Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung -
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Drossard seit 22.4.2025 | Geschäftsführer |
Emma Schnurr seit 27.3.2025 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Versmold | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 74.90% | |
| 25.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Versmold GmbHVersmoldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023I. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Stadtwerke Versmold GmbH (SWV) versorgt ihre Kunden mit Energie (Strom, Gas, Wärme) und energienahen Dienstleistungen. Sie erfüllt diesen Zweck durch den Energievertrieb sowie die Errichtung und den Betrieb von Energieverteilnetzen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die SWV ist eng mit der Stadt Versmold und ihren Bürgern sowie ihren Kunden in den externen Liefergebieten verbunden. Durch eine ausgeprägte kundennahe und kundenfreundliche Serviceorientierung, verbunden mit einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis, strebt die Gesellschaft eine langfristige Partnerschaft mit ihren Haushalts- und Gewerbekunden an. Der SWV obliegt zudem die technische und kaufmännische Betriebsführung der Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung -, der SWV Regional GmbH, der Stadtwerke Harsewinkel GmbH sowie die Unterhaltung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung der Stadt Versmold. 2. Rahmenbedingungen Politische und regulatorische Vorgaben sowie Marktentwicklungen bilden die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft. Die ständige Veränderung der Rahmenbedingungen stellt für die Gesellschaft eine große Herausforderung dar, der wir uns stellen. Auf den Geschäftsverlauf der SWV nehmen folgende externe Faktoren wesentlichen Einfluss:
Als Entlastung für die Verbraucher infolge der steigenden Strom- und Gaspreise durch den Ukraine-Krieg, hat die Bundesregierung mittels staatlicher Förderungen im Jahr 2023 eine Strom- und Gaspreisbremse umgesetzt, die zum 31.12.2023 ausgelaufen ist. Des Weiteren war im Jahr 2023 ein verminderter Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen wirksam. Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde mit der EEG-Novelle zum 01.01.2023 vom Gesetzgeber als von "überragendem öffentlichen Interesse" und wichtig für die "öffentliche Sicherheit" verankert (§ 2 EEG). Durch diese Stärkung der Bedeutung der erneuerbaren Energien gewinnen Wind, Solar, Biomasse etc. an Gewicht, u. a. bei Gerichtsverfahren im Planungsprozess. Mit dem EEG 2023 sollen die Weichen gestellt werden, um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen. So ist z. B. eine Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen, Vereinfachung von Mieterstrom-Modellen sowie weiterer Bürokratie-Abbau vorgesehen. Im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchstellen sukzessive mit intelligenter Messsysteme auszustatten. Die Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Die zuständige Regulierungsbehörde hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. II. Wirtschaftsbericht1. Allgemeiner Geschäftsverlauf Der Vertrieb der SWV beliefert Kunden insbesondere in den Gebieten Versmold, Bad Rothenfelde, Sassenberg und Borgholzhausen mit Strom und Erdgas. Dabei wird grundsätzlich verstärkt auf die Entwicklung maßgeschneiderter, attraktiver Stromprodukte gesetzt, die im direkten Vergleich zu bekannten Wettbewerbern den Kunden deutliche Vorteile bieten. Nach dem drastischen Anstieg der Beschaffungskosten im Strom- und Gasvertrieb im Jahr 2022 hat sich die Situation an den Beschaffungsmärkten im Geschäftsjahr wieder beruhigt, was dazu führte, dass die SWV, nach einer Preiserhöhung zum 01.01.2023, zum 01.05.2023 eine Preissenkung im Strom- und Gasvertrieb realisieren konnte. Im weiteren Verlauf des Jahres waren im Gasvertrieb weitere Anpassungen der Gaspreise als Folge der Erhöhung der Gasspeicherumlage sowie dem Entfall der Bilanzierungsumlage erforderlich. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr die neuen Tarife "FAIRStrom stabil" und "FAIRErdgas stabil" eingeführt. Diese Tarife bieten den Vorteil einer längeren Preisgarantie und vergünstigten Preisen, bei einer längeren Vertragslaufzeit. Im Jahr 2019 beteiligte sich die SWV als beschränkt haftende Gesellschafterin an der neu gegründeten edikoo GmbH & Co. KG (edikoo KG), die für Ihre Gesellschafter energiespezifische Dienstleistungen erbringen soll. Im Geschäftsjahr hat die edikoo KG für die SWV Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Abrechnung, Forderungsmanagement, Marktkommunikation und Energiedatenmanagement erbracht. Der SWV obliegt die kaufmännische Betriebsführung der edikoo KG. Im Bereich Strom sind die Kostenprüfungsantrag gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die dritte und vierte Regulierungsperiode noch in Bearbeitung durch die Landesregulierungskammer Nordrhein-Westfalen (LRegK NRW). Die dritte Regulierungsperiode hat im Bereich Strom bereits im Jahr 2019 begonnen. Für die Kalkulation der Netzentgelte konnte somit seit dem Jahr 2019 keine genehmigte Erlösobergrenze herangezogen werden. Im Bereich Gas liegt zum Kostenprüfungsantrag für die dritte Regulierungsperiode ein vorläufiges Ergebnis vor. Der Kostenprüfungsantrag für die vierte Regulierungsperiode ist weiterhin in Bearbeitung durch die LRegK NRW. Für die Kalkulation der Netzentgelte konnte somit für das Jahr 2023 keine genehmigte Erlösobergrenze herangezogen werden. Durch den hilfsweisen Einsatz von Schätzgrößen besteht das Risiko, dass im Rahmen einer ex post durchzuführenden Bewertung der Regulierungskontosalden Rückstellungsdotierungen erforderlich werden. Die Gesellschaft hat für dieses Risiko Vorsorge getroffen. 2. Lage a) Finanzielle Leistungsindikatoren Zentrale Steuerungsgröße und Messgröße der SWV ist der Jahresüberschuss. b) Ertragslage Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres verringerte sich im Vorjahresvergleich um 677 T€ auf 2.324 T€. Die Ergebnisentwicklung basiert auf verschiedenen Effekten, u. a. aus geringeren Erträgen aus Beteiligungsunternehmen und steigenden Personalkosten. Des Weiteren konnte der Rückgang der Rohüberschüssen (Nettovertriebserlöse abzgl. direkt zuordenbarer Aufwendungen aus Bezug und Netznutzung sowie Umlagen) im Stromvertrieb nur zum Teil durch höhere Rohüberschüsse im Gasvertrieb ausgeglichen werden. Das im Wirtschaftsplan prognostizierte Jahresergebnis von 1.522 T€ wurde um 802 T€ übertroffen. Während die Rohüberschüsse im Strom- und Gasvertrieb sowie im Strom- und Gasnetz insgesamt hinter den Erwartungen blieben, ist diese positive Entwicklung gegenüber dem Planwert insbesondere auf höhere Erträge aus Beteiligungsunternehmen, geringere Personalkosten sowie auf ein besseres Zinsergebnis zurückzuführen. Stromvertrieb Im Berichtsjahr betrug die Gesamtabgabemenge inkl. Eigenverbrauch 58.171 MWh. Aufgeteilt auf Tarif- und Sonderkunden zeigt sich folgende Entwicklung:
Die Abgabenmenge im Tarifkundenbereich ist im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % gesunken. Diese Entwicklung ist u.a. auf Energiesparmaßnahmen der Kunden infolge des Preisanstieges des letzten Jahres, auf die steigende Anzahl an kundeneigenen Solar- und PV-Anlagen und auf Kundenverluste zurückzuführen. Stromnetz Fremde Lieferanten lieferten über das Netz der SWV 57.109 MWh (Vorjahr: 59.215 MWh), so dass sich die Netznutzung im Gebiet der SWV (inklusive Eigenverbrauch) auf 92.474 MWh (Vorjahr: 97.847 MWh) belief.
Gasvertrieb Im Berichtsjahr betrug die Gesamtabgabemenge inkl. Eigenverbrauch 160.671 MWh. Aufgeteilt auf Tarif- und Sonderkunden zeigt sich folgende Entwicklung:
Die Gesamtabgabemenge liegt im Geschäftsjahr auf dem Niveau des Vorjahres mit einer Verschiebung der Abgabemengen zu den Sonderkunden. Gasnetz Fremde Lieferanten lieferten über das Netz der SWV 258.542 MWh (Vorjahr: 286.409 MWh), so dass sich die Netznutzung im Gebiet der SWV (inklusive Eigenverbrauch) auf 319.839 MWh (Vorjahr: 352.162 MWh) belief.
c) Vermögens- und Finanzlage Kapitalstruktur Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.455 T€ auf 54.660 T€. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 6.731 T€, der Vorratsbestand (inkl. CO 2 -Zertifikate gemäß Brennstoffemissionshandels-Gesetz) um 236 T€ sowie der Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung um 72 T€, während sich die liquiden Mittel um 1.154 T€ und das Anlagevermögen um 430 T€ verringerten. Die Finanzierung erfolgte durch Rückstellungen (+2.277 T€), Verbindlichkeiten (+1.783 T€), Eigenkapital (+1.315 T€) sowie empfangene Ertragszuschüsse (+80 T€). Die Eigenkapitalquote ist infolge der Bilanzverlängerung auf 53,8 % gesunken (Vorjahr: 57,1 %), ist jedoch weiterhin gut und entspricht den im Energiebereich üblichen Finanzierungsverhältnissen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen in Höhe von 8.535 T€ Darlehen und im Übrigen Kontokorrentkredite. Der Bestand der langfristigen Darlehen verringerte sich durch planmäßige Tilgungen. Im Bereich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten zeigt sich ein stichtagsbedingter Anstieg um 2.546 T€ auf 10.098 T€. Die Anlagenintensität (Verhältnis Anlagevermögen zu Bilanzsumme) bewegt sich weiterhin auf einem branchenüblich hohen Niveau von 64,5 % (Vorjahr: 72,5 %). Das Verhältnis von Eigenkapital zu Anlagevermögen (Anlagendeckungsgrad I) erhöhte sich auf 83,4 % (Vorjahr: 78,7 %). Unter Berücksichtigung langfristiger Darlehen erfolgt die Finanzierung im Wesentlichen fristenkongruent. Investitionen Im Berichtsjahr wurden 986 T€ in Sachanlagen investiert. Der Bilanzwert der Finanzanlagen verringerte sich um 110 T€ aufgrund von Kapitalrückzahlungen. Liquidität Zum 31.12.2023 wurden flüssige Mittel in Höhe von 3.865 T€ ausgewiesen. Die Liquidität der SWV war während des Geschäftsjahres 2023 jederzeit gesichert. Bei Bedarf stehen Kontokorrentkreditlinien in ausreichender Höhe zur Verfügung. III. PrognoseberichtAuch für das Geschäftsjahr 2024 stellt der Krieg in der Ukraine, mit seinen erheblichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, für die SWV eine besondere Herausforderung dar. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas sind im Verlauf des Jahres 2023 weiter gesunken, so dass die SWV zum 01.01.2024 erneut den Strom- als auch den Gaspreis für ihre Kundinnen und Kunden gesenkt hat. Ende November 2023 wurde allerdings das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 einen höheren CO 2 -Preis u.a. auf fossiles Gas beschlossen - und zwar anstatt 40 €/Tonne nun 45 €/Tonne ausgestoßenes CO 2. Der erhöhte CO 2 -Preis wurde direkt ab Jahresbeginn 2024 an die Gasversorger weitergereicht. Zudem hat die Bundesregierung umfangreiche Kürzungen beschlossen, diese betrafen auch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden € für die Stromdurchleitung. Die Folge war eine Erhöhung der Netzentgelte sowie der Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV, die direkt ab Jahresbeginn an die Stromversorger weitergereicht wurde. Aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen konnte die SWV diese Kostenerhöhungen erst ab dem 01.03.2024 an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. Zum 31. März 2024 endete die von der Bundesregierung beschlossene, befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Belieferung von Erdgas. Der gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersatz auf den Erdgaspreis stieg zum 1. April 2024 wieder von 7 % auf 19 %. Dadurch werden sich ab diesem Zeitpunkt die Erdgaspreise entsprechend ändern. Die Anforderungen an den Betrieb der Stromnetze wachsen. Neben der Erhaltung der Netzsubstanz gilt es, den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden und die Netze entsprechend der jeweiligen politischen Vorgaben anzupassen. Die Anforderungen sind vielfältig. Neben der Einbindung von Einspeiseanlagen ist die wachsende Nachfrage nach Elektromobilität und der zunehmende Einbau von Wärmepumpen zu bewältigen. Die Gesellschaft wird einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten und durch effiziente Betriebsführung eine stabile Ertragsbasis sichern. Mit Blick auf die Klimaziele wird die Gasversorgung einem starken Veränderungsprozess ausgesetzt sein. Im Fokus steht die klimapolitisch initiierte Substitution des Brennstoffes Erdgas durch klimafreundlichere Gase wie z. B. Wasserstoff. In diesem Zusammenhang müssen die strategischen Optionen der mittel- bis langfristigen Nutzung des bestehenden Gasnetzes geprüft werden. Ein weiterer Ausbau der Gasversorgungsnetze ist derzeit nicht darstellbar. Der Schwerpunkt muss deshalb auf einen sicheren Netzbetrieb sowie auf die Substanzerhaltung der Netze gelegt werden. Die SWV wird weiter alle Prozesse und Abläufe regelmäßig prüfen, um Effizienzverbesserungen zu erreichen. Dazu wird insbesondere die Zusammenarbeit mit der edikoo KG weiter intensiviert und somit verstärkt Synergieeffekte gehoben werden. Für das Jahr 2024 wird in der ursprünglichen Wirtschaftsplanung als Jahresergebnis ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.790 T€ erwartet. Die Prognose und die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt allerdings sehr stark von der Entwicklung auf den Energiemärkten ab. So wurde unterstellt, dass auch im nächsten Winter keine Gasmangellage eintreten wird und dass sich die Energiemärkte weniger volatil verhalten als im Jahr 2022. IV. Chancen- und RisikoberichtDie Verwirklichung von Chancen und das Erzielen angemessener Renditen sind in Verbindung mit dem Eingehen von Risiken zu sehen. Unter dem Begriff Risiko ist die Eintrittswahrscheinlichkeit gegenwärtig bekannter Gefährdungen oder Gefahren zu verstehen, die die Erreichung eines Unternehmenszieles beeinflussen können. Risiken werden im Rahmen von Risikomanagementprozessen systematisch identifiziert, gemessen und mit geeigneten Methoden bewertet. Bewertete Risiken werden planvoll gesteuert, verbleibende Risiken fortlaufend kontrolliert. Risiken, die aufgrund von Marktumständen, vertraglichen Situationen oder Kundenverhalten zu Verlusten führen, lassen sich somit ggf. einschränken, allerdings nicht eliminieren. Erwähnenswert sind hierbei grundsätzlich die folgenden Risikoarten:
Rechtliche und regulatorische Risiken ergeben sich unter anderem im Bereich der Netzentgelterlöse in Bezug auf die Entwicklung einer sachgerechten Kapitalverzinsung sowie auf die Anerkennung von Kosten im Rahmen der Kostenprüfung gemäß § 6 Abs. 1 ARegV. Den Zahlungsausfallrisiken wird durch eine weitere Intensivierung der Interessentenevaluierungs- sowie der Sperr- und Mahnprozesse entgegengewirkt. Die Risiken nehmen infolge der möglichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine deutlich zu. Neben den Verwerfungen auf den Energiemärkten, können sich aus der Krisensituation negative Effekte insbesondere bei der Beschaffung von Material, Dienstleistungen und bei der Abwicklung von Investitionen hinsichtlich Liefer- und Fertigstellungsterminen sowie Preisen ergeben. Erforderliche Preisanpassungen für Strom- und Gaslieferungen sowie ein allgemein ansteigendes Preisniveau erhöht zudem die Gefahr des Forderungsausfalles seitens unserer Kunden. Außerdem ergeben sich Risiken aus einer Gasmangellage sowie aus dem Ausfall von Kontrahenten. Während das Kontrahentenrisiko aufgrund der Verstaatlichung von Uniper deutlich geringer geworden ist, könnte im nächsten Winter auch weiterhin eine Gasmangellage drohen. Eine Bewertung ist auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse nicht abschließend möglich. Nach derzeitigem Stand ist die Liquidität der Gesellschaft, ggfs. unter Inanspruchnahme von zur Verfügung stehenden Kreditlinien, ausreichend. Der Betrieb des Strom- und Gasnetzes ist mit Chancen und Risiken gleichermaßen verbunden. Durch effizienten Netzbetrieb und die Hebung von Synergieeffekten können Erlöspotentiale gehoben werden. Risiken bestehen in möglichen Erlöskürzungen im Rahmen der Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörde sowie in den systembedingten sinkenden Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode. Letzteren stehen derzeit steigenden Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung des Kapitalbedarfs für die notwendigen Zukunftsinvestitionen gegenüber. Die sich aus den regulatorischen Rahmenbedingungen ergebenden Risiken sind durch aktive Begleitung der regulatorischen Prozesse zu begrenzen. Darüber hinaus müssen permanent alle Abläufe und Kostenbestandteile in Frage gestellt werden, um so noch weitere mögliche Kostensenkungspotenziale zu erschließen. Chancen sieht die SWV insbesondere in der Erschließung neuer, energienaher Geschäftsfelder, beispielsweise in den Bereichen Lastmanagement, Leasingangebote von PV-Anlagen und Energiespeicher sowie den Aufbau von Wärmenetzen, in dem Ausbau erneuerbarer Erzeugung und in der Übernahme der Betriebsführung von Wassernetzen. Weitere Chancen bestehen in der Beauftragung zur kommunalen Wärmeplanung durch die Städte und Gemeinden im Netzgebiet der SWV-Gruppe. Die SWV bringt dabei ihre Energieexpertise in die kommunale Wärmeplanung ein und ist ein verlässlicher Partner für die Entwicklung von Strategien und Konzepten sowie deren Umsetzung zur Erreichung einer weitestgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Darüber hinaus sieht die SWV ein erhebliches Potential im weiteren Ausbau ihrer Vertriebsposition in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld. Dabei stellt insbesondere die große örtliche Nähe zum Kunden durch die Kundencenter einen Wettbewerbsvorteil dar. Mittels gezielter Kommunikation neuer Tarife, sinkender Preise und möglicher Einsparpotenziale sollen Neukunden geworben und Bestandskunden gehalten werden. Unterstützt wird dies durch lokale, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die insbesondere auf die Positionierung als zuverlässiger, regionaler Energiepartner mit Engagement für die Region einzahlen. Durch die weitere Optimierung des Energieeinkaufes, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der edikoo KG sowie die Expansion in den Kerngeschäftsfeldern, lassen sich Synergiepotentiale erschließen und zusätzliche Erlöse erzielen. Nach aktueller Einschätzung sind Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, nicht zu erkennen. Allerdings sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges aktuell noch nicht abzuschätzen und stellen ein erhöhtes Risiko für das folgende Geschäftsjahr dar.
Versmold, den 13. Juni 2024 Stadtwerke Versmold GmbH Jörg Kogelheide, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023Stadtwerke Versmold GmbH, VersmoldAmtsgericht Gütersloh, HRB 4935 1. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGENAngaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, werden die entsprechenden Angaben überwiegend im Anhang vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Gemeinkostenzuschlägen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Nutzungsdauer der Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse beträgt 20 - 25 Jahre (Strom) bzw. 20 - 30 Jahre (Gas). Der Werteverzehr wird durch planmäßige, lineare Abschreibungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 800 € wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Die Zugänge des Berichtsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Falls erforderlich, wird Wertminderungsbedarf bei dauerhafter Wertminderung berücksichtigt. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag waren nicht vorzunehmen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Emissionszertifikate werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Vermögensgegenstände, die zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungskapital), werden zum Zeitwert bewertet. Sie sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Rückstellung für Alterssicherung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert. Das Eigenkapital ist zum Nominalwert ausgewiesen. Die von 2003 bis 2009 erhaltenen Baukostenzuschüsse werden als Kapitalzuschüsse von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse abgesetzt. Seit 2010 erfolgt ein passivischer Ausweis der Ertragszuschüsse. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Abzinsung erfolgt pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,83 % p.a. (Vorjahr: 1,79 % p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sind jährliche Rentensteigerungen von 2,20 % sowie eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,95 % zugrunde gelegt. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" am 17.03.2016 wurde u. a. § 253 Abs. 2 HGB geändert. Demnach sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nunmehr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgegebenen Durchschnitts von sieben Geschäftsjahren und des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB regelmäßig zu ermitteln und im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen; bei der SWV beträgt der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2023 48.139 €. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, soweit die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem (positiven) Unterschiedsbetrag entsprechen. Für die SWV besteht keine Ausschüttungssperre. Die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTGZ) sind zum Barwert angesetzt (Abzinsungssatz 1,12 %) und entsprechend der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichen Werte prognostiziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und werden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz, Materialien, die als Ersatzteile vorgehalten werden und das für Neuanlagen benötigte Installationsmaterial. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahresstichtag eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen die Stadtwerke Harsewinkel GmbH aus laufendem Verrechnungsverkehr (2.625 T€, Vorjahr: 1.357 T€) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuern (144 T€, Vorjahr: 625 T €) sowie debitorische Kreditoren (104 T€, Vorjahr: 43 T€). Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Hier handelt es sich um Sichtguthaben, Barbestände und im Umlauf befindliche Gelder. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Die Rückstellung für Alterssicherung aus beitragsorientierten Leistungszusagen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert. Der verbleibende Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurde unter einem separaten Bilanzposten aktiviert.
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen 3.443.573 € (Vorjahr 2.889.792 €). Folgende Aufwendungen und Erträge wurden verrechnet:
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51.150,00 €. Kapitalrücklage / Gewinnrücklagen Die Kapitalrücklage enthält das neben dem gezeichneten Kapital zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Den Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von 1.587.294,14 € durch Thesaurierungsbeschluss zugeführt. Gewinnvortrag Der Gewinnvortrag betrifft den Jahresüberschuss 2022. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Risiken des Energiebezugs (1.397 T€), die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (964 T€), Personalrückstellungen (429 T€), den Regulierungskontosaldo Strom (364 T€) sowie Abrechnungsverpflichtungen (230 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben folgende Restlaufzeiten:
* Zahl in Klammern: Vorjahreswerte Alle anderen Verbindlichkeiten haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hierbei handelt es sich im Geschäftsjahr ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus laufendem Verrechnungsverkehr in Höhe von 122 T€ (Vorjahr: 173 T€). Sonstige Verbindlichkeiten Andere sonstige Verbindlichkeiten bestehen unter anderem aus Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung (2.783 T€, Vorjahr: 2.415 T€) sowie aus Steuern in Höhe von 192 T€ (Vorjahr: 236 T€). Zudem sind Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen in Höhe von 262 T€ enthalten. Hierbei handelt es sich um erhaltene Vorschüsse auf zukünftig entstehende Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften (115 T€) sowie um Verbindlichkeiten aus laufendem Verrechnungsverkehr (147 T€). Latente Steuern Auf die Wertdifferenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden wurde ein Ertragsteuersatz von 30% angewendet. Die Wertdifferenzen resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen in den Bereichen:
Per Saldo ergab sich ein Aktivüberhang an latenten Steuern in Höhe von 873 T€ (Vorjahr: 792 T€), der nicht aktiviert wurde. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Aus der Auflösung der Ertragszuschüsse resultierten Erlöse von 81 T€ (Vorjahr 78 T€). Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt und beinhalten mit 286 T€ periodenfremde Erlöse. Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten im Wesentlichen mit 37.041 T€ (Vorjahr: 19.731 T€) Energiebezugskosten inkl. EEG-Umlage, Kosten für das vorgelagerte Netz und für die vertriebliche Netznutzung. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Erträge aus Beteiligungen Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen der Stadtwerke Harsewinkel GmbH (540 T€, Vorjahr: 783 T€), der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (170 T€, Vorjahr 153 T€) und der Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG (80 T€, Vorjahr 0 €) vereinnahmt. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Im Wesentlichen werden Erträge im Zusammenhang mit dem Deckungsvermögen (210 T€) sowie aus der Abzinsung von Rückstellungen 14 T€ (Vorjahr 0 T€) ausgewiesen. Des Weiteren ist die Verzinsung einer Gesellschafterbürgschaft mit 6 T€ enthalten (Vorjahr 6 T€). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beträgt 0 T€ (Vorjahr 0 T€). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen mit 80 T€ auf Vorjahre. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern werden Strom- und Energiesteuer für den Eigenverbrauch, Grund- und Kraftfahrzeugsteuer erfasst. 4. ANGABEN ZUM JAHRESERGEBNISNach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll vom Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 1.007.276 € an den Gesellschafter Stadtwerke Versmold -Wasserversorgung- ausgeschüttet werden. Der restliche Betrag soll den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden. 5. GESCHÄFTE GRÖSSEREN UMFANGS (§ 6B ABS. 2 ENWG)Geschäfte größeren Umfangs werden im Rahmen der Betriebsführung der Stadtwerke Harsewinkel GmbH (2.018 T€, Vorjahr: 2.015 T€), der SWV Regional GmbH (2.227 T€, Vorjahr: 1.875 T€) und der Stadtwerke Versmold -Wasserversorgung- (325 T€, Vorjahr: 294 T€) sowie der Inanspruchnahme von energiespezifischen Dienstleistungen der edikoo GmbH & Co. KG (1.553 T€, Vorjahr: 1.353 T€) und der Anmietung des Verwaltungsgebäudes von der Stadtwerke Versmold -Wasserversorgung- (119 T€, Vorjahr: 125 T€) getätigt. 6. ERGÄNZENDE ANGABENZusammensetzung der Organe
Aufsichtsrat:
Insgesamt beträgt die Vergütung der Aufsichtsräte für das Jahr 2023 6.840,00 €. Alleiniger Geschäftsführer: Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Belegschaft Der durchschnittliche Personalbestand des Unternehmens umfasste im Jahre 2023 59 Personen zzgl. einer Auszubildenden (Vorjahr: 55 Personen zzgl. zweier Auszubildenden). Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse Die Stadtwerke Versmold GmbH ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) mit Sitz in Münster. Die kvw-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 4,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,25%. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die kvw-Zusatzversorgung davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung nicht über die gegenwärtigen Prozentsätze steigen werden. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der Stadtwerke Versmold GmbH betrug im Geschäftsjahr 2023 3.194.245,58 €. Bei einem Ausscheiden der Stadtwerke Versmold GmbH aus der kvw-Zusatzversorgung wäre zum 31. Dezember 2023 ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 5.728 T€ angefallen. Finanzielle Verpflichtungen / Haftungsverhältnisse Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 34.486 T€. Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Energiebeschaffungsverträgen in Höhe von insgesamt 34.367 T€, davon bis zu einem Jahr in Höhe von 19.474 T€, davon bis zu fünf Jahren in Höhe von 34.367 T€. Darüber hinaus bestehen aufgrund des Mietvertrages zwischen der Stadtwerke Versmold GmbH sowie der Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung - über das Verwaltungsgebäude jährliche Verpflichtungen, davon für 2023 rd. 119 T€. Die Höhe des Mietzinses ist maßgeblich beeinflusst durch die für das Gebäude anfallenden Abschreibungen. Des Weiteren wurde im Jahr 2022 eine Bankbürgschaft in Höhe von 600 T€ abgegeben; die Gesellschafter der edikoo GmbH und Co. KG sichern damit selbstschuldnerisch die Finanzierung des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes in Bad Iburg ab. Die SWV erwartet aufgrund der guten finanziellen Ertragslage der edikoo GmbH und Co. KG keine Inanspruchnahme der Bürgschaft. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Für im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Dienstleistungen des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind die folgenden Honorare berücksichtigt:
Beteiligungen an anderen Unternehmen An folgenden Unternehmen werden Beteiligungen gehalten:
* Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Versmold GmbH ** Angaben zur Beteiligung aus 2022 7. NACHTRAGSBERICHTDer Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus folgenden wirtschaftlichen Sanktionen drohen eine globale politische und wirtschaftliche Krise auszulösen, die bereits zu einer angespannten Lage an den Energiemärkten geführt hat. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke Versmold GmbH ergeben. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Versmold, 13. Juni 2024 Jörg Kogelheide, Geschäftsführer Gesamt Anlagenspiegel 2023
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Bilanz zum 31.12.2023Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWGAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG
Bilanz zum 31.12.2023Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWGAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Gasverteilung i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG
Bilanz zum 31.12.2023moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWGAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023moderner Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023TätigkeitenDie Stadtwerke Versmold GmbH ist in folgenden Bereichen tätig:
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "moderner Messstellenbetrieb" aufgestellt. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungForm und Darstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ergeben sich aus dem Anhang des Jahresabschlusses. Zuordnung zu Tätigkeiten und SchlüsselungskriterienFür jeden Bereich im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG wird ein Tätigkeitsabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen erstellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet, soweit möglich. Das betrifft in der Bilanz insbesondere das Anlagevermögen, wesentliche Bereiche der Forderungen, empfangene Ertragszuschüsse, Rückstellungen und wesentliche Bereiche der Verbindlichkeiten. Der Unterschiedsbetrag aus Summe der Aktiva abzüglich Summe der Passiva bildet unter Berücksichtigung des Tätigkeitsergebnisses das zugeordnete Eigenkapital. Für nicht direkt zuordenbare Positionen wurden Schlüssel zur Aufteilung verwendet. Die Schlüssel wurden nach sachgerechten Kriterien entwickelt (beispielsweise Zählpunkte oder erzielte Umsatzerlöse). Das betrifft in der Bilanz insbesondere die liquiden Mittel und in der Gewinn- und Verlustrechnung insbesondere den Bereich Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie gesamten Forderungen haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben unverändert zum Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr auf. PersonalaufwandDer Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in folgender Höhe:
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Versmold, den 13. Juni 2024 Stadtwerke Versmold GmbH Jörg Kogelheide, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Versmold GmbH, Versmold VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Versmold GmbH, Versmold, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Versmold GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "moderner Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bielefeld, den 20. Juni 2024 WIBERA
Wirtschaftsberatung
Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Dadurch konnte sich der Aufsichtsrat sachkundig machen und die ihm im Rahmen seiner Zuständigkeit obliegenden Aufgaben und Prüfungspflichten erfüllen. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die im Prüfungsbericht im Einzelnen erläuterten Ergebnisse der Abschlussprüfung nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht 2023. Der Aufsichtsrat empfiehlt, dass 1.007.276,- Euro des Jahresüberschusses 2023 an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Betriebsrat für die im Jahre 2023 geleistete Arbeit sowie für das entgegengebrachte Vertrauen.
Versmold, den 01.07.2024 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Versmold GmbH Sebastian Kisker, Vorsitzender Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, von dem Jahresüberschuss (2.323.775,70 Euro) 1.007.276,00 Euro an die Gesellschafterin auszuschütten. Der restliche Betrag von 1.316.499,70 Euro soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 2. Oktober 2024 festgestellt. |
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