INTEX
Mietservice GmbH
Karlskron
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
798,00 |
1.876,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
798,00 |
1.876,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.085,16 |
8.171,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.283,92 |
4.621,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.801,24 |
3.550,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
900,00 |
800,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.747,27 |
34.573,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.530,43 |
45.421,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
59.573,68 |
55.571,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.173,59 |
4.002,33 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.747,27 |
34.573,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.850,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.680,43 |
43.421,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.530,43 |
45.421,46 |
Anhang
I.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung.
Der Jahresabschluss zeigt eine formelle
Überschuldung des Unternehmens. Nach der vorliegenden
Planrechnung ist die Fortführung des Unternehmens
überwiegend wahrscheinlich. Eine Überschuldung im
Sinne des § 19 InsO i.V.m.
Art. 7 Abs.1 FMStG liegt daher nicht vor.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung
des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Soweit die Anwendung des BilMoG Ansatz- und
Bewertungsänderungen ergab, wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Angewandte Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung erfolgte nach dem
Anschaffungskostenprinzip.
Anschaffungsnebenkosten werden ebenfalls
erfasst. Die Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer berechnet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer
zwischen zwei und fünf Jahren) und bei einem dauerhaft
niedrigeren Wert auch vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
von weniger als 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs
in voller Höhe abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, die vor 2010 angeschafft
wurden, wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 a EStG
i.V.m. § 254 HGB (alte Fassung) in
einem Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag
aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit
wurden direkt vorgenommen. Einzelwertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen. Weiterhin wurde eine
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko vom Bestand der Kundenforderungen abgezogen.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. Barwert angesetzt.
Der Kassenbestand und das Bankguthaben sind zu
Nennwerten bilanziert.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit
dem Nominalbetrag angesetzt. Es entspricht dem
Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages für erkennbare
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
4. Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten
der Verbindlichkeiten
(§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, deren
Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt.
Für die Lieferantenverbindlichkeiten gelten die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
II.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1. Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter
(§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c
HGB)
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter i.H.v.
23.926,12 Euro. Darin enthalten sind
Lohnverbindlichkeiten, die nicht verzinst wurden. Die
übrigen Verbindlichkeiten wurden mit 6% verzinst.
Mit Vertrag vom 31. Dezember 2004 hat der
Gesellschafter auf die Rückzahlung seiner zum
31.12.2004 i.H.v. 109.564,07 Euro bestehenden
Forderung verzichtet.
Der Verzicht erfolgte mit der Maßgabe, dass die
Forderung in vollem Umfang wieder auflebt, wenn die INTEX
Mietservice GmbH wieder in der Lage ist, die bisherigen
Verluste auszugleichen und aus den erzielten Gewinnen alle
Gläubiger zu bedienen (Forderungsverzicht mit
Besserungsschein).
2. Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Zum allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Reinhold Rieger bestellt.
Er ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Karlskron, den 21. Juni 2011
gez.
Reinhold Rieger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011
festgestellt.
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