PORALIT GmbH
98mHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Hablick seit 21.9.2020 | Prokura |
Stefan Becker seit 29.1.2003 | Geschäftsführer |
Frank Dipl.-Ing. Götz seit 29.1.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DVS-Technology GmbHEigenbeteiligung | 60.00% |
| 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rbc robotics GmbHBad CambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der rbc robotics GmbH, Bad Camberg, (nachfolgend rbc genannt) für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Ausweis- und Bewertungsstätigkeit wurde grundsätzlich gewahrt. Bilanzierungswahlrechte wurden hinsichtlich der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB in Anspruch genommen. Ferner wurde erstmals das Wahlrecht nach § 274a i.V.m. § 274a HGB zur Aktivierung und Passivierung aktiver und passiver latenter Steuern in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Going Concern Prämisse Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Hinzuweisen ist aber darauf, dass sich die DVS-Gruppe und insbesondere die rbc selbst, derzeit in einer angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation befindet. Die rbc weist zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 4.210 aus. Im Geschäftsjahr 2023 wird wiederum ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.932 (i.Vj. TEUR 900) ausgewiesen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im Planungszeitraum bis zum 31. Dezember 2026 ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von TEUR 536 benötigt wird. Für diesen Betrag wurde eine bis zum 31. Dezember 2024 befristete Patronatserklärung seitens der Konzernobergesellschaft DVS TECHNOLOGY AG, Dietzenbach erteilt. Die rbc haftet ferner als Sicherungsgeber für die Tochtergesellschaften der DVS-Gruppe, im Rahmen von Bürgschaften. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "E. Sonstige Angaben/ Angaben nach § 251 HGB und § 285 Nr. 27 HGB: Haftungsverhältnisse und Gründe für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" in diesem Anhang. In diesem Zusammenhang ist die rbc mittelbar den Risiken der angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation der Tochtergesellschaften bzw. der DVS-Gruppe ausgesetzt. Im Zuge der angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation der DVS-Gruppe hat die DVS TECHNOLOGY AG ihre Betriebsmittel-Finanzierung (sog. Club-Deal), sowie die Verträge mit den Avalkreditgebern mit Datum vom 27. Oktober 2023 neu ausgehandelt. Der Kreditrahmen über die Betriebsmittelfinanzierung ist mit Mio. EUR 70,0 unverändert zur alten Vereinbarung. Die Avalkreditlinie beläuft sich auf Mio. EUR 70,3. Die neue Vereinbarung hat nunmehr eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026. Eine vorzeitige Kündigung durch die Banken bzw. Avalkreditgeber kann z.B. dann erfolgen, wenn die im Vertrag benannten Finanzkennzahlen, wie z.B. ein sog. Mindest-EBITDA nicht eingehalten werden. Die einzuhaltenden Finanzkennzahlen sind sämtlich auf die Zahlen des Konzernes der DVS TECHNOLOGY AG bezogen. Zum 31. Dezember 2023 werden die Finanzkennzahlen auf Ebene des Konzernes erreicht, so dass eine Kündigung der Darlehensund Avalkreditvereinbarung zum 31. Dezember 2023 aus diesem Grund ausscheidet. Die DVS-Gruppe befindet sich auf dem Sanierungspfad. Die Finanzkennzahlen des Sanierungsgutachtens wurden übertroffen. Im Jahr 2023 zeigte sich, dass der Konzern erwartungsgemäß einen Jahresfehlbetrag realisiert hat, dieser jedoch niedriger als geplant ausfiel. Zudem liegen die Konzernquartalszahlen Ende März 2024 über den Planzahlen gemäß dem IDW S6 Gutachten. Demgegenüber erwirtschaftete die rbc im Jahr 2023 einen Verlust, geplant war gemäß dem IDW S6 Gutachten ein Gewinn. Auch im ersten Quartal 2024 besteht eine Verlustsituation. Die angefallenen Verluste der rbc liegen höher als im IDW S6 Gutachten angenommen, aber niedriger als in der vom Konzernvorstand Anfang Januar 2024 verabschiedeten Konzerngesamtplanung (Budget). Die rbc ist weiterhin auf die Konzernfinanzierung und -unterstützung angewiesen. Das im Zuge des Neuabschlusses der Finanzierungsvereinbarung und der Vereinbarung zu den Avalkreditlinien erstellte IDW S6 Gutachten für die DVS-Gruppe der Planjahre 2023 bis 2026 bescheinigt generell die Zukunfts- und Sanierungsfähigkeit der DVS-Gruppe. Das Gutachten bestätigt ebenso das zugrundeliegende Turnaround Konzept, welches aufzeigt, dass die DVS TECHNOLOGY AG und die DVS-Gruppe künftig in der Lage sein werden, vor dem Hintergrund der am 27. Oktober 2023 abgeschlossenen neuen Finanzierungsvereinbarung, ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich innerhalb der Planjahre nachzukommen. Auf Basis der Planungsrechnung besteht eine positive Fortbestehensprognose. Der Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben, die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände Anlagevermögens über eine Nutzungsdauer zwischen drei und acht Jahren. Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird über eine Nutzungsdauer von drei bis zwanzig Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR werden im Zeitpunkt des Zugangs voll abgeschrieben. Umlaufvermögen Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Ferner werden Abschläge wegen mangelnder Gängigkeit vorgenommen. Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungskosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Ferner werden angemessene Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Liegt der retrograd ermittelte Verkaufspreis unter den Herstellungskosten erfolgt eine Abschreibung der fertigen Erzeugnisse auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die geleisteten Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Entsprechend dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurden erhaltene Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Aktiva Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung des um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Zweifelhaften Forderungen werden einzelwertberichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit dem Nennwert bewertet. Aktive latente Steuern Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen in Bezug auf die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde erstmals das Wahlrecht nach § 274a Nr. 4 HGB genutzt und es wurden latente Steuern gebucht. Es wurde zudem das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB genutzt und die Steuern wurden unverrechnet aktivisch und passivisch angesetzt. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Passive latente Steuern Wir verweisen auf die Ausführungen zu den aktiven latenten Steuern. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag. Zum Bilanzstichtag sind keine Fremdwährungsforderungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten existent. C. Erläuterungen zur Bilanz A K T I V A Vorräte Die von den Vorräten offen abgesetzten Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entfallen in Höhe von 254.790,00 EUR (i.Vj. 0,00 EUR) auf verbundene Unternehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 17) enthalten. P A S S I V A Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 gliedern sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Bad Camberg, 29. Mai 2024 gezeichnet Frank Götz (Maschinenbaumeister) gezeichnet Stefan Becker (Kaufmann)
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