VLT Engineering UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Berthold Dr. Sabel seit 27.3.2025 | Geschäftsführer |
Daniel Georg Maier seit 19.10.2021 | Geschäftsführer |
Markus Andreas Fehn seit 19.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 13.30% | |
| 0.92% | |
| 0.92% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Chartered Investment Germany GmbHEigenbeteiligung | 5.86% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E-SEC GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen Überblick Die vorherige Berichtsperiode 2022 war geprägt vom strukturellen und operativen Aufbau. Mit der Skalierung des operativen Geschäftsbetriebs konnten im Jahr 2023 internationale Geschäftsbeziehungen begründet werden, um als Kryptowertpapierregisterführer weitere Emissionen von Kryptowertpapieren zu begleiten. Durch strategische Investitionen in Technologie, Produktinfrastruktur und externe Beratung konnte die Gesellschaftsstruktur erweitert und das Geschäftsprofil gestärkt werden. Die bereits bestehenden operativen Prozesse und die Produktdokumentation werden weiterhin zielgerichtet definiert und weiterentwickelt, sodass weitere Produkte einem breiteren Kundensegment angeboten werden kann. Geschäftsmodell Die E-SEC GmbH ist ein in Düsseldorf ansässiger und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigter Kryptowertpapierregisterführer und erbringt die Kryptowertpapierregisterführung nach §32 KWG i.V.m. §1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 KWG. Im Kontext der Kryptowertpapierregisterführung operiert E-SEC u.a. auf Basis des Ethereum-Client-Protokolls. Bei diesem Aufzeichnungssystem handelt es sich um ein DLT-basiertes Aufzeichnungssystem gemäß § 16 eWpG, welches in der Zeitfolge Eintragungen sämtlicher relevanter Daten und Registerbewegungen protokolliert. Die Zielsetzung der Registerführung ist, den Instrumenten Lifecycle von Kryptowertpapieren abzubilden sowie die ordnungsgemäße Funktionsweise des Systems sicherzustellen. Eine eigens entwickelte Applikation dient der Zugänglichmachung zum Register und speichert den Registerinhalt in einer zeitlich geordneten Reihenfolge Ziele und Strategien Der Fokus des Geschäftsjahres 2024 liegt unter anderem in einer weiteren Stärkung der qualitativen und IT-basierten Beratungsdienstleistungen für Emittenten von elektronischen Wertpapieren. Vor allem im Bereich der Blockchain-basierten digitalen Aufzeichnungssystemen werden die Prozesse weiter automatisiert, um die Dienstleistung der Kryprowertpapierregisterführung skalierbarer zu machen. Dieses soll zudem eine Reduzierung des manuellen Aufwands und einer Erhöhung der Effizienz fördern. Auch stehen Entwicklungen und Investitionen in die IT-Prozesse sowie die Datenbanklösungen im Vordergrund. Steuerungssystem Eine kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung, ergänzt durch eine laufende Liquiditätsplanung und Liquiditätsüberwachung, unterstützt die Geschäftsführung bei der Erreichung der Ertrags- und Wachstumsziele. Diese erfolgt in enger Abstimmung und unter Kontrolle sowohl der Geschäftsführung als auch der Eigentümer und wird mit beiden regelmäßig abgestimmt und - sofern erforderlich - adjustiert. Die Steuerung von Projekten und Mitarbeiterressourcen erfolgt über ein entsprechendes System, unterstützt durch eine entsprechende Kommunikationsinfrastruktur. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung erfolgt intern. Jedoch greift E-SEC zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der noch weiter zu entwickelnden Produktdokumentation auf mehrere im eWpG führende Anwaltskanzleien zurück. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten hält bis in das Jahr 2024 an und führt weiterhin zu geopolitischen Spannungen, sodass dieser Konflikt weiterhin einer der Kernpunkte sein wird, der die Entwicklung der Volkswirtschaften und Finanzmärkte dominieren dürfte. Aktuell führt der Konflikt weiter zu Volatilitäten an den Finanzmärkten, stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen und erhöhter Inflation, wobei sich der Trend aus dem Jahr 2023 fortsetzt. Geschäftsverlauf Insgesamt befindet sich E-SEC weiterhin im operativen Aufbau und konnte im Geschäftsjahr 2023 die Anzahl der begleiteten Emissionen von elektronischen Wertpapieren im Blockchain-basierten digitalen Aufzeichnungssystem erweitern. Das Wachstum des Unternehmens ist dabei hauptsächlich von den betreuten Emittenten abhängig. Lage Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 konnten die Provisionserträge gegenüber dem Vorjahr von TEUR 15 auf TEUR 44 gesteigert werden. Dagegen sind die Sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 15 auf TEUR 4 gesunken. Auf der Kostenseite haben sich überwiegend Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 24) ergeben. Hierfür waren primär der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten für Fremdleistungen und Fremdarbeiten verantwortlich. Insgesamt konnten die Erträge die Kostenseite nicht kompensieren, sodass das ausgewiesene Jahresergebnis am Ende des Berichtsjahres 2023 bei TEUR -25 (Vorjahr TEUR -7) lag. Vermögenslage Die Vermögensstruktur der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch liquide Mittel (Forderungen an Kreditinstitute) in Höhe von TEUR 158 und Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 86 geprägt. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sonstigen Vermögensgegenstände sind gering und betragen zum Ende des Jahres TEUR 14 bzw. TEUR 10. Die Finanzierung erfolgt zu rund 82% durch Eigenkapital. Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist als gut zu bezeichnen. Die liquiden Mittel betragen zum Stichtag TEUR 158, während sich die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und Sonstigen Verbindlichkeiten auf TEUR 36 belaufen. Die Gesellschaft ist somit in der Lage, die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten durch kurzfristig verfügbare Mittel zu tilgen. Die Finanzlage der Gesellschaft war im gesamten Berichtszeitraum durchgehend gut, sodass sämtliche Zahlungsziele jederzeit eingehalten werden konnten. Die Eigenkapitalquote von 82% und das Eigenkapital von TEUR 219 sind unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten als sehr gut zu bezeichnen. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Sowohl im Bereich Infrastruktur als auch im Bereich der Produktdokumentation wurde weitere Verbesserungen implementiert, so dass ein weiteres Produktspektrum einem breiteren Kundensegment angeboten werden kann. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Prognosen in Bezug auf die Ertragsentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 gestalten sich auf Grund der Unsicherheiten durch den Ukraine-Konflikt und des Nahost-Konflikts als schwierig. Aufgrund der kontinuierlichen Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten und ergriffener Maßnahmen zur Effizienzhebung wird künftig eine Steigerung von Erträgen und Marge erwartet. Chancenbericht Durch das anhaltend positive Marktumfeld und die damit verbundene hohe Nachfrage auf Kundenseite auf der einen Hand und den Umwälzungen auf der Anbieterseite (speziell bei den Kreditinstituten) sieht die Gesellschaft weiterhin gute Chancen, ihren Kundenkreis und das Produktspektrum zu stärken. Durch die Investitionen in die IT-Systeme sowie die ständige Verbesserung der IT-Infrastruktur glaubt die Gesellschaft, ihre Kunden langfristig optimal bedienen und an sich binden zu können. Risikobericht Adressausfallrisiko Das Adressausfallrisiko hat für die E-SEC nur eine untergeordnete Bedeutung. Es besteht bei der Anlage des freien Vermögens. Ein hier angesiedeltes Länderrisiko wird nicht eingegangen, da liquide Gelder nur bei inländischen Kreditinstituten angelegt werden. Darüber hinaus werden relevante Adressausfallrisiken im Hinblick auf die Honorare der Chartered Investment Germany GmbH reduziert, indem eine regelmäßige Rechnungsstellung erfolgt. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko hat für E-SEC eine untergeordnete Bedeutung. Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegengenommen. E-SEC ist nicht im Bereich des Einlagengeschäfts tätig. Das Risiko aus sonstigen Verpflichtungen wird nachfolgend durch das nach wie vor bestehende Ertragsrisiko beschrieben und gesteuert. Das Liquiditätsrisiko wird durch die kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung sowie den konservativen Ansatz in der Gehaltssteuerung erfasst. So wird das Einkommen der Geschäftsführer und Angestellten erst im Laufe der Geschäftstätigkeit in Anlehnung an die Erfordernisse der Gesellschaft angepasst. Marktpreisrisiko E-SEC hält keine Marktpositionen. Es ist weder im Eigenhandel tätig, noch erbringt es Eigengeschäfte. E-SEC verschafft sich weder Eigentum oder Besitz an Geldern und Wertpapieren ihrer Kunden noch wird E-SEC für Dritte kryptographische Schlüssel verwahren oder verwalten. E-SEC unterliegt daher keinen direkten Marktpreisrisiken. Ertragsrisiko E-SEC unterliegt einem Ertragsrisiko. Dieses Risiko kann sich realisieren, indem sich das avisierte Kundenpotential nicht realisiert bzw. Kunden die Beauftragung widerrufen und die E-SEC dauerhaft Ertragsquellen verliert. Die auf die Ertragslage Einfluss nehmenden Marktrisiken werden durch eine konservative Schätzung der Neukundenanzahl gesteuert. Die Mitarbeiter verfügen jeweils über eine langjährige Marktkenntnis und sind mit den Zyklen der Marktverhältnisse und den psychologischen Auswirkungen auf Kundenebene bestens vertraut. Das Ertragsrisiko wird einerseits durch striktes Kostencontrolling gesteuert. E-SEC ermittelt regelmäßig die Basis und Höhe seiner laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung wird die laufenden Kosten kontinuierlich gegenüber den erwarteten Erträgen spiegeln und kurzfristig Gegenmaßnahmen ergreifen, sofern aus Ertragsrisiken Kostenreduzierungen notwendig sind, die nicht durch entsprechende Kapitalmaßnahmen aufgefangen werden können. Operationelle Risiken E-SEC definiert die operationellen Risiken als die größten Risiken. Konkret definiert E-SEC das operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Operationelle Risiken im Kontext des geplanten Geschäfts ergeben sich vorwiegend aus der Kryptowertpapierregisterführung. Nachhaltigkeitsrisiken in Form von physischen Risiken, etwa der klimawechselbedingte Eintritt von Extremwetterereignissen, durch den die Betriebsräume in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, sind dagegen derzeit nicht erkennbar. Zur Steuerung der operationellen Risiken ist die Beachtung der im Organisationshandbuch zusammengefassten Compliance-Vorgaben bzw. des EDV- und Notfallplans, insbesondere die internen Ablauf- und Prozessbeschreibungen für die Durchführung der Finanzdienstleistungen, entscheidend. Eine Compliance-Organisation ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen und Entscheidungen der Geschäftsführung. In dem laufend an aufsichtsrechtliche Änderungen angepassten Organisationshandbuch wird die Geschäftsleitung die zur Steuerung der operationellen Risiken nötigen Organisations- und Ablaufprozesse definieren. Die Größe des Unternehmens gestattet es der Geschäftsführung, die Tätigkeit der Mitarbeiter unmittelbar laufend zu überwachen. Operationelle Risiken aus dem Geschäftsmodell E-SEC wird sich durch fortwährende Marktbeobachtung über Veränderungen informieren. Auf Bedrohungen für das Geschäftsmodell und Dienstleistungen wird es reagieren und ggf. die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Durch Einholung eines angemessenen Versicherungsschutzes und einer fortlaufenden Überprüfung der internen Prozesse kann Schadenersatzrisiken entgegengewirkt werden. Mindestens einmal im Jahr wird die Geschäftsleitung eine kritische Bewertung des Geschäftsmodells vornehmen und entsprechende Tendenzen erörtern, sowie die Notwendigkeit von Änderungen im Geschäftsmodell besprechen und evaluieren. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko wird als ein weiteres Risiko für den Geschäftserfolg definiert. Das Reputationsrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird. Reputationsrisiken sind auch ein wesentlicher Aspekt von Nachhaltigkeitsrisiken. Bereits das Unterhalten einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, welches möglicherweise einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist, kann zu einem Schadenspotenzial für ein beaufsichtigtes Unternehmen führen. Aber auch das Unterlassen ausreichender nachhaltiger Aktivitäten in der Außen- und Innenwahrnehmung, welches Vertrauensverluste bei Vertragspartnern und Mitarbeitern nach sich ziehen kann, stellt ggf. ein wesentliches Reputationsrisiko dar. E-SEC steuert das Reputationsrisiko durch eine innere Verpflichtung zur korrekten Einhaltung der Compliance-Vorgaben. Die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften (Compliance) ist notwendige Voraussetzung, um Reputationsrisiken zu begegnen. Auch eine strikte Verpflichtung der Mitarbeiter auf Compliance-Vorgaben soll Reputationsrisiken vorbeugen (siehe dazu nachfolgend Personalrisiko). Durch ein aktives Beschwerdemanagement sollen frühzeitig Reputationsrisiken für die E-SEC erkannt werden. Kundenbeschwerden werden zeitnah bearbeitet und Maßnahmen zur Begegnung unmittelbar eingeleitet. Sofern Mitarbeiter oder die Geschäftsführung feststellen, dass Gefahren für die Reputation des Unternehmens begründet werden, werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Reputationsrisikos eingeleitet. Nachhaltigkeitsrisiko Die Geschäftsleitung berücksichtigt in ihrer Risikostrategie die möglichen Nachhaltigkeitsrisiken. Erforderlich wird eine regelmäßige Anpassung der Geschäfts- und Risikostrategie des Instituts zur Identifizierung und Vermeidung von "Nachhaltigkeitsrisiken". Das Institut sieht - dem Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 13.01.2020 folgend - potentielle Nachhaltigkeitsrisiken als einen Teilaspekt der bereits bekannten Risikoarten (Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko). Nachhaltigkeitsrisiken in Form von physischen Risiken, etwa der klimawechselbedingte Eintritt von Extremwetterereignissen, durch den die Betriebsräume des Instituts in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Personalrisiko Personalrisiken sind der Ausfall von Mitarbeitern durch Austritt oder Krankheit, sowie der falsche Einsatz von Mitarbeitern. E-SEC steuert das Personalrisiko durch einen qualifizierten Personalauswahlprozess. In diesen Prozess können externe Dienstleister einbezogen werden. Mitarbeiter sollen durch regelmäßige Schulungen intern und extern stets die notwendige Qualifikation erhalten. Durch regelmäßige Personalgespräche soll die Geschäftsleitung das Personalrisiko steuern. Mindestens einmal im Jahr sind mit den Mitarbeitern Personalgespräche zu führen, um ihre Zufriedenheit, Leistungsbereitschaft und Risikoaffinität zu überprüfen. Rechtsrisiko Rechtsrisiken umfassen das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen, sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht. Die Rechtsrisiken sind im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen hoch. Aus der rechtlichen Dokumentation müssen sich das genaue Leistungsspektrum und der Erwartungshorizont des Kunden gegenüber E-SEC ergeben. Haftungsrisiken sollen durch geeignete Dokumentation soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Die Steuerung der Rechtsrisiken erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Rechtsanwälten, die E-SEC auf Änderungen des regulatorischen Umfelds aufmerksam machen. Durch die Einschaltung externer Rechtsanwälte soll frühzeitig Rechtsrisiken vorgebeugt werden. Durch das Beschwerdemanagement kann E-SEC Rechtsrisiken aus Vertragsurkunden-Dokumentationen frühzeitig erkennen. Sobald Kundenklagen eingehen, wird das entsprechende Risiko aus Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Geschäftsleitung evaluiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Würdigung der Risikolage Aus den oben beschriebenen Risiken für unser Unternehmen ergibt sich zusammenfassend eine niedrige Gesamtrisikolage. Ausblick Die Gesellschaft strebt für das Jahr 2024 die Steigerung der Umsatzerlöse an. Dies soll zum einen mit Bestandskunden wie auch dem Aufbau eines Partnernetzwerks erzielt werden. Dem werden planmäßig höhere Kosten entgegenstehen, so dass ein Jahresergebnis auf Basis 2023 erwartet wird.
Düsseldorf, den 26.06.2024 Daniel Maier, Geschäftsführer Markus Fehn, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der E-SEC GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, des GmbH-Gesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und der Finanzdienstleistungsinstitute und der Satzung aufgestellt; es wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Gliederung nach Formblatt 3 (Staffelform) gemäß RechKredV. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Gesellschaft besitzt keine eigen genutzten Grundstücke oder Gebäude. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: EUR 14.445,00 Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: EUR 27.778,00
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben zum Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von EUR 150.000,00 ist eingeteilt in 150.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00. In 2022 wurde seitens der Gesellschafterin eine Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 100.000,00 beschlossen und durchgeführt. Fristengliederung bestimmter Bilanzposten nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKred Die Forderung an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten i.H.v. EUR 86.191,27. Die "Sonstigen Verbindlichkeiten" haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten i.H.v. EUR 2.751,20. Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten bestanden im Berichtsjahr keine. Latente Steuern Latente Steuern sind nicht zu bilanzieren. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Es bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 8.000,00 und gliedert sich wie folgt:
Bilanzergebnis und Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 25.307,12. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Bilanzergebnis hat sich wie folgt entwickelt:
Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, den 26.06.2024 Daniel Maier Markus Fehn sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die E-SEC GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der E-SEC GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E-SEC GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationn der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümrn ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wrden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 26. Juni 2024 RINKE
TREUHAND GmbH
René Schut, Wirtschaftsprüfer Clemens Dornseifer, Wirtschaftsprüfer |
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