Agrargenossenschaft Arras eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Emanuel Thate seit 7.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Bernd Kretzschmar seit 9.7.2013 | Vorstandsmitglied |
Gerald Weber seit 30.10.2003 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 3.32% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft Arras eGGeringswaldeJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 1 ALLGEMEINE ANGABEN Die Agrargenossenschaft Arras eG hat ihren Sitz in Geringswalde und ist am Amtsgericht Chemnitz beim Genossenschaftsregister unter GnR 192 eingetragen. Die Genossenschaft ist eine kleine Genossenschaft im Sinne des § 267 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Sachanlagen wurden mit den um planmäßige lineare Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet. Die Tiere wurden nach steuerlichen Richtwerten bewertet. Zugekaufte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Eigenerzeugte Futtermittel wurden mit betrieblichen Erfahrungswerten bewertet. Unfertige Erzeugnisse (Feldinventar) wurden mit steuerlichen Richtwerten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird ratierlich entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Rückstellungen wurden mit den zu erwartenden Aufwendungen bewertet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen enthalten: Urlaubsrückstellungen - 27.634,12 EUR Rückstellung für Lohnsonderzahlung - 23.625,00 EUR Rückstellung für Prüfung und Steuerberatung - 8.500,00 EUR Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge enthalten: periodenfremde Umsätze EUR 83.535,11 (Vorjahr: EUR 29.215,51) periodenfremde Beihilfen EUR 20.505,03 (Vorjahr: EUR 20.374,42) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind EUR 3.739,95 (Vorjahr EUR 3.739,95) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse enthalten. 5 SONSTIGE ANGABEN Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz oder unter dem Bilanzstrich ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurde durchschnittlich ein Auszubildender beschäftigt. Mitgliederbewegung
Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt EUR 2.500,00. Es besteht keine Nachschusspflicht. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes ECOVIS Genossenschaftsprüfverband e.V. Neefestraße 86 09116 Chemnitz Mitglieder des Vorstands (Vor- und Zuname)
Mitglieder des Aufsichtsrats (Vor- und Zuname)
Geringswalde, den 18. Juni 2024 Agrargenossenschaft Arras eG Der Vorstand: E. Thate B. Kretzschmar Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 19. September 2024 festgestellt. |
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