waterprint-design GmbH
Johanngeorgenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.967,00 |
4.874,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.967,00 |
4.874,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.293,19 |
18.238,69 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.235,70 |
2.495,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.057,49 |
12.743,42 |
| Summe
Aktiva |
14.260,19 |
23.112,69 |
Passiva
|
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31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.727,43 |
8.721,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-7.300,00 |
-9.800,00 |
| davon
eingefordertes Kapital |
17.700,00 |
15.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.478,48 |
12.542,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.494,09 |
-6.063,68 |
| B.
Verbindlichkeiten |
12.532,76 |
14.391,17 |
| Summe
Passiva |
14.260,19 |
23.112,69 |
Anhang
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238
HGB Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Buchführung wurde mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung auf dem System AGENDA erstellt. Die
Kontierung sowie Erfassung der Belege erfolgte im
Unternehmen.
Jahresabschluss
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses
erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Auf die Rechnungslegungsvorschriften der
Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
Anwendung.
Die Bewertung erfolgte entsprechen den Bestimmungen
des § 6 EStG.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen bewertet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den §§ 266 und 275 HGB und damit den
gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem
beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des AGENDA Programms "FIBU"
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit dem
Buchführungsprogramm AGENDA FIBU erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des AGENDA -
Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der TREUCURATOR-TREUHAND GmbH,
München am 03. Dezember 1997 nachgewiesen.Das
geprüfte System wurde sachgemäß angewendet.
Feststellung Jahresabschluss
Die Feststellung des Jahreabschlusses erfolgte am
23.06.2015.
Die Gesellschaft hat keine persönlich haftenden
Gesellschafter. Im Vorjahr 2014 waren 3 und im Berichtsjahr
2014 waren 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Chemnitz, den 23.06.2015
gez. Peter Zahor, Geschäftsführer
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