PICTUREPLIX GmbHLiquidiert
Flößergasse 8, 81369 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai-Uwe Markus Sponer seit 5.8.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Viertler, Venus, Rudolph, Urschitz, Mattes, CADI 2012 GbR | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PICTUREPLIX GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Herstellungskosten in der Entwicklungsphase angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und sich daraus eine Steuerentlastung oder -belastung in der Zukunft ergibt. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung wird verrechnet und in dieser Höhe entweder aktive latente Steuern oder passive latente Steuern bilanziert. Der Betrag, der sich ergebenden Steuerentlastung oder -belastung wird mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der Posten wird aufgelöst, sobald die Steuerentlastung bzw. -belastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt. Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde ausgeübt. In die Herstellungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehrs der Anlagenvermögens soweit es durch die Fertigung veranlasst ist. Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen aktiviert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:
Der Gesamtbetrag der Beträge im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB ("Ausschüttungssperre") beträgt Euro 548.875,00. In dem Gesamtbetrag enthalten sind Beträge aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von Euro 548.875,00. Die Gesellschafterversammlung vom 25./26. November 2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um Euro 12.432,00 beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte erst im März 2014. Da die geleisteten Einlagen bis zur Eintragung in das Handelsregister noch kein Eigenkapital darstellen, wurde für die bereits geleisteten Einzahlungen ein gesonderter Posten " Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen" zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten gebildet. Soweit beschlossene Einlagen zum Bilanzstichtag noch nicht geleistet waren, ist hiefür kein Bilanzposten zu bilden. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten zum 31.12.2013
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 343.780,23 enthalten. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Geschäftsführer Andreas Guan, Kaufmann geführt.
München, den 10. Juli 2014 Geschäftsführer: gez. Andreas Guan sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2014 festgestellt. |
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