Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Stadtwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12, 66740 Saarlouis, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg RINK seit 21.6.2018 | Prokura |
Ralf Dr.Ing. Levacher seit 10.11.2003 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 20.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Saarlouis GmbHSaarlouisJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Handelsregister B des Amtsgerichts SaarbrückenRegisternummer: HRB 24881Anhang für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis des Anhangs I. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Erläuterungen zur Bilanz D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung II. Sonstige Angaben A. Angaben gem. § 6b Abs. 2 EnWG B. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen C. Gesamthonorar des Abschlussprüfers D. Finanzinstrumente E. Organe und Aufwendungen für Organe F. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer G. Sonstige Pflichtangaben I. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung erstellt. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Ausweisstetigkeit wurde mit Ausnahme der oben dargestellten Ausweisänderung gewahrt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. Die Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Hergestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden auf Einzelkostenbasis zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge, soweit diese für die Herstellung notwendig sind, bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen. Die seit 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse werden von den dazugehörigen Wirtschaftsgütern aktivisch abgesetzt. Darüber hinaus werden die einzelnen Baukostenzuschüsse, die die Anschaffungskosten des dazugehörigen einzelnen Hausanschlusses übersteigen, ertragswirksam als Betriebseinnahmen gebucht. Finanzanlagen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen. Derivative Finanzgeschäfte Derivative Finanzgeschäfte in Form von Zinsswapgeschäften werden als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Das Ergebnis aus den zur Zinssicherung abgeschlossenen Swap-Kontrakten wird in diesen Fällen erst bei Fälligkeit ausgewiesen. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungspreisen einschließlich der Nebenkosten und abzüglich von Preisnachlässen bewertet, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Die fertigen Erzeugnisse (Wasserbestand) wurden auf Grundlage der Wassergewinnungskosten ermittelt. Basis für die Ermittlung ist das Fassungsvermögen des Leitungsnetzes sowie das Fassungsvermögen der Speicheranlagen. Der Ansatz des Bestands an CO 2 -Zertifikaten erfolgt zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Aktiva Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine Pauschalwertberichtigung des um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestandes, Rechnung getragen. Für zweifelhafte Forderungen wird eine angemessene Einzelwertberichtigung gebildet. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit dem Nominalwert bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse umfassen die bis 2002 vereinnahmten Zuschüsse für Bau- und Hausanschlusskosten. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 5 %. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten) und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB, der diesem Anhang beigefügt ist. Ebenso sind dem Anlagenspiegel die Abschreibungen bzw. Zuschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen. In der folgenden Tabelle wird der Anteilsbesitz an assoziierten und verbundenen Unternehmen dargestellt.
2 Es werden die Werte zum Stichtag 31.12.2022
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind auch Forderungen in Höhe von 248 TEUR (i.Vj. 182 TEUR) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Eigenkapital Die Geschäftsführung hat nach Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss gem. § 1 Abs. 2 des Ergebnisabführungsvertrages wie folgt verwendet:
Rückstellungen Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Im Nachfolgenden ist der Verbindlichkeitenspiegel gem. § 285 Nr. 1 HGB für das Berichtsjahr dargestellt.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 9.441 TEUR (i.Vj. 9.772 TEUR) durch eine kommunale Ausfallbürgschaft bzw. Landesbürgschaft des Saarlandes gesichert. Andere Sicherheiten wurden nicht gewährt. Die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Latente Steuern Aufgrund einer körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH (Organträger) werden die entstandenen latenten Steuern der Stadtwerke Saarlouis GmbH beim Organträger gezeigt. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich nach den Tätigkeitsbereichen wie folgt zusammen:
Die Stadtwerke Saarlouis GmbH betreibt ihr Geschäft überwiegend innerhalb der Gemeindegrenzen der Kreisstadt Saarlouis. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Wesentliche periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind im Jahresabschluss 2023 enthalten:
Ergebnisverwendung Für das Geschäftsjahr 2023 wurden gem. § 1 Abs. 2 des Ergebnisabführungsvertrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 1.000.000,00 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Der verbleibende Gewinn wurde entsprechend des Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafter abgeführt. II. Sonstige Angaben A. Angaben gem. § 6b Abs. 2 EnWG Im Jahr 2023 gab es folgende Geschäfte größeren Umfangs mit den Netzwerken Saarlouis GmbH:
Die Angaben gem. § 6b Abs. 3 EnWG zu den Tätigkeitsabschlüssen erfolgen in der Anlage 3a des Anhangs. B. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aufgrund bestehender Wartungsverträge - vor allem im Bereich der Hard- und Software - werden im Jahr 2024 Wartungspauschalen in Höhe von 350 TEUR p.a. fällig. Die Aufwendungen für die Betriebsführung des Erdgasnetzes und des Glasfasernetzes belaufen sich auf 613 TEUR p.a. Sonstige Wartungspauschalen fallen in Höhe von 191 TEUR p.a. an. C. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die im Geschäftsjahr erbrachten Leistungen des Abschlussprüfers setzten sich wie folgt zusammen:
D. Finanzinstrumente Die Stadtwerke Saarlouis GmbH schloss eine Swap-Vereinbarung ab, wonach sie bei einem Zinsanstieg des 3M-Euribors über einen vertraglich festgelegten Festzinssatz eine Ausgleichszahlung erhält und bei einem Zinsrückgang unter einen vertraglich festgelegten Festzinssatz eine Ausgleichszahlung an die Landesbank Saar zu leisten hat. Das Zinsswapgeschäft ist hinsichtlich der Bewertung als Einheit mit variabel verzinslichen Darlehen zu betrachten, so dass trotz sinkendem Zinsniveau erhöhte Auflösungspreise nicht zurückgestellt werden müssen. Die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken bezieht sich auf den Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten". Der Bezugsbetrag beläuft sich zum 31.12.2023 auf insgesamt Mio. 13,25 EUR. Der beizulegende Wert (Marktpreis, Auflösungspreis) beträgt per 31.12.2023 insgesamt 43 TEUR (zu unseren Gunsten). Es wurden folgende Zinsderivate abgeschlossen:
Der Bewertung liegen proprietäre Bewertungsmodelle der Landesbank Saar zugrunde. E. Organe und Aufwendungen für Organe Die Unternehmensorgane zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: Geschäftsführung
Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat
Die durch die Gesellschafterversammlung festgesetzte Vergütung für den Aufsichtsrat für seine Tätigkeit betrug in 2023 insgesamt 9 TEUR. F. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren 113 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) beschäftigt. G. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH, Saarlouis, nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Saarlouis, 10. Mai 2024 Dr. Ralf Levacher Helmut Bier Anlagenspiegel zum 31.12.2023(§ 284 Abs. 3 HGB)
Angaben zu den Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG1. Erläuterungen zu den Tätigkeiten Bei den Stadtwerken Saarlouis GmbH ist zu trennen zwischen den Bereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG. Die "Sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" beinhalten den Stromvertrieb und die Betriebsführung für den Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Die "Sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" beinhalten nur den Gasvertrieb. Bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors" werden im Wesentlichen das Wassergeschäft sowie sonstige Dienstleistungen abgebildet. Die im Anhang der Stadtwerke Saarlouis GmbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf die jeweiligen Tätigkeitsabschlüsse entsprechende Anwendung. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse In den Bilanzen und in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden Mengen- (z.B. Personalschlüssel) als auch Wertmaßstäbe (z.B. Umsatzerlöse, Restbuchwerte, Schlüssel für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) angewandt. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden, soweit möglich, direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Sofern dies nicht weiter möglich ist, werden sachgerechte Schlüsselungen angewandt. Entstandene negative Salden bei den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter resultieren aus den im Einzelabschluss zulässigerweise vorgenommenen Verrechnungen. Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt in Abhängigkeit eines Mischsteuersatzes des Gesamtunternehmens. Dadurch wird die Steuerbelastung proportional verteilt, so dass negative Ergebnisse zu Steuergutschriften führen können. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten werden in der Tätigkeitsbilanz als solche als Residualgröße in der Position "Eigenkapital" auf der Passivseite ausgewiesen. Das Eigenkapital gleicht somit die Bilanzsummen der Aktiv- und Passivseite aus. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Verteilungsschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Verteilungsschlüssel im Vergleich zum Vorjahr fanden nicht statt. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Soweit die Vorschriften des § 268 HGB nicht innerhalb der Bilanz des Tätigkeitsabschlusses erfüllt werden, erfolgen sie an dieser Stelle. • Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB Die Anlagenspiegel (Anlage 3a zum Anhang) der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung, Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG sowie der Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zeigen die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände der gemeinsamen Bereiche wurden anteilig bei den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung, Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG sowie Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG berücksichtigt. • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Die Forderungen in den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung, Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG sowie Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind in den entsprechenden Bilanzen ausgewiesen. • Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB Die Verbindlichkeiten der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung, Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG sowie Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und mehr als ein Jahr sind in den entsprechenden Bilanzen ausgewiesen. • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 268 Abs. 7 HGB Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.
Anlagenspiegel 2023(§ 284 Abs. 3 HGB)Tätigkeitsbericht "Elektrizitätsverteilung"
Anlagenspiegel 2023(§ 284 Abs. 3 HGB)Tätigkeitsbericht "Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG"
Anlagenspiegel 2023(§ 284 Abs. 3 HGB)Tätigkeitsbericht "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobilität"
Anlagenspiegel 2023(§ 284 Abs. 3 HGB)Tätigkeitsbericht "Gasverteilung"
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis des Lageberichtes I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Aktuelle energiewirtschaftliche Situation in Deutschland 2. Geschäftsverlauf 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG IV. Risikobericht 1. Risikomanagement 2. Wesentliche Risiken V. Prognose- und Chancenbericht 1. Unternehmensentwicklung 2. Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Stadtwerke Saarlouis GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1988 gegründet. Gesellschafter sind die Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH mit 51 % und die energis GmbH mit 49 %. Die Gesellschaft wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Bezug und die Bereitstellung versorgungswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen, insbesondere von Strom, Wärme, Erdgas und Wasser in der Kreisstadt Saarlouis sowie sonstige Infrastrukturprodukte und -dienstleistungen. Das sich im Eigentum befindliche Strom- und Erdgasverteilungsnetz ist seit 2008 im Rahmen des Pachtmodells an die Netzwerke Saarlouis GmbH verpachtet. Diese sind der Verteilnetzbetreiber im Konzessionsgebiet der Kreisstadt Saarlouis. 2. Forschung und Entwicklung 2.1. Forschungsprojekt "GridAnalysis" Ziele des Forschungsvorhabens "GridAnalysis" sind die Entwicklung neuer Modelle und Methoden zur quasistationären und zeitreihenbasierten Simulation von Stromverteilnetzen in Kombination von klassischer Netzberechnung mit Verfahren der Künstlichen Intelligenz. Es wird ein Leitfaden erarbeitet, der einen (teil)automatisierten Betrieb von Stromverteilnetzen auch mit der Möglichkeit einer Topologieänderung bei Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität unter Wahrung der Selektivität des Netzschutzkonzeptes ermöglicht. Ziel des Teilvorhabens der Stadtwerke Saarlouis GmbH ist die Erforschung, Entwicklung und Erprobung neuartiger Netzführungsstrategien, die auch zukünftig eine sichere, effiziente und preiswerte Energieversorgung in den unteren Spannungsebenen (NS/MS) ermöglichen. Der Fokus liegt auf der prototypischen Entwicklung und Erprobung eines KI-unterstützten Netzbetriebs zur Netzzustandsschätzung und -diagnose sowie dem damit verbundenen Einsatz von Flexibilitätspotenzialen und Topologieänderungen im Feldtest. Hierbei wird sowohl Sensorik und Aktorik in die Netze ausgebracht und in die entsprechenden Systeme integriert. Besonderes Augenmerk wird auf bestehende und zukünftig teils automatisiert zu adaptierende Netzschutzkonzepte gelegt. Darüber hinaus werden verschiedene Untersuchungen in den bis dato nicht monitorten Niederspannungsnetzen, beispielsweise hinsichtlich Asymmetrien, durchgeführt, ausgewertet und Handlungsmaßnahmen für Netzbetreiber abgeleitet. Das Projekt begann am 1. September 2020 und endete regulär zum 31. August 2023. Das Projekt wurde aufgrund der vergangenen Corona-Pandemie kostenneutral um 6 Monate verlängert und ist am 29. Februar 2024 erfolgreich beendet worden. Mit dem Projekt konnten wichtige Erkenntnisse und Grundlagen geschaffen und weiterentwickelt werden für das Monitoring und Steuern von Flexibilitäten auf der Niederspannungsebene. Insbesondere die Erprobung adäquater Messtechnik für Ortsnetzstationen als auch der Einbezug von intelligenten Messsystemen (TAF 10 / TAF 14) unterstützen aktuell die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der in 2024 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG. Gefördert wird das Projekt von der Forschungszentrum Jülich GmbH mit 185 TEUR. 2.2. Forschungsprojekt "FlexChain" Im Forschungsprojekt "FlexChain" soll untersucht werden, wie kleine Flexibilitätspotentiale privater Haushalte mit Hilfe eines Blockchain-basierenden Handelssystems technisch sinnvoll aktiviert werden können um Engpasssituationen in Verteilnetzen zu vermeiden und wie es gleichzeitig Haushalten ermöglicht werden kann, auch mit diesen von einem netzdienlichen Einsatz zu profitieren. Dies verlangt einen interdisziplinären Ansatz, in dem elektrotechnische, informationstechnische sowie sozioökonomische Fragen verbunden und ganzheitlich beantwortet werden müssen. Die entwickelten Lösungen sollen in einem Feldtest praktisch geprüft werden, auch um die Akzeptanz und mögliche Partizipation betroffener Akteure zu untersuchen, sowie den wirtschaftlichen Nutzen abzuschätzen. Die im Vorhaben zu entwickelnden Lösungen können einen wichtigen Beitrag zum energiepolitischen Zieldreieck von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaverträglichkeit leisten. Neben der technischen Wirkung tragen die zu entwickelnden Lösungen insbesondere zu einer höheren Partizipation und damit Akzeptanz breiter Bevölkerungskreise bei und setzen zusätzliche Anreize zur Aktivierung privaten Kapitals. Insgesamt unterstützt das Vorhaben damit den Wunsch, die Integration erneuerbarer Energien in einem marktorientierten Ansatz zu verfolgen. Das Projekt begann am 1. September 2020 und endete regulär zum 31. August 2023. Das Projekt wurde aufgrund der vergangenen Corona-Pandemie kostenneutral um 6 Monate verlängert und ist am 29. Februar 2024 erfolgreich beendet worden. Das Projekt konnte zeigen, dass Anreize bzw. der freiwillige Handel von kleinen Flexibilitäten (in Haushalten) zur Erreichung von mehr Netzdienlichkeit Potentiale bieten, um das Niederspannungsnetz vor dem Hintergrund der Energiewende (Zubau Wallbox, Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen) weiter sicher bewirtschaften zu können. Insbesondere im Zusammenhang mit automatischen Haus-Energiemanagementsystemen (HEMS) und variablen Preisbestandteilen (dynamische Netzentgelte, dynamische Vertriebsanteile wie die feingranulare Weiterreichung des Börsenpreises) entsteht aktuell ein neuer Markt. Schlüsseltechnologie sind HEMS als auch das intelligente NS-Netz in Verbindung mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen. Gefördert wird das Projekt von der Forschungszentrum Jülich GmbH mit 174 TEUR. 2.3. 5G in Saarlouis Im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Saarlouis GmbH und die Kreisstadt Saarlouis am 5x5G-Wettbewerb des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur teilgenommen und erfolgreich den Zuschlag erhalten. Im Auftrag der Kreisstadt Saarlouis wurde in 2020 ein Konzept für 5G-Anwendungsfälle in den Bereichen Energie, Verkehr und Tourismus ausgearbeitet. Die Konzepterstellung wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Im Frühjahr 2021 wurde das Konsortium (Kreisstadt Saarlouis, Stadtwerke Saarlouis GmbH, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) auf Basis des erarbeiteten Konzeptes aufgefordert einen Umsetzungsantrag einzureichen, welcher am 27. Oktober 2021 von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligt wurde. Das Umsetzungsprojekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Use-Cases Energie, Tourismus und Verkehr zu erproben und umzusetzen. Am Beispiel des Use-Case Energie soll die Nutzung intelligenter Endgeräte zur Darstellung von Infrastrukturen und Betriebsmittel der Netzinfrastruktur in Echtzeit dargestellt und ggfs. Reparaturanweisungen visuell und interaktiv darstellen werden. Alle Anwendungsfälle werden über ein effektives öffentliches 5G-Netz angebunden. Das Projekt startete am 27. Oktober 2021 und endete regulär am 17. November 2023. Aufgrund der vergangenen Corona-Pandemie wurde das Projekt kostenneutral bis zum 27. September 2024 verlängert. Gefördert wird das Projekt von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 192 TEUR. 2.4. Forschungsprojekt "ModellEEGe" Die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien mittels Bürgerenergieprojekten ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Nach der EU-Richtlinie RED II sollen zukünftig sogenannte "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften" (EE-Gemeinschaften) von Bürger*innen, KMU und öffentlichen Einrichtungen gegründet werden können, die die in Ihren Anlagen erzeugte Energie gemeinschaftlich verbrauchen - auch an unterschiedlichen Standorten. Dies ist derzeit in Deutschland jedoch nicht so einfach möglich, denn es bedeutet über die öffentlichen Netze bspw. Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Photovoltaik (PV), Bioenergie, Wasserkraft usw. zu teilen. Im neuen Forschungsprojekt "ModellEEGe" sollen daher in ausgewählten Quartieren im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Saarlouis GmbH unter umfangreicher Beteiligung künftiger, möglicher Akteure umsetzungsreife Modelle für eine weitgehend bürgerschaftlich organisierte, lokale Strom- und Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien und Sharing-Konzepten entwickelt werden. Eine EE-Gemeinschaft ist nicht vorrangig gewinnorientiert, sondern soll Ihren Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche oder sozial-gemeinschaftliche Vorteile bringen. Auch für Quartiersbewohner, die keine Möglichkeit haben, eine PV-Anlage zu betreiben bzw. zu finanzieren, besteht so die Möglichkeit auf mehr Teilhabe an der Energiewende. Die Ergebnisse und die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Hilfsmittel und Materialien, Tools etc. werden über geeignete Plattformen der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Projektkonsortium hofft, während der dreijährigen Projektlaufzeit zeigen zu können, dass mit EE-Gemeinschaften nachbarschaftliche Bürgerenergieprojekte einen wichtigen Beitrag zu Energiewende und Versorgungssicherheit in ganz Deutschland leisten können. Denn durch die aktive Einbindung und Vorteile für die betroffenen Bürger vor Ort, werden Potenziale erschlossen, die wahrscheinlich bislang in dieser Form nicht existieren. Als Vorbild kann Österreich benannt werden, wo bereits EE-Gemeinschaften auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden. Weitere Projektpartner sind neben der Stadtwerken Saarlouis GmbH das IZES (Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffsysteme) als Konsortialführer und die Arge Solar. Die htw saar und die Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz unterstützen das Projektkonsortium in technischen und regulatorischen Fragestellungen. Zudem beteiligen sich 14 weitere strategische Partner aus ganz Deutschland aus dem Umfeld von Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften am Projekt. Das Projekt begann im April 2023 und endet nach 3 Jahren regulär im März 2026. Gefördert wird das Projekt vom Forschungszentrum Jülich GmbH mit einem Betrag von 191 TEUR. 2.5. Weitere Forschungsprojekte Darüber hinaus plant die Stadtwerke Saarlouis GmbH gemeinsam mit der Kreisstadt Saarlouis, dem DFKI und weiteren Partnern die Teilnahme an einem Forschungsaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema Klimaanpassung im Zusammenhang mit "Urbanen Digitalen Zwillingen". II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Aktuelle energiewirtschaftliche Situation in Deutschland 1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist 2023 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % zurückgegangen. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang jedoch nur 0,1 %. Gründe für diesen Rückgang sind die nach wie vor hohen Preise in allen Wirtschaftsbereichen, ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund der gestiegenen Zinsen sowie eine schwache Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die wirtschaftliche Erholung nach dem deutlichen Einbruch im Corona-Jahr 2020 hat sich damit nicht weiter fortgesetzt. Dennoch lag das Bruttoinlandsprodukt 2023 im Vergleich zu 2019 um 0,7 % höher. Die Bruttowertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen zeigte 2023 sehr unterschiedliche Entwicklungen. Das Produzierende Gewerbe verzeichnete, vor allem aufgrund des Rückgangs in der Energieversorgung, mit einem Minus von 2,0 % den größten Rückgang. Das Verarbeitende Gewerbe, welches 85 % des Produzierenden Gewerbes ausmacht, verzeichnete einen Rückgang von lediglich 0,4 %. Das Baugewerbe verzeichnete ein leichtes Plus von 0,2 %, die Dienstleistungsbereiche konnten teilweise deutlich höhere Wachstumsraten verbuchen. So z.B. der Bereich Information und Kommunikation mit einem Zuwachs um 2,6 % oder der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit mit einem Plus von 1,0 %. Die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ging um 1,0 % zurück. Die privaten Konsumausgaben gingen im Jahr 2023 vor allem aufgrund der hohen Verbraucherpreise um 0,8 % zurück. Der Staat reduzierte seine Konsumausgaben um 1,7 %, der erste Rückgang seit fast 20 Jahren. Während die Ausrüstungsinvestitionen - vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - um 3,0 % zulegten, gingen die Bauinvestitionen um 2,1 % zurück. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik machte sich auch beim Außenhandel bemerkbar. Die Importe sanken um 3,0 %, die Exporte um 1,8 %. Aufgrund stärker gesunkener Importe ergab sich im Saldo ein positiver Außenbeitrag, der das Bruttoinlandsprodukt stützte. Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust. Vor allem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, aber auch einer steigenden Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung, nahm die Beschäftigung um 0,7 % zu und überkompensierte die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Insgesamt gab es 2023 durchschnittlich 45,9 Mio. Erwerbstätige, so viele wie noch nie zuvor in Deutschland. Dabei fand der Beschäftigungsaufbau fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung in ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 %. Das ist weniger, als in der Herbstprojektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz angenommen worden war. Damals ging die Bundesregierung von einem BIP-Wachstum von 1,3 % in 2024 aus. Die Witterung des Jahres 2023 wies einige Extremwerte auf. Eine Phase weit überdurchschnittlicher Temperaturen in den niederschlagsarmen Wintermonaten Januar und Februar und auch noch im dann allerdings sehr nassen März wurde erst durch einen vergleichsweisen kühleren und regenreicheren April beendet. Die Temperaturen im Mai entsprachen in etwa dem Mittel der letzten 20 Jahre, wenngleich es weniger Niederschläge und mehr Sonnenstunden gab. Die Sommermonate begannen mit einem sehr sonnenscheinreichen, niederschlagsarmen und warmen Juni. Juli und August wiesen neben einigen besonders heißen Tagen in Summe durchschnittliche Temperaturen, etwas weniger Sonnenschein, aber deutlich mehr Niederschläge als in der Vergangenheit auf. Es folgte ein außergewöhnlicher September mit sehr warmer Witterung, vielen Sonnenstunden und Niederschlagsmengen, die in etwa der Hälfte des 20-jährigen Mittels entsprachen. Die Herbstmonate Oktober und November fielen im Vergleich zum langjährigen Mittel ebenfalls zu mild aus. Die Niederschlagsmengen hingegen lagen sowohl über denen der Vorjahresmonate als auch der Monatsmittel der letzten 20 Jahre. Auch der Dezember zeigte eine mildere Durchschnittstemperatur als im Vorjahr. Insgesamt zeigte sich zum Jahresende, dass auch 2023 wieder ein überdurchschnittlich warmes Jahr war. Dementsprechend lag auch die Gradtagzahl für 2023, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefert, unter dem Mittelwert der letzten 20 Jahre und auch leicht unter ihrem Vorjahreswert. 1.2. Stromverbrauch und -preis Im Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Energieversorgung stellt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW e.V.) heraus, dass die Stromwirtschaft geprägt war durch eine sich insgesamt abschwächende Konjunktur, eine milde Witterung und vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Nach ersten Schätzungen nahm der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch 1 ) um 4,2 % auf 517 Mrd. kWh ab. Ein noch stärkeres Minus verzeichnete die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung 2 ) mit 10,7 %. Der Stromaustauschsaldo Deutschlands drehte sich mit einem Importüberschuss von 9,2 Mrd. kWh nach vielen Jahren ins Plus. Der Letztverbrauch von Strom belief sich im Jahr 2023 nach ersten Daten auf 466 Mrd. kWh (im Vorjahr 491 Mrd. kWh). Der Rückgang betraf alle Verbrauchssektoren. Lediglich im Sektor Verkehr ließen erste Daten auf ein Verbrauchszuwachs schließen. In dem Rückgang zeigen sich neben den konjunkturellen Effekten vor allem die Reaktionen angesichts der Strom- und Energiepreise, die zu sparsamerem Verbrauchsverhalten und zum Teil zu Produktionseinschränkungen führten. Größter Stromverbraucher war 2023 trotz des wiederholten Verbrauchsrückgangs immer noch die Industrie mit einem Anteil von 43 % (im Vorjahr 43 %), gefolgt von den privaten Haushalten mit 28 % (im Vorjahr 28 %). Der Anteil des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen betrug gut 25 % (im Vorjahr 25 %), der des Verkehrssektors 3 % (im Vorjahr 3 %). Der Stromverbrauch der Industrie (Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe) betrug im Berichtsjahr insgesamt 201 Mrd. kWh (im Vorjahr 215 Mrd. kWh) und ging damit um weitere 5 % zurück. Der Stromverbrauch der privaten Haushalte nahm um 2,8 % ab, der Stromverbrauch bei Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um 4 %. Lediglich im Verkehrsbericht ist mit einem Plus von 7 % für den Fahrstrom von Schienenbahnen sowie für die Elektromobilität zu rechnen. Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen nur geringfügig. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Diese ist jedoch zum 31.12.2023 ausgelaufen. 1.3. Erdgasverbrauch und -preis Nach ersten Daten des BDEW e.V. nahm der Erdgasverbrauch 2023 in Deutschland um 4,3 % auf 813 Mrd. kWh ab und war damit so niedrig wie zuletzt in der 1. Hälfte der 90er Jahre. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, Einsparmaßnahmen sowie der gedämpften Konjunktur. Diese Entwicklung ließ sich über alle Monate des Jahres 2023 hinweg beobachten. Der Erdgasabsatz an Letztverbraucher nahm 2023 nach ersten Zahlen in Summe um rund 5 % ab. Aufgeschlüsselt nach einzelnen Kundengruppen war aber keine einheitliche Entwicklung zu beobachten. Die Nachfrage der Industrie ging aufgrund konjunktureller Abschwächung, des vergleichsweisen immer noch hohen Preisniveaus, aber auch des intersektoralen Strukturwandels zurück. So ging der Verbrauch durch die Betriebe des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes von Erdgas als Energieträger, aber auch als Rohstoff, 2023 um voraussichtlich insgesamt 8,5 % auf 278 Mrd. kWh zurück. Private Haushalte verbrauchten 2023 nach ersten Abschätzungen 4,5 % weniger Erdgas als noch im Vorjahr. Eine Analyse der Daten von Trading Hub Europe (THE) zeigte, dass die privaten Haushalte und kleineren Gewerbebetriebe (Standardlastprofil- bzw. SLP-Kunden) im Vergleich mit ähnlich kalten Tagen der vergangenen Heizperioden weniger Erdgas verbrauchten und damit eine Verhaltensänderung erkennbar war. Der Erdgasverbrauch der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, der zu fast 90 % für Raumwärmezwecke eingesetzt wird, war nach ersten Daten ebenfalls rückläufig. Der konjunkturelle Abschwung verstärkte diesen Verbrauchsrückgang, so dass sich per Ende 2023 ein Rückgang von 6,5 % auf 90 Mrd. kWh darstellte. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte im Mehrfamilienhaus (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). Dennoch liegen die Gaspreise im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis ist 2023 wieder leicht auf 71 % für Einfamilienhäuser (EFH) bzw. 72 % für Mehrfamilienhäuser (MFH) zurückgegangen, nachdem es im 4. Quartal 2023 noch 80 % (EFH) bzw. 81 % (MFH) waren. Steuern, Abgaben und CO 2 -Preis haben einen Anteil von 15 % (EFH) bzw. 16 % (MFH). Der Anteil der Netzentgelte betrug 2023 14 % (EFH) bzw. 12 % (MFH). Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt. 1.4. Wassergebrauch Der durchschnittliche Wassergebrauch pro Tag und Einwohner liegt im Jahr 2023 im Bereich Haushalte und Kleingewerbe bei 121 Liter und damit um 3 Liter weniger als im Vorjahr. Im langjährigen Mittel nimmt der Wassergebrauch kontinuierlich ab. Gründe hierfür sind unter anderem das gesteigerte Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Gebrauch von Wasser, aber auch moderne Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler werden wassersparender. Gem. Angaben des BDEW hat sich der durchschnittliche Wassergebrauch pro Kopf in den Jahren 1990 bis 2023 um 26 Liter pro Tag reduziert. 1.5. Elektromobilität Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor laut Klimaschutzplan der Bundesregierung um 48 % gegenüber 1990 reduziert werden. Die aktuelle Bundesregierung hat zur Erreichung dieser Reduktion 15 Mio. vollelektrische Pkw bis 2030 als verkehrspolitisches Kernziel verankert. Trotz Wegfalls des Umweltbonus der Innovationsprämie werden die Neuzulassungen 2023 insgesamt auf dem gleichen Niveau des Vorjahres bleiben. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes wurden in 2023 insgesamt 524.219 Elektro-Pkw zugelassen. Ende 2023 standen für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge deutschlandweit fast 125.000 Ladepunkte zur Verfügung. Dies entspricht einer Steigerung von 46 % gegenüber Ende 2022. Die Anzahl der Schnellladepunkte ist dabei um 56 % auf 24.140 gestiegen, die installierte Ladeleistung um 60 % von 3,7 GW auf 5,9 GW. 2. Geschäftsverlauf 2.1. Energie- und Wasserabgabe 3 a) Strom Die Stromabgabe (ohne Eigen- und Selbstverbrauch) lag 2023 mit 77.153 MWh um 15,4 % unter dem Vorjahresabsatz. Die Abgabe im Haushalts- und Gewerbekundensegment lag in 2023 um 2,9 % unter dem Vorjahresniveau. Neben der geringeren Absatzmenge durch die milde Witterung bei Heizungskunden, sind auch Mengenrückgänge durch den anhaltenden Wettbewerb zu verzeichnen. Im Sonderkundensegment ist die Abgabe im Wesentlichen durch den Wegfall mehrerer Großkunden rückläufig. Konjunkturelle Effekte wirkten sich ebenfalls mindernd auf die Absatzmengen aus.
3 inklusive periodenfremder Abgabemengen
Die Abgabe an Netzbetreiber aus dem Verkauf von Verlustenergie liegt über dem Vorjahresniveau. Die kumulierte Wechselquote der Haushalts- und Gewerbekunden liegt bei rd. 19,1 % (im Vorjahr 19,7 %). Im Bundesdurchschnitt liegt die Wechselquote bei rd. 49,9 % (Quelle: BDEW e.V.).
b) Erdgas Der Erdgasabsatz (ohne Eigen- und Selbstverbrauch) lag insgesamt mit 85.497 MWh um 25,3 % unter dem Vorjahresniveau. Im Haushalts- und Gewerbekundensegment wirkte sich insbesondere die wärmere Witterung absatzmindernd aus. Im Sonderkundensegment ist Abgabe im Wesentlichen durch den Wegfall mehrerer Großkunden rückläufig. Die kumulierte Wechselquote der Haushalts- und Gewerbekunden liegt bei rd. 21,1 % (im Vorjahr 20,8 %). Die Wechselquote im Bundesdurchschnitt liegt bei 39,8 % (Quelle: BDEW e.V.).
c) Wasser Der Wasserabsatz (ohne Eigen- und Selbstverbrauch) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 50 Tm 3.
2.2 Energiebezug und Wassergewinnung Die Strombeschaffung erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Börsennotierungen. In 2023 erfolgte der Bezug fast ausschließlich bei der VSE AG. Das Erdgas wurde überwiegend bei der VSE AG nach dem Modell der "Vollstrukurierten Beschaffung" beschafft. Ergänzend erfolgten Bandlieferungen durch weitere Marktpartner (Uniper SE, VNG Handel & Vertrieb GmbH sowie Enovos Energie Deutschland GmbH). Das Wasseraufkommen innerhalb der Stadtteile von Saarlouis erfolgte durch Eigenförderung. Die Versorgung des Industriegebiets Lisdorfer Berg wird durch Fremdbezug aus dem Wasserwerk Bisttal der energis GmbH gewährleistet. 2.3 Beteiligungen Die Stadtwerke Saarlouis GmbH sind alleinige Gesellschafterin (100.000 EUR) der Netzwerke Saarlouis GmbH, die am 15. November 2007 gegründet wurde. Aufgabe der Netzwerke Saarlouis GmbH ist der Betrieb von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzes in Saarlouis im Sinne der §§ 7 und 8 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Des Weiteren besteht eine Beteiligung in Höhe von jeweils 66 2/3 % an der Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch GmbH & Co. KG, Saarlouis, (189.178 EUR) und der Fernwärme Saarlouis-Steinrausch Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Saarlouis, (20.460 EUR). Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Versorgung von Letztverbrauchern mit Fernwärme im Stadtteil Steinrausch der Kreisstadt Saarlouis. Seit dem 7. Mai 2012 sind die Stadtwerke Saarlouis GmbH mit 19,46 % (12.481.857 EUR) an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Saar mbH (KBS), Neunkirchen, beteiligt. Gegenstand der KBS sind der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Anteilen an Gesellschaften, die im Bereich der Energieversorgung, der Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen sowie der Erzeugung und des Vertriebs von Energie tätig sind. Am 14. Dezember 2023 wurde gemeinsam mit der KEW Kommunale Energie und Wasserversorgung AG, der Stadtwerke Merzig GmbH, der Stadtwerke Dillingen GmbH und der SSW - Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG die DigitalWerk Saar GmbH, Saarlouis (DWS) gegründet. Die Stadtwerke Saarlouis GmbH ist mit 20 % (60.000 EUR) beteiligt. Gegenstand der DWS ist die Erbringung von Digitaldienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem bestehenden oder künftigen Leistungsportfolio der Gesellschafter stehen, und die der wirtschaftlichen Betätigung in der leitungsgebundenen Trinkwasser-, Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie der Errichtung und dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen dienen. Mit Datum vom 28. Dezember 2017 sind die Stadtwerke Saarlouis GmbH an der HAUSHELD AG, Mönchengladbach, beteiligt. Die Beteiligungsquote beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf 14,83 % (100.000 EUR). Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung lag der Jahresabschluss zum 31.12.2023 noch nicht vor. Gegenstand dieses Unternehmens ist u.a. die Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Analysen und Messwerten jeglicher Art sowie die Unterstützung von Endverbrauchern im sparsamen Umgang mit Energie, insbesondere durch benutzerfreundliche Mess-, Schalt- und Anzeigegeräte. Mit 5,46 % (103.906 EUR) sind die Stadtwerke Saarlouis GmbH an der Neustromland GmbH & Co. KG (NSL), Saarbrücken, beteiligt. Gegenstand der NSL sind sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung, Bereitstellung und Speicherung von Energie aus regenerativen Energieträgern, insbesondere die Planung, die Bereitstellung und Speicherung von Energie aus regenerativen Energieträgern. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Saarlouis GmbH noch an der Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG mit 0,3666 % (6.605 EUR) beteiligt. Gegenstand dieser Gesellschaft ist das Betreiben von Windkraftanlagen sowie die Erzeugung von Strom. An der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG (BEG) sind die Stadtwerke Saarlouis GmbH seit dem 20. April 2020 mit einem Genossenschaftsanteil (500 EUR) beteiligt. Gegen-stand der BEG ist die Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, zur Energiespeicherung sowie zur Energieeffizienzerhöhung und zur Energieeinsparung. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten nutzt die Gesellschaft verschiedene Kennzahlen. Insbesondere dienen als finanzielle Leistungsindikatoren die erzielten Rohmargen sowie EBT vor Ergebnisabführung. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1. Personal Zum Bilanzstichtag waren 122 Mitarbeiter*innen (im Vorjahr 115) beschäftigt, davon sind 79 Mitarbeiter männlich (im Vorjahr 75) und 43 Mitarbeiterinnen weiblich (im Vorjahr 39). Ebenso sind 8 Auszubildende (im Vorjahr 5) in den Ausbildungsberufen Industriekaufleute, Informatikkaufleute, Elektroniker mit der Fachrichtung Betriebstechnik und Anlagenmechaniker Fachrichtung Versorgungstechnik, Vermessungstechniker und Kaufmann für Marketingkommunikation beschäftigt. Derzeit sind 56 % der Mitarbeiter*innen (im Vorjahr 59 %) in der Altersklasse zwischen 40 und 65 Jahren. Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter*innen genießen bei der Stadtwerke Saarlouis GmbH einen hohen Stellenwert. Im Berichtszeitraum wurden erneut zahlreiche mitarbeiterspezifische Qualifizierungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, um sowohl fachspezifische Kenntnisse zu vermitteln als auch Flexibilität und Veränderungsbereitschaft zu fördern. 4.2. Umweltschutz Das Energiemanagementsystem (EnMS) wurde gem. DIN EN ISO 50001 eingerichtet. Das EnMS der Stadtwerke Saarlouis GmbH wurde im Juli 2015 erfolgreich auditiert. Ziel dieses Systems ist es, die Energieeffizienz der Energie- und Wasserversorgung der Kreisstadt Saarlouis zu steigern. Das EnMS wurde zuletzt im Oktober 2022 rezertifiziert. 4.3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und TSM Die Ablaufprozesse sind in das bestehende "Managementinformationssystem" eingearbeitet und beschreiben das Qualitätsmanagementsystem der Stadtwerke Saarlouis GmbH und der Netzwerke Saarlouis GmbH. Es dient der transparenten Darstellung der Managementaktivitäten. Die darin getroffenen Festlegungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und dienen der Vertrauensbildung in die Leistungsfähigkeit und in die Qualität der Leistungen und Produkte. Das Managementsystem erfüllt die Forderungen der DIN EN ISO 9001 und wird regelmäßig durch eine unabhängig akkreditierte Organisation überprüft und rezertifiziert, zuletzt im Juli 2022. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch TSM-zertifiziert. Bei den Energieaufsichten der Länder ist das TSM (Technisches Sicherheitsmanagement) als ein wesentlicher Baustein der Selbstregulierung und Selbstüberwachung der Energiewirtschaft anerkannt. Es erfolgt eine regelmäßige Rezertifizierung, zuletzt im Dezember 2023. 4.4. Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 Der Gesetzgeber fordert ab Januar 2018 ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Dieses wurde seit November 2015 bei der Stadtwerke Saarlouis GmbH aufgebaut. Das System ist eine Aufstellung von Verfahren und Regeln innerhalb des Unternehmens, welche dazu dienen, die Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 erhielt die Stadtwerke Saarlouis GmbH sowie der Netzbetreiber Netzwerke Saarlouis GmbH im Januar 2018. Eine Rezertifizierung erfolgt in regelmäßig vorgeschriebenen Abständen von 3 Jahren. Im Dezember 2023 erfolgte die entsprechende Rezertifizierung. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.1. Vermögenslage Das Gesamtvermögen hat sich von 100.999 TEUR um 4.503 TEUR auf 105.502 TEUR erhöht. Das langfristig gebundene Vermögen hat sich um 2.029 TEUR auf 82.062 TEUR erhöht. Das mittel- und kurzfristig gebundene Vermögen steigerte sich um 2.473 TEUR auf 23.440 TEUR. Der Anstieg des Gesamtvermögens beruht im Wesentlichen aus der Erhöhung des Anlagevermögens sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Anlagendeckungsgrad nach der erweiterten Fassung beträgt 94,7 % (im Vorjahr 97,7 %). Die Eigenkapitalquote hat sich von 42,6 % auf 41,7 % vermindert. 5.2. Finanzlage Die Eigenkapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr durch die Bildung von Gewinnrücklagen weiter verbessert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten machen 31,9 % (im Vorjahr 34,8 %) der Bilanzsumme aus. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 4,0 % (im Vorjahr 3,5 %) der Bilanzsumme. Sämtliche Verbindlichkeiten können stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind der folgenden Kapitalflussrechnung zusammengefasst:
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2023 betrugen 6.733 TEUR (im Vorjahr 8.647 TEUR). Diese wurden, wie auch in den Vorjahren, für die Erneuerung und Erweiterung der Verteilungsanlagen in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser verwendet. Ebenso wurde auch in das Glasfasernetz weiter investiert. Für Investitionen in das Finanzanlagevermögen wurden 60 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) verwendet. Die Investitionen wurden zu 69,1 % aus den Abschreibungen finanziert (im Vorjahr 48,8 %). 5.3. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erhöhten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 8.605 TEUR auf 59.711 TEUR. Das Betriebsergebnis (ohne neutrales Ergebnis) hat sich von 7.628 TEUR auf 8.342 TEUR erhöht. Das Finanz- und Beteiligungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von -2.333 TEUR auf -3.928 TEUR reduziert. Das neutrale Ergebnis verbesserte sich auf -71 TEUR (im Vorjahr -678 TEUR). Der Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung, Ausgleichszahlung und Ergebnisabführung reduzierte sich von 4.446 TEUR auf 4.149 TEUR. Im Wirtschaftsplan wurde ein Jahresüberschuss von 3.740 TEUR ausgewiesen. Die Ausgleichszahlung an die energis GmbH beträgt 1.035 TEUR und die Ergebnisabführung an die Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH beträgt 2.114 TEUR. In die anderen Gewinnrücklagen wurden 1.000 TEUR eingestellt. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf als positiv. III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Im Jahr 2008 haben die Netzwerke Saarlouis GmbH (gegründet Ende 2007) im Rahmen des sogenannten "Legal Unbundling" das operative Geschäft aufgenommen. Die Stadtwerke Saarlouis GmbH verpachtet seit diesem Zeitpunkt das Elektrizitäts- und Erdgasverteilungsnetz an die Netzwerke Saarlouis GmbH. Hierdurch entstehen bei der Verpächterin entsprechende Erlöse. Ebenso ist die Stadtwerke Saarlouis GmbH mit der Betriebsführung der Netze betraut, wodurch ebenfalls Erlöse entstehen. Die Betriebsführung für den Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG wird ebenfalls von der Stadtwerke Saarlouis GmbH wahrgenommen. Hierdurch entstehen ebenfalls entsprechende Erlöse. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sind dem Jahresabschluss beigefügt. IV. Risikobericht 1. Risikomanagement Die Stadtwerke Saarlouis GmbH hat entsprechend dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein systematisches Risikomanagement eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Gegenstand der Risikoüberwachung ist die Kontrolle der zur Risikosteuerung ergriffenen Maßnahmen sowie die Beobachtung der Unternehmensrisiken. Die Risikoinventur zum Bilanzstichtag führte zu dem Ergebnis, dass aktuell keine Risiken erkennbar sind, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf Risiken, die sich aus den veränderten Marktsituationen ergeben. Insbesondere den Risiken aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld, die sich aus der Übernahme der Verluste der Netzwerke Saarlouis GmbH ergeben, gilt eine besondere Aufmerksamkeit. Das Jahresergebnis ist hauptsächlich von den Faktoren Konjunkturentwicklung, Witterung, Preisentwicklung sowohl auf den Beschaffungs- als auch Absatzmärkten, Beteiligungsergebnis sowie Veränderungen in den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig. 2. Wesentliche Risiken Die Risiken werden im Folgenden absteigend nach dem Risikopotenzial absteigend aufgeführt. 2.1. Energie- und wasserwirtschaftliche Risiken Neben den allgemeinen konjunkturellen Risiken ergeben sich wettbewerbsbedingte Bezugs- und Absatzrisiken im Strom- und Erdgasmarkt, die sich im Jahresergebnis sowohl positiv, als auch negativ, bemerkbar machen können. Die durchgeführten Geschäfte auf der Bezugsseite dienen einer strukturierten Beschaffung zur Streuung von Preisänderungsrisiken. Spekulationsgeschäfte wurden nicht getätigt. Aufgrund der Energiekrise und der damit verbundenen hohen und volatilen Preise müssen die Preisrisiken stärker verfolgt werden. Preise müssen auf der Absatzseite regelmäßig geprüft und kurzfristig angepasst werden. Daneben steht im Fokus die kontinuierliche Überprüfung der Kosten der Wassersparte auf Basis des in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BDEW e.V. und des VKU e.V. im Mai 2012 veröffentlichten "Leitfadens zur Wasserpreiskalkulation". Hierdurch können ggfs. Unterdeckungen bei der Wasserpreisgestaltung identifiziert und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. 2.2. Ausfall- und Liquiditätsrisiken Forderungen gegenüber den Kunden unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Diese versuchen die Stadtwerke Saarlouis GmbH mit einem aktiven Forderungsmanagement zu begrenzen. Bei Bedarf werden Bonitätsprüfungen vorgenommen oder aber auch Sicherheitsleistungen vereinbart. Um diese Risiken zu mildern, werden angemessene Kundenabschläge vereinbart. Die verschärften insolvenzrechtlichen Anfechtungen und damit verbundene Rückforderungsansprüche stehen ebenfalls im Vordergrund des Forderungsmanagements. Darüber hinaus wird das Risiko auch durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Die aktuelle Energiekrise hat zu erheblichen Preiserhöhungen für Strom und Gas geführt, was wiederum ein erhöhtes Forderungsausfallrisiko nach sich zieht. Das Forderungsmanagement und die damit verbundene Nachverfolgung benötigt ein besonderes Augenmerk. 2.3. Beteiligungsrisiken Risiken, die sich aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld, dabei insbesondere den Risiken, die sich aus der Übernahme der Verluste der Netzwerke Saarlouis GmbH ergeben, gilt ein besonderes Augenmerk. Durch regulatorische Eingriffe kann es zu höheren Verlusten kommen. Bei der Beteiligung an der KBS wird es im Wesentlichen davon abhängen, wie die VSE AG den Herausforderungen der Energiewende gerecht werden kann. Hier besteht das Risiko, das Beteiligungserträge geringer als geplant ausfallen können. Beteiligungen an Unternehmen, die Energie aus Wind und Sonne erzeugen, ist der Ertrag je nach Wind- und Sonneneintrag kurz- und langfristigen Schwankungen unterworfen. Ob und wie sich Veränderungen im Klima auswirken, lässt sich zurzeit noch nicht verlässlich einschätzen. 2.4. Finanzwirtschaftliche Risiken Eine Auswirkung der Finanzkrise sind auch verschärfte Formvorschriften der Kreditinstitute bei der Darlehensvergabe. Für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen wird es somit in Zukunft, unabhängig von der kommunalen Nähe, wichtiger, aus Bankensicht notwendige Kennzahlen einzuhalten. 2.5. Politische und regulatorische Risiken Sowohl auf europäischer und nationaler Ebene werden fortlaufend tiefgreifende energiepolitische Entscheidungen getroffen, die zahlreiche Risiken für die Stadtwerke Saarlouis GmbH führen können. Durch die europäische Energiepolitik besteht das Risiko von Absatzminderungen bei gleichzeitig hohen Umsetzungsaufwendungen. Weitere Risiken können sich aus den europäischen Wettbewerbsordnungen ergeben. Ein verstärktes Augenmerk wird auf Risiken liegen, die sich aus der veränderten Marktsituation ergeben. 2.6. Rechtliche Risiken Im laufenden Geschäftsbetrieb können prinzipiell rechtliche Risiken bestehen, in der die Stadtwerke Saarlouis GmbH involviert sein können. Dadurch entstehende Belastungen können sich unter anderem dadurch ergeben, dass vertragliche Regelungen im Nachhinein als nicht wirksam erachtet werden. Darüberhinaus können aber auch außergerichtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Für dadurch entstehende Verluste auch rechtlichen Risiken werden entsprechende Rückstellungen gebildet. 2.7. IT- und Informationssicherheitsrisiken Unter Anwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen innerhalb des zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) begegnet die Stadtwerke Saarlouis GmbH möglichen Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen auswirken können. 2.8. Pandemierisiken Anfang des Jahres 2023 konnte die schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb immer weiter vorangetrieben werden. Einige der im Betrieb eingeführten Schutzmaßnahmen wurden im 1. Quartal 2023 noch beibehalten. Der Krisenstab der Stadtwerke Saarlouis GmbH kam weiterhin zusammen, um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu bewerten und über die bestehenden Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Nachdem die WHO den globalen Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben und die höchste Alarmstufe für beendet erklärt hat, wurde am 25. Mai 2023 die Stufe 1 des betrieblichen Pandemieplans außer Kraft gesetzt, nach diese am 2. April 2020 ausgerufen worden war. V. Prognose- und Chancenbericht 1. Unternehmensentwicklung 1.1. Energie- und Wasserabsatz Der Wirtschaftsplan geht bei der Stromnachfrage für 2024 von einem leicht höheren Absatz im Haushalts-, Gewerbe- und Sonderkundensegment gegenüber 2023 aus. Bei der Gasnachfrage ist temperaturbereinigt ebenfalls mit einem höheren Absatz im Haushalts-, Gewerbe- und Sonderkundensegment gegenüber 2023 zu rechnen. Allerdings können vor dem Hintergrund des abgeschwächten Verbrauchsverhaltens der Kunden, insbesondere durch die wirtschaftliche Lage und das allgemeine Bestreben nach Energieeffizienz, die Absatzmengen noch beeinflusst werden. An den Beschaffungsmärkten ist derzeit mit einer stabilen Marktlage zu rechnen. Allerdings kann durch eine Verschärfung globaler Krisen (Ukraine, Naher Osten) jederzeit mit einer Erhöhung der Beschaffungspreise gerechnet werden, die eine unterjährige Preisanpassung der Vertriebspreise mit sich führen. Ebenso werden sich auch die wettbewerblichen und politischen Rahmenbedingungen auf den Energievertrieb auswirken. Dies kann zu einer steigenden Wechselbereitschaft bei den Kunden führen. Zukünftig wird es in diesem Marktumfeld schwieriger die Renditeerwartungen der Gesellschafter zu erfüllen. Im Geschäftsbereich Wasser bleibt der Absatz, insbesondere an Haushaltskunden, bedingt durch die fortlaufenden Einsparungen der Kunden sowie des demographischen Wandels grundsätzlich weiter rückläufig. Hier wird es notwendig sein, eine Tarifgestaltung zu entwickeln, die unabhängiger von kaum zu beeinflussenden Nachfrageentwicklungen ist. Eine Arbeitspreisanpassung erfolgte zum 1. Januar 2024. 1.2. Glasfaser Die Stadtwerke Saarlouis GmbH betreibt seit 1996 einen synergetischen Leerrohr- bzw. Glasfaserausbau. Seit 2010 wird die Mitverlegung von Speedpipes auf Basis eines FttH-Masterplanes durchgeführt. Zusätzlich wurden bzw. werden bei Erneuerungen von Hausanschlüssen die für die FttH-Erschließung notwendigen Leerrohre mitverlegt. Der derzeitige Ausbaustand entspricht rund 40 % der für einen Voll-Rollout benötigten Leerrohre bzw. Glasfaserstrecken. Um gegenüber anderen Telekommunikationsanbietern im Vorteil zu sein, werden die Stadtwerke Saarlouis GmbH in 2024 mit einem flächendeckenden wirtschaftlichen FttH-Ausbau im Stadtgebiet beginnen. Bereits seit Oktober 2023 werden die ersten Kunden mit Glasfaserprodukten versorgt. 1.3. Erneuerbare Energien Die Stadtwerke Saarlouis GmbH planen für die Zukunft verstärkt an der Energiewende zu partizipieren. Vor diesem Hintergrund sollen Erneuerbare Energien-Projekte inkl. Bürgerbeteiligung vorangetrieben werden. Entsprechende Flächen wurden bereits mit der Kreisstadt Saarlouis lokalisiert und bzgl. ihrer Machtbarkeit hin untersucht. 1.4. Elektromobilität Die Stadtwerke Saarlouis GmbH bauen seit 2018 eine gesamtstädtische Ladeinfrastruktur mit Normal- und Schnellladesäulen auf, um so die Elektromobilität voranzutreiben. Vor dem Hintergrund weiterer attraktiver Fördermöglichkeiten, behält sich die Stadtwerke Saarlouis GmbH vor weitere Ladepunkte in Saarlouis zu errichten. Die Entwicklung der in den Ladesäulen abgesetzten Mengen können aus heutiger Sicht als positiv angesehen werden. 1.5. Netzinfrastruktur Die Bundesnetzagentur hat Ende 2023 von ihrer in § 14a EnWG vorgesehenen Festlegungsermächtigungen Gebrauch gemacht. Die Beschlusskammern 6 und 8 haben Festlegungen zu den Eckpunkten der Ausgestaltung der Vorgaben zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sowie zur Ausgestaltung der Netzentgeltreduzierungen veröffentlicht. Die Umsetzung startete bereits zum 01.01.2024. Die Betreiber von Stromnetzen der allgemeinen Versorgung müssen die Festlegung zwingend umsetzen und erhalten mit der netzorientierten Steuerung ein Instrument, über das Engpässe in einzelnen Netzbereichen möglichst vermieden werden sollen. Auf diese Weise soll dem sprunghaft gestiegenen Zubau insbesondere von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen übergangsweise begegnet werden können, jedenfalls solange der notwendige Netzausbau nicht umgesetzt werden kann. Die Netzwerke Saarlouis GmbH erarbeiten derzeit gemeinsam mit der Stadtwerke Saarlouis GmbH entsprechende Lösungen, um die technischen Voraussetzungen für ein netzorientiertes Steuern zu schaffen. Mit entsprechenden Lösungen ist bereits im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. 1.6. Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind Kernelemente der politisch-strategischen Ausrichtung der EU. Im Mittelpunkt steht hierbei das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Zu dessen Erreichung wurde 2019 mit dem European Green Deal ein zentrales Maßnahmenpaket vorgestellt, das in den Bereichen Verkehr, Handel, Industrie und Energieversorgung für weniger CO 2 -Emissionen durch klimaschutzrelevante Maßnahmen und die Umstellung auf eine emissionsfreie Wirtschaft sorgen soll. Trotz der großen Investitionsmenge in Höhe von mindestens einer Billion Euro, die von der EU im European Green Deal zur Erreichung der Klimaziele festgeschrieben wurde, sieht sich die EU nur in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dazu in der Lage, einen ausreichenden finanziellen und effizienten Weg hin zur Klimaneutralität zu gehen. In diesem Kontext kommt der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852), die im Juni 2020 final verabschiedet wurde, eine wichtige Rolle zu, um Wirtschaftstätigkeiten aufgrund ihrer Nachhaltigkeit zu klassifizieren und Kapitalströme, wie private Investitionen, gezielt auf nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Der Gedanke dahinter: Es soll mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten einfließen, um Ziele, wie den Wandel von der Kohleverstromung hin zu einer klimaneutralen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, schneller erreichen zu können. Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852) regelt die Berichtspflichten. Nicht-Finanzunternehmen, zu den auch die Stadtwerke Saarlouis GmbH gehören, die unter die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD bzw. zukünftig CSRD) fallen, gelten als berichtspflichtig. Diese Unternehmen müssen gemäß Artikel 8 in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung aufnehmen, "wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomie-Verordnung einzustufen sind". Herangezogen werden hierfür drei "key performance indicators" (KPI): Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben. Die Stadtwerke Saarlouis GmbH sind aufgrund des vorgenannten gesetzlichen Rahmens berichtspflichtig. Erstmalig wird die Berichtspflicht, nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben, für das Geschäftsjahr 2025 in 2026 umgesetzt werden müssen. Hierzu haben sich die Stadtwerke Saarlouis GmbH personell so aufgestellt, dass ein Team von internen Experten die Berichtserstattung federführend im Haus bearbeitet. Das Team wird zur vollständigen Bearbeitung des zu erstellenden Berichtes von Bereichs- und Abteilungsverantwortlichen unterstützt. Weitere Unterstützung wird von Seiten der Wirtschaftsprüfer sowie aus dem Stadtwerkeverband der Trianel geleistet. Zur Erstellung des Berichtes wird derzeit eine Software im Rahmen eines Pilotprojektes getestet. Das Pilotprojekt ist für den Zeitraum eines halben Jahres angesetzt. Weitere Softwarelösungen werden derzeit von zwei anderen Stadtwerken erprobt. Nach Abschluss des Pilotprojektes wird ein Benchmark der getesteten Softwarelösungen durchgeführt. Dieses Vorgehen dient der Entscheidungsfindung ob und welche der getesteten Softwarelösungen, die geeignetste Lösung für die Erstellung des Berichtes darstellt. 2. Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 Die Verschärfung des Wettbewerbes im Energiemarkt wird sich auch im Jahr 2024 fortsetzen. Insbesondere durch den Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. EUR für das Jahr 2024 hat sich das Netzentgelt der Übertragungsnetzbetreiber von 3,12 ct/kWh auf 6,43 ct/kWh mehr als verdoppelt. Dieser Umstand wird die Stadtwerke Saarlouis GmbH vor besondere Herausforderungen bei der Gestaltung der Vertriebspreise stellen. Auch eine Anpassung der Vertriebsstrategie behalten sich die Stadtwerke Saarlouis GmbH vor dem Hintergrund der Strom- und Erdgaspreisentwicklung vor. Durch den Wegfall der Preisbremsen für Strom und Gas wird sich der Wettbewerb auf dem Energiemarkt ebenfalls wieder verschärfen. Für das laufende Geschäftsjahr erwarten die Stadtwerke Saarlouis GmbH einen Stromabsatz von 71.499 MWh, einen Erdgasabsatz von 88.417 MWh und einen Wasserabsatz von 2.158 Tcbm. Der Wirtschaftsplan beinhaltet Investitionen in Höhe von 17.633 TEUR. Im Strombereich sollen 6.205 TEUR investiert werden, die im Wesentlichen für die Erweiterung des Umspannwerkes Fort Rauch dienen. Die bestehende 10 kV-Schaltanlage bietet keine weiteren Abgangsfelder zur Versorgung zusätzlicher Kundenanfragen. Mit einer neuen 10 kV-Schaltanlage wird den Anforderungen, die sich aufgrund der Energiewende ergeben, Rechnung getragen. Neue Mittelspannungs-Hausanschlüsse werden beispielsweise für die Elektrifizierung der Busflotte des ÖPNV benötigt. Darüber hinaus müssen durch die hohe Anzahl an PV-Anlagen, Wärmepumpen, Wallboxen und weitere Verbraucher und Einspeiser sowie der gesetzlichen Anforderungen (z.B. steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG oder Osterpaket 2023) zusätzliche Investitionen zur Digitalisierung des Niederspannungsnetzes erfolgen. Des Weiteren ist beabsichtigt die Planung eines neuen Umspannwerkes im Bereich Röderberg aufzunehmen. Aufgrund der Sektorenkopplung (Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors) sowie der stark voranschreitenden Energiewende soll das Umspannwerk Röderberg als neuer Einspeisepunkt zur Versorgung der Ortschaften inkl. Gewerbegebietes östlich der Saar errichtet werden. Erst durch die Errichtung des neuen Einspeisepunktes können die zusätzlichen Lastentnahmen (Elektromobilität, LKW-Ladeparks der angesiedelten Speditionen, Leistungserhöhungen im Gewerbegebiet Röderberg) sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen auf größeren Hallendächern oder Freiflächenanlagen netztechnisch aufgenommen werden. Im Erdgasbereich sind für die fortlaufende Ertüchtigung der Verteilungsnetze 1.526 TEUR geplant. Im Bereich Wasser werden 3.159 TEUR investiert und für die Sonstigen Tätigkeiten werden 105 TEUR benötigt. Im gemeinsamen Bereich werden 1.087 TEUR investiert. Die Investitionen im Glasfaserbereich in Höhe von 5.561 TEUR beinhalten die ersten Investitionen in den flächendeckenden FttH-Ausbau. Ein Ausbau der Stadtteile erfolgt jedoch nur, wenn sich ein entsprechendes Kundeninteresse zeigt und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Darüber hinaus planen die Stadtwerke Saarlouis GmbH die Glasfaserinfrastruktur in einer eigenen Gesellschaft abzubilden, um die Finanzierung des flächendeckenden Ausbaus sicherzustellen. Das Geschäftsjahr 2024 ist geprägt von zum Teil starken Preissteigerungen und langen Lieferfristen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Ob alle geplanten Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen planmäßig durchgeführt werden können, bleibt abzuwarten bzw. bedarf einer kontinuierlichen Beobachtung des Marktes. Der Wirtschaftsplan sieht einen Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung von 3.701 TEUR vor. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konsequenzen bzgl. der oben beschriebenen Entwicklung und der indirekten Auswirkungen der noch ausstehenden Genehmigungen der Erlösobergrenzen Strom (3. Regulierungsperiode 2019 bis 2023 und 4. Regulierungsperiode 2024 bis 2028) sowie der Genehmigung der Erlösobergrenze Gas (4. Regulierungsperiode 2023 bis 2027) bei der Tochtergesellschaft Netzwerke Saarlouis GmbH geht die Geschäftsführung in 2024 jedoch weiterhin von einem positiven Ergebnis aus.
Saarlouis, 10. Mai 2024 Dr. Ralf Levacher Helmut Bier Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Saarlouis GmbH, Saarlouis Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Saarlouis GmbH, Saarlouis, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Saarlouis GmbH, Saarlouis, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2b EnWG" gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie "Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, 10. Mai 2024 DORNBACH
GmbH
Prof. Hell, Wirtschaftsprüfer Theobald, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. Juni 2024 festgestellt. |
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