WOW! Consulting GmbH
Hochriesstraße 61B, 83122 Samerberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Weigl seit 10.5.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WOW! Consulting GmbHSamerbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
Der Jahresabschluß der Wow! Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handesgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmhB-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in §267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschluß sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanztag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein größerer Betrag von Forderungen gegen Kunden in ein Darlehn mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr umgewandelt. Latente Steuern Latente Steuern entstehen aus der unterschiedlichen Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Der handelrechtliche Jahresüberschuß übersteigt den steuerrechtlichen. Alternativ: Der steuerrechtliche Jahresüberschuß übersteigt den handelsrechtlichen. Unterschiedsbetrag ist die Bemessungsgrundlage der latenten Steuerlast. Vom Wahlrecht nach § 274a (5) HGB wird Gebrauch gemacht. Steuerliche Verlustvorträge waren bei der Berechnung latenter Steuern nicht zu berücksichtigen. Bewertungseinheiten Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Claudia Weigl
Rosenheim, den 20. Mai 2018 gez. Claudia Weigl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Mai 2018 |
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