Life AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Die Herausforderungen des Klimawandels nehmen wir sehr ernst und handeln dementsprechend. Deshalb haben wir im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Wir legen daher großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und aktiven Umweltschutz. Für den Bereich Umwelt richten wir uns mit unseren Aktivitäten und Maßnahmen konsequent am SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" aus. Bei der Erfassung, Aufbereitung und Analyse der Umweltkennzahlen hilft uns ein seit mehr als 20 Jahren aufgebautes eigenes Umweltmanagementsystem, das 2019 mit Unterstützung von professionellen Umweltdienstleistern mit Blick auf die neuen Anforderungen der international gültigen Standards optimiert wurde und das seither ständig weiterentwickelt wird. Kernziel unserer gesamten Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes ist unverändert die CO 2 -Neutralität unseres Geschäftsbetriebs. Bereits 2007 haben wir festgelegt, diese für die Dauer von mindestens 50 Jahren sicherzustellen. In Kooperation mit PRIMAKLIMA e. V. konnten wir 2011 erreichen, die CO 2 -Emissionen unseres Geschäftsbetriebs am Standort Neuss erstmalig zu kompensieren. Vorausgegangen war ein gezieltes, in mehreren Schritten umgesetztes Aufforstungsprogramm. Dadurch waren wir einer der ersten Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt, der seinerzeit die CO 2 -Neutralität des Geschäftsbetriebs realisieren konnte. Aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Standards und eines neuen internationalen Systems in puncto Bewertung, Verwendung und Stilllegung von CO 2 -Zertifikaten haben wir mit unseren Umweltpartnern die Rahmenbedingungen neu definiert, um auf der Grundlage des Berichtsjahrs 2020 in einem ersten Schritt die CO 2 -Neutralität des Standorts unserer Hauptverwaltung für 2021 darzustellen. Die CO 2 -Neutralität konnten wir seither jährlich wiederholen. Dieses Vorhaben haben wir in Kooperation mit PRIMAKLIMA verwirklicht, was der RheinLand für Neuss mit dem Siegel "klimaneutraler Standort" attestiert worden ist. Im Frühjahr 2023 wurde mit der RheinLand Green Future GmbH eine konzerneigene Nachhaltigkeitsgesellschaft gegründet, mit der Investitionen in ausschließlich nachhaltigen Kapitalanlagen getätigt wurden. Der Fokus liegt auf Solar- und Windkraft. Durch den Betrieb dieser alternativen Energieerzeuger wurde die Kompensation der CO 2 -Emissionen des Geschäftsbetriebs unterstützt. Ziel ist es, mittelfristig mindestens jene Menge CO 2 zu kompensieren, die den CO 2 -neutralen Geschäftsbetrieb unserer Versicherungsgruppe insgesamt - sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden - sicherstellt. Bereits für dieses Jahr wird ein Teil der CO 2 -Emissionen durch die CO 2 -Äquivalente aus dem Betrieb der im Rahmen des Investments erstellten Solar- und Windkraftanlagen kompensiert werden. Der größte Posten in der CO 2 -Bilanz ist bei einem Bürogebäude wie unserer Konzernverwaltung der Stromverbrauch. Erster Ansatzpunkt für einen klimaneutralen Umgang mit dieser Ressource ist schon die Bezugsquelle des elektrischen Stroms. Die RheinLand-Gruppe setzt deshalb schon seit Jahren auf Strom aus Wasserkraft. Über den Stromtarif "Wasserkraft Business" der Stadtwerke Heidelberg beziehen wir für unsere Konzernverwaltung CO 2 -neutralen Ökostrom, was uns jährlich mit einem Zertifikat bestätigt wird. Im Vergleich zum bundesdeutschen Strommix verringert die RheinLand-Gruppe den jährlichen CO 2 -Ausstoß dadurch um etwa 592,11 Tonnen. Unabhängig davon verfolgen wir die Maßgabe, den jährlichen Stromverbrauch weiter kontinuierlich zu senken, was wir u. a. mit dem Austausch älterer zugunsten moderner, verbrauchsärmerer Geräte erreichen. Mit Blick auf unsere Umweltschutzziele ist die Mitwirkung unserer Belegschaft ganz entscheidend. Diese leistet nicht nur durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen in ihrem Arbeitsumfeld einen Beitrag, sondern in starkem Maße auch im Bereich der Mobilität bei der An- und Abreise zum Arbeitsplatz. Aufgrund der bahnhofsnahen Lage der Hauptverwaltung findet das Angebot eines subventionierten Deutschlandtickets viel Zuspruch. Auch die Zahl jener, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, liegt auf hohem Niveau. Weil die Nutzung von E-Bikes kontinuierlich ansteigt, haben wir an den Fahrradabstellplätzen in der Tiefgarage der Hauptverwaltung 18 Ladepunkte installiert, an denen während des Tages der Akku gesichert und kostenlos aufgeladen werden kann. Was Elektroautos betrifft, wurden 2022 in der Tiefgarage 13 Ladesäulen à 22 kW installiert. Damit tragen wir der Umgestaltung unserer Dienstwagenflotte Rechnung, die in Zukunft verstärkt durch E-Mobilität geprägt sein wird. Die Förderung des mobilen Arbeitens, moderne Desksharing-Modelle sowie die häufige Durchführung von Videokonferenzen bewirken auch nach Abflauen der Corona-Pandemie eine Reduzierung der CO 2 -Emmisionen bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Arbeitsplatz. Durch die Erfassung der Mitarbeitenden an den Zugängen der Hauptverwaltung werden die künftigen Einsparungen, die hieraus resultieren, messbar gemacht. * Dieser Teil ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Risikobericht Aktiengesellschaften sind gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Risiken der künftigen Entwicklung früh zu erkennen. Der Vorstand hat darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang und die Risikolage des Unternehmens angemessenes Risikomanagement einzurichten. Mit den Vorgaben durch Solvency II sind weitere gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen festgeschrieben worden. Die Erfüllung dieser Vorgaben wurde gruppenweit einheitlich umgesetzt. Das Risikomanagement wird von folgenden Funktionen getragen:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement sowie für den Beschluss und die fortlaufende Prüfung, Bewertung und Weiterentwicklung der Geschäftsorganisation mit den entsprechenden Regelwerken. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der vom Vorstand im Rahmen des Risikomanagements getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Er wird regelmäßig durch den Konzernvorstand über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Der Konzernrevision obliegt insbesondere die Überprüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf dessen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Darüber hinaus werden die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Unabhängige Risikocontrollingfunktion mit ihren Tätigkeiten regelmäßig überprüft. Die Konzernrevision unterliegt keinen Kontrollen, Einschränkungen oder sonstigen Einflüssen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Compliance-Funktion überwacht, bewertet und berichtet über die Einhaltung des gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens sowie der vom Unternehmen selbst erstellten Regeln und Normen. Die Versicherungsmathematische Funktion hat die Aufgabe der Beratung, Überwachung bzw. Validierung und Koordination im Zusammenhang mit der Berechnung und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Beurteilung der allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie der Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen. Sie gewährleistet, dass die künftige Überschussbeteiligung angemessen in den versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II berücksichtigt wird. Sie trägt zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems bei und berichtet über die erzielten Ergebnisse. Die RheinLand Versicherungsgruppe hat in der Aufbauorganisation eine Gremienlösung gewählt. Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), organisatorisch wahrgenommen durch den zentralen Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement, ist für bereichsübergreifende Risiken sowie für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Pflege des konzernweiten Risikomanagementsystems zuständig. Sie übernimmt eine Koordinations- und Überwachungsfunktion, unterstützt die Risikoverantwortlichen in den operativen Bereichen und überprüft die Angemessenheit des IKS. Zur Wahrung ihrer Aufgaben ist dem Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement ein uneingeschränktes Informationsrecht eingeräumt. Sie koordiniert die regelmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Aufsicht und die Öffentlichkeit. Das Risikomanagement Board setzt sich aus Vertretern aller Unternehmensbereiche zusammen und ist als Gremium verantwortlich für konsensorientierte Entscheidungen im Rahmen der Vorstandsvorgaben und der Risikoanalysen durch das Risikomanagement. Die dezentrale Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken in den jeweiligen Geschäftsbereichen erfolgen nach den Vorgaben der Innerbetrieblichen Leitlinie zum Risikomanagement. Die Aufgaben werden von den Risikoverantwortlichen der operativen Bereiche wahrgenommen. Die Führungskräfte und die Risikoverantwortlichen sind im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Funktion im Risikomanagement geschult. Die Führungskräfte haben die Aufgabe, Umsetzung und Effektivität des Risikomanagements in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu überwachen. Die Aufgaben stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
In den folgenden Hauptregelwerken sind die Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Funktionen sowie der Risikomanagementprozess dokumentiert:
Diese Dokumente werden einmal jährlich aktualisiert und bei Bedarf vervollständigt. Darüber hinaus gibt es weitere risikobegrenzende Regelwerke in den operativen Einheiten (z. B. Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, Vollmachten). Für die Credit Life AG sind insbesondere das versicherungstechnische Risiko, hier das Sterblichkeits-, Katastrophen- und Stornorisiko, sowie unter den Marktrisiken das Spreadrisiko wesentlich. Andere versicherungstechnische Risiken, Markt- und Ausfallrisiken bestehen in geringerem Umfang. Nach den einzelnen Risikokategorien ergibt sich für die Gesellschaft insgesamt folgende Risikolage: Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass, bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung, der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es umfasst neben dem Sterblichkeits- und Langlebigkeitsrisiko auch das Storno-, Kosten- und Katastrophenrisiko. Die Credit Life AG hat sich als Risikolebensspezialist am Markt positioniert. Sie ist - gemessen am Wachstum, Rating und der Risikotragfähigkeit - ein gut entwickelter Lebensversicherer mit Schwerpunkt auf Biometrierisiken. Aktiv angeboten werden Risikolebensversicherungen ohne Überschussbeteiligung einschließlich Restkredit-Risikolebensversicherungen und überschussberechtigte Risikolebensversicherungen, deren Überschussbeteiligung in der Regel durch Beitragsverrechnung erfolgt. Auch Produkte zur Absicherung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos gehören zum Portfolio. Durch die konzerninterne Fusion mit der RheinLand Lebensversicherung AG zum 1. Januar 2020 erweiterte sich der vorhandene Bestand an überwiegend Risikoversicherungen um einen sich abwickelnden Bestand an klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungsprodukten. Aufgrund der in diesen Produkten üblichen lang laufenden Zinsgarantien auf historisch bedingt höherem Niveau verstärkt sich grundsätzlich das Risiko, die Zinsgarantien über entsprechende Kapitalerträge decken zu können. Der parallel zur Inflation erfolgte Anstieg der Kapitalmarktzinsen führt allerdings zu erhöhten Neu- und Wiederanlagerenditen und damit zu einer Reduzierung des Zinsgarantierisikos. Detaillierter wird hierauf im Abschnitt zum Marktrisiko eingegangen. Das versicherungstechnische Risiko der Credit Life AG ist durch die stark gestiegene Inflation nur bedingt betroffen, da die Versicherungsleistungen als feste Summen vereinbart sind und sich durch Inflation nicht erhöhen. Sollte die Inflation länger auf diesem Niveau bleiben, könnte dies Auswirkungen auf die Kostenentwicklung haben. Durch stetiges Kostencontrolling und Rückversicherungsnahme reduzieren wir das Risiko und die Ergebnisauswirkungen. Die Beherrschung des versicherungstechnischen Risikos erfolgt auf Basis von Sterbetafeln der entsprechenden Märkte sowie eigenen Daten und Erfahrungen. Die Profitabilitäten werden mindestens jährlich mittels eines standardisierten versicherungstechnischen Schemas nach Zeichnungsjahr und Bilanzjahr analysiert. Parallel werden für alle großen Kooperationspartner mehrfach im Jahr die versicherungstechnischen Bruttoergebnisse mit den entsprechenden Planwerten verglichen. Speziell für den niederländischen und für den italienischen Markt werden darüber hinaus mehrmals jährlich sogenannte Sterblichkeitsanalysen durchgeführt, bei denen die tatsächlich eingetretenen Leistungsfälle mit den gemäß der angesetzten Sterbetafel erwarteten Leistungsfällen verglichen werden. Auch die Entwicklung des Stornoverhaltens wird regelmäßig analysiert. Hierbei differenzieren wir nach Höhe des Rechnungszinses bzw. nach der Restlaufzeit, da diese Kriterien erfahrungsgemäß einen signifikanten Einfluss auf das Stornoverhalten der Kunden haben. Die Ergebnisse dieser Analyse werden im für das operative Geschäft zuständigen Managementkreis besprochen. Somit ist sichergestellt, dass etwaige Fehlentwicklungen schnell erkannt und zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Risikolebensversicherungen ohne Überschussbeteiligung Risikolebensversicherungen ohne Überschussbeteiligung und Restkredit-Risikolebensversicherungen werden über eine Reihe großer und mittelgroßer Kooperationspartner zur Absicherung von Hypotheken-, Auto- und Konsumkrediten in Deutschland, in den Niederlanden und bis Ende 2020 in Italien angeboten. Es gibt Produkte mit gleichbleibender oder fallender Leistung gegen Einmalbeitrag oder laufende Beitragszahlung. Um die Sicherheit für das Geschäft außerhalb Deutschlands zusätzlich zu erhöhen, ist das Risikolebensversicherungsgeschäft in den Niederlanden und in Italien zudem durch hohe Rückversicherungsbeteiligungen geschützt. Die Einstellung des Geschäftes in Italien führt dazu, dass sich die RheinLand Versicherungsgruppe damit wieder stärker auf die beiden Kernmärkte in Deutschland und in den Niederlanden konzentriert. Risikolebensversicherungen mit Überschussbeteiligung Die klassischen Risikolebensversicherungen mit Überschussbeteiligung werden im deutschen Markt angeboten. Dabei wird die Überschussbeteiligung überwiegend in Form eines Beitragsvorwegabzuges gewährt. Im Falle negativer Tendenzen im Risikoverlauf oder durch Belastungen aus gesetzlichen Vorgaben (z. B. Zinszusatzreserve) kann unter anderem durch Anpassung der Überschussbeteiligung gegengesteuert werden. Kapitalbildende Produkte mit Überschussbeteiligung Im hauptsächlich von der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG durch Fusion übernommenen Geschäftes mit Zinsgarantien zeichnet die Gesellschaft nur noch sehr wenig Neugeschäft über einen Konsortialvertrag. Es wird kein Neugeschäft zu Kapital- und Rentenversicherungsprodukten mehr abgeschlossen. Dieses Geschäft wird an einen Kooperationspartner weitervermittelt. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, das sich direkt oder indirekt aus den Sensitivitäten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen oder die Volatilität der Zinskurve bzw. der Zinssätze, der Aktienkurse, der Credit Spreads (über der risikolosen Zinskurve) sowie der Marktpreise von Immobilien ergibt. Das Marktrisiko schließt das Währungskursrisiko ein. Es umfasst außerdem Konzentrationsrisiken, die sich durch eine mangelnde Diversifikation des Assetportfolios ergeben. Maßnahmen in volatilen Kapitalmärkten In der Kapitalanlage profitieren wir im gestiegenen Zinsumfeld bei Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere von höheren laufenden Erträgen. Neben den zu erwartenden steigenden Kapitalerträgen führt das gestiegene Zinsumfeld im festverzinslichen Wertpapierhandel zu stillen Lasten. Der Anteil der festverzinslichen Wertpapiere hoher Bonität an den gesamten Kapitalanlagen ist grundsätzlich hoch. Diese werden in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten. Ein vorzeitiger Verkauf von Wertpapieren aus liquiditätstechnischen Gründen ist in der Regel nicht erforderlich. Bei außerplanmäßig höheren Liquiditätsanforderungen z. B. aus geändertem Stornoverhalten steht der Gesellschaft neben der Liquiditätsvorsorge ein konzernweites Cash-Pooling zum kurzfristigen Ausgleich zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir das Liquiditätsmanagement im Geschäftsjahr weiterentwickelt, um dem gestiegenen Risiko eines erhöhten Liquiditätsbedarfs zu begegnen. Insgesamt reagiert die klassische Lebensversicherung mit ihren langlaufenden Leistungsgarantien sensibel auf Veränderungen im Kapitalmarktumfeld. Die Credit Life AG hat in den vergangenen Jahren durch die Bildung einer sogenannten Zinszusatzreserve Vorsorge zur Reduzierung der Abhängigkeiten getroffen. Aufgrund des weiterhin höheren Zinsumfelds an den Kapitalmärkten hat sich der für die Berechnung relevante Referenzzins zum Stichtag 31. Dezember 2023 nicht verändert und beträgt wie im Vorjahr 1,57 %. Somit müssen für Bestandsverträge mit zugesagter Zinsgarantie von 1,75 % oder höher Zinszusatzreserven gestellt werden. Da wir den Vertrieb klassischer Produkte bereits vor Jahren eingestellt haben, baut sich der entsprechende Bestand und damit auch die erforderliche Zinszusatzreserve im Jahr 2023 trotz unverändertem Zins ab. Die Zinszusatzreserve beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 80.944 T€ (i. Vj. 86.527 T€), davon 75.536 T€ aus dem Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG. Infolge der vorgeschriebenen Berechnungslogik erwarten wir auch in den nächsten Jahren einen unveränderten oder steigenden Referenzzins. Demzufolge wird sich die Zinszusatzreserve mit der beschriebenen Bestandsentwicklung weiter abbauen, insbesondere werden keine weiteren Zuführungen erforderlich sein. Zu einem sehr großen Teil haben wir in den vergangenen Jahren die Zuführungen zur Zinszusatzreserve durch einen bestehenden Rückversicherungsvertrag gestellt. Zum Ausgleich werden jetzt und in den nächsten Jahren Teile der Erträge aus dem Abbau der Zinszusatzreserve verwendet. In Anlehnung an § 3 DeckRV wird bei der Credit Life AG für die Deckungsrückstellungen aus Einmalbeitragsgeschäft für neue Tarife seit Mitte 2016 ein Rechnungszins von 0,0 % angesetzt. Damit wird der reguläre gesetzliche Höchstrechnungszins unterschritten. Das starke Wachstum im Versicherungsgeschäft der Credit Life AG ist somit wesentlich vom Aufbau weiterer Zinsrisiken entkoppelt. Für das Neugeschäft gegen laufende Beitragszahlung beträgt der angesetzte Rechnungszins mittlerweile ebenfalls 0,0 %. Bei den Kapitalanlagen wurde zur weiteren Diversifikation bereits im Jahr 2021 der Ausbau des Aktien- und Immobilienexposures beschlossen und begonnen. Diese Strategie wird auch weiterhin fortgesetzt und zusätzlich um Investitionen in erneuerbare Energien ergänzt. Im Rahmen von Vorstands- bzw. Aufsichtsratssitzungen wird der jeweils aktuelle Stand der Entwicklungen am Kapitalmarkt diskutiert und bei Bedarf weitere Maßnahmen erarbeitet. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen der Credit Life AG sind vorsichtig konservativ und an den Anforderungen der jeweiligen Verpflichtungen ausgerichtet. Zur Steuerung der Kapitalanlagerisiken werden monatlich die Einhaltung der mit dem Risikomanagement festgelegten Risikokapitalbudgets, Limits und Schwellenwerte je Kapitalanlageart überprüft. Diese beinhalten die Überwachung der Konzentration von Marktrisiken. Daneben existieren weitere Anlagegrenzen auf Emittentenebene. Der Schwerpunkt der Kapitalanlage liegt bei europäischen Emittenten mit hoher Bonität (Durchschnitts-Rating "A+"). Der Anstieg des Zinsniveaus setzte sich bis zum Herbst des Geschäftsjahres fort, liegt auf Jahressicht allerdings in Summe unter dem Vorjahresniveau, und wirkt sich daher weiter positiv auf die Kapitalanlageerträge aus, da die Neu- und Wiederanlage in verzinsliche Anlagen zu einem höheren Zins möglich ist. Die Bewertungsreserven erholten sich entsprechend und stiegen auf -98.148,9 T€ (i.Vj. -149.312,0 T€). Der Rentenbestand der Credit Life AG stellt sich wie folgt dar:
Bei den genannten Renten bestehen zusätzliche Sicherungen durch:
Vom Rentenbestand im Bankenexposure mit insgesamt 665.593,1 T€ liegen in Höhe von 157.943,5 T€ (23,7 %) keine der o. g. Sicherungen vor. Vom Rentenbestand ohne Sicherungen weisen 196.276,9 T€ (99,6 %) Ratings im Investmentgrade-Bereich auf (mindestens "BBB-") und 781,6 T€ (0,4 %) sind ohne Rating. Nachrangigkeit besteht in folgender Höhe:
Es besteht ein nicht abgesichertes Aktienexposure über ein Sondervermögen in Höhe von 33.563,1 T€. Der Aktienanteil der Credit Life AG beträgt ca. 3,1 %. Auch künftig induzieren Schwankungen am Kapitalmarkt aufgrund der hohen Sicherheit der Kapitalanlagen für die Credit Life AG nur begrenzte Abschreibungsrisiken. Sinkende Kurse führen aufgrund der "buy and hold"-Strategie und der damit einhergehenden Zuordnung des Rentenbestandes zum Anlagevermögen sowie der Bonität des Portfolios in erster Linie zum Ausweis von stillen Lasten. Bei den Investmentanteilen betragen diese 966,7 T€, bei den Inhaberschuldverschreibungen 34.087,8 T€, bei den Hypothekenforderungen 2.093,0 T€ und bei den sonstigen Ausleihungen 71.911,2 T€. Die aktuellen Entwicklungen werden kontinuierlich analysiert. Die aus den Analysen gewonnenen Erkenntnisse sind in der Anlagestrategie 2024 berücksichtigt. Wesentlicher Handlungsbedarf zeichnet sich derzeit nicht ab. Im nachfolgenden Szenario wird die Auswirkung starker Schwankungen von Aktienkursen und Kapitalmarktrenditen auf den Zeitwert der zum Bilanzstichtag im Bestand gehaltenen Anlagen aufgezeigt: Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten durch einen unerwarteten Ausfall oder die Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden 12 Monate. Die Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe verfolgen eine bedarfsgerechte Rückversicherungspolitik unter Beachtung von Kosten-, Sicherheits- und Kontinuitätsaspekten. Bei der Auswahl der einzelnen Rückversicherungs-Vertragspartner bestehen vor dem Hintergrund der angestrebten langfristigen Vertragsbeziehungen Anforderungen im Hinblick auf deren Bonität. Marktentwicklungen und Verschlechterungen der Bonität unterliegen einer kontinuierlichen Beobachtung im Rahmen des Limitsystems. Die Forderungen gegenüber Rückversicherern, Vermittlern und Kunden unterliegen, wie die Kapitalanlagen, grundsätzlich auch einem Ausfallrisiko. Zur Risikovorsorge hat die Credit Life AG bei Bedarf Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen. Ausstehende Forderungen mit mehr als 90 Tagen zurückliegendem Fälligkeitszeitpunkt bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 101,3 T€. Die Ausfallrate (im Verhältnis zu den gebuchten Beiträgen) beläuft sich auf 0,31 ‰. Die niedrige Ausfallrate ist durch unser Geschäftsmodel und die Bonität unserer Kooperationspartner begründet. Liquiditätsrisiko Die Bedeutung des Liquiditätsrisikos ergibt sich aus § 7 Nr. 19 VAG, wonach ein Versicherungsunternehmen jederzeit in der Lage sein muss, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können. Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Kapitalanlagen und sonstigen Vermögensgegenstände nicht veräußerbar sind, um die finanziellen Verpflichtungen abzudecken. Insbesondere fällt hierunter das Risiko, dass eine Veräußerung der Höhe nach, jedoch nicht in einem adäquaten Zeitrahmen möglich ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wies die Gesellschaft Bankguthaben in Höhe von 11.001,9 T€ aus. Zur Sicherstellung einer jederzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden monatliche Liquiditätspläne erstellt. Im Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Anhaltspunkte für eine künftige Gefährdung der Liquidität sind aufgrund der Liquiditätszuflüsse aus Beitragseinnahmen und Kapitalanlagen nicht erkennbar. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen sowie aus externen Ereignissen ergeben. Es umfasst auch Rechtsrisiken, die sich einerseits durch eine unzureichende Umsetzung von Gesetzen und Rechtsnormen und andererseits durch sich verändernde Rechtsprechung und damit Auslegung bestehender Gesetze ergeben. Die Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken erfolgen durch die verantwortlichen Bereiche. Für operationelle Risiken werden einmal jährlich Szenarioanalysen durchgeführt und die Risikoindikatoren zur unterjährigen Überwachung überprüft. Notfallpläne, Versicherungen, Zugangskontrollen sowie Vollmachten- und Berechtigungsregelungen führen zu geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. Schadenpotenzialen. Insbesondere den sich zwischenzeitlich immer weiter ausbreitenden Cyber-Risiken wird mit umfangreichen Datensicherungskonzepten, Schutzprogrammen und extern durchgeführten, professionellen E-Mail-Überprüfungen und Tests begegnet. Für den Schadenfall wurde eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Um den Ernstfall eines Cyber-Angriffs zu proben haben wir im Jahr 2023 eine Krisenstabsübung absolviert. Im Rahmen der Risikosteuerung operationeller Risiken spielt darüber hinaus ein dokumentiertes IKS eine zentrale Rolle. Hierdurch werden die systematische Prävention und Früherkennung von prozessualen Risiken sichergestellt. Zur Beherrschung der wesentlichen Prozessrisiken sind Schlüsselkontrollen eingerichtet. Compliance-Risiken, die in Bezug auf die Einhaltung oder Umsetzung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, regulatorischen Anforderungen oder ethisch-moralischen Standards sowie von internen Vorschriften und Regelungen auftreten können, sind über einen definierten Prozess gemäß der Compliance-Management-Richtlinie geregelt. Fraud- Risiken unterliegen einer besonderen Beobachtung und Berichterstattung. Zur Minimierung der Risiken in Notfallsituationen, wie sie z. B. zu Beginn der Corona-Pandemie eingetreten sind, trägt u. a. das regelmäßig zertifizierte Business Continuity Management (BCM) der RheinLand Versicherungsgruppe aktiv bei. Im Krisenfall soll das BCM die vollumfängliche, ununterbrochene Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch bei einer temporären Schließung der Konzernverwaltung gewährleisten. Die für den Geschäftsbetrieb relevanten Bereiche sind für eine sofortige Verlagerung des Arbeitsplatzes auf mobile Arbeitsplätze vorbereitet worden. Darüber hinaus findet im Krisenfall eine tägliche Lageeinschätzung des BCM-Boards unter Beteiligung von Geschäftsleitung, Human Resources, Recht, Betrieb, IT, Betriebsrat und Kommunikation statt. Generell besteht das Risiko, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder die in einzelnen Fällen ergangene Rechtsprechung auch auf die operativen Gesellschaften der RheinLand-Gruppe ausstrahlt. Um diesem Risiko zu begegnen, werden die aktuellen Entwicklungen im Rechtsumfeld sowie alle anstehenden Klagefälle auf Allgemeingültigkeit hin bewertet, beobachtet und regelmäßig zwischen den Fachbereichen und der Rechtsabteilung besprochen. Je nach Einstufung des Risikos wird im Bedarfsfall eine angemessene Rückstellung gebildet oder es erfolgt eine Anpassung der Produkte im Neugeschäft. Nach eigener Risikobeurteilung sind der unberechtigte kriminelle Zugriff auf Datenbestände, das Verfehlen von Planumsätzen aufgrund von fehlender oder mangelhafter technischer Vertriebsunterstützung im Restkreditgeschäft und die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs bei Verlust des Geschäftsgebäudes die wesentlichen Risiken zum Stichtag 31. Dezember 2023. Nennenswerte Rechtsrisiken bestehen nicht. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus strategischen Geschäftsentscheidungen resultiert. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Ein strategisches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Klar geregelte Entscheidungsprozesse sowie eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Entscheidungsträger sind die Grundlagen einer effizienten Steuerung strategischer Risiken. Planungs- und Controlling-Prozesse steuern und überwachen die Erreichung der strategischen Zielsetzungen. Ein strukturierter Planungsprozess unter Einbeziehung aller relevanten Geschäftsbereiche ist implementiert. Die strategischen Risiken werden jährlich im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse identifiziert und qualitativ bewertet. Die identifizierten wesentlichen Risiken sind in den vorgenannten Risikokategorien enthalten. Vorstand und Aufsichtsrat der Credit Life AG tauschen sich in regelmäßigen Sitzungen zur strategischen Weiterentwicklung aus. Hierbei stehen Themen wie die Digitalisierung, der weitere Ausbau des Banken- und Kooperationsvertriebs, Entwicklungen in der Regulatorik, beim Klimawandel sowie Zinsentwicklung und Inflation im Fokus der Geschäftssteuerung. Das bedeutendste strategische Risiko der Credit Life AG liegt in der Zukunftsfähigkeit des priorisierten Geschäftsfeldes "Banken- und Kooperationsvertrieb". Der Umbruch des gesetzlichen Rahmens in der deutschen Restkreditversicherung und die weitere Entwicklung des Geschäfts in den Niederlanden stehen laufend im Fokus der Geschäftssteuerung. Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) darf eine Restkreditversicherung in Deutschland frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Unser Geschäft in den Niederlanden ist hiervon nicht betroffen. Selbstverständlich wird diese Gesetzesänderung Auswirkungen auf den Verkauf in Deutschland haben. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern haben wir deshalb Projekte aufgesetzt, im Rahmen derer wir die notwendigen Prozessanpassungen durchführen. Die Auswirkungen sich verändernder Produktkonzepte und Vertriebsansätze ermitteln wir in den laufenden Projektarbeiten. Ein Erliegen des Restkredit-Geschäftes befürchten wir aktuell nicht. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das häufig im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Reputationsrisiken werden laufend beobachtet und regelmäßig qualitativ bewertet. Das Konzept zur Krisenkommunikation wurde im Jahr 2023 überarbeitet und im Intranet veröffentlicht. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich für die Credit Life AG kein Reputationsrisiko realisiert. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Jahr 2023 hat die Credit Life AG zu jeder Zeit über eine ausreichende ökonomische und aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit verfügt. Insgesamt zeichnet sich, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Unsicherheiten durch Inflation und Energieknappheit, derzeit keine Entwicklung ab, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ungeplant nachhaltig beeinträchtigen könnte. Zu der aktuellen Entwicklung verweisen wir auf unseren Ausblick. Die vorläufige, vom Abschlussprüfer nicht zu prüfende Solvenzquote nach Solvency II liegt per 31. Dezember 2023 über der aufsichtsrechtlich geforderten Bedeckung des Solvency Capital Requirement (SCR) von 100 %. Die SCR-Bedeckung wird intern regelmäßig überprüft. Weitere Details zur Solvabilität der Credit Life AG sind dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) mit Stand 31. Dezember 2023 zu entnehmen. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite bis zum 8. April 2024 ist aufsichtsrechtlich vorgegeben. Dieser Absatz ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Chancenbericht Erfolgreiches unternehmerisches Handeln setzt voraus, die sich bietenden Chancen zu nutzen, um profitables Wachstum zu generieren. Um unsere Chancen zu identifizieren, beobachten wir sehr genau, wohin sich unsere Branche und Märkte entwickeln. Die Auswertung und kritische Analyse von Wettbewerbsinformationen und das Erspüren von neuen Bedürfnissen, Trends und Tendenzen versetzen uns in die Lage, Innovationen voranzutreiben, um für künftige Anforderungen gerüstet zu sein. Das Geschäftsmodell der Credit Life AG als Spezialistin für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen hat sich bewährt. Unser Geschäft folgt dem Grundsatz "Business-to-Business". Über unseren Banken- und Kooperationsvertrieb platzieren wir unsere Produkte und Lösungen auf diese Weise im deutschen und niederländischen Markt. Darüber hinaus lancieren wir ausgewählte Angebote über die Ausschließlichkeitsorganisation der RheinLand Versicherungs AG, die mit ihren Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen deutschlandweit vertreten ist. Die damit einhergehende Unterstützung durch digitale Prozesse und Services wird flankiert durch eine qualifizierte persönliche Betreuung. Unsere konsequente Lösungsorientierung, unsere kurzen Entscheidungswege und schlanken Strukturen erweisen sich als vorteilhaft und eröffnen Handlungsspielräume, in denen wir flexibel auf sich verändernde Gegebenheiten reagieren. Dies gilt auch bei der Erschließung neuer Märkte. Die Credit Life AG ist als Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe Bestandteil eines Konzerns, dessen Geschichte bis ins Jahr 1880 zurückreicht. Die seit Generationen konstante Eigentümerstruktur sichert der RheinLand-Gruppe die Unabhängigkeit in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Von Beginn an bestimmten die Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns das Handeln. Auf diesem Wertefundament, das unvermindert aktuell ist, hat sich der Konzern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Belegschaft ist hierbei das wichtigste Gut: Denn sie ist es, die diesen permanenten Wandel kraftvoll gestaltet. Das Wissen um die Tradition geht bei der RheinLand Versicherungsgruppe Hand in Hand mit Innovationsgeist und Mut zu Neuerungen. Die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen verbinden sich mit einem Chancenreichtum, den wir gewinnbringend nutzen wollen. Unserem Optimismus haben wir an unserem Konzernstandort architektonisch sichtbar Ausdruck verliehen. Ein Beispiel hierfür ist der großflächige Umbau der Büros, der sich mit dem Begriff Open Space verbindet. Für die Belegschaft haben wir so ein hochmodernes, attraktives Arbeitsumfeld geschaffen, das um Multifunktionsbereiche wie unsere Zukunftswerkstatt, den Methodenraum und das RheinLand-Wohnzimmer ergänzt wird. Solche Investitionen verstehen wir als starkes Signal für die Zukunftsfestigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der RheinLand Versicherungsgruppe und damit auch für die Credit Life. Ausblick Banken- und Kooperationsvertrieb Deutschland Im Banken- und Kooperationsvertrieb wollen wir die im vergangenen Jahr geleistete Grundlagenarbeit zum Aufbau eines "Sales as a Service"-Angebots sowie unsere Anstrengungen im Netzwerkvertrieb dazu nutzen, um im laufenden Jahr neue Wachstumsimpulse zu setzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Umsetzung der Anforderungen aus der Gesetzgebung zum "Cooling-Off" für die Restkreditversicherung sein. Hierzu haben wir unmittelbar nach Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen ein umfangreiches Projekt aufgesetzt und stehen im engen Austausch mit unseren deutschen Kooperationspartnern. Darüber hinaus treiben wir die Diversifizierung unseres Vertriebswegs Banken und Kooperationen voran. Dank unserer Erfahrungen rund um die Absicherung von Krediten sehen wir uns beim aktuellen Trendthema "Embedded Insurance" sehr gut positioniert. Unter "Embedded Insurance" versteht man die Einbettung einer Versicherung in den Verkaufsprozess eines anderen Produkts oder einer Dienstleistung. Dieses Prinzip lässt sich nicht nur bei der Vergabe von Krediten durch Banken, sondern auch in anderen Branchen nutzen. Viele Produkte oder auch Dienstleistungen lassen sich durch bedarfsgerechte Versicherungsprodukte sinnvoll ergänzen. Diese Chance wollen wir nutzen auf der Basis unserer Kernkompetenzen. Aus dem heutigen Banken- und Kooperationsvertrieb soll ein noch breiter aufgestellter Kooperationsvertrieb werden, der sich zukünftig stärker auch auf andere Branchen konzentriert. Eigener Außendienst Der Außendienst der RheinLand Versicherungs AG, der Produkte von Credit Life im Portfolio hat, wird im Geschäftsjahr 2024 drei Themen stärker denn je in den Vordergrund stellen: Personalgewinnung, Wachstum, Ertrag. Das im Januar eingeführte Kompetenzmodell, nach dessen Maßgabe wir die eingangs benannten Aufgabenfelder mit zielgerichteten, personell entsprechend ausgestatteten Kompetenzteams besetzt haben, verschafft uns neue Handlungsfreiheit, die wir nutzen wollen. Um Wachstum zu generieren, gilt es, das Potenzial bestehender und möglicher neuer Kundenbeziehungen mit neuer Brille zu betrachten: Wir möchten unsere Teams in Beratung und Verkauf dafür sensibilisieren, sich stärker zu vernetzen und diese Netzwerke zur Entwicklung des Geschäfts systematisch zu nutzen. Ziel ist es, mit gesundem Risikoappetit und im Wissen um die hohe Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen noch mehr Selbstbewusstsein zu entwickeln, um auch dort Vertriebsaktivitäten zu entfalten, wo die Größe der angestrebten Verbindung durch eigene Manpower und Know-how vor Ort bislang nicht abzubilden war. Die vorangehend skizzierte Entwicklung findet in einem von der deutschen Versicherungswirtschaft verhalten optimistisch begonnen Jahr statt. Vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation rechnet der GDV mit einem Beitragswachstum von 3,8 %. Für die Lebensversicherung erwartet der Verband ein besseres Umfeld und führt dafür mehrere Argumente an: Die höheren Zinsen verbessere die Ertragskraft der Unternehmen, die steigende Überschussbeteiligung erhöhe die Attraktivität der Produkte und die realen Einkommen dürften weiter anziehen, während die Inflation abnehme. Gleichzeitig sei indes davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen zumindest bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen, womit kurzfristige Anlagen zunächst attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen blieben. Unterm Strich erwartet der GDV für 2024 ein leichtes Wachstumsplus und eine stabile Beitragsentwicklung. Banken- und Kooperationsvertrieb Niederlande In den Niederlanden werden wir im laufenden Geschäftsjahr unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner weiter ausbauen. Dreh- und Angelpunkt ist unsere interaktive Kommunikationsplattform, über die wir unsere Angebote zur Unterstützung bei Beratung und Verkauf platzieren und unsere Partner entlasten. Marktentwicklungen und Echtzeitdaten werden für die mit uns zusammenarbeitenden Vermittler aber auch für Endkunden leicht zugänglich sein. Wir definieren uns als "Wissenspartner" rund um die Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Unter dem Motto "Die richtigen Inhalte zur richtigen Zeit über den richtigen Kanal" werden wir unsere 2023 erfolgreich gestartete Kampagne für vordefinierte Zielgruppen weiterverfolgen. Bestands- und Ergebnisentwicklung Wir planen für unseren Versicherungsbestand mit einem moderaten Rückgang des Beitragsvolumens aufgrund des weiterhin zurückgehenden Geschäfts der ehemaligen RheinLand Lebenversicherung AG. Außerdem erwarten wir eine Erhöhung der Versicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt gehen wir von einer Reduzierung des versicherungstechnischen Ergebnisses aus. Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 entwickelten sich unsere Kapitalanlagebestände und die hieraus erzielten Erträge unseren Erwartungen entsprechend. Aus heutiger Sicht gehen wir von einem Erreichen des geplanten Kapitalanlageergebnisses aus. Wir erwarten bedingt durch das grundsätzlich deutlich erhöhte Zinsniveau und die Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Wertpapiere ein im Vergleich zum Vorjahr signifikant höheres Kapitalanlageergebnis. Die mittelbare Realisierung von Bewertungsreserven auf Immobilien wird signifikant geringer ausfallen. Insgesamt gehen wir im Vergleich zum Vorjahr von einem leicht niedrigerem Kapitalanlageergebnis aus. Das Jahr 2024 wird weiterhin geprägt sein von hohen Energiepreisen und den mittelbaren Risiken aus dem Krieg in der Ukraine. Trotz dieser Rahmenbedingungen erwarten wir für das kommende Jahr ein weiterhin positives Ergebnis. Wir planen, dass der Überschuss im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr geringer sein wird.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz JahresabschlussJahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 VAG, dass die im Sicherungsvermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Neuss, 26. Februar 2024 Der Treuhänder Dr. Arnd Verleger
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 27. September 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Neuss, 1. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Frank Esser Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Aktiva Kapitalanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßige lineare Abschreibung bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese wird aufgrund der fortdauernden Instandhaltungsmaßnahmen mit 50 Jahren angesetzt. Die Anlagen im Bau werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden auf diese Vermögenswerte außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere erfolgt für die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten (gemildertes Niederstwertprinzip). Aus unterschiedlichen Anschaffungskosten gleicher Wertpapiere ist ein durchschnittlicher Anschaffungswert gebildet worden. Als Bewertungsmaßstab für den RheinLand CLO-Fonds wird der beizulegende Wert angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt mittels des sogenannten Nominalwertverfahrens, welches auf dem Ansatz der bei Endfälligkeit der im Fonds enthaltenen Papiere zu Nominalwerten beruht, es sei denn, es sind bonitätsmäßige Anpassungen vorzunehmen. Dabei werden im Fonds enthaltene andere Vermögensgegenstände (z. B. Kassenhaltung) mit Nominalwerten berücksichtigt. Mögliche Wertminderungen werden anhand eines Ampelsystems überwacht, welches in der Bewertung berücksichtigt wird. Die Bewertung von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgt grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden gemäß § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und die übrigen Ausleihungen werden gemäß § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bewertet. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Von dem Wahlrecht gemäß § 341c Abs. 1 HGB, Namensschuldverschreibungen mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit dem Nominalwert angesetzt. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Die Einlagen bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Die Bewertung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen erfolgt mit dem Zeitwert gemäß § 341d HGB in Verbindung mit § 56 RechVersV. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und andere Aktiva Für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden die Forderungen an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen für jede Versicherung einzeln nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die den Bestimmungen der Bilanzierungsrichtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechen, ermittelt. Dabei wird grundsätzlich der Beginn des Versicherungsjahres berücksichtigt. Für Vermögensbildungsversicherungen wurden die Deckungsrückstellungen mindestens mit der Hälfte der gezahlten bzw. fällig gewordenen Bruttobeiträge passiviert. Die Forderungen an Versicherungsnehmer aus fälligen Ansprüchen, Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie sonstige Forderungen werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen bewertet. Auf die Forderungen werden bei Kenntnis fehlender Werthaltigkeit Wertberichtigungen vorgenommen. Die Bewertung von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand erfolgt zum Nominalwert. Sonstige Bilanzposten Aktiva Der Bilanzansatz der nicht genannten aktiven Bilanzposten erfolgt mit dem Nominalwert. Passiva Beitragsüberträge Für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden die Beitragsüberträge für jede Versicherung einzeln berechnet, wobei grundsätzlich der Beginn des Versicherungsjahres berücksichtigt wird. Die steuerlichen Bestimmungen werden beachtet. Deckungsrückstellung 1. Neubestand Die Deckungsrückstellung für den Neubestand ist mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebensversicherung einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Für die Restkreditversicherungen wurden die Werte für Teilbestände, für die zum Zeitpunkt des Bestandsschlusses noch keine Datenlieferungen der Vermittler für den Monat Dezember vorlagen, geschätzt. Kosten sind implizit berücksichtigt. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Berechnung der Deckungsrückstellung teilweise nach einer retrospektiven Methode.
Dabei wurden 2016 erstmalig für die Berechnung der Zinszusatzreserve hinreichend vorsichtige Stornowahrscheinlichkeiten und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten ermittelt und bei der Berechnung berücksichtigt. Dieser Ansatz reduziert die Nachreservierung um 14,0 Mio. €. *) Zur Barwertberechnung der prospektiven Deckungsrückstellung wird für die nächsten 15 Jahre der angegebene Zinssatz mit dem Referenzzins nach § 5 DeckRV minimiert. Dieser betrug 1,57 % zum 31.12.2023. **) Bei den Tarifen DR08 und DR09 beträgt der Zinssatz 2,25 %, bei den Tarifen DR12 und DR13 beträgt er 1,75 % und bei DR15 1,25%. ***) Unisex-Kalkulation bei DR13/DR15. 2. Altbestand Die Deckungsrückstellung für den Altbestand ist nach den geltenden Geschäftsplänen berechnet.
Dabei wurden 2016 erstmalig für die Berechnung der Zinszusatzreserve hinreichend vorsichtige Stornowahrscheinlichkeiten ermittelt und bei der Berechnung berücksichtigt. Dieser Ansatz reduziert die Nachreservierung um 1,3 Mio. €. *) Zur Barwertberechnung der prospektiven Deckungsrückstellung wird für die nächsten 15 Jahre der angegebene Zinssatz mit dem Referenzzins gemäß Geschäftsplan minimiert. Dieser betrug 1,57 % zum 31.12.2023. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzt sich aus drei Teilen zusammen, für die hinsichtlich des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts Folgendes gilt: Der erste Teil betrifft die bis zur Bestandsfeststellung (14. Dezember 2023) bekannt gewordenen Versicherungsfälle, die nicht mehr ausgezahlt werden konnten. Die Rückstellung wird in diesen Fällen für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die Leistung wird in der Höhe angesetzt, in der sie voraussichtlich zu erbringen ist. Der zweite Teil ergibt sich aus einer pauschalen Spätschadenrückstellung, die für Versicherungsfälle gebildet wird, die nicht bis zur Bestandsfeststellung bekannt geworden sind. Der dritte Teil ist die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen, die nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet wird. Schlussüberschussanteilfonds Der Schlussüberschussanteilfonds für den Neubestand ist einzelvertraglich und prospektiv gemäß § 28 Abs. 7 RechVersV i. V. m. § 28 Abs. 6 RechVersV mit einem Diskontsatz von 0,48 % berechnet. Für Schlussüberschussanteile ist ein Zuschlag von 1,0 %, für Schlusszahlungen ein Abschlag von 1,0 % für nicht explizit angesetzte Ausscheidewahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Schlussüberschussanteilfonds für den Altbestand ist einzelvertraglich und prospektiv gemäß dem im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung festgelegten Verfahren mit einem Diskontsatz von 2,0 % berechnet, das dem in § 28 Abs. 7 RechVersV angegebenen Verfahren entspricht. Für Schlussüberschussanteile ist ein Zuschlag von 1,0 %, für Schlusszahlungen ein Abschlag von 1,0 % für nicht explizit angesetzte Ausscheidewahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird Die Berechnung des Deckungskapitals erfolgt anhand der zum Bilanzstichtag gültigen Zeitwerte der erworbenen Fondsanteile. Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft den Rückversicherungsverträgen. Andere Rückstellungen Der Umfang der anderen Rückstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Bedarf in Höhe des Erfüllungsbetrags. Depotverbindlichkeiten und andere Verbindlichkeiten Depotverbindlichkeiten und andere Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Sonstige Bilanzposten Passiva Der Bilanzansatz der nicht genannten passiven Bilanzposten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktiva Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023
Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht, Investmentvermögen im Buchwert von 81.521,0 T€, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Buchwert von 271.963,1 T€ sowie Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen im Buchwert von 609.000,0 T€ wie Anlagevermögen zu bewerten. Die Zeitwerte betragen 84.990,2 T€ für das Investmentvermögen, 239.182,5 T€ für die Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie 536.647,2 T€ für die Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen. Zeitwerte der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023
Angaben bezüglich der Zeitwertermittlung aller Kapitalanlagen Der Zeitwertermittlung liegen Risikoaufschläge zugrunde, die durch die derzeitige Kapitalmarktsituation geprägt sind. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Für die im Geschäftsjahr fertiggestellten Liegenschaften wurde mit Abschluss ein Verkehrswertgutachten erstellt. Der Zeitwert der im Bau befindlichen Anlagen entspricht den Anschaffungskosten.
Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Ertragswert- bzw. Substanzwertverfahrens. Bei Gesellschaften, bei denen keine Planungsinformationen vorliegen, werden der Nominalwert des Kapitals bzw. die Anschaffungskosten zugrunde gelegt.
Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurswerte bzw. der Rücknahmepreise am Bilanzstichtag ermittelt.
Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag ermittelt. Für nicht börsengehandelte Inhaberschuldverschreibungen und andere nicht börsengehandelte festverzinsliche Wertpapiere erfolgt die Zeitwertermittlung mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für nicht börsengehandelte, vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Inhaberschuldverschreibungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve.
Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden.
Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve.
Die Zeitwertermittlung bei Policen-Darlehen erfolgt auf Grundlage des Buchwertes abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen aufgrund täglicher Kündigungsrechte.
Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Der Zeitwert des Protektor-Sicherungsfonds basiert auf dem von der Gesellschaft mitgeteilten Anteilswert.
Die Zeitwertermittlung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage des Nominalwertes. Die Zeitwerte der zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen betragen 954.280,2 T€ (Buchwert 1.052.429,1 T€). Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in der Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 830.263,4 T€, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beträgt 752.833,5 T€. Der sich daraus ergebende Saldo beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf -77.429,9 T€. Angaben für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen mit stillen Lasten
Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Grundstücke mit stillen Lasten vor.
Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Beteiligungen mit stillen Lasten vor.
Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 40.527,7 T€, deren Zeitwert 37.612,5 T€.
Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 235.496,8 T€, deren Zeitwert 201.409,0 T€.
Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 19.374,2 T€, deren Zeitwert 17.281,2 T€.
Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 579.281,6 T€, deren Zeitwert 506.363,5 T€. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aufstellung des Anteilbesitzes per 31. Dezember 2023 gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Angaben zu den Investmentvermögen nach § 285 Nr. 26 HGB
Anlageziel ist grundsätzlich die Generierung langfristig stabiler Erträge. Die Rücknahme der Anteile ist jederzeit gewährleistet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnungen des Sondervermögens zurückzunehmen. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Anzahl der Anteile
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer fällige Ansprüche Diese stellen rückständige Beiträge dar, die im Jahr 2023 fällig, aber bis zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlt waren. Zum größten Teil sind sie in den Folgemonaten eingegangen oder verrechnet worden. noch nicht fällige Ansprüche Hier sind die im Geschäftsjahr oder in den Vorjahren entstandenen rechnungsmäßig gedeckten, aber noch nicht getilgten Abschlussaufwendungen ausgewiesen. Sonstige Forderungen
Rechnungsabgrenzungsposten Abgegrenzte Zinsen und Mieten
Passiva Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 7.096,3 T€ und ist in 138.600 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil von 51,20 € am Grundkapital. Die RheinLand Holding AG, Neuss, ist zu 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage der Credit Life AG beträgt 45.235,3 T€. Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage setzt sich aus der gesetzlichen Rücklage i. H. v. 248,8 T€ (i. Vj. 248,8 T€) und den anderen Gewinnrücklagen i. H. v. 6.257,7 T€ (i. Vj. 6.257,7 T€) zusammen. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn beträgt 5.448,0 T€ (i. Vj. 5.448,0 T€). Beitragsüberträge
Die negativen Beitragsüberträge resultieren aus einer unterschiedlichen Beitragszahlungsweise zwischen Erst- und Rückversicherer. Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung betrifft ausschließlich die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Ende 2023 entfallen für 2024:
Der für den Schlussüberschussanteilfonds gebundene Betrag i. H. v. 10.674,7 T€ wurde für den Altbestand nach einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan und für den Neubestand gemäß § 28 RechVersV nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in ausreichender Höhe für die bestehenden Verträge ermittelt. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und der Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft betragen unter fünf Jahren. Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Gebuchte Bruttobeiträge
Im Geschäftsjahr sind in den laufenden Beiträgen Beiträge für fondsgebundene Lebensversicherungen (Deutschland RENTE) i. H. v. 1.080,9 T€ (i. Vj. 1.198,2 T€) enthalten. Zu Verträgen ohne Gewinnbeteiligung sind in den laufenden Beiträgen 50.530,2 T€ und in den Einmalbeiträgen 43.741,0 T€ enthalten. Die Beitragssumme des eingelösten Neugeschäfts beträgt im Berichtsjahr 93.351,4 T€ (i. Vj. 109.837,4 T€). Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Erträge aus Beteiligungen
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
Zuschreibungen auf Kapitalanlagen Die Zuschreibung resultiert in voller Höhe (28,9 T€) aus der Wertaufholung unseres Spezialfonds. Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Der Abgangsgewinn resultiert aus der mittelbaren Realisierung von Bewertungsreserven auf Immobilien im Rahmen der Gestaltung zweier Kommanditgesellschaften. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung Zahlungen für Versicherungsfälle
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Abschreibungen auf Kapitalanlagen Die Abschreibungen entfallen planmäßig auf Gebäude (130,2 T€) sowie auf eine Beteiligung (211,1 T€). Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
Der Rückversicherungssaldo aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft beträgt im Geschäftsjahr -1.343,2 T€ (i. Vj. -1.276,4). Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Körperschaftsteuer betrifft im Wesentlichen den Teil des Geschäfts der Gesellschaft, der in der niederländischen Niederlassung erwirtschaftet wurde. Im Rahmen der steuerlichen Organschaft werden die angefallenen Steuern von der RheinLand Versicherungs AG gezahlt, der Aufwand fällt allerdings in der niederländischen Niederlassung der Credit Life AG an. Sonstige Steuern
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Sonstige Angaben Mitarbeitende Die Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe werden im Innendienst weitestgehend in Organisationsgemeinschaft geführt. Eigenes Personal beschäftigen wir nicht. Eine Ausnahme bilden die Inhaber der Schlüsselfunktionen (Compliance, Revision, Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion), mit denen Mehrfacharbeitsverträge bestehen. Die Vergütung für den Aufsichtsrat und Vorstand erfolgt durch die RheinLand Holding AG, die entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt wird. Der auf die Credit Life AG entfallende Betrag der umgelegten Vorstandsbezüge beläuft sich auf 851,5 T€ (i. Vj. 961,4 T€). Die Umlage der Aufsichtsratsvergütungen beträgt 75,5 T€ (i. Vj. 66,0 T€). Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Hypothekendarlehen an einen Vorstand i. H. v. 150,0 T€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem Zinssatz von 0,95 % p. a. vergeben. Die anfängliche Tilgung betrug 7,2 % p. a. und ist mit einem Sondertilgungsrecht i. H. v. 10 % p. a. auf die Restschuld ausgestattet. Das Darlehen ist mit einer erstrangigen Buchgrundschuld i. H. v. 275,0 T€ besichert. Weitere außerordentliche Vereinbarungen liegen nicht vor. Rückzahlungen i. H. v. von 33,9 T€ erfolgten im Geschäftsjahr 2023, die Restschuld zum 31. Dezember 2023 beträgt 49,2 T€. Angaben zu Aktionären Die Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR, Neuss, hat uns lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihr Unternehmenseigenschaft i. S. d. § 20 AktG zukommen sollte, mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört. Ferner haben uns Verena Gräfin Huyn, Neuss, Dr. Ludwig Baum, München, und Heinrich Straaten, Königswinter, lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihnen Unternehmenseigenschaft i. S. d. § 20 AktG zukommen sollte und von ihnen gehaltene Beteiligungen nach den Grundsätzen der Mehrmütterschaft als abhängige Unternehmen zu qualifizieren sein sollten, mitgeteilt, dass ihnen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft gehört. Finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der §§ 124 ff. VAG sind die Lebensversicherer zur Mitgliedschaft an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der SichLVFinV (Leben) jährlich Beiträge von maximal 0,2 ‰ der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1,0 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Verpflichtungen hieraus bestehen für die Gesellschaft derzeit nicht, da der Maximalbetrag erreicht wurde. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge i. H. v. weiteren 1,0 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 947,6 T€. Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherung-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1,0 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung am Bilanzstichtag 8.683,7 T€. Die Credit Life AG hat sich als Kommanditistin an der CEE Renewable Fund 7 S.C.S., SICAV-RAIF (Teilfonds CEE RF7) mit einer Zeichnungssumme von 5.000,0 T€ beteiligt. Von dieser zugesagten Zeichnungssumme wurden bis zum 31. Dezember 2023 4.250,0 T€ abgerufen. Wir erwarten im Geschäftsjahr 2024 den letzten Kapitalabruf in Höhe von 750,0 T€. Handelsregister Die Credit Life AG, mit Sitz in Neuss, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuss (HRB 9766) eingetragen. Konzernbeziehungen Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG, Neuss, RheinLandplatz, einbezogen, welcher gleichzeitig dem kleinsten und größten Konsolidierungskreis entspricht und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sind wir gemäß § 291 HGB befreit. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen befreiend im Konzernabschluss der RheinLand Holding AG. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen. GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Credit Life AG für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden: Der Bilanzgewinn i. H. v. 5.447.986,65 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz Überschussbeteiligung der Versicherten für das Jahr 2024 1. Zuordnung der Tarife 1.1 Vor dem 1. Januar 1995 abgeschlossene Verträge Die Tarife sind in Tarifgruppen zusammengefasst, die Tarifgruppen wiederum in Abrechnungsverbänden. Die Zuordnung der Tarife zu den Tarifgruppen und Abrechnungsverbänden ist aus der folgenden Tabelle zu entnehmen.
1.2 Nach dem 1. Januar 1995 abgeschlossene Verträge Die Tarife sind in Gewinnverbänden zusammengefasst, die Gewinnverbände wiederum in Bestandsgruppen. Die Zuordnung der überschussberechtigten Tarife zu den Gewinnverbänden und Bestandsgruppen ist aus der folgenden Tabelle zu entnehmen.
* Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird.
2. Allgemeines 2.1 Direktgutschrift Für das Jahr 2024 wird keine Zinsdirektgutschrift für den Zinsüberschussanteil und für das verzinslich angesammelte Überschussguthaben gewährt. Die Direktgutschrift für die Tarifgruppen EO und BUZ und die Gewinnverbände Ris2023, Ris2021, Ris2017, Ris2016, Ris2015NR, Ris2015R, Ris2013NR, Ris2013R, Ris2012NR, Ris2012R, Ris2009NR, Ris2009R, Ris2008NR, Ris2008R, Ris2007NR, Ris2007R, Ris2005NR, Ris2005R, Ris2004, Ris99, Ris95, SBU2014, SBU2015, SBV2016, SBV2017, SBV2019, SBV2021, SBV2023, SEV2018, SEV2019, SEV2021, S2020, S2021, EO95, BUZ95, BUZ97, BUZ2000, BUZ2004, BUZ2007, BUZ2008, BUZ2009, BUZ2012, BUZ2013, BUZ2015, EU07, EU08, EU09, EU12 und EU13 beträgt 70 % der Überschussanteile, die sich am Beitrag bemessen. Die Direktgutschrift wird mit den angegebenen Überschussanteilsätzen verrechnet. 2.2 Jährliche Überschussbeteiligung Der einzelne Versicherungsvertrag erhält laufende Überschussanteile zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres; erstmalig nach Ablauf der vertraglichen Wartezeit. Die Wartezeit für Verträge der Gewinnverbände D2001 und R2004 beträgt drei Jahre, für die Gewinnverbände SC2017, SC13, SC12, SC08, SC07, BC08, BC07, DC08 und DC07 fünf Jahre, für Verträge der Gewinnverbände Ris95, Ris99, Ris2004, Ris2005NR, Ris2005R, Ris2007NR, Ris2007R, Ris2008NR, Ris2008R, Ris2009NR, Ris2009R, Ris2012NR, Ris2012R, Ris2013NR, Ris2013R, Ris2015NR, Ris2015R, Ris2016, Ris2017, Ris2021, Ris2023, S2020, S2021, SBU2014, SBU2015, SBV2016, SBV2017, SBV2019, SBV2021, SBV2023, SEV2018, SEV2019, SEV2021, EO95, BUZ95, BUZ97, BUZ2000, BUZ2004, BUZ2007, BUZ2008, BUZ2009, BUZ2012, BUZ2013, BUZ2015, EU07, EU08, EU09, EU12, EU13, EO, BUZ, RCN07, RIN08, RIN07, RIR08, RIR07, E2004, E99, E95, EU13, EU12, EU09, EU08, EU07, EU04, BU15, BU13, BU12, BU09, BU08, BU07, BU04, BU601, BU01, BU99, BU95, PR08, PR07 und der Tarifgruppen E3 und BU94 entfällt sie. Verträge in den Tarifgruppen BO und in den Gewinnverbänden GL95, GL96, GL2000, GL2004, GL2007, GL2008, KAP04, KAP05, REN04, REN05 und die Verträge in dem Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG erhalten laufende Überschussanteile nochmals bei Ablauf des Vertrages. Für 2024 beginnende Verträge, die zu einer anderen Tarifgruppe oder einem anderen Gewinnverband gehören, beträgt die Wartezeit ein Jahr. 2.3 Auswirkung der Anpassung der Deckungsrückstellung für Teilbestände Bei Rentenversicherungen der Tarifgruppen L2002, D2001, D2000, W2002, L2004, D2004, R2004, W2004, D96, D95, D3, D, R, R(E), F(E) und C haben sich die Rechnungsgrundlagen als nicht ausreichend erwiesen. Daher wird für die betroffenen Teilbestände eine Anpassung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Dem außerordentlichen Anpassungsaufwand wird durch eine reduzierte Überschussbeteiligung im Falle des Rentenbezugs (Tarifgruppen D3, D, R, R(E), F(E), C) oder eine reduzierte Überschussdeklaration (Tarifgruppen L2002, D2001, D2000, W2002, L2004, D2004, R2004, W2004, D96, D95) Rechnung getragen. 2.4 Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem Rechnungszins einen Ansammlungsüberschussanteil, sodass sich das angesammelte Guthaben mit mindestens 1,25 % für den Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG und 2,25 % für alle anderen überschussberechtigten Bestände verzinst. Liegt der Rechnungszins oberhalb, entfällt der Ansammlungsüberschussanteil. 2.5 Erhöhung der Versicherungsleistung aus Überschussanteilen Bei Versicherungen, deren Überschussanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Bonus) verwendet werden, werden die Bonussummen wie beitragsfreie Verträge am Überschuss beteiligt. 2.6 Schlussüberschussanteile Versicherungen, für die Schlussüberschussanteile deklariert sind, erhalten diese für Versicherungsjahre, die vor Vollendung des 66. Lebensjahres beendet werden. Versicherungen der Gewinnverbände GL2007, GL2008, S2019, S2020, S2021, SC2017, SC13, SC12, SC08, SC07, S2017, S2015, S2013, S2012, S2008, S2007, BC08, BC07, B2017, B2015, B2013, B2012, B2008, B2007, K2008, K2007, V2017, V2015, V2013, V2012, V2008, V2007, C2008, C2007, L2015, L2012, L2010, L2008, L2007, DC08, DC07, D2015, D2013, D2012, D2008, D2007, F2007, W2017, W2015, W2013, W2012, W2008 und W2007 erhalten unabhängig vom Lebensalter Schlussüberschüsse. Die Schlussüberschussanteile werden 2024 fällig, wenn in diesem Jahr die Versicherungsdauer des Vertrages endet (für alle im vorherigen Absatz aufgeführte Tarifgruppen und Gewinnverbände) bzw. die vereinbarte Beitragszahlungsdauer des Vertrages endet (übrige Tarifgruppen und Gewinnverbände, für die Schlussüberschüsse deklariert sind). Sie werden 2024 in verminderter Höhe fällig, wenn in diesem Jahr
2.7 Schlusszahlungen Bei Versicherungen, für die Schlusszahlungen deklariert sind, werden diese 2024 fällig, wenn in diesem Jahr gleich aus welchem Grund
2.8 Beteiligung an Bewertungsreserven Den Versicherungsverträgen werden Bewertungsreserven zugeordnet. Der Anteil für jede Versicherung wird jährlich zum Stichtag 31.12. als Verhältnis der zur Versicherung zugeordneten Summe der Deckungskapitale und Guthaben der letzten 10 Jahre jeweils zu den Stichtagen - frühestens seit Beginn der Versicherung - zu der Gesamtsumme dieser Größe über alle berechtigten Versicherungen bestimmt. Im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wird der für den Vertrag individuell zum letzten Stichtag berechnete Anteil von mindestens 50 % der aktuell ermittelten Bewertungsreserven der Kapitalanlagen ausgezahlt, die für die Beteiligung der Versicherungsnehmer berücksichtigt werden müssen. Nach § 139 Abs. 3 VAG erfolgt der Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven unter Berücksichtigung des Sicherungsbedarfs. Die Bewertungsreserven werden am dritten Börsentag des Vormonats ermittelt; falls erhebliche Schwankungen am Aktienmarkt bzw. der Zinsentwicklung bis zum Auszahlungstermin vorliegen, werden die Bewertungsreserven erneut ermittelt. Wird die Kündigung eines Versicherungsvertrages ausgesprochen und am gleichen Tag oder zu einem früheren Zeitpunkt wirksam, erfolgt die Ermittlung der Bewertungsreserven zum dritten Börsentag des Vormonats, in dem die Kündigung wirksam wird. Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden nach einem an § 153 Abs. 3 VVG angelehnten Verfahren an den Bewertungsreserven beteiligt. In der Rentenbezugszeit werden bei Erleben des Jahrestages des Rentenbeginns 50 % des Anteils der Versicherung an den Bewertungsreserven der Kapitalanlagen zugeteilt und ausgezahlt, die für die Beteiligung der Versicherungsnehmer berücksichtigt werden müssen. Die Finanzierung der Bewertungsreserven erfolgt dabei über eine Entnahme aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Die ab dem Jahr 2014 eingeführte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven behalten wir grundsätzlich bei, allerdings senken wir für das Jahr 2024 für den Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG die Mindestbeteiligung auf 0 % der klassischen Schlussüberschussbeteiligung und reagieren damit auf die Entwicklung der Bewertungsreserven im Umfeld gestiegener Kapitalmarktzinsen. Damit erfolgt die Auszahlung zu 100 % als Schlussüberschüsse der Hauptversicherungen und der BUZ-Schlusszahlungen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird gekürzt, wenn für die Erfüllung der Eigenmittelanforderungen nach § 89 VAG Bewertungsreserven angesetzt werden müssen und sich die vorhandenen Bewertungsreserven durch die zu gewährende Beteiligung an den Bewertungsreserven voraussichtlich so stark vermindern, dass die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllt werden können. 3. Überschussanteilsätze des Jahres 2024 Kapitalbildende Lebensversicherungen
Verwendungsart: Die Überschussanteile werden je nach Vereinbarung verzinslich angesammelt oder zur Erhöhung der Versicherungssumme (Bonus) verwendet. *) Dieser Satz muss im beitragspflichtigen Zustand mit der Zahldauer multipliziert werden. Im beitragsfreien Zustand ist der Satz mit der Differenz aus Vertragsdauer und Zahldauer zu multiplizieren. Rentenversicherungen (Hybrid)
Vertragsstatus: bpfl = beitragspflichtige Verträge bfr = beitragsfreie Verträge lfdR = laufende Renten * Bestand der ehemaligen RheinLand Lebensversicherung AG Bezugsgrößen (BezGr.):
Risikoversicherungen
Bemerkung (Bem.): 1 = gilt für Versicherungssummen ab 50.000 € 2 = gilt für Versicherungssummen bis 49.999 € 3 = gilt für versicherte Personen mit Familienstand verheiratet 4 = gilt für zwei versicherte Personen mit Familienstand verheiratet und unverheiratet 5 = gilt für versicherte Personen mit Familienstand unverheiratet Verwendungsart: Für einen beitragspflichtigen Vertrag gelten die Überschussanteilsätze abhängig vom vereinbarten Überschuss-System - entweder Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung. Für einen beitragsfreien Vertrag gilt entsprechend der Vereinbarung als Überschuss-System - entweder Todesfallbonus oder verzinsliche Ansammlung. Zusatzversicherungen
Verwendungsart: Für einen beitragspflichtigen Vertrag gelten die Überschussanteilsätze abhängig vom vereinbarten Überschuss-System - entweder Beitragsverrechnung oder Überschussanteil für verzinsliche Ansammlung. Beitragsfreie Verträge erhalten den Zinsüberschuss für verzinsliche Ansammlung. Laufende Renten erhalten den Zinsüberschuss zur Erhöhung der Renten. Ist eine Barrente versichert, so erhöht der Leistungsfallbonus die versicherte Rente im Leistungsfall. Rentenversicherungen
Rentenversicherungen nach AltZertG
Verwendungsart: Die Überschussanteile werden je nach Vereinbarung verzinslich angesammelt oder zur Erhöhung der Versicherungssumme (Bonus) verwendet. Der zusätzliche Überschussanteil wird als Alternative zur Bonusrente in Form einer flexiblen Überschussrente gewährt. *) Dieser Satz muss im beitragspflichtigen Zustand mit der Zahldauer multipliziert werden. Im beitragsfreien Zustand ist der Satz mit der Differenz aus Vertragsdauer und Zahldauer zu multiplizieren. Basis-Erwerbsabsicherungen
Verwendungsart: Für einen beitragspflichtigen Vertrag gelten die Überschussanteilsätze abhängig vom vereinbarten Überschuss-System - entweder Beitragsverrechnung oder Überschussanteil für verzinsliche Ansammlung. Beitragsfreie Verträge erhalten den Zinsüberschuss für verzinsliche Ansammlung. Laufende Renten erhalten den Zinsüberschuss zur Erhöhung der Renten. Ist eine Barrente versichert, so erhöht der Leistungsfallbonus die versicherte Rente im Leistungsfall. Schlussüberschüsse
Bemerkung (Bem.): Es gelten folgende Bedingungen: In der Tabelle sind Grundgrößen angegeben, aus denen sich entsprechend der folgenden Bemerkungen die jeweiligen Schlussüberschussanteile berechnen lassen. 1 = Der Prozentsatz ergibt sich durch Multiplikation mit der abgelaufenen Versicherungsdauer für jedes beitragspflichtige Jahr, maximal jedoch mit 30 Jahren. 3 = Gilt für Versicherungsdauern bis elf Jahren für jedes ab dem 1. Januar 2000 vollendete Versicherungsjahr und für Versicherungsdauern von zwölf bis 14 Jahren. Für Versicherungsdauern über 15 Jahren erhöht sich der Satz um 0,09 %. 4 = Gilt für Versicherungsdauern bis elf Jahren für jedes ab dem 1. Januar 2000 vollendete Versicherungsjahr und für Versicherungsdauern ab zwölf Jahren für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer. 5 = Bei Verträgen mit Vertragslaufzeiten bis einschließlich 30 Jahren 6 = Schlusszahlung, sofern keine andere Form der Überschussbeteiligung gewährt wird. Die entsprechenden Prozentsätze der vergangenen Jahre können den jeweiligen Geschäftsberichten entnommen werden. Schlussüberschüsse (Fortsetzung)
Bemerkung (Bem.): Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für Versicherungen, die im jeweiligen Jahr ein Versicherungsjahr vollendet haben, soweit es in der Bemerkung nicht anderweitig geregelt ist. Für den Schlussüberschuss gelten folgende Bemerkungen: 2 = Gilt für Verträge, bei denen die Beitragszahldauer gleich der Vertragsdauer ist. Bei Versicherungen gegen Einmalbeiträge reduziert sich der Prozentsatz auf die Hälfte, für sonstige Versicherungen auf 3⁄4, jeweils gerundet auf volle Prozent. 6 = Schlusszahlung, sofern keine andere Form der Überschussbeteiligung gewährt wird. Verzeichnis der betriebenen Versicherungsarten Hauptversicherung Einzelversicherung Kapitalversicherung
Rentenversicherung
Risikoversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gruppenversicherung
Zusatzversicherung
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes 2023
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Credit Life AG, Neuss VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Credit Life AG, Neuss, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Credit Life AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung der Kapitalanlagen [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Bewertung der Kapitalanlagen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 1.076,6 Mio (95,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Investmentvermögen, bei sonstigen strukturierten sowie illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Beitragsüberträge, Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 947,6 Mio (84,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellungen der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. Weiterhin haben wir die Zuführungen zu sowie die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Credit Life AG, Neuss, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.
Düsseldorf, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer ppa. Ansgar Zientek, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss 2023 der Credit Life AG wurde am 22.03.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
13 nahegelegene Organisationen
Lebensversicherung
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Lebensversicherung
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen