Regio Kliniken GmbH
Ramskamp 71, 25337 Elmshorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole Molzen seit 22.3.2022 | Prokura |
Thomas Klahn seit 22.3.2022 | Prokura |
Jörg Gundolf Thurm seit 6.6.2019 | Geschäftsführer |
Regina Gisela Hein seit 6.6.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.90% | |
Kreis Pinneberg | 25.10% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Regio Kliniken GmbHElmshornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023TestatsexemplarBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Regio Kliniken GmbH, Elmshorn PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses nach KHG ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich die Lage des Krankenhauses darstellt, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die auf der letzten Seite des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, und des Krankenhauses vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 26. Februar 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Michael Proksch, Wirtschaftsprüfer Oliver Haupt, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die Regio Kliniken GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Sana Kliniken AG, in deren Konzernabschluss sie einbezogen wird. Das Unternehmen ist ein integrierter Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Seine Geschäftsbereiche sind stationäre Medizin mit dem Betrieb eines Krankenhauses an den zwei Standorten Elmshorn sowie Pinneberg, ambulante Medizin (Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren, Ambulanzen), stationäre Pflege (Pflegezentrum Elbmarsch, Johannis Hospiz), ambulante Rehabilitation (Regio Reha GmbH) sowie Ausbildung (Bildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe). 1. Gesamtwirtschaftliche und Branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft befindet sich seit über einem Jahr im Abschwung. Vor dem Hintergrund der Krisen der vergangenen drei Jahre sind vor allem die inflationsbedingten Kostensteigerungen zu spüren. Aufgrund der Teuerungsrate ist bei gleichzeitig leicht rückläufigen Energiekosten ein Anstieg der Löhne zu verzeichnen, so dass die Kaufkraft beginnt sich zu erholen. Im weiteren Verlauf wird bis zum Jahresende ein Abklingen des Abschwungs und ein Anstieg des Auslastungsgrads der Wirtschaft erwartet. Auf Basis aktueller Prognosen soll die deutsche Wirtschaft 2024 um 1,3 Prozent und 2025 um 1,5 Prozent wachsen. 1 Die Inflationsrate in Deutschland liegt im September 2023 bei 4,5 Prozent. Nach Werten von über 6 Prozent in den Monaten Juli und August erreicht die Inflationsrate den niedrigsten Wert seit Kriegsbeginn in der Ukraine. Haupttreiber der Inflation sind die weiterhin steigenden Lebensmittelpreise. 2 Der EZB-Rat hat den Leitzins erneut erhöht, um für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 Prozent zu sorgen. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt zum 20. September 2023 bei 4,5 Prozent. 3 Die schwache Konjunktur wirkt sich nun auch auf den Arbeitsmarkt aus. Die Arbeitslosenquote steigt im September gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte. 4 Der für die branchenbezogene Entwicklung zentrale Indikator ist die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. September 2023 ist das vorläufige Finanzergebnis des ersten Halbjahres 2023 der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht worden. Dieses erreicht ein Defizit in Höhe von EUR 600 Mio. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag zum Ende des ersten Halbjahres bei rund EUR 9,7 Mrd. 5
1 Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung e. V., Pressemitteilung vom 28.
September 2023
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im ersten Halbjahr 2023 um 1,0 Prozent, die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen um 7,0 Prozent gestiegen. Ursächlich für die im Vergleich zu den vergangenen Jahren hohe Veränderungsrate ist die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie insbesondere die mit 12,5 Prozent stark gestiegenen Pflegepersonalkosten. 6 "Hintergrund ist, dass mit zunehmenden Abschlüssen für Pflegebudgets der vergangenen Jahre zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in vermehrtem Umfang die Kosten für Pflegepersonal aus den letzten Jahren von den Krankenkassen ausbezahlt werden". 7 Die Regierungskommission hat am 6. Dezember 2022 die dritte Stellungnahme und Empfehlung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegt. Die Eckpfeiler der Krankenhausreform umfassen dabei eine leistungsdifferenzierte Krankenhausplanung der Länder, auf Basis sogenannter Leistungsgruppen. Auf Basis der leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung sollen die Krankenhäuser zukünftig neben einer leistungsabhängigen Vergütungskomponente für jede zugewiesene Leistungsgruppe eine Vorhaltevergütung erhalten. Die Vorhaltevergütung wird unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Hauses gezahlt. Die bisherigen Fallpauschalen sollen zukünftig um Vorhaltekostenanteile abgesenkt werden. Das Gesundheitsministerium hat einen ersten Arbeitsentwurf über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstruktur (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) ausgearbeitet. Danach gibt es erste Regelungen zur Ausgestaltung der ambulant-stationären Versorgungseinrichtungen (Level Ii Kliniken). Für die Leistungsgruppen, die für die stationäre Behandlung Voraussetzung sind, sollen nach diesem Entwurf bundeseinheitliche Qualitätskriterien gelten. Nach der Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern müssen die Länder das komplexe Gesetz zunächst in Landeskrankenhausgesetze übertragen. Im Januar 2024 könnte dann der Reformprozess beginnen und bis 2025 die notwendigen Landesgesetze verabschiedet sein. Dabei sieht der Reformplan einige Jahre Übergangszeit vor. 8 Unabhängig von dem Fortgang der Krankenhausreform ist das Jahr 2023 von der Umsetzung der Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums geprägt, welche unter anderem auch Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Darunter fallen das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz), GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Anpassungen im Pflegebudget sowie das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz mit Regelungen zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege. Ab dem 1. Januar 2023 wurden die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonaluntergrenzen um Untergrenzen für die Fachabteilungen: Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Urologie und Rheumatologie erweitert. Die durch das sog. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 beschlossene Verkürzung der Zahlungsfrist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen auf fünf Tage wird wiederum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
6 Bundesministerium für Gesundheit,
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2023
Pressemitteilung vom 15. September 2023
Zudem werden Zuschüsse nach § 4a KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin, § 5 Abs. 2c KHEntgG Förderung der Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern sowie nach § 26f KHG ein spezielles Hilfsprogramm für Krankenhäuser nach den Regelungen der allgemeinen Energiepreisbremse gemäß EWPG und StromPBG gewährt. Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, über die Verordnung zu einer speziellen sektorenübergreifenden Vergütung (Hybrid-DRG-V), wird die Vergütung von Hybrid-DRGs geregelt, welche den Trend der Ambulantisierung weiter vorantreiben. 9 2. Geschäftsverlauf (Geschäftsentwicklung) der Regio Kliniken GmbHDas Geschäftsjahr 2023 der Regio Kliniken GmbH wurde im ersten Quartal weiterhin durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte jedoch eine deutliche Fallzahlsteigerung und Leistungsentwicklung festgestellt werden. Der Wettbewerb um Pflegekräfte in der Metropolregion Hamburg in Verbindung mit der erneuten Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) in der Somatik, den Personalvorgaben in der Psychiatrie auf Basis der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sowie die steigenden Anforderungen durch OPS-Strukturvorgaben und weitere Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellten die Regio Kliniken GmbH vor weiter steigende Herausforderungen.
Diese Aspekte sind nach Überzeugung der Regio Kliniken GmbH wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden erfolgreichen Positionierung im Wettbewerb.
3. Darstellung der Lage des Unternehmens3.1 VermögenslageDas Anlagevermögen stieg um TEUR 1.857 auf insgesamt TEUR 99.159. Dies lag im Wesentlichen an den im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in Höhe von TEUR 11.524 (davon aus Eigenmitteln finanziert TEUR 4.848) und den Abschreibungen in Höhe von TEUR 9.544 (davon ergebnisneutral TEUR 5.084). Der Bestand der Vorräte stieg leicht gegenüber dem Vorjahr (TEUR 5.657; Vj. TEUR 4.659). Die unfertigen Leistungen (TEUR 2.642; Vj. TEUR 2.126) enthalten die Bewertung für die stationär aufgenommenen Patienten, die zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen wurden (sog. Überlieger). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt TEUR 3.815. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem Cash-Pooling sowie dem EAV mit den Tochterunternehmen stiegen um TEUR 3.863. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen liegen mit TEUR 14.936 rund TEUR 1.357 über dem Vorjahresniveau. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht sanken im Vergleich zum Vorjahr leicht. Die noch nicht abgeschlossenen Budget- und Entgeltverhandlungen für die Jahre 2022 und 2023 für die Somatik und die Psychiatrie sowie die nicht vereinbarten Pflegebudgets führen zu weiter hohen Forderungen nach dem KHEntgG. Der Abruf von bewilligten Einzelfördermitteln für diverse Baumaßnahmen reduziert die Forderungen entsprechend. Die Veränderung des Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr ist auf das Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 2.390 zurückzuführen. Die Gesellschaft weist insgesamt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 38.407 auf. Zur Vermeidung einer Überschuldung hat die Sana Kliniken AG, Ismaning, den Rangrücktritt in Höhe von EUR 55 Mio. über ihre Forderungen gegen die Gesellschaft erklärt. Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht sinken gegenüber dem Vorjahr um TEUR 125 auf TEUR 15.380. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 13.664; Vj. TEUR 13.331) resultiert aus der Darlehensaufnahme für geförderte Baumaßnahmen bei der IB.SH abzüglich der im Geschäftsjahr geleisteten Tilgungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren im Wesentlichen aus Darlehen und Zinsabgrenzungen der Sana Kliniken AG (TEUR 104.114; Vj. TEUR 103.542) sowie aus Darlehen und Zinsabgrenzungen des Kreises Pinneberg (TEUR 6.467; Vj. TEUR 7.112). 3.2 FinanzlageEs besteht eine unbefristete Vereinbarung mit der Sana Kliniken AG, Ismaning, zum Cash-Pooling mit dem Ziel, die verfügbaren Finanzmittel optimal zu nutzen. In diesem Zusammenhang wurde der Gesellschaft eine interne Kontokorrentlinie eingeräumt. Trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von EUR 38,4 Mio. ist der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet. Durch die Einbindung in das Cash-Pooling und das monatliche Liquiditäts-Reporting der Sana Kliniken AG ist sowohl die Liquidität als auch der Fortbestand der Gesellschaft jederzeit gesichert. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 3.3 Ertragslage
Die Umsatzerlöse entwickelten sich im Berichtsjahr leicht unter Plan (0,5%), stiegen jedoch im Vergleich zum Vorjahr um 7,8% bzw. TEUR 13.772 auf TEUR 191.291 (Vj. TEUR 177.519). Den größten Bestandteil hieran tragen die um TEUR 15.523 gestiegenen Erlöse aus Krankenhausleistungen (TEUR 175.510; Vj. TEUR 159.987). Ebenso konnten die Erlöse aus Wahlleistungen (15,1%) und die Ambulanzerträge (6,7%) deutlich gesteigert werden. Der Rückgang der Erlöse nach §277 HGB (TEUR 5.683; Vj. TEUR 8.330) ist auf Sondereffekte aus den Budgetvereinbarungen im Vorjahre zurückzuführen. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 122.279 (Vj. TEUR 115.530) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,8% und liegen damit leicht unter dem Plan des Geschäftsjahres (-0,5%). Ursächlich für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen die tariflichen Steigerungen und die Stärkung des Personals im Pflege- und Ärztlichen Dienst. Die Personalaufwandsquote sank durch die stärker gestiegenen Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 63,9%. Die Materialaufwandsquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 24,6%. Der Materialaufwand beträgt für das Jahr 2023 TEUR 47.104. Die deutliche Überschreitung des Planwertes wird bedingt durch den höheren Verbrauch von medizinischem Sachbedarf bei isolationspflichtigen Patienten, deutliche Preissteigerungen sowie den Bezug von Fremdpersonal zur Reduzierung von Vakanzen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.036 auf TEUR 23.575 (Vj. TEUR 22.538). Wesentlich hierfür ist der gestiegene Aufwand für EDV-Anwendungen, Instandhaltung und Sicherheitspersonal. Der Aufwand für Darlehenszinsen zur Finanzierung von Investitionen fällt im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 108 geringer aus und liegt bei TEUR 1.669. Die Ertragsteuern fallen um TEUR 49 geringer als im Vorjahr aus. Der Jahresüberschuss fiel mit TEUR 2.390 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.514 höher aus und lag damit über dem Planergebnis von TEUR 1.433. Diese Abweichung ist im Wesentlichen auf die positive Leistungsentwicklung zurückzuführen. Die Tochterunternehmen steuern ein negatives Beteiligungsergebnis in Höhe von TEUR -959 (Vj. TEUR -545) bei. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023 trotz der positiven Ergebnisentwicklung insgesamt als herausfordernd. 4. Forschung und LehreDie Regio Kliniken GmbH ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Kooperation mit dem UKE und der damit verbundene Wissenstransfer wurden im Geschäftsjahr insbesondere im Fachbereich Neurologie intensiv betrieben. Die Vernetzung mit den Sana Schwesterkliniken erfolgt durch gemeinsame Aktivitäten und den entsprechenden fachlichen Erfahrungsaustausch. Über den Konzernverbund der Sana Kliniken AG wird das Thema Forschung und Innovation aktiv gefördert. Mitarbeiter werden im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeiten dabei unterstützt, Forschungsergebnisse und Erkenntnisse auf anerkannten wissenschaftlichen Veranstaltungen zu präsentieren oder in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu publizieren. Die Zusammenarbeit und der Austausch der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse werden zudem über die sanaweiten medizinischen Fachgruppen, in denen die Chefärzte vertreten sind, und über externe Fortbildungen sichergestellt. 5. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDas Chancen- und Risikomanagement ist für die Regio Kliniken GmbH ein wichtiges Instrument und zentraler Bestandteil der nachhaltigen und zielorientierten Unternehmensführung, zur Entscheidungsfindung und zum Erreichen der definierten Ergebnisziele. Der Behandlungserfolg und der wirtschaftliche Erfolg stehen gleichermaßen im Fokus. Durch die zeitnahe Identifikation, Bewertung und Durchdringung potenzieller Risiken können diese gezielt bearbeitet und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig werden Chancen erkannt und genutzt, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv zu beeinflussen. Interne und externe Rahmenbedingungen werden herangezogen. Dabei werden individuelle Ereignisse aller Einrichtungen einbezogen, aber auch branchenspezifische und -übergreifende Gegebenheiten. Das Risikomanagementsystem basiert auf einem Regelwerk, dass in der Konzern-Richtlinie formuliert ist. So ist es möglich, wesentliche Themenfelder strukturiert zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Neben der regelmäßigen Berichterstattung gibt es die Ad-hoc-Risikoberichterstattung an den Vorstand der Sana Kliniken AG, um unmittelbar auf existenzgefährdende Sachverhalte reagieren zu können. Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken AG hat einen Prüfungsausschuss bestellt, der sich mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems befasst. Wesentliche Risiken in der Reihenfolge der Bedeutung sind: Mit der im Jahr 2023 weitergehend konkretisierten Krankenhausreform gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher. Die Eckpfeiler der Krankenhausreform umfassen eine leistungsdifferenzierte Krankenhausplanung der Länder auf Basis sogenannter Leistungsgruppen. Auf Basis dieser sollen die Krankenhäuser zukünftig, neben einer leistungsabhängigen Vergütung, auch eine an die Leistungsgruppen gekoppelte Vorhaltevergütung, die unabhängig von der Inanspruchnahme des Hauses gezahlt wird, erhalten. Durch die damit einhergehende Absenkung der bisherigen Fallpauschalen erfolgt zusammengefasst eine neue Verteilung des bestehenden und in Summe gleichbleibenden Erlösvolumens. Es bestehen (Planungs-)unsicherheiten, sowohl was die Refinanzierung der Transformationskosten in Folge der Umsetzung der Krankenhausreform angeht, als auch, welche Vergütungen den Krankenhäusern zukünftig letztlich zustehen. Neben den fundamentalen Reformansätzen bleibt der Trend zur Ambulantisierung zusätzlich eine Herausforderung für die Kliniken. Mit dem im Jahr 2023 erweiterten AOP-Katalog und der geplanten Einführung der Hybrid-DRGs zeichnet sich eine weitergehende Verlagerung des bisherigen stationären Leistungsspektrums in das ambulante Versorgungsgeschehen ab. Die dafür notwendige Anpassung von Strukturen und die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsangebote bietet gleichfalls Chancen und Risiken. Insgesamt ist weitergehend von einem rückläufigen stationären Fallgeschehen auszugehen, so dass neben dem Risiko, kurzfristig nicht auf die geänderte Leistungsstruktur reagieren zu können, die Chance besteht, perspektivisch von der Erweiterung des ambulanten Leistungsspektrums zu profitieren. Die Anzahl von Cyberangriffen auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen hat weltweit weiterhin zugenommen. Die Angriffe finden zunehmend technisch komplex und hochprofessionell statt. Die Angreifer nutzen Schwachstellen in Standard IT-Komponenten der etablierten Hersteller und werden vielfach erst Monate nach dem Angriff bei entsprechendem Schadenseintritt festgestellt. Unter anderem können erfolgreiche Angriffe mit Ransomware zu einem Totalverlust des Datenbestandes (Verschlüsselung des Datenbestandes), einer damit einhergehenden mehrtägigen Betriebsunterbrechung und zu einer hohen Lösegeldforderung führen. Sana hat umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen, um erfolgreiche Cyberangriffe weitest möglich auszuschießen. Vor dem Hintergrund zunehmender Vernetzung und Komplexität erhöhen sich auch die Ansprüche an umfassende und funktionsfähige IT-Systeme und die Informationssicherheit. Sie sind für einen erfolgreichen Patientenbehandlungsprozess, von der Aufnahme, über Diagnostik und Behandlung, bis zur Entlassung und Dokumentation unerlässlich. Die Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) und die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds bieten die Chance, zusätzliche Mittel in die Digitalisierung und die IT-Sicherheit zu investieren, um die steigenden Anforderungen an funktionsfähige IT-Systeme und die Informationssicherheit schneller voranzutreiben. Gleichzeitig wird es als Herausforderung gesehen, die über das KHZG bereitgestellten Fördermittel verwendungs- und fristgerecht einzusetzen. Bei einem weiterhin latenten Mangel an Fachkräften in verschiedensten Berufsgruppen führt die Umsetzung der Personalbemessung durch die (Pflegepersonal-Regelung) PPR 2.0 aber auch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten bestimmter Berufsgruppen aus dem Pflegebudget insbesondere zu einem intensivierten Wettbewerb um Pflegefachpersonal. Um dem Risiko des Fachkräftemangels und den negativen Auswirkungen auf die Leistungserbringung entgegenzuwirken, setzt das Krankenhaus den Fokus auf fundierte Ausbildungsangebote und ein weitreichendes Programm zur Fortbildung und Weiterqualifizierung unserer Mitarbeitenden, die zu einer langfristigen Bindung der Mitarbeiter und zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber führen sollen. Flexible, lebensphasen-orientierte Arbeitszeitmodelle sind gängige Praxis. Für das Jahr 2024 besteht das Risiko, dass aufgrund dieser Situation weiterhin Kapazitäten vom Netz genommen werden müssen, was mit negativen Auswirkungen auf die Fallzahlentwicklung und die Umsatzerlöse einhergeht. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage ist weiterhin von einer angespannten Situation auszugehen. Dies betrifft inflationsbedingte Preissteigerungen als auch Lieferengpässe, z. B. im Bereich der Arzneimittel. Insbesondere hinsichtlich der hohen Energiepreise ist trotz des im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz (EWPG) beschlossenen und in §26f KHG verankerten und aktuell für 2024 noch teilweise geltenden Hilfsprogramms nicht von einer vollständigen Refinanzierung der Kostensteigerungen, sondern einer weiteren Aufspaltung der Erlös-Kosten-Schere auszugehen. Darüber hinaus ist die bauliche Situation der Einrichtung herausfordernd. Die bauliche Situation spiegelt nach wie vor die Finanzierungssituation der Bundesländer wider, die ihrer Fördererverpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Die mangelnde Finanzierung von Investitionsmaßnahmen führt immer häufiger dazu, dass Investitionen zeitlich geschoben werden. Dies kann zu ungeplanten Sanierungsmaßnahmen führen, die wiederum einen Kapazitätsverlust an Betten und OP-Leistungen mit sich bringen können. So sind die nicht geplanten Aufwendungen für diese Maßnahmen und die notwendige Eigenfinanzierung sowie der Erlösausfall Bestandteile der Risikobewertungen. Als Maßnahmen werden hier proaktiv Ausfallkonzepte erstellt, die die notwendigen Kapazitäten sicherstellen oder ggf. eine kurzfristige Anpassung der Kosten ermöglichen.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. 6. Prognoseberichta) Prognose zu finanziellen LeistungsindikatorenDie Regio Kliniken GmbH hat als Tochtergesellschaft der Sana Kliniken AG ihre jährliche Unternehmensplanung auf Basis eines konzernweit standardisierten Planungsprozesses erstellt. Dabei werden die individuellen Leistungsdaten, erwartete mikro- und makroökonomische Rahmenbedingungen sowie die zukünftige strategische Ausrichtung des Leistungsportfolios der Einzelgesellschaft berücksichtigt. Unsicherheiten aus der Neuregelung zu Hybrid-DRG und dem AOP-Katalog sind in der Planung nicht enthalten. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir, trotz der geplanten regulatorischen Änderungen der Krankenhausfinanzierung von leicht steigenden Fallzahlen, einer Steigerung des Landesbasisfallwerts und von einem leicht steigenden Umsatz aus. Wir erwarten im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr erheblich steigende Personalkosten. Insgesamt erwarten wir im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr ein stark sinkendes Ergebnis. b) Prognose zu nicht-finanziellen LeistungsindikatorenWir legen einen klaren Fokus auf Qualität. Diesbezügliche Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung und werden im Prognosezeitraum weiter vorangetrieben. Die erweiterte Geschäftsleitung hat sich zum Ziel gesetzt, das individuelle Erleben von Wertschätzung und sozialer Eingebundenheit in den Kliniken zu stärken. Hierdurch soll die Fluktuation bei den Mitarbeitern weiter reduziert werden. 7. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBMit Aufsichtsratsbeschluss vom 07. April 2022 wurde für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt, dass ab dem 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 ein Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft von 33,3% erreicht werden soll. Für die Geschäftsführung wurde eine Zielgröße von 50% ab dem 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 wurde ein Frauenanteil von 44,4% für den Aufsichtsrat und von 50% für die Geschäftsführung erreicht. Die Geschäftsführung hat für die obersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von 25% festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Quote von 41,7% erreicht.
Elmshorn, den 26. Februar 2024 Regina Hein, Geschäftsführerin Gundolf Thurm, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft betreibt die Kliniken in Elmshorn und Pinneberg. Als Krankenhaus im Sinne von § 2 KHG unterliegt die Gesellschaft bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Die Gesellschaft hat als "große" Kapitalgesellschaft i.S.d. §267 HGB den Jahresabschluss generell nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufzustellen. Sie hat für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises §1 Abs. 3 KHBV angewendet; die aufgeführten Teile des Jahresabschlusses sind deshalb, abweichend von den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 HGB, entsprechend den Anlagen 1 bis 3 der KHBV gegliedert. Ergänzend zu diesen Regelungen wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Aufgrund der Rangrücktrittserklärung der Sana Kliniken AG, Ismaning, geht die Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus und hat daher den Jahresabschluss unter der Fortführungsprä-misse aufgestellt. RegisterinformationenDie Gesellschaft ist unter der Firma Regio Kliniken GmbH mit Sitz in Elmshorn im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 6004 PI eingetragen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie der Sondervorschriften für Krankenhäuser (KHBV) vorgenommen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten unverändert zum Vorjahr. Analog zum Vorjahr werden die periodenfremden Erträge und Aufwendungen aus allgemeinen Krankenhausleistungen nicht innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sondern verbleiben in den genannten Positionen. Dies gilt analog auch für die GuV-Posten Erlöse aus Wahlleistungen, Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses sowie für die Nutzungsentgelte der Ärzte. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (lineare Abschreibungsmethode), entsprechend der durchschnittlichen Nutzungsdauer bewertet. Das Klinikgebäude wird über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren, die Einrichtungen und Ausstattungen werden im Zeitraum von drei bis fünfzehn Jahren abgeschrieben. Im Jahr 2022 wurde für die Bilanzierung der Herstellungskosten von Gebäudeneubauten der Komponentenansatz gewählt. Die Nutzungsdauer der Komponenten sind für Gebäude mit 25 Jahren und für Gebäudetechnik mit 20 Jahren in Ansatz gebracht worden. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet, Bestandsrisiken angemessen berücksichtigt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des medizinischen Bedarfs auf den einzelnen Stationen der Klinik und die für Operationen bereitgestellten Implantate sind mit Festwerten bewertet. Die Unfertigen Leistungen wurden mit ihren Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips auf Basis des Kostensatzes bzw. des Landesbasisfallwerts. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt, erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens laut § 5 Abs. 2 und 3 KHBV werden in Höhe des Buchwertes des mit Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter aufgelöst. Die Altersteilzeit-, Sterbegeld-, Pensions- und Jubiläumsrückstellungen wurden unter Zugrundelegung der "Richttafeln" 2018 G von Klaus Heubeck und auf Basis einer erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerung von 4,0 % (Vj. 3,0 %) und einem Rententrend von 2,0 % (Vj. 2,0 %) ermittelt. Die Abzinsung erfolgte jeweils unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich bei Altersteilzeitrückstellungen bei einer angenommenen Laufzeit von drei Jahren in Höhe von 0,95 % (Vj. 0,50 %) ergibt. Bei den Pensionsrückstellungen wurde der durchschnittliche 10-Jahreszins in Höhe von 1,83 % zugrunde gelegt (Vj. 1,79%). Pensions- und Sterbegeldrückstellungen werden unter Anwendung der "Projected Unit Credit" (PUC)-Methode" berechnet. Bei Jubiläumsrückstellungen wurde die Fluktuationsrate dadurch berücksichtigt, dass entsprechend der Vorschriften des § 5 Abs. 4 EStG nur Rückstellungen gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat und das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens fünfzehn Jahren voraussetzt. Die Ermittlung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Patienten- und Geschäftsunterlagen erfolgt analog der steuerlich anerkannten vereinfachten Methode durch Fakturierung der laufenden Archivierungskosten mit der durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer. Der Bewertung wurden die Zinsfaktoren gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie zukünftige Kosten- und Preissteigerung von 6,95 % (Vj. 6,07 %) (Orientierungswert für Krankenhäuser gem. Destatis) zugrunde gelegt. Für die Sterbegeld- und Jubiläumsrückstellungen des Geschäftsjahres wurden die gutachterlich ermittelten Verpflichtungen des Vorjahres beibehalten. Andere ungewisse Verpflichtungen sind durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausreichend berücksichtigt worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. C. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 2023 sind nachfolgend in der Anlage zum Anhang in einem Anlagennachweis gemäß KHBV dargestellt. (2) Immaterielle VermögensgegenständeDie immateriellen Vermögensgegenstände betreffen entgeltlich erworbene Lizenzen und Rechte. (3) FinanzanlagenDie Gesellschaft besitzt Anteile an den nachstehend aufgeführten Gesellschaften:
(4) VorräteDie Vorräte betreffen im wesentlichen Artikel des medizinischen Bedarfs, die in Höhe von TEUR 2.637 mit Festwerten bewertete Vorräte enthalten, sowie die in den unfertigen Leistungen ausgewiesen Leistungen für am Bilanzstichtag noch nicht entlassene Patienten (sogenannte Überlieger). (5) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich nach Laufzeiten wie folgt auf:
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen TEUR 233 (Vj. TEUR 16) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter enthalten, die das Cash-Pooling in Höhe von TEUR 6.917 (Vj. TEUR 3.272) betreffen. (6) Aktive Latente SteuernAuf Grund des Wahlrechtes gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB werden die aktiven latenten Steuern nicht bilanziert. Bei einem konzerneinheitlich geltenden Steuersatz in Höhe von 15,825 % hätte sich ein aktiver latenter Steuerposten in Höhe von TEUR 8.737,4 (i. Vj. TEUR 9.408,6) ermittelt. Dieser resultiert aus den Sachanlagen mit TEUR 4.330,6 (i. Vj. TEUR 4.536,4), dem Sonderposten mit Rücklageanteil mit TEUR 3.798,0 (i. Vj. TEUR 3.987,9) und den Rückstellungen mit TEUR 608,8 (i. Vj. TEUR 730,8). Im Geschäftsjahr ergaben sich - wie im Vorjahr - keine passiven latenten Steuern. (7) Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des SachanlagevermögensDie Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens beinhalten zweckentsprechend zu verwendende Fördermittel gemäß § 9 Abs. 1 und 3 KHG sowie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand und Dritter. (8) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen ist mit TEUR 188 (Vj. TEUR 187) ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 3. (9) Sonstige Rückstellungen
Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellung von TEUR 852 wurde mit dem beizulegenden Zeitwert der Insolvenzsicherung für Altersteilzeit in Höhe von TEUR 789 verrechnet. Der Rückgang der Rückstellungen für Ausgleiche BPflV/KHEntgG im Vergleich zum Vorjahr liegt unter anderem an der im Geschäftsjahr geschlossenen Budget- und Entgeltvereinbarung für das Jahr 2021. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorjahresabschlusses führte die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem noch zu strittigen Sachverhalten. (10) Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen auf die Sana Kliniken AG TEUR 104.114 (Vj. TEUR 103.542) und betreffen im Wesentlichen die Darlehen. In Höhe von TEUR 55.000 hat die Sana Kliniken AG gegenüber der Regio Kliniken GmbH eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen TEUR 2.331 (Vj. TEUR 759) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 18 (Vj. TEUR 41) durch Bürgschaften der Sana Kliniken AG, Ismaning, besichert. (11) Passiver RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position werden ausschließlich die Zuschüsse für den Energieausgleich nach § 26f Abs. 2 KHG ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseIn den Umsatzerlösen des Vorjahres war der Versorgungsaufschlag gem. §21a KHG in Höhe von TEUR 3.737 unter Berücksichtigung des Corona-Ganzjahresausgleichs enthalten. Dieser diente der zusätzlichen Finanzierung besonders mit der Behandlung von COVID-Erkrankten betroffenen Krankenhäuser und konnte bis zum 30. Juni 2022 abgerechnet werden. Weiterhin waren in den Umsatzerlösen Erlöse aus Ausgleichszahlungen gem. §21 KHG in Höhe von TEUR 5.472 unter Berücksichtigung des Corona-Ganzjahresausgleichs enthalten. Die bereits im Vorjahr bestehenden Regelungen zu den Ausgleichzahlungen wurden bis zum 18. April 2022 verlängert und dienten der weiteren wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Im Vorjahr waren in den Umsatzerlösen Erlöse gemäß dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen ("COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz") in Höhe von TEUR 12.970 enthalten. Einen wesentlichen Bestandteil bildeten die finanziellen Ausgleiche für Krankenhäuser für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Der Pflegeentgeltwert wurde ab dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro angehoben. In den Erlösen aus Krankenhausleistungen (TEUR 175.510; Vj. TEUR 159.987) sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 676 (Vj. TEUR 442) enthalten. Diese resultieren aus Rechnungskorrekturen für in den Vorjahren behandelte Patienten. In den Erlösen aus Krankenhausleistungen werden Erlöse für den Energieausgleich nach §26f Abs. 2 KHG in Höhe von TEUR 4.940 ausgewiesen. In den Erlösen aus Wahlleistungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 16) enthalten. Diese resultieren aus Rechnungsstellungen im Geschäftsjahr für im Vorjahr erbrachte Leistungen. In den Erlösen aus ambulanten Leistungen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 198 (Vj. TEUR 276) enthalten. Diese resultieren aus den Spitzabrechnungen der KV-Erträge für das III. und IV. Quartal 2022. In den Erlösen nach § 277 Abs. 1 HGB sind in Summe periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 310 (Vj. TEUR 1.627) enthalten, wovon TEUR 486 auf periodenfremde Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen früherer Geschäftsjahre entfallen (Vj. TEUR 1.600). Diese resultieren aus der Neubewertung der Erlösausgleiche aus Vorjahren. (2) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.451 (Vj. TEUR 1.386), die Auflösung von Rückstellungen für Budgetrisiken in Höhe von TEUR 4.877 (Vj. TEUR 5.140) sowie die Auflösung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 545 (Vj. TEUR 200) enthalten. (3) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 437 (Vj. TEUR 286). Diese umfassen u.a. Spitzabrechnungen im Verbundbereich in Höhe von TEUR 369 (Vj. TEUR 166). E. Sonstige Angaben(1) HaftungsverhältnisseMittelbare Pensionsverpflichtungen bestehen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die ihren Sitz in Karlsruhe hat. Zweck der VBL ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus der Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus der Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die VBL ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechtes des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung durch die VBL wird über Beiträge in Höhe von 7,3 % (Vj. 1,06 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes finanziert. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter TEUR 83.889.258,14 (Vorjahr: TEUR 80.109.578,29). Die Regio Kliniken GmbH haben eine Bürgschaftserklärung für die Forderungen der Kassen-ärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein sowie der Krankenkassen gegen die Tochtergesellschaften MVZ Pinneberg GmbH sowie MVZ Uetersen GmbH abgegeben. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein und der Krankenkassen wird aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge der beiden Tochtergesellschaften mit der Regio Kliniken GmbH als gering eingeschätzt. Die Gesellschaft nimmt als Tochtergesellschaft am Cash-Pool-System der Sana Kliniken AG, Ismaning, teil. Hieraus besteht gegenüber der UniCredit Bank AG, München, aus dem Vertrag zum Auto-Dispo-Service eine Haftung für Kontoüberziehungen auf dem Zielkonto des Masters (dies ist die Sana Kliniken AG). Die Haftung ist für die Gesellschaft betraglich auf die Höhe der Sollüberträge ihrer teilnehmenden Konten in den letzten 15 Target-Tagen vor Beendigung der Vereinbarung begrenzt. Alle teilnehmenden Gesellschaften haften gesamtschuldnerisch im Verhältnis der Sollüberträge zugunsten ihrer jeweiligen teilnehmenden Konten. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Haftung wird als äußerst gering eingeschätzt, da sich im Geschäftsjahr 2023 nur unwesentliche Sollsalden auf dem Zielkonto des Masters ergeben haben und gemäß der Liquiditätsplanung der Sana Kliniken AG auch künftig nicht ergeben werden. (2) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Bestellobligos, die nicht in der Bilanz und nicht unter den Haftungsverhältnissen angegeben sind, beträgt TEUR 8.024. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich zum Bilanzstichtag für die Gesellschaft aus Gebäudemieten in Höhe von TEUR 2.792 (Vj. TEUR 2.634) sowie gemieteten Kraftfahrzeugen in Höhe von TEUR 107 (Vj. TEUR 45). Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverpflichtungen über bewegliche Wirtschaftsgüter im üblichen Rahmen. (3) Organe
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| 2023 Köpfe | 2022 Köpfe | |
| Ärztlicher Dienst | 312 | 301 |
| Pflegedienst | 889 | 881 |
| Medizinisch-technischer Dienst | 199 | 195 |
| Funktionsdienst | 253 | 245 |
| Verwaltungsdienst | 127 | 123 |
| Ausbildungspersonal | 28 | 22 |
| Sonderdienst | 13 | 14 |
| Sonstiges Personal | 34 | 24 |
| 1.855 | 1.804 |
(5) Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Sana Kliniken AG sowie des Konzernabschlusses wurde durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers unterbleibt gemäß § 285 Abs. 1 Nr. 17 HGB. Die gesamten Honorare der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung der Sana Kliniken AG sind im Konzernabschluss der Sana Kliniken AG enthalten.
(6) Unternehmensverbindungen
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Sana Kliniken AG, Ismaning, und wird gemäß § 290ff. HGB in den Konzernabschluss einbezogen. Die Sana Kliniken AG, Ismaning, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf.
Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.
(7) Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben. In Bezug auf den weiter anhaltenden Ukraine-Krieg, der angespannten Energieversorgungsthematik sowie der Lieferkettenproblematik verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung".
F. Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 (EUR 2.389.550,40) zuzüglich Verlustvortrag aus dem Vorjahr (EUR 91.348.324,45) auf neue Rechnung vorzutragen.
Elmshorn, den 26. Februar 2024
Regina Hein, Geschäftsführerin
Gundolf Thurm, Geschäftsführer
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Entwicklung der Anschaffungswerte | |||||
| Bilanzposten |
Anfangsstand 01.01.2023
EUR |
Zugang
EUR |
Umbuchungen
EUR |
Abgang
EUR |
Endstand 31.12.2023
EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.555.704,34 | 401.494,89 | 32.590,53 | 0,00 | 4.989.789,76 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | 157.656.123,45 | 995.859,42 | 373.128,81 | 0,00 | 159.025.111,68 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken | 96.801,00 | 26.463,08 | 0,00 | 0,00 | 123.264,08 |
| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 351.610,11 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 351.610,11 |
| 4. Technische Anlagen | 15.261.567,20 | 279.305,80 | 332.783,47 | -74.800,00 | 15.798.856,47 |
| 5. Einrichtungen und Ausstattungen | 47.494.692,37 | 2.013.969,82 | 694.983,15 | -40.426,04 | 50.163.219,30 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.713.080,87 | 7.806.938,02 | -1.433.485,96 | -37.610,24 | 10.048.922,69 |
| 224.573.875,00 | 11.122.536,14 | -32.590,53 | -152.836,28 | 235.510.984,33 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.613.199,87 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.613.199,87 |
| 230.742.779,21 | 11.524.031,03 | 0,00 | -152.836,28 | 242.113.973,96 | |
| Entwicklung der Abschreibungen | ||||||
| Bilanzposten |
Anfangsstand 01.01.2023
EUR |
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR |
Entnahme für Abgänge
EUR |
Zuschreibungen
EUR |
Endstand 31.12.2023
EUR |
Restbuchwerte 31.12.2023
EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.851.885,34 | 362.287,42 | 0,00 | 0,00 | 4.214.172,76 | 775.617,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | 83.841.105,13 | 4.975.652,23 | 0,00 | 0,00 | 88.816.757,36 | 70.208.354,32 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken | 12.428,00 | 12.710,08 | 0,00 | 0,00 | 25.138,08 | 98.126,00 |
| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 105,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 105,00 | 351.505,11 |
| 4. Technische Anlagen | 8.816.701,20 | 781.880,73 | 18.284,46 | 0,00 | 9.580.297,47 | 6.218.559,00 |
| 5. Einrichtungen und Ausstattungen | 36.918.560,37 | 3.411.580,77 | 11.305,84 | 0,00 | 40.318.835,30 | 9.844.384,00 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 10.048.922,69 |
| 129.588.899,70 | 9.181.823,81 | 29.590,30 | 0,00 | 138.741.133,21 | 96.769.851,12 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.613.199,87 |
| 133.440.785,04 | 9.544.111,23 | 29.590,30 | 0,00 | 142.955.305,97 | 99.158.667,99 | |
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahr und überwachte laufend die Geschäftsführung der Gesellschaft. Durch regelmäßige Berichte in zwei Aufsichtsratssitzungen und zusätzlich mittels zwei schriftlicher Quartalsberichte sowie zwei Mitteilungen betreffend das Projekt "Regio 2030" sowie wurde der Aufsichtsrat durch die Geschäftsführung mündlich und schriftlich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie über das Risikomanagement der Gesellschaft eingehend, zeitnah und umfassend unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit der Geschäftsführung und war ausführlich und aktuell über die Geschäftslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 informiert.
Im Berichtszeitraum gab es mehrere personelle Veränderungen. Das Aufsichtsratsmitglied Ingo Pörsch wurde ab dem 01. Februar 2023 in den Aufsichtsrat berufen, dessen Amtszeit am 26. April 2023 endete. Danach fand turnusmäßig die Wahl des Aufsichtsrats statt. Alle Vertreter der Anteileigner wurden wiederbestellt. Seitens der Arbeitnehmervertreter wurden neuerlich Herr Ingo Pörsch, und neu die Aufsichtsratsmitglieder Carolin Wiemer und Hauke Kerling in den Aufsichtsrat berufen. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Geschäfte und Maßnahmen der Geschäftsführung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind vor der Beschlussfassung in Sitzungen oder schriftlich eingehend von der Geschäftsführung erörtert worden.
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt, ebenso wie die Information der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 22. April 2024 (Bilanzsitzung) zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. In dieser Sitzung hat die Geschäftsführung auch detailliert über Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft; der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nebst Lagebericht zu billigen und festzustellen.
Der hierzu vom Abschlussprüfer erstattete Prüfungsbericht enthält den folgenden Bestätigungsvermerk:
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Regio Kliniken GmbH, Elmshorn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses nach KHG ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich die Lage des Krankenhauses darstellt, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Krankenhauses und der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Krankenhauses und der Regio Kliniken GmbH, Elmshorn, und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. [...]"
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Prüfungsergebnis an und dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
Der Aufsichtsrat schließt sich zudem der Information der Geschäftsführung hinsichtlich der Ergebnisverwendung an, so dass der Bilanzverlust des Jahres 2023 in Höhe von TEUR 88.959 auf neue Rechnung vorzutragen ist.
Abschließend empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Ismaning, den 22. April 2024
Für den Aufsichtsrat
Thomas Lemke, Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Helge und Sven Eggert Immobilien eGbR
Selbe AdresseDienstleistungszentrum Ramskamp Eggert GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMVZ Uetersen GmbH
Selbe AdresseArztpraxen für Allgemeinmedizin
EMV Immobilienmanagement GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Clean Car Autowaschanlagen GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMVZ Pinneberg GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Johannis Hospiz gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
EMV zweite Projekt GmbH & Co. KG
Selbe AdresseEMV Projektentwicklung GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Regio Alten- und Pflegeheim Haus Elbmarsch GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Eggert GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
EMV erste Projekt GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBrassat und Mahler Grundstücks GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Eggert Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Pressalit GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sanitärkeramik
EMV zweite Grundstücks GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHPU Hanseatische Projekt Union GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Regio Reha GmbH
Selbe AdresseVorsorge- und Rehabilitationskliniken
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
EMV Grundstücks GmbH & Co KG
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Allgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I
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