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Elektro Chedor Hartmut ChedorLiquidiert
BremerhavenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Ehlers seit 25.3.2020 | Prokura |
Hartmut Chedor seit 14.12.2005 | Eigentümer |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Driessen & Simons GmbH & Co. KommanditgesellschaftHerzogenrath-KohlscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang 2019der Driessen & Simons GmbH & Co. KGInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3. Eigenkapital 4. Rückstellungen 5. Verbindlichkeiten 6. Haftungsverhältnisse IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Pflichtangaben I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden nicht in Anspruch genommen. § 265 I 2 HGB: Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). § 265 II 2, 3 HGB: Vergleichbarkeit mit Vorjahr Der Posten "Teilfertige Leistungen" ist nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Diese fallen zum 31.12.2019 deutlich niedriger aus, auf Grund der geplanten Betriebsaufgabe im Laufe des Jahres 2020. § 265 IV 2 HGB: mehrere Geschäftszweige Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Er besteht aus Bilanz, GuV und Anhang. Wir sind in folgenden Geschäftszweigen tätig: - Heizungs- und Lüftungsbau - Gas- und Wasserinstallation Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung die Gliederungsschemata nach § 266 HGB und § 275 HGB gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 II Nrn. 1, 2, 5 HGB a.F.: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden bei uns grundsätzlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände haben wir zur Zeit aber nicht erstellt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen (§ 255 III HGB, § 284 II Nr. 4 HGB n.F.). Ein Disagio aus einem Bankdarlehen, das als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und auf die Dauer der Zinsbindungsphase abzuschreiben gewesen wäre, war am Abschlussstichtag nicht vorhanden (§ 250 III HGB). Bei der Bewertung von Rückstellungen werden grundsätzlich erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden grundsätzlich über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB). Im vorliegenden Abschluss waren jedoch keine mehrjährigen Rückstellungen zu passivieren, sodass eine Abzinsung nicht verpflichtend war. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung haben sich im Geschäftsjahr jedoch nicht ergeben. § 284 II Nr. 3, Nr. 4 HGB a.F.: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wir haben im aktuellen Geschäftsjahr keine Entwicklungskosten unter den "selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens" aktiviert (§ 248 II HGB). Daher ergaben sich keine Vermögenszugänge, die unter Abzug der darauf lastenden passiven latenten Steuern das Jahresergebnis erhöht hätten. Ein Ausschüttungssperrbetrag nach § 268 (8) HGB War deswegen nicht zu bilden. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256, 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Die FiFo-Methode wird bereits seit Jahren für die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen herangezogen. Die Bewertung zum Börsenkurs ist nur schwer zu erstellen, da nicht alle bezogenen Waren an der Börse gehandelt werden. § 285 Nr. 23 HGB: Bewertungseinheiten Unsere Gesellschaft sichert Zins-, Wertänderungs- und Währungsrisiken mit geeigneten Sicherungsinstrumenten ab und bildet zusammen mit dem Grundgeschäft jeweils eine Bewertungseinheit. Die gegenläufigen Wertänderungen des Grund- und Sicherungsgeschäfts werden im Jahresabschluss durch Anwendung der "Einfrierungsmethode" nicht ausgewiesen. Zins- und Währungsrisiken hat es in 2019 jedoch nicht gegeben. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten § 266 VI 2 HGB Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Versicherungen und diverse Kosten vorhanden, die im Geschäftsjahr bezahlt wurden, aber wirtschaftlich ins Folgejahr gehören. Des Weiteren befinden sich unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten die aktivierten Zinsen für das Darlehen bei der Mercedes-Benz Bank. 3. Eigenkapital §. 268 I 3 HGB Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Insofern entfällt der Bilanzgewinn bzw. -verlust. 4. Rückstellungen § 285 Nr. 12 HGB Auf die Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wurde gemäß § 285 Nr. 12 HGB verzichtet. 5. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1, 2 HGB Verbindlichkeitenspiegel
6. Haftungsverhältnisse § 268 VII HGB a.F. Haftungsverhältnisse
§ 285 Nr. 27 HGB: Risiko der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. § 285 Nr. 3a HGB a.F. sonstige finanzielle Verpflichtungen
§ 285 Nr. 27 HGB: Risiko der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung § 277 IV 3 HGB a.F. periodenfremde Posten Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von € 205,20 Erträge, die eine andere Periode betreffen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 2.299,74 enthalten. § 277 V 1 HGB Ergebnisse aus der Abzinsung Der GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält keine Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. V. Sonstige Pflichtangaben § 285 Nr. 7 HGB Anzahl der Arbeitnehmer Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
§ 285 Nr. 9 a) HGB Gesamtbezüge der Organe Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 IV HGB in Anspruch genommen. § 285 Nr. 10 HGB Angabe zu den Organmitgliedern Mitglieder der Geschäftsführung Frau Franziska Waluga, Bankkauffrau § 285 Nr. 11a HGB Gesamtbezüge an frühere Organe Die Angabe nach § 285 Nr. 11a HGB wird gem. § 286 III Nr. 2 HGB unterlassen. Sonstiges Haftkapital
es wird wie folgt gehalten: 01.01.2019 bis 31.12.2019
Nachrichtlich: die Komplementärin, die Driessen Verwaltungs-GmbH, Herzogenrath, ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. sonstige Berichtsbestandteile
Herzogenrath, den 02.06.2020 gez. Ralf Waluga Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2020 festgestellt. |
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