Fliesen-Rüther GmbH
Apensen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.931,50 |
34.203,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
94,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.931,00 |
34.109,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.222,67 |
79.230,40 |
| I.
Vorräte |
16.708,33 |
17.956,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.778,00 |
46.941,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
736,34 |
14.332,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.848,02 |
2.459,96 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
72.093,22 |
79.255,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
144.095,41 |
195.148,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
104.855,62 |
132.091,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.162,40 |
27.235,65 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
72.093,22 |
79.255,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.595,41 |
193.648,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
144.095,41 |
195.148,98 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden in
soweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
0,00 bilanziert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 IV HGB).
Die Bewertung der
Vorräte, sowie der
fertigen und
unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten. Sofern sich am
Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergab war dieser
zugrunde zu legen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst ( § 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt ( § 253 I HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist in Anlage 3 dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 905,99 ( Vorjahr € 0,00).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren ( § 285 Nr. 1 HGB) bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 0,00 ).
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Carsten Rüther
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen, oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Apensen, den 23. März 2012
..................................................
Rüther
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2012 festgestellt.
|