LICHT-Jugendhilfe GmbH
Osterrade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
385.330,32 |
396.839,32 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
385.179,32 |
396.688,32 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.393,77 |
70.189,83 |
| I.
Vorräte |
2.500,00 |
2.336,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.612,89 |
27.364,76 |
| III.
Wertpapiere |
46.983,42 |
37.803,41 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.297,46 |
2.685,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.398,27 |
1.083,10 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
156.098,73 |
139.693,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
623.221,09 |
607.806,10 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
181.098,73 |
164.693,85 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
156.098,73 |
139.693,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.650,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
620.571,09 |
605.106,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.989,16 |
58.697,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
623.221,09 |
607.806,10 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden ist.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
Die Raiffeisenbank eG, Heide ist Gläubigerin der
im Grundbuch von Albersdorf Blatt/Nr. 821eingetragenen
Grundschuld über insgesamt EUR 584.752,00.
Zur Vermeidung der Überschuldung hat die
Raiffeisenbank eG, Heide einen Gesamtbetrag i.H.v.
125.000,00 EUR am 05.02.2008 im Rang hinter den Forderungen
anderer Gläubiger zurückgetreten.
Die Gesellschafter Nicol und Gleisenstein bewilligten
in der Forderungsrücktrittsvereinbarung vom
08.02.2008, dass die Gesellschafter Befriedigung ihrer
Forderungen erst dann verlangen können, wenn
sämtliche Forderungen der Bank einschließlich
der im Rang zurückgetretenen befriedigt sind.
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. §
7 g EStG für künftige Investitionen einen
Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Nicol und Herrn Gleisenstein geführt.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Heide, 06.05.2011
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2011 festgestellt.
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