Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
SLG St. Paulus GmbH
Zollernstraße 40, 44379 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Regina Luckner seit 12.8.2024 | Geschäftsführer |
Peter Mölle seit 30.3.2017 | Prokura |
Sonja Heerdt seit 8.4.2009 | Prokura |
Clemens Matthias Josef Galuschka seit 24.5.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (52)
| Name | Anteil |
|---|---|
Kath. Kirchengemeinde Propstei St. Johannes Baptist | 6.58% |
Kath. Kirchengemeinde Propstei St. Johannes Baptist | 6.58% |
Kath. Kirchengemeinde Propstei St. Johannes Baptist | 6.58% |
Kath. Kirchengemeinde St. Marien | 3.85% |
Kath. Kirchengemeinde St. Marien | 3.85% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 8 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 25.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SLG St. Paulus GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023INHALTSVERZEICHNIS Lagebericht SLG St. Paulus GmbH für das Geschäftsjahr 2023 1. Grundlagen der Gesellschaft 2. Rahmenbedingungen 3. Geschäftsverlauf 4. Lage der Gesellschaft 4.1 Ertragslage 4.2 Finanzlage 4.3 Vermögenslage 5. Personal- und Qualitätsmanagement 5.1 Personalwesen 5.2 Qualitätslage 6. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 1. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Mit ihren rund 2.000 Mitarbeitern zählt die SLG St. Paulus GmbH zu einem der bedeutendsten Dienstleister der Gesundheits- und Sozialbranche im östlichen Ruhrgebiet. Das Unternehmen ist Träger von Krankenhäusern und einem Seniorenheim. Mutterunternehmen der SLG St. Paulus GmbH ist die Kath. St. Paulus GmbH, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 mittels Vollkonsolidierung einbezogen wird. Die SLG St. Paulus GmbH ist Träger folgender Einrichtungen: Geschäftsbereich Krankenhäuser
Geschäftsbereich Altenhilfe
Das Stammkapital der SLG St. Paulus GmbH beträgt per 31. Dezember 2023 3.100.000,00 Euro. Die Gesellschaftsanteile der SLG St. Paulus GmbH verteilen sich wie folgt:
Organe der Gesellschaft sind:
Im Berichtsjahr war Herr Clemens Galuschka als Geschäftsführer bestellt. Darüber hinaus wurde die Gesellschaft durch vier Prokuristen vertreten. Die SLG St. Paulus GmbH hält eine unmittelbare Beteiligung an folgender Gesellschaft:
Anteile der SLG St. Paulus GmbH an Tochtergesellschaften:
2. RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 weiterhin von einem krisenbehafteten Umfeld geprägt. Die Auswirkungen des Ukraine-Russland-Konflikts, die daraus resultierende Energiekrise und die hohen Inflationsraten führten dazu, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) als maßgeblicher Indikator für die wirtschaftliche Entwicklung nach ersten Berechnungen um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Ebenso erschwerte das steigende Zinsniveau die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten. Im Vergleich zu 2019 - also dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie - war das BIP im Jahr 2023 jedoch um 0,7 % höher. Branchenentwicklung Auch die Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen waren im Jahr 2023 stark durch die eingangs genannten weltwirtschaftlichen Gegebenheiten beeinträchtigt. Die allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Energie, des medizinischen Bedarfs oder der bezogenen Leistungen, belasteten die Einrichtungen maßgeblich. Durch das vorgegebene Festpreissystem der Krankenhausfinanzierung bestehen nur bedingte Möglichkeiten, die Preissteigerungen adäquat zu kompensieren. Die Erhöhung der Landesbasisfallwerte gleicht die gestiegenen Kosten bereits seit Jahren nicht auskömmlich und darüber hinaus erst zeitversetzt aus. Seitens des Gesetzgebers wurden im Berichtsjahr verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten geleistet (Härtefallfonds nach § 26f KHG sowie Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom). Für mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen erhielten die Krankenhäuser pauschale Ausgleichsbeträge, bemessen an der jeweiligen Bettenzahl. Für unmittelbar verursachte Kostensteigerungen wurden durch den Gesetzgeber krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge ausgezahlt (getrennt für die Zeiträume Oktober bis Dezember 2022, das Jahr 2023 sowie für Januar bis April 2024). Ebenso wurden die Einrichtungen durch Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom entlastet, die am 01.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind. Trotz der zusätzlichen finanziellen Mittel seitens des Gesetzgebers ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsmaßnahmen nur bedingt ausreichen werden, um die Kostensteigerungen für das Jahr 2023 zu decken. Während im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen der COVID-19-Pandemie noch sog. Ausgleichszahlungen seitens des Gesetzgebers geleistet wurden, war das Geschäftsjahr 2023 durch das Ende der Pandemie und dem damit verbundenen Auslaufen entsprechender Unterstützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Die negative Gesamtbeurteilung der Branchenlage wird insbesondere auch im starken Anstieg der Insolvenzverfahren von Krankenhausträgergesellschaften im Jahr 2023 deutlich. Bis Mitte Oktober meldeten 34 Kliniken innerhalb eines Jahres Insolvenz an. Leistungsentwicklung Auch im Geschäftsjahr 2023 lagen die stationären Fallzahlen in vielen Einrichtungen in Deutschland unterhalb des vorpandemischen Niveaus, sodass Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen fehlten, die zur Deckung von Fixkosten benötigt werden. Ob sich die Belegungszahlen innerhalb der Krankenhausbranche in Zukunft wieder verbessern werden, bleibt vor dem Hintergrund der gesetzlich forcierten Ausweitung der Ambulantisierung (erweiterter AOP-Katalog, Einführung von Hybrid-DRGs) abzuwarten. Personalentwicklung Ein wesentliches Thema bleibt der Fachkräftemangel im Pflegedienst. Gemäß einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) im Frühjahr 2023 stellt für viele Krankenhäuser der Mangel an Fachpersonal in der Pflege auch nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung eine zentrale Herausforderung dar. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren die Ausbildungszahlen in den befragten Einrichtungen im Vergleich zu den Vorjahren weiter rückläufig. Auch für die Zukunft prognostizieren die befragten Häuser, dass die Anzahl der Auszubildenden nicht ausreichen wird, um den bestehenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal auszugleichen. 3. GESCHÄFTSVERLAUF Entwicklung Ergebnis Die SLG St. Paulus GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 117 TEUR ab. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine Verringerung des Jahresergebnisses um - 119,5 %. Die Aufteilung des Ergebnisses auf die verschiedenen Geschäftsbereiche innerhalb der SLG St. Paulus GmbH ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahresergebnis je Geschäftsbereich SLG St. Paulus GmbH
Entwicklung Erlöse Geschäftsbereich Krankenhäuser Einen Überblick über die Leistungsentwicklung gibt die folgende Tabelle: Leistungsdaten Krankenhäuser SLG St. Paulus GmbH
Im Geltungsbereich des KHEntgG wurden 32.705 Patienten stationär behandelt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fallzahl um + 1.309 Fälle bzw. + 4,2 % erhöht. Das für die Abrechnung der stationären Leistungen maßgebliche Casemixvolumen (aG-DRG) beträgt 24.350 Punkte (+ 5,5 % gegenüber 2022). Der CMI liegt bei 0,745 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um + 1,3 % gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 konnten innerhalb der SLG St. Paulus GmbH Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 140.361.709,12 EUR erzielt werden. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr 2022 eine Erhöhung um + 3.445 TEUR bzw. + 2,5 %. Geschäftsbereich Altenhilfe Einen Überblick über die Leistungsentwicklung gibt die folgende Tabelle: Leistungsdaten Altenhilfe SLG St. Paulus GmbH
Im Bereich der vollstationären Altenhilfe betrugen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr 4.843 TEUR. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um + 408 TEUR bzw. + 9,2 %. Die Auslastung im stationären Bereich (inkl. Kurzzeitpflege) betrug im Berichtsjahr 98,2 % (Vorjahr 98,1 %). Entwicklung Personalaufwand Die Personalaufwendungen betragen unter Berücksichtigung von Tariferhöhungen und Stufensteigerungen im Berichtsjahr 114.092 TEUR. Damit verzeichnet die SLG St. Paulus GmbH einen Anstieg der Personalkosten um + 5,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Vollkräfte sowie die Anzahl der Beschäftigten je Geschäftsbereich ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Personalkennzahlen SLG St. Paulus GmbH
Die Anzahl der Mitarbeitenden ist in der SLG St. Paulus GmbH im Vergleich zum Vorjahr um 74 Köpfe angestiegen. Die Anzahl der Vollkräfte hingegen hat sich um + 8,05 % erhöht. Entwicklung Materialaufwand Die Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der SLG St. Paulus GmbH betragen im Berichtsjahr 31.886 TEUR, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um + 19,1 % entspricht. Belastend wirkte sich auf den Bereich der Materialwirtschaft der allgemeine Anstieg der Verbrauchspreise mit hohen Inflationsraten im Jahr 2023 aus. Besonderen Einfluss hatte die Entwicklung der Aufwendungen für Energie als Folge des Ukraine- Krieges. Hier zeigte sich im Berichtsjahr ein Anstieg von + 3.042 TEUR bzw. + 98,4 % gegenüber dem Vorjahr. Die Materialintensität im Bereich der Krankenhäuser als Quotient aus dem Aufwand medizinischer Bedarf und den Erlösen aus Krankenhausleistungen beläuft sich auf 13,84 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um - 6,29 %-Punkte gestiegen. Im Bereich der Altenhilfe bezieht sich die Materialintensität auf den eingesetzten medizinischen Bedarf im Verhältnis zu den Erlösen aus allgemeiner Pflegeleistung. Hier beträgt die Materialintensität für die SLG St. Paulus GmbH im Berichtsjahr 2,7 % (- 2,64 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr). 4. LAGE DER GESELLSCHAFT 4.1 Ertragslage Der Umsatz des Jahres 2023 liegt bei 178.437 TEUR. Der Vergleich zum Vorjahr (165.529 TEUR) zeigt eine Erhöhung der Umsatzerlöse um + 7,8 %. Wesentlicher Umsatzbereich sind weiterhin die Erlöse aus Krankenhausleistungen (80 %, Vorjahr 82 %). Der Umsatz ist im Geschäftsjahr durch verschiedene außergewöhnliche Geschäftsvorfälle beeinflusst:
Neben diesen außergewöhnlichen Effekten im Ertragsbereich haben folgende Geschäftsvorfälle im Aufwandsbereich das Ergebnis außergewöhnlich beeinflusst:
4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Nachfolgend eine Übersicht wichtiger Kapitalkennzahlen der Gesellschaft und deren Veränderung: SLG St. Paulus GmbH Kennzahlen Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme des Geschäftsjahres 2023 ist im Vorjahresvergleich gestiegen und beläuft sich auf 168.716 TEUR. Die Eigenkapitalquote liegt unter Berücksichtigung von Sonderposten bei 49,3 % und weist damit im Vergleich zum Vorjahr ein gestiegenes Niveau auf. Die Fremdkapitalquote beläuft sich auf 50,7 % (Vorjahr 52,5 %). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 43.417 TEUR, womit sich die Gesamthöhe gegenüber dem Vorjahr verringert hat (- 2.615 TEUR, - 5,7 %). Investitionen Die stetige Verbesserung der Versorgung von Patienten und Bewohnern und die daraus resultierenden Investitionen in ärztliche und pflegerische Infrastruktur sind notwendig und von großer Bedeutung für die SLG St. Paulus GmbH. Auch im Berichtsjahr konnten eine Reihe von Investitionen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit umgesetzt werden. Unter anderem wurde in die Pflege und Behandlungsdokumentation sowie in die Erweiterung des Da Vinci Roboters investiert. Zudem wurden Photovoltaikanlagen angeschafft, um in Zukunft noch energieeffizienter arbeiten zu können. Ferner haben wir begonnen, die Station M5 zu renovieren, um auch in Zukunft eine patientenfreundliche Versorgung anbieten zu können. Liquiditätslage Die Liquidität der SLG St. Paulus GmbH war im Berichtsjahr zu jeder Zeit gesichert. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 errechnet sich eine bereinigte Liquidität auf kurze Sicht in Höhe von 19.611 TEUR (Vorjahr 19.504 TEUR). Bei einem betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf in Höhe von 15.689 TEUR weist die Gesellschaft damit eine Liquiditätsreichweite von 5 Wochen auf (Vorjahr 5,5 Wochen). Der SLG St. Paulus GmbH sind im Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von insgesamt 8.065 TEUR zugeflossen. Die Höhe der noch nicht verwendeten Fördermittel beläuft sich zum Jahresultimo auf 9.804 TEUR. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über freie nicht genutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von 1.500 TEUR. Die geplanten Investitionen im Geschäftsjahr 2024 werden aus Eigenmitteln, Fördermitteln und Fremdkapital finanziert. Dabei wird, trotz der genannten Unsicherheiten, eine hinreichende Liquiditätssituation der Gesellschaft erwartet. 4.3 Vermögenslage Das in der Gesellschaft gebundene Vermögen beträgt zum 31.12.2023 168.716 TEUR (im Vorjahr 168.558 TEUR). Davon entfallen auf das Sachanlagevermögen und Finanzanlagen 68,1 % (im Vorjahr 68,7 %), auf Vorräte 2,0 % (im Vorjahr 2,0 %) und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9,5 % (im Vorjahr 8,4 %). Aus der Gegenüberstellung des langfristigen Kapitals mit den langfristig gebundenen Vermögenswerten ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Überdeckung in Höhe von 17.258 TEUR. 5. PERSONAL- UND QUALITÄTSMANAGEMENT 5.1 Personalwesen In den Einrichtungen des Unternehmens werden durch die Beschäftigten medizinisch hochspezifische Leistungen zur Versorgung der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten erbracht. Dies setzt eine hohe Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Das hierfür notwendige Personal wird auf unterschiedlichen Wegen rekrutiert, intern wie extern, in Deutschland und auch im Ausland. Die Gewinnung und Bindung von ausländischen Fachkräften bedingt gewisse infrastrukturelle Voraussetzungen, für die wir als Unternehmen verantwortungsvoll sorgen müssen. Als wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel gilt das Engagement der SLG St. Paulus GmbH in der Ausbildung junger Menschen in verschiedenen Ausbildungsberufen. Im Jahr 2023 hatte die Gesellschaft insgesamt 185 Auszubildende. Das größte Gewicht fällt auf den Bereich der Pflege (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Krankenpflegeassistenten). Die Einrichtungen der Gesellschaft haben verschiedene Aktivitäten initiiert, um zusätzliches, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen und Bestandsbeschäftigte zu binden. Die Konkurrenz um motivierte und engagierte Fachkräfte hat sich in 2023 noch einmal verstärkt, wobei wir uns von vielen anderen Einrichtungen nach wie vor positiv abheben. Dies ist auch weiter unser Antrieb, die Beschäftigten sollen im Unternehmen gute Arbeitsbedingungen vorfinden, in denen sie sich wohlfühlen. Um diese nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen, ist es unabdingbar wirtschaftlich zu arbeiten und gemeinsam aktiv zu einer guten Arbeitsatmosphäre beizutragen. 5.2 Qualitätslage Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung wurden in allen Einrichtungen der SLG St. Paulus GmbH durchgeführt. Im Jahr 2023 erfolgte das Überwachungsaudit für das Viszeralonkologische Zentrum (Darm- und Pankreaszentrum) sowie das Prostatazentrum am St. Josefs Hospital Dortmund-Hörde. Ebenso wurden das Endometriosezentrum und das lokale Traumzentrum am genannten Standort erfolgreich rezertifiziert. Am St. Rochus Hospital Castrop-Rauxel sowie am Katholischen Krankenhaus Dortmund-West erfolgte in 2023 das gemeinsame Überwachungsaudit im Rahmen des Darmzentrums Ruhr. Zudem erfolgte am Standort in Dortmund West das Überwachungsaudit des Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung, am Standort in Castrop-Rauxel wurde dies ebenfalls für das Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie erfolgreich durchgeführt. Die stationäre Pflegeeinrichtung wurde mit sehr gutem Ergebnis der MD-Begutachtung unterzogen. Seit 2017 ist die SLG St. Paulus GmbH Mitglied im Clinotel Krankenhausverbund, einem trägerübergreifenden Verbund, dem sich Krankenhäuser in ganz Deutschland anschließen, um sich durch bereichsübergreifende Analysen und kontinuierlichem Austausch weiterzuentwickeln. Daraus resultierend wurde die Clinotel Patientenbefragung und QSR (Qualitätssicherung aus Routinedaten) in das Qualitätsmanagement der Kliniken eingebunden. 6. CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHT Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2024 Gemäß einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) haben die Preissteigerungen in den Bereichen Energie, medizinischer Bedarf und Personal bei 93 % der befragten Krankenhäuser dazu geführt, dass die Liquiditätssituation seit 2022 stark oder sehr stark beeinträchtigt wurde. Für das Jahr 2024 erwarten fast drei Viertel der Krankenhäuser eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Die ausgehandelten Tarifsteigerungen werden die Krankenhäuser im Geschäftsjahr 2024 vor weitere Probleme stellen, wenn diese Tariferhöhungen (ab 01.04.2024 für den ärztlichen Dienst, ab 01.03.2024 für die übrigen Dienstarten) nicht vollständig refinanziert werden. Lediglich die Pflegekosten werden über das Pflegebudget vollständig abgebildet. Im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern im Februar 2024 wurde eine Anpassung der Landesbasisfallwerte seitens der Bundesregierung zugesichert. Tarifsteigerungen sollen im Orientierungswert besser abgebildet und auch unterjährig berücksichtigt werden. Wann und in welcher Höhe eine Anpassung erfolgen soll, ist jedoch weiterhin offen. Reformpläne der Bundesregierung Derzeit ist das Krankenhaustransparenzgesetz in der gesetzlichen Abstimmung. Das Gesetz soll die Reform der Krankenhausfinanzierung vorbereiten und bildet die Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in einem Transparenzverzeichnis im Internet. Die Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, wie ein Krankenhaus bei bestimmten Qualitätsaspekten abschneidet und mit welcher ärztlichen und pflegerischen Personalausstattung Behandlungsfälle im Krankenhaus versorgt werden. Im März 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur Krankenhausreform vorgelegt. Der neue Ansatz verbindet eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung mit einer Vergütungssystematik, die im Vergleich zum aktuellen Finanzierungssystem weniger stark leistungs- und mengenabhängig orientiert ist. Zentrale Themen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sind die Einführung von Leistungsgruppen, die neuen sektorübergreifenden Versorgungszentren (Level 1i-Kliniken), die Einführung einer Vorhaltefinanzierung sowie der mit 50 Milliarden Euro dotierte Transformationsfonds. Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums soll die Krankenhausreform am 24. April 2024 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die konkreten Auswirkungen der Reformpläne auf die Gesellschaft sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Krankenhausplanung NRW Die Neuausrichtung der Krankenhausplanung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) konkretisiert sich. Ende September 2021 hat die Landesregierung die Eckpunkte für diese neue Krankenhausplanung vorgestellt, die nicht mehr die Bettenzahl, sondern medizinische Leistungskriterien in den Vordergrund stellt. Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer neuen Planungssystematik. Statt der bisherigen 22 Fachabteilungen werden künftig 32 Leistungsbereiche mit 64 untergeordneten allgemeinen und speziellen Leistungsgruppen ausgewiesen. Damit werden in Zukunft detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen abgebildet. Für jede Leistungsgruppe finden sich konkrete strukturelle Qualitätsvorgaben in Form von Mindestmengen und personellen Anforderungen. Die Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten auf verschiedenen Planungsebenen je Regierungsbezirk durch Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern umgesetzt. Mitte November 2022 hatten die regionalen Planungskonferenzen begonnen, d. h. die Krankenhausträger sind in Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen getreten, um sich aktiv in die Krankenhausplanung einzubringen. Die Verhandlungsergebnisse aus den Versorgungsgebieten lagen im Mai 2023 den zuständigen Bezirksregierungen vor. Feststellungsbescheide über konkrete Leistungsbereiche bzw. -gruppen sollen bis Ende 2024 erlassen werden. Die SLG St. Paulus GmbH befindet sich weiter in Gesprächen mit den Entscheidungsträgern, um das bestehende Leistungsspektrum an ihren Standorten zukünftig weitestgehend weiter fortführen zu können. Ambulantisierung Zur schrittweisen Auflösung der Sektorentrennung sowie zur weiteren Förderung der Ambulantisierung wurde für eine bestimmte Auswahl von Leistungen (§ 115f SGB V) des AOP-Kataloges, die ein besonders hohes Ambulantisierungspotenzial aufweisen, ab dem 01.01.2024 gemäß Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine sektorengleiche Vergütung eingeführt. Unabhängig davon, ob diese Leistungen von niedergelassenen Praxen oder Krankenhäusern erbracht werden sowie unabhängig von einer ambulanten oder stationären Versorgung der Patienten, wird demnach eine einheitliche Vergütung gezahlt. Hierzu wurde ein neues Vergütungsinstrument, die sog. Hybrid-DRG eingeführt. Die Vergütungen sind indes niedriger angesetzt als bei Vergütung durch eine DRG. Voraussetzungen für die Anwendung einer Hybrid-DRG sind u. a. eine eintägige Verweildauer und das Nichtvorhandensein schwerer Komplikationen. Die zunehmende Ambulantisierung im Krankenhaussektor wird auch die zukünftige Ergebnisentwicklung der SLG St. Paulus GmbH beeinflussen. Die konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Budgetverhandlungen Für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2023 konnten inzwischen alle Verhandlungen für die SLG St. Paulus GmbH mit den Kostenträgern abgeschlossen werden. Die Umsetzung der Budgetjahre 2022 und 2023 erfolgt jedoch erst im Jahr 2024, so dass hier mit einem sukzessiven Zufluss von Liquidität zu rechnen ist. Wirtschaftsplanung 2024 Die Leistungsplanung der Einrichtungen der SLG St. Paulus GmbH sieht für das Jahr 2024 eine Leistungssteigerung gegenüber dem Jahr 2023 vor. Im Bereich der Personalkosten treten ab dem 01.04.2024 für den ärztlichen Dienst bzw. ab dem 01.03.2024 für alle übrigen Dienstarten die ausgehandelten Tarifsteigerungen in Kraft, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht in voller Höhe durch die Veränderungsrate des Landesbasisfallwertes gegenfinanziert sind. Ein Risiko besteht ebenso aus der Inanspruchnahme von Fremdleistungen insbesondere im Pflegedienst, da über das Pflegebudget nur eine Finanzierung in Höhe der tarifvertraglichen Vereinbarungen vergleichbarer Pflegeleistungen gesichert ist. Für den Bereich der Sachaufwendungen wird aufgrund der weiterhin bestehenden inflationsbedingten Mehrkosten eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr erwartet. Insbesondere im Bereich der Energie werden bei zu erwartenden gleichbleibenden Energiekosten, aufgrund des Auslaufens des Härtefallfonds sowie des Wegfalls der Energiepreisbremsen, die Kompensationszahlungen des Bundes in einer relevanten Größenordnung gegenüber dem Vorjahr (Härtefallfonds 2024: 1.171 TEUR, - 2.893 TEUR gegenüber 2023) fehlen. Eine Anpassung der Landesbasisfallwerte soll laut Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums noch in diesem Jahr erfolgen. Ein konkreter Zeitpunkt und die genaue Höhe sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Die erwartete Liquidität für das Geschäftsjahr 2024 kann aufgrund der genannten Risiken weiterhin als angespannt betrachtet werden. Die konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2024 bleiben abzuwarten. In der Gesamtbetrachtung wird für die SLG St. Paulus GmbH für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund der aktuell überwiegenden Unsicherheiten ein negatives Jahresergebnis erwartet. Der Wirtschaftsplan sieht einen Jahresfehlbetrag von rd. - 8 Mio. EUR vor. Die Gesellschaft hat vor dem Hintergrund der negativen Wirtschaftsplanung mit Beschluss des Aufsichtsrates der Muttergesellschaft eine Verlängerung der Unterstützungen aus der Verbundgruppe der St. Paulus GmbH zugesagt bekommen. Auf Basis der Mehrjahresplanung, unter Einbeziehung der noch nicht in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinie und dieser Liquiditätszusage ist eine bestandsgefährdende Situation nach unserer Einschätzung derzeit nicht gegeben.
Dortmund, 10. Juli 2024 gez. Clemens Galuschka, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die SLG St. Paulus GmbH hat ihren Sitz in Dortmund und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter der Nummer HRB 13245. Sie ist nach § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO von der Körperschaftssteuer befreit. Die SLG St. Paulus GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 HGB erweitert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ergibt sich aus der Zusammenfassung der folgenden Bilanzierungskreise:
Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf der Basis der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 800,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen (= Fallpauschalen- Patienten, die im alten Jahr aufgenommen, jedoch erst im neuen Jahr entlassen wurden) erfolgt auf Basis der Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Prinzips der verlustfreien Bewertung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Das Stammkapital beträgt 3.100.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die Abschreibungen werden durch die Auflösung des Sonderpostens neutralisiert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus unmittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber Pensionären wurden Rückstellungen in Höhe von 330 TEUR gebildet. Die Berechnung erfolgte nach dem Barwertverfahren unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Der zugrunde gelegte Zinssatz beträgt 1,82 % zum 31. Dezember 2023 (von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit 10-Jahresdurchschnitt ermittelter Zins). Die Rentendynamik wurde mit 2 % in der Berechnung berücksichtigt. Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung von 331 TEUR ergeben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 1 TEUR und unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die KZVK gewährt für Beschäftigte des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Ab dem Jahr 2020 hat der Verwaltungsrat der KZVK eine Anpassung des Finanzierungssystems beschlossen. Ziel des neuen Finanzierungssystems ist die Erhebung einer einheitlichen Umlage zur ca. 90%igen Ausfinanzierung von Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 und aus der Zeit danach. Hierfür erhebt die KZVK in den Jahren 2020 bis 2027 einen Angleichungsbeitrag, bevor ab dem Jahr 2027 die einheitliche Umlage erhoben werden soll. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke für die Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 (ehemals Abrechnungsverband S), die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden sollte, betrug am 31. Dezember 2023 15.282 TEUR. Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten der KZVK teilweise bilanziert werden. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung der Barwert der zu erwartenden Mehrbeiträge herangezogen wurde. Es ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,82 % für eine angenommene Restlaufzeit von 17 Jahren zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 6.406 TEUR (Vorjahr 6.755 TEUR) gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem konzerninternen Darlehen. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Einen Überblick über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gibt der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte gesichert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Krankenhausbereich in Höhe von 170.704 TEUR (Vorjahr 159.534 TEUR). Der Restbetrag ist dem Betrieb aus Pflegeeinrichtungen sowie dem Bereich der Dienstleistung zuzuordnen. Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:
Die Baupauschale wird u.a. in Höhe von 1.011 TEUR zur Finanzierung von Krediten gemäß § 21 Abs. 5 KHGG NRW verwendet. Der Tilgungsanteil wird dem Sonderposten zugeführt und anschließend in Höhe der Abschreibung erfolgswirksam aufgelöst. In Höhe der Zinsaufwendungen (160 TEUR) wird die Baupauschale erfolgswirksam vereinnahmt. Zusätzlich wurde die Baupauschale in Höhe von 2.291 TEUR zur Finanzierung von Bauprojekten eingesetzt. Die Erträge im Sinne des § 285 Nr. 32 HGB, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, betreffen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (4.291 TEUR) und Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (2.525 TEUR). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 73 TEUR enthalten (Vorjahr 160 TEUR). 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Dipl.-Kaufmann Clemens Galuschka, Geschäftsführer, Düsseldorf. Bezüglich der Angaben der Vergütung der Geschäftsführung wurden die Erleichterungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. 5.2 Mitarbeitende der Gesellschaft Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.3 Haftungsverhältnisse Kirchliche Zusatzversorgungskasse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehrbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. 5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1.290 TEUR. 5.5 Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird in dem übergeordneten Konzernabschluss der Kath. St. Paulus GmbH, Dortmund, angegeben. 5.6 Beteiligungen Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften beteiligt:
5.7 Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der SLG St. Paulus GmbH, Dortmund, wird in den Konzernabschluss der Kath. St. Paulus GmbH, Dortmund, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. 5.8 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des Umsetzungsprozesses zur Krankenhausplanung NRW die neuen Leistungsgruppen veröffentlicht und das zweite Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Gesellschaft ist in unterschiedlichen Leistungsgruppen betroffen, in denen das Ministerium den Anträgen nicht entsprochen hat. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht absehbar. Die Gesellschafterin hat zugunsten der Gesellschaft in ihrer Aufsichtsratssitzung vom 26. Juni 2024 zwei Verbunddarlehen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. In der Aufsichtsratssitzung vom 26. Juni 2024 wurde die Verlängerung des Darlehens in Höhe von 5.000 TEUR bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen. 5.9 Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von - 117.212,25 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Dortmund, 10. Juli 2024 gez. Clemens Galuschka, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SLG St. Paulus GmbH, Dortmund Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SLG St. Paulus GmbH, Dortmund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SLG St. Paulus GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung gen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 17. Juli 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Marcus Gail, Wirtschaftsprüfer Stefan Szük, Wirtschaftsprüfer Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 27. August 2024 Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der SLG St. Paulus GmbH mit einem Jahresfehlbetrag von 117.212,25 EUR und einer Bilanzsumme von 168.715.699,64 EUR fest und beschließen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. |
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