Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 5485
Vorher
BioKomp Verwertungsgesellschaft mbHEAM Natur GmbHE.ON Mitte Natur GmbH
Eingetragen
15.10.1992
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Kompostierung von Abfällen, einschließlich der Vermarktung der gewonnen Produkte und von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien, insbesondere aus fester Biomasse, flüssiger Biomasse, Sonnenstrahlung, Windkraft und Wasserkraft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Nuhn
seit 21.9.2021
Geschäftsführer
Olaf Kieser
seit 5.2.2021
Geschäftsführer
Andreas Dr. Brors
seit 3.11.2020
Geschäftsführer
Prokura
Thomas Weber
seit 9.10.2019
Geschäftsführer
Carolin Heilmann
seit 2.5.2016
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EAM Natur GmbH

Dillenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht
der EAM Natur GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

I. Geschäftstätigkeit

Die EAM Natur GmbH mit Sitz in Dillenburg (EAMU) plant, errichtet und betreibt Anlagen zur Kompostierung von Abfällen einschließlich der Vermarktung der gewonnenen Produkte und Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien, insbesondere aus fester Biomasse, flüssiger Biomasse, Sonnenstrahlung, Windkraft und Wasserkraft. Alleinige Gesellschafterin ist die EAM Beteiligungen GmbH, Kassel (EAMB).

In Kirchhain-Stausebach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) betreibt EAMU ihr Biomassezentrum I und verwertet unter anderem die kommunal eingesammelten Bioabfälle aus dem Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Durch die Verarbeitung von Bioabfällen zu Kompost wird ein hochwertiger organischer Bodenverbesserer geschaffen, der aufgrund seiner guten Qualität und seines Düngewertes Anwendung in fast allen Bereichen der Bodenbewirtschaftung findet. Die Vergärung der getrennt erfassten organischen Materialien trägt zur dezentralen Erzeugung regenerativer Energie bei. Die anschließende Kompostierung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Verwertungsgebot des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Im Bereich Bioenergie beschäftigt sich mit dem Geschäftsfeld Klärschlammverwertung.

In ihrem Geschäftsfeld "Windservice" bietet die EAMU regional - hauptsächlich im kommunalen Umfeld - Projektentwicklungen, Dienstleistungen und Beteiligungen im Bereich der Windenergie an. Hierzu bestehen mit verschiedenen Auftraggebern Projektierungsverträge über zusammen ca. 180 Megawatt zu installierender Leistung. Das Eigenprojekt "Windpark Stollberg" im Landkreis Limburg-Weilburg mit drei Windenergieanlagen und insgesamt 10,8 Megawatt Nennleistung ist Anfang des Jahres 2020 in Betrieb gegangen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Ausgelöst durch die Coronapandemie verzeichnete die deutsche Wirtschaft im ersten Halbjahr 2020 einen massiven Einbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die zunächst starke Erholung zu Beginn des zweiten Halbjahres konnte aufgrund des zweiten Lockdowns ab November nicht bis zum Jahresende fortgesetzt werden. Gemäß den vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes sank das BIP um 5,0 % nach einem Plus von 0,6 % im Vorjahr.

Die Inflationsrate hat sich im Jahr 2020 nochmals abgeschwächt und betrug 0,5 % (Vorjahr: 1,4 %). Gründe für den Rückgang waren die Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 sowie die coronabedingt stark gesunkenen Ölpreise. Dem Statistischen Bundesamt zufolge verteuerten sich hingegen vor allem die Preise für Nahrungsmittel sowie Dienstleistungen.

Durch die Fortdauer der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat sich das sehr niedrige Zinsniveau in der Eurozone verfestigt. Spürbare Effekte auf die Realwirtschaft blieben bisher hinter den Erwartungen zurück.

2. Energiepolitisches Umfeld

Das energiepolitische Umfeld war auch im Jahr 2020 von Themen im Kontext von Klimaschutz und Energiewende geprägt. Neben "klassischen" Themen wie Kohleausstieg, E-Mobilität, Digitalisierung, Netzausbau und Windkraftnutzung rückten neue Themen wie Wasserstoff als Energieträger in den Vordergrund. In der politischen und öffentlichen Diskussion wurden diese Fragen allerdings von der Corona-Krise überlagert.

Nach Ansicht der Politik und der Energieversorgungsbranche sind Energieeinsparung, Digitalisierung, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie Investitionen in Speichertechnologien die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energie-, Verkehrs- und Wärmewende. Dazu gehört auch die Sektorenkopplung, also die technologische Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität zur optimalen Nutzung und Integration der Erneuerbaren Energien. Während der Bruttozubau der deutschen Windenergieleistung - also ohne Berücksichtigung des Abbaus alter Anlagen - in den Jahren 2014 bis 2017 noch jeweils zwischen 5,2 und 6,5 Gigawatt lag, ist er im Jahr 2020 nochmals eingebrochen und sank mit rund 1,6 Gigawatt sogar auf den niedrigsten Wert seit 1999.

Im Dezember 2020 hat die EU ihr Klimaziel für 2030 deutlich angehoben, das heißt der Ausstoß von Treibhausgasen soll nun um 55 % statt bisher um 40 % gegenüber dem Stand von 1990 sinken. Wenige Tage danach hat die Bundesrepublik das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umfassend novelliert, um den Ausbau der Wind- und Solarenergie sowie ihre Marktintegration zu forcieren. Damit soll der Ökostrom-Anteil am Bruttostromverbrauch von rund 46 % im Jahr 2020 auf 65 % im Jahr 2030 gesteigert werden.

Deutschland muss rund zwei Drittel seines Gesamtenergiebedarfs durch Importe decken. Es ist eines der Ziele der Energiewende, die Abhängigkeit von Importen aus Krisengebieten mittel- bis langfristig zu reduzieren. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz sollen die Erneuerbaren Energien die Abhängigkeit von Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten senken und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Die Energieversorgung muss zudem dazu beitragen, den globalen Temperaturanstieg auf maximal 2°C zu begrenzen. Diese Veränderungen betreffen alle Länder und Entscheidungsträger auf allen Ebenen - national und international.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde als Zusammenführung verschiedener Regelungen neu in Kraft gesetzt. In dem Gesetz wird der Rahmen für den Neubau und die Sanierung im Wohnbereich zusammengefasst und geregelt.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist in Kraft getreten und führt mit der Einführung der CO 2-Bepreisung mit einem Startpreis von 25 €/t CO 2 ab dem Jahr 2021 zu einer erheblichen Verteuerung der fossilen Energien. Diese Belastung steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 €/t CO 2.

3. Branchensituation

Die Biogasbranche in Deutschland erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz in Höhe von rund 8,8 Milliarden €. Für das Jahr 2020 werden unverändert 8,8 Milliarden € prognostiziert. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland rund 9.500 Biogasanlagen gezählt. Bis Ende des Jahres 2020 sollen es laut Prognose knapp 9.400 sein. Der Zubau nahm in den vergangenen Jahren bereits erheblich ab.

Die Windkraft ist weiterhin der bedeutendste Energieträger der erneuerbaren Stromerzeugung, welche mit mehr als 131 Terawattstunden erzeugtem Strom einen Anteil von 27 % an der Nettostromerzeugung in Deutschland hält.

In der jüngsten EEG-Novelle wurde auch das Ziel verankert, die Erzeugung und den Verbrauch von Strom in Deutschland bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten. Um die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhöhen, soll den Kommunen eine finanzielle Beteiligung beim Ausbau von Windenergie ermöglicht werden.

4. Geschäftsverlauf

4.1 Geschäftsverlauf Bioenergie

Der Bereich Bioenergie war im Geschäftsjahr geprägt von Sondereffekten. Neben veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren auch technische Faktoren für die außerplanmäßigen Abschreibungen ursächlich. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 7.419 T€ führten zu einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von 6.118 T€.

Im Geschäftsjahr hat sich die verwertete Menge an Bio- und Grünabfällen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf geringfügig erhöht. Die angenommene Menge an holziger Biomasse hat sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 22 % erhöht. Die holzige Biomasse wird zu Biobrennstoffen verarbeitet. In einer separaten Nassvergärungs-Anlage für nachwachsende Rohstoffe wurden Mais-, Gras- und Ganzpflanzensilage sowie Rüben vergärt.

Das erzeugte Biogas wird auf Erdgasqualität aufbereitet. Insgesamt wurden im Jahr 2020 27,52 MWh in das Erdgasnetz eingespeist.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Bau des Biomasseheizkraftwerkes zur Erzeugung von Wärme abgeschlossen und das Biomassezentrum II zum Jahreswechsel in Betrieb genommen.

Des Weiteren stand der Ausbau des Geschäftsfeldes Klärschlamm weiter im Fokus. Für die geplante Klärschlammverwertungsanlage erhielt EAMU im Geschäftsjahr die erforderliche BImSchG-Genehmigung.

Die EAMU wurde erfolgreich gemäß EG-Ökoauditverordnung EMAS III revalidiert und nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfB) gemäß § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz rezertifiziert.

4.2 Geschäftsverlauf Windservice

Der Windpark Stollberg wurde im Februar 2020 in Betrieb genommen. Für die Windpark Stollberg GmbH mit Sitz in Dillenburg (WPS) hat die EAMU die technische und kaufmännische Betriebsführung übernommen.

Für das Projekt Schwalmstadt wurde die BImSchG-Genehmigung im Mai 2020 erteilt. Für das Projekt wurde gemeinsam mit der Energiegenossenschaft Schwalm Knüll e.G. die Bürgerwind Schwalmstadt GmbH gegründet, an der die EAMU zu 50% beteiligt ist. EAMU übernimmt für die Bürgerwind Schwalmstadt GmbH das Baumanagement sowie die kaufmännische und technische Betriebsführung. Der Windpark soll im ersten Quartal des Jahres 2022 in Betrieb genommen werden.

In dem Projekt "Windpark Reinhardswald" (Landkreis Kassel) wurde als weiterer Meilenstein die Vollständigkeit des Genehmigungsantrages vom Regierungspräsidium Kassel erklärt und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.

Ein neuer Projektierungsvertrag wurde für das Projekt Mittenaar mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH, Bad Endbach, abgeschlossen.

Weitere Projekte befinden sich in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen.

5. Ertragslage

Die EAMU realisierte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse von 6.926 T€ (Vorjahr: 5.496 T€). Die Umsatzsteigerung entfällt im Wesentlichen auf das Geschäftsfeld Windservice aufgrund planmäßiger höherer Abrechnungen von Projektvorleistungen an Windparkbetreiber.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 56 T€ auf 243 T€.

Der Materialaufwand verringerte sich vor allem durch gesunkene Fremdleistungen im Bereich Windservice um 183 T€ auf 2.786 T€.

Der Personalaufwand erhöhte sich bei unverändert durchschnittlich 23 Mitarbeitern um 7 T€ auf 1.467 T€.

Aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen lagen die Abschreibungen von 8.586 T€ deutlich über dem Niveau des Vorjahres (1.110 T€).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 495 T€ auf 1.066 T€. Dies ist im Wesentlichen auf Rückstellungzuführungen zurückzuführen.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen war positiv und stieg hauptsächlich aufgrund höherer Erträge aus Ausleihungen und Beteiligungserträgen um 543 T€ auf 679 T€. Im Geschäftsjahr 2020 sind erstmals Beteiligungserträge des WPS enthalten.

Das negative Zinsergebnis von 23 T€ (Vorjahr: 0 T€) war vor allem bedingt durch die Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Der Jahresergebnis vor Verlustübernahme von -6.118 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 156 T€) lag deutlich unter den Erwartungen.

6. Finanzlage und Investitionen

Die Finanzlage der EAMU ist geprägt durch das Cash-Pooling im EAM-Konzern. Insgesamt erhöhte sich der negative Finanzmittelbestand der Gesellschaft um 1.416 T€ auf 3.836 T€.

Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 3.898 T€ für Sachanlagen und Finanzanlagen getätigt.

Aufgrund des bestehenden Cash-Pooling-Vertrages war die Liquidität während des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.

7. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der EAMU betrug 46.072 T€ (Vorjahr: 44.535 T€), wovon mit 36.347 T€ der Großteil wiederum auf das Anlagevermögen entfiel. Damit lag der Anteil des Anlagevermögens am bilanziellen Gesamtvermögen bei 79 % (Vorjahr: 93 %).

Das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände verminderte sich deutlich um 6.875 T€ auf 12.904 T€. Dies war im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Der Großteil der Sachanlagen entfiel unverändert auf Biogas- und Kompostierungsanlagen.

Die Erhöhung des Finanzanlagevermögens um 2.049 T€ auf 23.443 T€ (Vorjahr: 21.394 T€) entfiel im Wesentlichen auf die Kapitalzuführungen bei der Bürgerwind Schwalmstadt GmbH (1.738 T€).

Das Umlaufvermögen von 9.725 T€ (Vorjahr: 3.362 T€) betraf vor allem Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Forderungen aus Übernahme des Verlustes durch die Gesellschafterin EAMB zurückzuführen.

Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag ist leicht gesunken auf 86 % (Vorjahr: 89 %).

Die Rückstellungen sind von 812 T€ auf 1.925 T€ gestiegen. Dies ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Rückstellung für ausstehende Rechnungen begründet.

Die Verbindlichkeiten (4.226 T€) sind gegenüber dem Vorjahr (3.788 T€) um 438 T€ gestiegen. Der Anstieg resultierte vor allem aus höheren Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen (655 T€) sowie gegenläufig verringerten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (231 T€).

8. Finanzielle Leistungsindikatoren

Als finanzieller Leistungsindikator ist das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung zu sehen. Der Indikator wird mittels zuverlässiger Steuerungsinstrumente aus dem Controlling sowie dem Rechnungswesen der EAM GmbH & Co. KG, Kassel (EAM) permanent überwacht, um frühzeitige Hinweise auf die zukünftige Geschäftsentwicklung zu erhalten.

III. Mitarbeiter

Die EAMU beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 unverändert durchschnittlich 23 Mitarbeiter. Daneben greift die Gesellschaft auf Dienstleistungen der EAM wie zum Beispiel die EDV-Betreuung, die Rechtsberatung und die kaufmännische Abwicklung zurück. Diese Tätigkeiten und die entsprechenden Kostenverrechnungen sind in einer Dienstleistungsvereinbarung geregelt.

IV. Prognosebericht

Um auch perspektivisch eine positive Geschäftsentwicklung zu gewährleisten, plant die EAMU, in den kommenden Geschäftsjahren weitere Projekte in ihren Geschäftsfeldern Bioenergie und Windservice zu realisieren.

Mit der Erweiterung des Biomassezentrums um ein Biomasseheizkraftwerk zur Wärmeerzeugung soll die Versorgung des Biomassezentrums sowie die geplante Versorgung weiterer Wärmekunden mit regenerativer Wärme gewährleistet werden. Des Weiteren steht die Umsetzung und der Bau der geplanten Klärschlammverwertungsanlage im Fokus.

Im Geschäftsfeld Windservice steht die Errichtung des Projektes Bürgerwind Schwalmstadt sowie die Realisierung weiterer Projekte im Blickpunkt, um zum weiteren Wachstum der Gesellschaft und einer positiven Entwicklung beizutragen.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung von ca. 400 T€ erwartet. Die Prognose liegt über dem Jahresergebnis 2020 und beruht auf der Annahme, dass im Jahr 2021 ein planmäßiger Geschäftsverlauf stattfindet.

V. Chancen- und Risikobericht

Die EAMU ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der EAM-Gruppe eingebunden. Zur Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken und Chancen wurden diverse Management- und Kontrollsysteme genutzt. Hierdurch werden den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken frühzeitig erkannt und negative Auswirkungen, so weit möglich, vermieden. Neben der regelmäßigen unternehmensweiten Risiko- und Chancenerfassung bestand ein einheitlicher Strategie- und Planungsprozess, mit dessen Hilfe das Risikomanagement mit den Controlling- und Reportingprozessen verzahnt wurde. Die Geschäftsführung wird frühzeitig und regelmäßig über wesentliche Risiken informiert. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft.

Durch aktives Umweltmanagement gemäß den Vorgaben nach EMAS III, die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) sowie kontinuierliche Produktüberwachung (RAL-Gütesiegel) werden eventuell auftretende produktseitige Risiken von neutralen Stellen erfasst und können so rechtzeitig eliminiert werden.

Die EAMU setzte ihre Onshore-Wind-Projekte unter den Förderbedingungen des EEG um. Durch den von der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2021 erneut novellierten Förderrahmen des EEGs wird die verstärkte Nutzung von Marktmechanismen auf diesen Märkten vorangetrieben. Sollte es nicht zur Umsetzung der entsprechenden Projekte kommen, besteht für die EAMU das Risiko, die bisher angefallenen Kosten tragen zu müssen. Diesem Risiko wird durch eine vorsichtige Bewertung der entsprechenden Projekte im Jahresabschluss Rechnung getragen.

Weitere für den Fortbestand der Gesellschaft wesentliche Risiken bestehen nicht.

Dillenburg, den 19. Februar 2021

Die Geschäftsführung

Bilanz der EAM Natur GmbH zum 31. Dezember 2020

in T€ Anhang
Abschnitt C.
31.12.2020 31.12.2019
AKTIVA          
Anlagevermögen (1)        
Immaterielle          
Vermögensgegenstände   267   416  
Sachanlagen   12.637   19.363  
Finanzanlagen (2) 23.443 36.347 21.394 41.173
Umlaufvermögen          
Vorräte (3) 1.724   2.054  
Forderungen und sonstige      
Vermögensgegenstände (4) 8.000   1.307  
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5) 1 9.725 1 3.362
      46.072   44.535
PASSIVA          
Eigenkapital (6)        
Gezeichnetes Kapital   256   256  
Kapitalrücklage   33.338   33.338  
Gewinnvortrag   6.021 39.615 6.021 39.615
Rückstellungen (7) 1.925 812
Noch zu entsorgende Abfälle (8)   306   320
Verbindlichkeiten (9)   4.226   3.788
      46.072   44.535

Gewinn- und Verlustrechnung der EAM Natur GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

in T€ Anhang
Abschnitt D.
2020 2019
Umsatzerlöse (1) 6.926 5.496
Verminderung oder Erhöhung des Bestands an      
unfertigen Erzeugnissen und Leistungen   -188 356
Andere aktivierte Eigenleistungen (2) 157 124
Sonstige betriebliche Erträge (3) 243 187
Materialaufwand (4) 2.786 2.969
Personalaufwand (5) 1.467 1.460
Abschreibungen (6) 8.586 1.110
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) 1.066 571
Ergebnis aus Finanzanlagen (8) 679 136
Zinsergebnis (9) -23 0
Ergebnis nach Steuern   -6.111 189
Sonstige Steuern (10) 7 33
Erträge aus Verlustübernahme (11) 6.118 -
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn   - 156
Jahresüberschuss   0 0

Anhang 2020

A. Allgemeine Angaben

(1) Jahresabschluss

Die EAM Natur GmbH (EAMU) hat ihren Sitz in Dillenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wetzlar (HRB 5485).

Der Jahresabschluss der EAMU ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden. Die EAMU ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden in Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Gesellschaften aufgestellt. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtes ergibt sich aus § 9 des Gesellschaftsvertrages.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang genannt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Gliederungsschema wurde in der Bilanz um die Position "Noch zu entsorgende Abfälle" und in der GuV um die Positionen "Erträge aus Verlustübernahme" und "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn" erweitert. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Tausend Euro (T€) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt.

EAMU ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft betreibt Energieanlagen gem. § 3 Nr. 15 EnWG und erzeugt Biogas gem. § 3 Nr. 18 b EnWG. Somit fällt EAMU unter § 6 b Abs. 1 EnWG und es liegen Tätigkeiten im Sinne des § 6 b Abs. 3 EnWG vor.

Zwischen EAMU und EAM Beteiligungen GmbH, Kassel (EAMB) besteht ein Gewinnabführungsvertrag.

Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.

(2) Konzernzugehörigkeit

EAMU ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gem. §§ 290 ff. HGB aufzustellen, befreit.

Mutterunternehmen ist die EAMB, die mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der EAM GmbH & Co. KG, Kassel (EAM, Amtsgericht Kassel, HRA 17324) einbezogen wird. Die EAM ist das Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de zugänglich.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(1) Aktiva

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten.

Immaterielle Vermögensgegenstände Nutzungsdauern in Jahren
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 - 20
Sachanlagen  
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 40
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15

Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, bei Ausleihungen zum Nennbetrag, oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechend Zuschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Vorräte

Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Unfertige Leistungen sowie fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet.

In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Bestehenden Risiken wird durch angemessene Abschläge (Abschreibungen) Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Niedrig verzinste oder unverzinsliche langfristige Leistungen sind abgezinst.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung eines ehemaligen Mitarbeiters besteht zum Bilanzstichtag eine Rückdeckungsversicherung bei der HDI Lebensversicherung AG, Köln, die Deckungsvermögen i. S. v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellt. Sie ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und wird mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst.

(2) Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert.

Der Jahresfehlbetrag wird entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag von der Gesellschafterin EAMB ausgeglichen.

Rückstellungen für Pensionen

Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen.

Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird unverändert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (2,30 % p.a.; Vorjahr: 2,71 % p.a.). Der Ermittlungszeitraum für den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr 2016 von sieben auf zehn Jahre verlängert; ohne diese Verlängerung hätten sich zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,60 % (Vorjahr: 1,97 %) und ein um 28 T€ (Vorjahr: 1 T€) höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Weiterhin wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt.

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet.

Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Noch zu entsorgende Abfälle

Für die am Bilanzstichtag bereits fakturierten, jedoch noch nicht entsorgten Abfallbestände ist ein branchenüblicher gesonderter Passivposten gebildet, der unter der Bezeichnung "Noch zu entsorgende Abfälle" nach den Rückstellungen ausgewiesen ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bilanziert. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.

C. Angaben zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

in T€ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Stand Zugänge Um-
buchungen
Abgänge Stand
  01.01.2020 31.12.2020
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 641 - - 1 640
641 - - 1 640
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.114 34 11 - 7.159
Technische Anlagen und Maschinen 14.251 1.353 1.353 242 16.715
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.364 14 - 4 1.374
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.953 310 -1.364 - 1.899
25.682 1.711 0 246 27.147
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 18.105 - - - 18.105
Beteiligungen 507 449 - - 956
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.782 1.738 - 138 4.382
21.394 2.187 - 138 23.443
  47.717 3.898 0 385 51.230
in T€ Kumulierte Abschreibungen
  Stand Zugänge Abgänge Stand
  01.01.2020 31.12.2020
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 225 149 1 373
225 149 1 373
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.181 2.638 - 3.819
Technische Anlagen und Maschinen 4.276 5.105 242 9.139
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 862 134 4 992
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 560 - 560
6.319 8.437 246 14.510
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - - -
Beteiligungen - - - -
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - -
- - - -
  6.544 8.586 247 14.883
in T€ Buchwerte
 
  31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 267 416
267 416
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.340 5.933
Technische Anlagen und Maschinen 7.576 9.975
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 382 502
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.339 2.953
12.637 19.363
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 18.105 18.105
Beteiligungen 956 507
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.382 2.782
23.443 21.394
  36.347 41.173

( 2) Finanzanlagen

Anteilsbesitz

  Anteil am Kapital Eigenkapital
31.12.2019
Ergebnis
2019
Name und Sitz der Gesellschaft % T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen      
Windpark Stollberg GmbH, Dillenburg 1 100,00 18.614 584
Windpark Hopfenberg GmbH, Dillenburg 98,00 23 -3
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht      
Bürgerwind Schwalmstadt GmbH 2 50,00 21 -1
Windpark Die Gleiche GmbH, Ottrau 25,00 563 122
Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG, Grebenstein 20,00 1.768 -157
Windenergie Reinhardswald Verwaltungsgesellschaft mbH, Grebenstein 20,00 25 1
Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH, Bad Endbach 10,00 318 -12
Windpark Lahn-Dill-Bergland Mitte GmbH, Bad Endbach 9,00 1.654 483
1 Angaben gemäß Jahresabschluss 31.12.2020
² Gründung/Anteilskauf in 2020

(3) Vorräte

in T€ 2020 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) 337 450
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 1.386 1.574
Waren 1 0
geleistete Anzahlungen auf RHB 0 30
  1.724 2.054

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 2020 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 274 262
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.161 290
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 134 128
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (66) (57)
- davon sonstige Vermögensgegenstände (68) (71)
Sonstige Vermögensgegenstände 431 627
- davon Steuern (2) (20)
- davon nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene
Forderungen für noch nicht abzugsfähige Vorsteuer
(2) (20)
  8.000 1.307

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt au f:

in T€ 2020 2019
- Sonstige Vermögensgegenstände (6.718) (29)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (443) (261)
  (7.161) (290)
- Forderungen gegen Gesellschafterin EAMB (6.132) (10)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr vor Ablauf eines Jahres fällig.

(5) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 2020 2019
Kassenbestand 0 0
Guthaben bei Kreditinstituten 1 1
  1 1

EAMU ist in das konzernweite Cash-Pooling einbezogen.

(6) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt und wird von der Alleingesellschafterin EAMB gehalten.

In Bezug auf die Nicht-Anwendung der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für Gewinnabführungsverträge folgt die EAMU der Ansicht des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. Dezember 2016.

(7) Rückstellungen

in T€ 2020 2019
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 343 304
Sonstige Rückstellungen 1.582 508
  1.925 812

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Versorgungsverpflichtungen wurden, sofern gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB Deckungsvermögen besteht, mit diesem saldiert.

in T€ 2020 2019
Nicht rückgedeckte Versorgungsverpflichtungen    
Erfüllungsbetrag der Verpflichtung 332 293
Rückgedeckte Versorgungsverpflichtungen    
Erfüllungsbetrag der Verpflichtung 25 24
Beizulegende Zeitwerte des Deckungsvermögens    
Ansprüche aus Rückdeckungsvermögen -14 -13
Nettowert 11 11
  343 304

Der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruches entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital und damit den Anschaffungskosten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 2020 2019
Ausstehende Rechnungen 1.161 380
Ungewisse Verbindlichkeiten (versteuert) 300 -
Verpflichtungen aus dem Personalbereich 112 119
Übrige ungewisse Verpflichtungen 9 9
  1.582 508

(8) N och zu entsorgende Abfälle

Die Verpflichtung aus noch zu entsorgenden Abfällen betrifft bereits fakturierte, jedoch noch nicht entsorgte Abfallbestände in Höhe von 306 T€ (Vorjahr: 320 T€).

(9) Verbindlichkeiten

in T€ 2020 2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48 279
- davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (48) (279)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.837 3.182
- davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (3.837) (3.182)
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (0) (0)
- davon gegenüber Gesellschafterin EAMB (-) (156)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12 -
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (12) (-)
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (12) (-)
- davon sonstige Verbindlichkeiten (-) (-)
Sonstige Verbindlichkeiten 329 327
- davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (329) (327)
- davon aus Steuern (310) (14)
- davon aus sozialer Sicherheit (1) (-)
  4.226 3.788

(1 0 ) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 4.221 T€ (Vorjahr: 4.789 T€). Davon betreffen unverändert 810 T€ verbundene Unternehmen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben Laufzeiten bis zum Jahr 2027 und bestehen aus vertraglichen Dienstleistungsverpflichtungen, Leasing- und Mietverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen.

Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in T€ 2020 2019
Kompostierung 3.229 3.097
Biogaserlöse 2.136 1.985
Windservice 1.560 421
Sonstige Umsatzerlöse 1 -7
  6.926 5.496

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

(2) Andere aktivierte Eigenleistungen

Unter diesem Posten werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen erfasst. Es handelt sich insbesondere um aktivierte Personal- und Materialkosten des Geschäftsjahres.

(3) Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2020 2019
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 108 98
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 56 -
Übrige 79 89
  243 187

(4) Materialaufwand

in T€ 2020 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.320 1.402
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.466 1.567
  2.786 2.969

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 467 T€) enthalten.

(5) Personalaufwand

in T€ 2020 2019
Löhne und Gehälter 1.203 1.168
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 264 292
- davon für Altersversorgung (2) (30)
  1.467 1.460

Die Beträge, die sich aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) der langfristigen Personalrückstellungen - insbesondere der Pensionsrückstellungen - ergeben, werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Im Durchschnitt haben sich die Mitarbeiterzahlen der EAMU wie folgt entwickelt:

  2020 2019
Gesamt 23 23
- davon Angestellte 19 15
- davon gewerbliche Arbeitnehmer 4 8
- davon Vollzeit 18 17
- davon Teilzeit 5 6
- davon männlich 15 16
- davon weiblich 8 7

(6) Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt.

Daneben wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen:

in T€ 2020 2019
Immaterielle Vermögensgegenstände 120 -
Grundstücken und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.427 -
Technische Anlagen und Maschinen 4.272 -
Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 39 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 560 -
  7.419 -

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2020 2019
kaufmännische Dienstleistungen 405 405
Gebühren 195 12
Versicherungen 47 45
Miete und Leasing 33 35
Übrige 386 74
  1.066 571

(8) Ergebnis aus Finanzanlagen

in T€ 2020 2019
Erträge aus Beteiligungen 586 39
- davon aus verbundenen Unternehmen (534) (-)
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 93 97
  679 136

(9) Zinsergebnis

in T€ 2020 2019
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
- davon aus verbundenen Unternehmen (-) (0)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23 0
- davon an verbundene Unternehmen (0) (0)
- davon Nettoaufwendungen aus    
Deckungsvermögen/Rückstellungen (23) (0)
  -23 0

( 10 ) Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern beinhalten Grundsteuer in Höhe von unverändert 7 T€.

(1 1 ) Erträge aus Verlustübernahme

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.118 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss von 156 T€) ist gemäß Ergebnisabführungsvertrag von der Gesellschafterin EAMB auszugleichen.

(1 2 ) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen sind zu nennen:

Cash-Pooling- und Dienstleistungsverträge mit EAM (Aufwand: 405 T€)

Cash-Pooling- und Dienstleistungsverträge mit Windpark Stollberg GmbH (Erträge: 112 T€)

Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

E. Ergänzende Angaben

(1) Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese im Konzernanhang der EAM angegeben werden.

(2) Geschäftsführung

Martin Severin, Haiger-Rodenbach, Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)

Siegmund Laufer, Kassel, Dipl.-Kfm., bis 9. Januar 2020

Thomas Weber, Laatzen, Dipl.-Betriebswirt, Geschäftsführer der EAM Verwaltungs-GmbH, Kassel, vom 9. Januar 2020 bis 30. Juni 2020

Georg von Meibom, Kassel, Geschäftsführer der EAM-Verwaltungs-GmbH, Kassel, vom 1. Juli 2020 bis 31. Januar 2021

Dr. Andreas Brors, Wiehl, Dipl.-Ing., Geschäftsführer der EAM EnergiePlus GmbH, Kassel, ab 1. Oktober 2020

Olaf Kieser, Kassel, Dipl.-Ing., Vorsitzender der Geschäftsführung der EAM Verwaltungs-GmbH, Kassel, ab 1. Februar 2021

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(3) Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.

 

Dillenburg, den 19. Februar 2021

Die Geschäftsführung

Dr. Andreas Brors

Olaf Kieser

Martin Severin

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EAM Natur GmbH, Dillenburg

VERMERK ÜBER DIE PR ÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EAM Natur GmbH, Dillenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EAM Natur GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

G rundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

V erantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten nach §  6b Abs.  3   EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §  6b Abs.  3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §  6b Abs.  3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Kassel, den 12. März 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Holger Plaum, Wirtschaftsprüfer

ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 10.06.2021 festgestellt.

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