Emrich
Invest GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
11.250,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
11.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.289,91 |
37.837,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
472,49 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.817,42 |
37.837,65 |
| Summe
Aktiva |
26.289,91 |
49.087,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.881,68 |
33.867,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.000,00 |
38.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.132,64 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.985,68 |
4.132,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.313,23 |
2.031,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95,00 |
13.188,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
95,00 |
13.188,87 |
| Summe
Passiva |
26.289,91 |
49.087,65 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(9) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine
gegenstehenden Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen,
nach Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit
erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter
Berücksichtigung o. a. Grundsätze
durchgeführt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Zuviel zurückgestellte Beträge wurden
ergebniswirksam aufgelöst.
c) Angaben zu Bilanzposten
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
95,00 Euro.
d) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die Muster GmbH GmbH, Musterstraße 9, 22149
Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Registernummer HRB 12345.
Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft war zum Beginn des Wirtschaftsjahres
mit 45 v. H. und nominell 11.250,00 Euro am Stammkapital
der LanguagePilot GmbH, Hamburg (Jahresüberschuss
2017: 0,00 Euro, Eigenkapital: 25.000,00 Euro), beteiligt.
Die Beteiligung wurde mit Übertragungsvertrag vom 30.
August 2018 veräußert.
Name und Beruf der Geschäftsführer
Hendrik Hans Emrich, Kaufmann.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 7. August 2019
gez. Hendrik Emrich
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 7. August 2019.
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2019
festgestellt.
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