Elektro Chedor Hartmut ChedorLiquidiert

Bremerhaven

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRA 3846 BHV
Eingetragen
14.12.2005
Branche
Elektroinstallation

Historie

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Management

NameRolle
Carmen Ehlers
seit 25.3.2020
Prokura
Hartmut Chedor
seit 14.12.2005
Eigentümer

Gesellschafter

1 Gesellschafter

Eigentümer
Schiffdorf

Konzern- und Jahresabschlüsse

Driessen & Simons GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Herzogenrath-Kohlscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 31.442,00 42.569,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 31.440,50 42.567,50
B. Umlaufvermögen 140.260,58 277.426,26
I. Vorräte 111.184,49 212.022,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.838,03 64.909,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238,06 495,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 679,73 1.815,12
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.250,25 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 35.250,25 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 207.632,56 321.810,38

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 60.033,12 145.450,72
I. Kapitalanteile 60.033,12 145.450,72
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 60.033,12 53.708,30
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 91.742,42
B. Rückstellungen 10.047,50 12.095,00
C. Verbindlichkeiten 137.551,94 164.264,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 88.155,09 99.640,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.396,85 64.623,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 207.632,56 321.810,38

Anhang 2019

der Driessen & Simons GmbH & Co. KG

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3. Eigenkapital

4. Rückstellungen

5. Verbindlichkeiten

6. Haftungsverhältnisse

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

V. Sonstige Pflichtangaben

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden nicht in Anspruch genommen.

§ 265 I 2 HGB: Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

§ 265 II 2, 3 HGB: Vergleichbarkeit mit Vorjahr

Der Posten "Teilfertige Leistungen" ist nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Diese fallen zum 31.12.2019 deutlich niedriger aus, auf Grund der geplanten Betriebsaufgabe im Laufe des Jahres 2020.

§ 265 IV 2 HGB: mehrere Geschäftszweige

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Er besteht aus Bilanz, GuV und Anhang. Wir sind in folgenden Geschäftszweigen tätig:

- Heizungs- und Lüftungsbau

- Gas- und Wasserinstallation

Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung die Gliederungsschemata nach § 266 HGB und § 275 HGB gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

§ 284 II Nrn. 1, 2, 5 HGB a.F.: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden bei uns grundsätzlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände haben wir zur Zeit aber nicht erstellt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen (§ 255 III HGB, § 284 II Nr. 4 HGB n.F.).

Ein Disagio aus einem Bankdarlehen, das als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und auf die Dauer der Zinsbindungsphase abzuschreiben gewesen wäre, war am Abschlussstichtag nicht vorhanden (§ 250 III HGB).

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden grundsätzlich erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden grundsätzlich über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB). Im vorliegenden Abschluss waren jedoch keine mehrjährigen Rückstellungen zu passivieren, sodass eine Abzinsung nicht verpflichtend war.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung haben sich im Geschäftsjahr jedoch nicht ergeben.

§ 284 II Nr. 3, Nr. 4 HGB a.F.: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Wir haben im aktuellen Geschäftsjahr keine Entwicklungskosten unter den "selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens" aktiviert (§ 248 II HGB).

Daher ergaben sich keine Vermögenszugänge, die unter Abzug der darauf lastenden passiven latenten Steuern das Jahresergebnis erhöht hätten. Ein Ausschüttungssperrbetrag nach § 268 (8) HGB War deswegen nicht zu bilden.

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256, 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Die FiFo-Methode wird bereits seit Jahren für die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen herangezogen. Die Bewertung zum Börsenkurs ist nur schwer zu erstellen, da nicht alle bezogenen Waren an der Börse gehandelt werden.

§ 285 Nr. 23 HGB: Bewertungseinheiten

Unsere Gesellschaft sichert Zins-, Wertänderungs- und Währungsrisiken mit geeigneten Sicherungsinstrumenten ab und bildet zusammen mit dem Grundgeschäft jeweils eine Bewertungseinheit. Die gegenläufigen Wertänderungen des Grund- und Sicherungsgeschäfts werden im Jahresabschluss durch Anwendung der "Einfrierungsmethode" nicht ausgewiesen. Zins- und Währungsrisiken hat es in 2019 jedoch nicht gegeben.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

§ 266 VI 2 HGB

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Versicherungen und diverse Kosten vorhanden, die im Geschäftsjahr bezahlt wurden, aber wirtschaftlich ins Folgejahr gehören.

Des Weiteren befinden sich unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten die aktivierten Zinsen für das Darlehen bei der Mercedes-Benz Bank.

3. Eigenkapital

§. 268 I 3 HGB

Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Insofern entfällt der Bilanzgewinn bzw. -verlust.

4. Rückstellungen

§ 285 Nr. 12 HGB

Auf die Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wurde gemäß § 285 Nr. 12 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

§ 285 Nr. 1, 2 HGB Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten gegenüber RLZ 1 Jahr RLZ >1 Jahr gesichert Art, Form der Sicherheit
Vj.
T€
1. Anleihen 0 0,0 0 0
davon konvertibel 0 0,0 0 0
2. Kreditinstituten 51.195,61 57,6 0 0
3. erhaltene Anzahlungen 0 0,0 0 0
4. aus Lieferungen und Leistungen 22.319,21 28,7 0 0
5. aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 0 0,0 0 0
6. nahestehenden Unternehmen 0 0 49.396,85 0
7. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0,0 0 0
8. sonstige Verbindlichkeiten 14.640,27 28,5 0 0
davon aus Steuern 14.640,27 25,8 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0,0 0 0
Gesamtbetrag Verbindlichkeiten 88.155,09 114,8 49.396,85 0

6. Haftungsverhältnisse

§ 268 VII HGB a.F. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gesamt Sicherung durch Pfandrechte o.ä.
Sicherung T€
1. aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
davon gegenüber nahestehenden Unternehmen
2. aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 5.581,27 Avale 5,6
davon gegenüber nahestehenden Unternehmen
3. aus Gewährleistungsverträgen
davon gegenüber nahestehenden Unternehmen
4. aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
davon gegenüber nahestehenden Unternehmen

§ 285 Nr. 27 HGB: Risiko der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten

Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

§ 285 Nr. 3a HGB a.F. sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen < 1 Jahr
T€
1 - 5 Jahre
T€
>5 Jahre
T€
aus Miet- und Leasingverträgen 0 3,2 0
aus begonnenen Investitionsvorhaben 0 0
davon
gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0
Summe 0 3,2 0

§ 285 Nr. 27 HGB: Risiko der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten

Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 277 IV 3 HGB a.F. periodenfremde Posten

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von € 205,20 Erträge, die eine andere Periode betreffen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 2.299,74 enthalten.

§ 277 V 1 HGB Ergebnisse aus der Abzinsung

Der GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält keine Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.

V. Sonstige Pflichtangaben

§ 285 Nr. 7 HGB Anzahl der Arbeitnehmer

Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit 7
Gewerbliche Arbeitnehmer Teilzeit 1
Angestellt Vollzeit 3
Angestellte Teilzeit 0
Summe 11

§ 285 Nr. 9 a) HGB Gesamtbezüge der Organe

Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 IV HGB in Anspruch genommen.

§ 285 Nr. 10 HGB Angabe zu den Organmitgliedern

Mitglieder der Geschäftsführung

Frau Franziska Waluga, Bankkauffrau

§ 285 Nr. 11a HGB Gesamtbezüge an frühere Organe

Die Angabe nach § 285 Nr. 11a HGB wird gem. § 286 III Nr. 2 HGB unterlassen.

Sonstiges

Haftkapital

Das Kommanditkapital beträgt: 102.258,38 €

es wird wie folgt gehalten:

01.01.2019 bis 31.12.2019

Frau Franziska Waluga, geb. 18.08.1957, wohnhaft in Herzogenrath 102.258,38 €

Nachrichtlich:

die Komplementärin, die Driessen Verwaltungs-GmbH, Herzogenrath, ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Herzogenrath, den 02.06.2020

gez. Ralf Waluga

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2020 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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