Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 15098
Eingetragen
28.5.2015
Branche
Großhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen a. n. g.
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit neuen und/oder gebrauchten Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bruno Walkowski
seit 28.5.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bruno WalkowskiWB Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BW Trucks GmbH

Baiersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 67.464,00 88.647,00
I. Sachanlagen 67.464,00 88.647,00
B. Umlaufvermögen 396.241,09 367.189,52
I. Vorräte 112.100,00 161.481,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.250,40 71.650,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 127.890,69 134.058,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.078,10 6.060,08
Summe Aktiva 467.783,19 461.896,60

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 143.266,87 84.542,69
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 118.266,87 59.542,69
B. Rückstellungen 37.681,12 20.158,29
C. Verbindlichkeiten 286.835,20 357.195,62
Summe Passiva 467.783,19 461.896,60

Anhang

1.1 Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der BW Trucks GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter von 800,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 3 des EG-HGB Gebrauch gemacht, die Sonderposten mit Rücklageanteil, die vor dem 1. Januar 2011 gebildet wurden, beizubehalten.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich im Einzelfall Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Dies betrifft insbesondere den Ansatz der Pensionsrückstellung. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.180 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Euro

Ausschüttungssperre

Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen Euro
Forderungen 102.551 Euro
Verbindlichkeiten 215.768 Euro

Haftungsverhältnisse

Es lagen keine Haftungsverhältnisse vor.

1.5 Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Bruno Walkowski.

 

Baiersdorf, den 31.03.2025

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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