1 PLUS i Software GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Gendrisch seit 22.11.2022 | Geschäftsführer |
Walter Dr. Gruber seit 22.11.2022 | Geschäftsführer |
Hendryk Braun seit 22.11.2022 | Geschäftsführer |
Henning Heuter seit 22.11.2022 | Geschäftsführer |
Jochen Dr. Klement seit 22.11.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
H****** H***** | 19.51% |
Dr. J***** K****** | 19.50% |
W***** G***** | 19.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
1 PLUS i GmbHGünzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungsmethoden: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das Sachanlagevermögen wurde durch ordnungsgemäße Bestandsverzeichnisse nachgewiesen. Das Anlagevermögen ist in einer Anlagenkartei erfasst. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 248 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden: Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln und vorsichtig bewertet. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Für die nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen auf Neuzugänge erfolgten unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Bestimmungen und entsprechen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % berücksichtigt worden. Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Rückstellungen abgedeckt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern, die noch nicht veranlagt sind. Haftungsverhältnisse § 251 HGB: Es sind keine weiteren Haftungsverhältnisse außerhalb der Bilanz zu vermerken. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Es erfolgte bereits eine Vorabausschüttung des Jahresüberschusses. Der Bilanzgewinn beträgt 187,22 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Angaben: Außerordentliche Aufwendungen bzw. außerordentliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 35. Unterschrift der Geschäftsführung: Günzburg,07.08.2023 gez. Jochen Klement gez. Thorsten Gendrisch sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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