Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 14383
Eingetragen
5.6.1997
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnLackieren von Kraftwagen
Gegenstand
Betrieb eines Maler- und Lackiererunternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Heydt
seit 18.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heydt GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 6,00 6,00
I. Sachanlagen 6,00 6,00
B. Umlaufvermögen 48.190,30 46.534,49
I. Vorräte 990,50 431,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.841,65 31.526,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.358,15 14.575,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.110,91 1.178,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.307,21 47.718,86

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 40.814,20 42.046,04
I. gezeichnetes Kapital 25.564,56 25.564,56
II. Bilanzgewinn 15.249,64 16.481,48
B. Rückstellungen 3.152,17 3.813,73
C. Verbindlichkeiten 5.340,84 1.859,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.307,21 47.718,86

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.

Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag i.H.v. 16.481,48 € enthalten.

Der in den Vorjahren gebildete Sonderposten mit Rücklageanteil wurde gem. Art. 67 (3) EGHGB beibehalten und fortgeführt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten ergeben sich nicht.

Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:

Verbindlichkeiten

  Gesamtbetrag Restlaufzeit
  bis zu 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.019,69 1.019,69 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 4.321,15 4.321,15 0,00 0,00
Gesamtsumme: 5.340,84 5.340,84 0,00 0,00

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Dipl.-Ing. Mathias Heydt

Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag ein Verrechnungskonto und Darlehensforderungen.

Angaben zu Investmentvermögen

Die Gesellschaft hält keine Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investvermögens i.S. des § 1 InvG.

Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB

Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht zu machen.

 

Chemnitz, 09.11.2015

Heydt GmbH

gez. Dipl.-Ing Mathias Heydt, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2015 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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