Consutec
Technologies GmbH
Hofheim am
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.394,00 |
868,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.393,00 |
867,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.320,73 |
33.074,05 |
| I.
Vorräte |
24.591,92 |
23.731,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
495,36 |
1.694,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.233,45 |
7.648,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
209,75 |
209,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.924,48 |
34.151,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.311,27 |
14.352,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.647,14 |
17.195,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
41,59 |
-5.548,63 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.913,21 |
18.098,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.913,21 |
18.098,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.924,48 |
34.151,80 |
Anhang
A) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) hier erstmals in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Nach den Abgrenzungsmerkmalen des § 267 HGB ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
erfolgte deshalb unter Berücksichtigung der
Vorschriften von § 242 bis § 256 a und § 264
bis § 289 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
erstellt. Die Erstellung des Anhangs erfolgte auf der
Grundlage der §§ 284 bis 288 HGB.
Die im HGB für kleine Kapitalgesellschaften
zugelassenen größenabhängigen
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Auf die
Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezug auf §
264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Überleitung des Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2009 nach den alten, letztmals
für das Geschäftsjahr 2009 anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften auf die
Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2010, welche bereits
nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften unter Einbezug
hierzu vorliegender Überleitungsbestimmungen
vorzunehmen war, führte zu keinen bilanziellen
Auswirkungen. Entsprechend mussten auch die Vorjahreswerte
nicht angepasst werden, sie sind deshalb mit den Zahlen des
Jahresabschlusses für 2010 vergleichbar.
B) Rechnungslegungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr auf der Basis der
Änderungen des BilMoG angewandt, woraus sich aber
keine Änderungen im Berichtsjahr einstellen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien
maßgebend:
Die Gliederung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit seinen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften entweder linear oder
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zu aktivierende
Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von mehr als
Euro 150,00 bis maximal Euro 1.000,00 waren in den
Zugangsjahren 2008 und 2009 nach steuerrechtlichen
Vorschriften einem Sammelposten zuzuführen und
über 5 Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibung wurde
im Berichtsjahr in analoger Anwendung fortgeführt.
Die Vorräte wurden einzeln aufgenommen
(Inventur) und mit ihren Einkaufswerten bewertet.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände, Kassen- und
Bankbestände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Sie wurden mit ihren
Nennwerten angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Auch die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
C) Erläuterungen zur Bilanz:
1. Auf die Wiedergabe der Einzelpositionen des
Anlagevermögens in der Bilanz wurde in Anwendung von
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB verzichtet.
Die Entwicklung der
Einzelpositionen, der Buchwerte zum 31.12.2010 sowie der
Abschreibungen in 2010 sind im Anlagenspiegel
wiedergegeben, welcher aber nicht zu veröffentlichen
ist
(§ 274 a Nr. 1 HGB in Verb.
mit § 326 HGB).
2. Der Abschreibungszeitraum entspricht der
branchenüblichen und der steuerlich für
zulässig gehaltenen Nutzungsdauer. Die Zugänge
zum Anlagevermögen im Berichtsjahr wurden -soweit
abschreibungsfähig- zeitanteilig, geringwertige
Vermögensgegenstände wurden voll abgeschrieben.
3. Die Vorratsbestände entsprechen der
Inventur der Gesellschaft zum 31.12.2010.
4. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Besondere Risiken, für die
eine Wertberichtigung hätte erfolgen müssen,
waren keine erkennbar.
5. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Abgrenzungen von Kosten des Folgejahres, die bereits im
Berichtsjahr gezahlt wurden.
6. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt Euro 26.000,00. Die Stammeinlage ist in voller
Höhe einbezahlt.
7. Der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2010 beträgt € 41,59
(Vorjahr: Gewinn € 5.548,63) und wird für
laufende Rechnung vorgetragen.
8. Die Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses 2010. Andere Risiken oder ungewisse
Verbindlichkeiten, für die ebenfalls eine
Rückstellung hätte gebildet werden müssen,
waren nicht vorhanden bzw. nicht erkennbar.
9. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind
mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Sie sind innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung
fällig. Von den Verbindlichkeiten sind €
15.164,17 (Vorjahr € 14.415,00)
Gesellschafter-Darlehensverbindlichkeiten.
Sonstige
Angaben:
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Jörg Glahn. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hofheim, den 28.12.2011
Jörg Glahn, Geschäftsfüher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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