INTEX Mietservice GmbHLiquidiert

Goethestraße 18, 85123 Karlskron, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 2564
Eingetragen
18.5.1999
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Vermietung von Maschinenputztüchern, Berufsbekleidung und Fußmatten, Waschraumservice, Durchführung der Geschäfte eines Frachtführers

Historie

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Management

NameRolle
Reinhold Rieger
seit 25.5.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reinhold Rieger
Goethestr. 18, 85123 Karlskron
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTEX Mietservice GmbH

Karlskron

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 798,00 1.876,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 798,00 1.876,00
B. Umlaufvermögen 8.085,16 8.171,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.283,92 4.621,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.801,24 3.550,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 900,00 800,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 39.747,27 34.573,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.530,43 45.421,46

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 59.573,68 55.571,35
III. Jahresfehlbetrag 5.173,59 4.002,33
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 39.747,27 34.573,68
B. Rückstellungen 1.850,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 47.680,43 43.421,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.530,43 45.421,46

Anhang


  I. Erläuterungen zur Bilanz

 1. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schul­den wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften vorgenom­men. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung.

Der Jahresabschluss zeigt eine formelle Überschuldung des Unternehmens. Nach der vorliegenden Planrechnung ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich. Eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO i.V.m. Art. 7 Abs.1 FMStG liegt daher nicht vor.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Soweit die Anwendung des BilMoG Ansatz- und Bewertungsänderungen ergab, wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 2. Angewandte Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgte nach dem Anschaffungskostenprinzip. An­schaf­fungs­nebenkosten werden ebenfalls erfasst. Die Abschreibungen wur­den unter Be­rücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer berechnet.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen zwei und fünf Jahren) und bei einem dauerhaft niedrigeren Wert auch vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von weniger als 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, die vor 2010 angeschafft wurden, wurden gemäß § 6 Abs. 2 a EStG i.V.m. § 254 HGB (alte Fassung) in einem Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit wurden direkt vorgenommen. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Weiterhin wurde eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko vom Bestand der Kundenforderungen abgezogen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. Barwert angesetzt.

Der Kassenbestand und das Bankguthaben sind zu Nennwerten bilanziert.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit dem Nominalbetrag ange­setzt. Es entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregister­eintrag.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages für erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

 4. Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten
  (§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt.

Für die Lieferantenverbindlichkeiten gelten die üblichen Eigentumsvorbehalte.

  
  II. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

 1. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
  (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c HGB)

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter i.H.v. 23.926,12 Euro. Darin enthalten sind Lohnverbindlichkeiten, die nicht verzinst wurden. Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit 6% verzinst.

Mit Vertrag vom 31. Dezember 2004 hat der Gesellschafter auf die Rückzahlung seiner zum 31.12.2004 i.H.v. 109.564,07 Euro bestehenden Forderung verzichtet.
Der Verzicht erfolgte mit der Maßgabe, dass die Forderung in vollem Umfang wieder auflebt, wenn die INTEX Mietservice GmbH wieder in der Lage ist, die bisherigen Verluste auszugleichen und aus den erzielten Gewinnen alle Gläubiger zu bedienen (Forderungsverzicht mit Besserungsschein).

 2. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Zum allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Reinhold Rieger bestellt.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Karlskron, den 21. Juni 2011


   gez.
 Reinhold Rieger
 Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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