Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 4292
Eingetragen
17.8.2005
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Gegenstand
c) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Fliesen, Sanitärartikeln, Heizungsanlagen und Badmöbeln, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und die Fliesenverlegung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Rüther
seit 17.8.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen-Rüther GmbH

Apensen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 22.931,50 34.203,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 94,00
II. Sachanlagen 22.931,00 34.109,00
B. Umlaufvermögen 47.222,67 79.230,40
I. Vorräte 16.708,33 17.956,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.778,00 46.941,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 736,34 14.332,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.848,02 2.459,96
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 72.093,22 79.255,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 144.095,41 195.148,98

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 104.855,62 132.091,27
III. Jahresüberschuss 7.162,40 27.235,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 72.093,22 79.255,62
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 142.595,41 193.648,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 144.095,41 195.148,98

Anhang




I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden in soweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 0,00 bilanziert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 IV HGB).

Die Bewertung der Vorräte, sowie der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern  sich am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergab war dieser zugrunde zu legen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen  mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst ( § 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt ( § 253 I HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).


III. Angaben zur Bilanz


Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in Anlage 3 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 905,99 ( Vorjahr € 0,00).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ( § 285 Nr. 1 HGB)  bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00  (Vorjahr: € 0,00 ).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

 Herrn Carsten  Rüther
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen, oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der  §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Apensen, den 23. März 2012 



             
..................................................
          Rüther
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2012 festgestellt.

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