Stuckgeschäft Handick GmbH
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.756,41 |
64.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
51.756,41 |
64.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.344,53 |
41.395,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.072,48 |
16.196,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.027,82 |
8.473,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.272,05 |
25.199,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.932,43 |
12.301,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.033,37 |
117.777,96 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.893,66 |
36.051,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
21,00 |
21,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
11.030,92 |
8.549,40 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
24.158,26 |
-2.481,52 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,05 |
10.355,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.139,66 |
71.370,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.527,66 |
6.254,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.033,37 |
117.777,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stuckgeschäft Handick
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 9.027,82
(Vorjahr: Euro 8.473,07).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 12.527,66
(Vorjahr: Euro 6.254,75).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde gebilligt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Peter Handick
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
9.027,82
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
gez. Peter Handick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012
festgestellt.
|