JP Promotion & Event-Marketer GmbHLiquidiert
70372 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Swetlana Bytschkow seit 14.1.2020 | Liquidator |
Nina Kuch seit 21.9.2005 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JP Promotion & Event-Marketer GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Offenlegungs-Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019der JP Promotion & Event-Marketer GmbH, StuttgartA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) der Fassung vom 17. Juli 2015. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 2 HGB als "kleine Kapitalgesellschaft". Die JP Promotion & Event-Marketer GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 22215 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angesetzt. 3. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 4. Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 5. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben. 2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden stetig angewendet, 2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB). 3. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a) Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. b) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. c) Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 410,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Absatz 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. d) Für die Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Absatz 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. e) Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. f) Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu den je nach Fertigstellungsgrad angefallenen Herstellungskosten. g) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend Rechnung getragen. h) Die Forderungen gegen Gesellschafter und die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind grundsätzlich mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. i) Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt. j) Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. k) Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. k) Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu den BilanzpostenI. Anlagevermögen (§ 268 Absatz 2 HGB) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Absatz 4 HGB) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. III. Forderungen gegen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Absatz 3 GmbHG) Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 113.747,76 (Vorjahr in Höhe von € 113.747,76). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgte nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind in der Bilanz unter der Position sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen bzw. in dieser Position enthalten. IV. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im wesentlichen Versicherungsbeiträge sowie Mitgliedsbeiträge. V. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. VI. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Absatz 5 HGB) In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von € 21.858,25 (im Vorjahr € 40.027,72) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 5.805,40 (im Vorjahr € 32.952,30). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von € 113.747,76 (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern). D. Sonstige Angabena) Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB) Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum Herr Joachim Petzold, Kaufmann, und Herr Franz Gielen, Kaufmann,(bis zum 11. März 2019). Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) sonstige Angaben In 2019 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 21 Arbeitnehmer. Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von T€ 60 jährlich. c) Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -18.488,16 zusammen mit dem Verlustvortrag zum 01. Januar 2019 in Höhe von € 112.020,28 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, 23. Juni 2020 Joachim Petzold, Geschäftsführer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 28. September 2020 festgestellt. |
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