Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
AWO Neckar-Odenwald gGmbH
Kapellenstraße 2, 74706 Osterburken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Schäffer seit 8.12.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden e.V. | 25.00% |
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Neckar-Odenwald e.V. | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWO Neckar-Odenwald gGmbH (vormals: Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mit beschränkter Haftung)Osterburken (vormals: Mosbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die AWO Neckar-Odenwald gGmbH, vormals Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mbH, besteht seit Februar 1995. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2023 wurden mit der Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mbH die Tochtergesellschaften AWO Sozialstation Neckar-Odenwald gemeinnützige GmbH, Mosbach, (Amtsgericht Mannheim HRB 705495) und die AWO Neckar-Odenwald Wohn- und Pflegezentren GmbH, Mosbach, (Amtsgericht Mannheim HRB 460651) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.10.2023 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar- Odenwald mbH beschlossen. Mit Eintragung im Handelsregister am 02.11.2023 wurde der Name der Gesellschaft auf AWO Neckar-Odenwald gGmbH geändert sowie der Firmensitz von Mosbach nach 74706 Osterburken verlegt. Gesellschafter sind zu 75% der AWO Kreisverband Neckar-Odenwald e.V. mit Sitz in Mosbach sowie zu 25% der AWO Bezirksverband Baden e.V. mit Sitz in Karlsruhe. Die AWO Neckar-Odenwald gGmbH betreibt die Geschäftsstelle der AWO Neckar- Odenwald in Osterburken, den Fachbereich Psychiatrie in Mosbach, das Wohn- und Pflegezentrum in Osterburken, das Wohn- und Pflegezentrum Maria Rast in Walldürn, die Hausgemeinschaft Elztal-Dallau in Dallau, die Sozialstation Neckar-Odenwald in Mosbach sowie die Seniorenwohnanlagen mit Service in Mosbach-Diedesheim, Buchen und Osterburken. Der Fachbereich Psychiatrie sowie die Wohn- und Pflegezentren in Osterburken, Walldürn und Dallau sind die umsatzstärksten Einrichtungen in der Gesellschaft. Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 208 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 205). Der Fachbereich Psychiatrie deckt nachfolgende Geschäftsfelder ab:
Der dezentrale Wohngruppenverbund für psychisch Kranke mit integrierter Tagesstruktur betreute im Berichtsjahr 2023 durchschnittlich 63 Bewohner (2022: 63 Bewohner). Die zur Verfügung stehende Platzanzahl konnte durchgängig voll belegt werden. Durch die BTHG-Umstellung im Oktober 2023 endete die Einstufung der Bewohner in Hilfsbedarfsgruppen (HBG). In den Wohngemeinschaften für seelisch kranke Menschen und im betreuten Einzel- und Paarwohnen (BEUP) wurden im Berichtsjahr 2023 durchschnittlich 55 Bewohner (Vorjahr: 49) versorgt. Die administrativen Aufgaben, die Abrechnungen und die Dokumentation erfolgen unter Einsatz der Software-Programme CGM Sozial und Geteco. Die Buchhaltung wird im Programm mps geführt. Das positive Jahresergebnis des Fachbereiches Psychiatrie lag im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Das Wohn- und Pflegezentrum Osterburken wurde im November 1996 in Betrieb genommen und betreibt seit Oktober 2023 insgesamt 62 Pflegebetten (zuvor 66 Pflegebetten). Die Bettenreduzierung resultierte aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Abbau von Doppelzimmern aufgrund Auslaufs der Übergangsfrist zur Landesheimbauverordnung. Routinemäßig erfolgte die MDK-Prüfung sowie die Begehung durch die Heimaufsicht. Im Geschäftsjahr 2023 konnte lediglich eine Auslastung mit 81,2% erzielt werden, welche mit - 15,4%-Punkte unter dem ursprünglichen Planansatz und auch wesentlich unter dem Vorjahr (94,5%) lag. Die administrativen Aufgaben, die Abrechnungen und die Dokumentation erfolgen unter Einsatz des Software-Programmes CGM Sozial. Die Buchhaltung wird im Programm mps geführt. Das Jahresergebnis des Wohn- und Pflegezentrums Osterburken entsprach nicht den Erwartungen des Wirtschaftsplanes. Das Wohn- und Pflegezentrum Maria Rast Walldürn wurde im April 2003 in Betrieb genommen und betreibt 45 Pflegebetten. Routinemäßig erfolgte die MDK-Prüfung sowie die Begehung durch die Heimaufsicht. Das Geschäftsjahr 2023 konnte eine gute Auslastung mit 98,7% erzielt werden, welche über dem ursprünglichen Planansatz und leicht über dem Vorjahr (96,6%) lag. Das Jahresergebnis des Wohn- und Pflegezentrums Maria Rast Walldürn lag im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Das AWO Hausgemeinschaft Elztal-Dallau wurde im Mai 2016 in Betrieb genommen und betreibt 60 Pflegebetten. Routinemäßig erfolgte die MDK-Prüfung sowie die Begehung durch die Heimaufsicht. Die Auslastung lag im Geschäftsjahr 2023 über dem Planansatz und betrug 99,1% (Vorjahr 98,9%). Das Jahresergebnis der AWO Hausgemeinschaft Elztal - Dallau lag im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Die AWO Sozialstation Neckar-Odenwald besteht seit Oktober 2008 und versorgt jährlich ca. 120 Klienten. Routinemäßig erfolgte die MDK-Prüfung. Die Sozialstation konzentriert sich auf den Großraum Mosbach. Unterstützungsleistungen werden zusätzlich in den Wohnanlagen Buchen und Osterburken angeboten. Die administrativen Aufgaben, die Abrechnungen und die Dokumentation erfolgen unter Einsatz der Software-Programme Pflege X und Factis. Die Buchhaltung wird im Programm mps geführt. Das Jahresergebnis der AWO Sozialstation Neckar-Odenwald entsprach nicht den Erwartungen des Wirtschaftsplanes. 2. Ertragslage Die Verschmelzung zum 01.01.2023 hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft AWO Neckar-Odenwald gGmbH. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der wesentlichen von der Verschmelzung betroffenen Positionen verweisen wir auf den Anhang. Insgesamt konnten betriebliche Erträge in Höhe von 15.043 TEUR (Vorjahr: 7.884 TEUR) erwirtschaftet werden. Davon betreffen 13.146 TEUR (um Verschmelzungseffekte angepasste Vorjahreszahl: 12.308 TEUR) Umsatzerlöse. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist insbesondere auf höhere Sätze für den dezentralen Wohngruppenverbund für psychisch Kranke mit integrierter Tagesstruktur und den Wohngemeinschaften seelisch kranker Menschen sowie auf höhere Pflegesätze für die Pflegeeinrichtungen zurückzuführen. Durch die Verschmelzung wurden außerordentliche Erträge (Verschmelzungsgewinn) in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.426 TEUR ausgewiesen. Dieser Effekt erklärt im Wesentlichen den Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge (+1.460 TEUR). Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl, aber auch durch Anwendung des AWO Tarifvertrages Baden-Württemberg ab Oktober 2023 und die in diesem Zusammenhang erfolgten Entgeltanpassungen, haben sich die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 313 TEUR erhöht. In Summe liegen die Personalaufwendungen im Berichtsjahr bei 8.050 TEUR (um Verschmelzungseffekte angepasste Vorjahreszahl: 7.737 TEUR). Höhere Materialaufwendungen (+818 TEUR im Vergleich zur um Verschmelzungseffekte angepassten Vorjahreszahl) in den Bereichen Lebensmittel (+56 TEUR), Wasser, Energie, Brennstoffe (+207 TEUR) sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (+554 TEUR) konnten vollständig durch die höheren betrieblichen Erträge und Kosteneinsparungen in anderen Kostenblöcken ausgeglichen werden. Die Steigerung im Kostenblock Lebensmittel resultiert aus höheren Lebensmittelkosten, im Kostenblock Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf aus höheren Kosten aus Personalgestellung, Rechts- und Beratungskosten sowie Fortbildungskosten. Gegenläufig wirkt sich die Kosteneinsparung gegenüber dem Vorjahr im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Hier machten sich geringere Bezugskosten in Zusammenhang mit Covid-19 bemerkbar. Weiterhin konnten planmäßig die Instandhaltungskosten reduziert werden. Diese lagen 92 TEUR unter der um die Verschmelzung angepassten Vorjahreszahl. Insgesamt erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.488 TEUR (Vorjahr: 387 TEUR). Der Anstieg ist insbesondere auf den Verschmelzungsgewinn von 1.426 TEUR zurückzuführen. Der Bilanzgewinn ist mit 1.877 TEUR (Vorjahr: 624 TEUR) ausgewiesen und ergibt sich aufgrund der Verwendung von Gewinnrücklagen in Höhe von 389 TEUR (Vorjahr: 237 TEUR). Die Verwendung der Gewinnrücklagen betreffen Abschreibungen, Aufwendungen für die Umsetzung des AWO Baden-Württemberg-Tarifvertrages, für Energiekostensteigerungen, für Instandhaltungskosten sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. 3. Finanzlage Die Liquidität im Geschäftsjahr 2023 war ganzjährig gesichert, hat sich jedoch aufgrund des Erwerbes der Räumlichkeiten der Geschäftsstelle in Osterburken verringert. Zum Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel insgesamt 5.323 TEUR (um Verschmelzungseffekte angepasste Vorjahreszahl: 5.647 TEUR). 4. Vermögenslage Das Anlagevermögen verminderte sich von 13.261 TEUR auf 12.844 TEUR. Aufgrund der Verschmelzung sind insbesondere Anteile an verbundenen Unternehmen von 280 TEUR abgegangen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 285 TEUR auf 815 TEUR (Vorjahr: 530 TEUR). Dies ist insbesondere auf die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Verschmelzung zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen sind um 199 TEUR auf 1.023 TEUR gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Personalrückstellungen (+144 TEUR) insbesondere aufgrund der Verschmelzung und der erstmaligen Bildung einer Rückstellung für Verpflichtungen aufgrund der BTHG-Umstellung (+25 TEUR) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten haben sich um 247 TEUR auf insgesamt 9.386 TEUR insbesondere aufgrund der Tilgung von Darlehen reduziert. Zum 31.12.2023 beträgt das Eigenkapital 8.455 TEUR (Vorjahr: 6.966 TEUR). In der Erhöhung von insgesamt 1.489 TEUR sind durch die Verschmelzung auszuweisende sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.426 TEUR enthalten. Die Eigenkapitalquote ist insbesondere aufgrund der Verschmelzung von 39,8% im Vorjahr auf 44,5% im Berichtsjahr gestiegen. Die Sachanlagenquote hat sich aufgrund zurückhaltender Investitionen von 74,0% auf 67,4 % vermindert. 5. Chancen- und Risikobericht Dem durch die demographische Veränderung unserer Gesellschaft zunehmenden Bedarf an Pflege- und Betreuungsangeboten stehen unzureichende Finanzierungen im Blick auf die Kostenerstattungen der öffentlichen Hand und der Träger der Sozialversicherung gegenüber. So liegen vereinbarte Refinanzierungssätze oftmals unter den realen Steigerungsraten. Hinzu kommt die gesetzliche Verpflichtung, seit dem 01.09.2022 die Tariftreueregelung umzusetzen, ohne im Gegenzug für Teilbereiche eine vollumfängliche Refinanzierung vereinbaren zu können. Das hohe Preisgefüge, insbesondere für Energie, Lebensmittel und übrige Aufwendungen, dessen weitere Entwicklung in der derzeitigen weltpolitischen Lage und unter dem Einfluss der Kriegsgeschehen kaum prognostizierbar ist, belasten das Berichtsjahr 2023 aber auch das aktuelle Geschäftsjahr 2024. Hinzu kommen immer mehr Auflagen seitens der Gesetzgebung, denen bisher keine bzw. keine auskömmliche Refinanzierung gegenübersteht. Es ist daher zwingend notwendig, die Kostenentwicklung in einem vertretbaren Verhältnis zu den erzielbaren Erträgen zu gestalten, dabei aber auch die Wettbewerbsfähigkeit mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sicherzustellen. Im Fachbereich Pflege wird sich der direkte Wettbewerb perspektivisch durch die Eröffnung von weiteren stationären und teilstationären Einrichtungen in unmittelbarer Nähe verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, werden wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, um neben der Weiterentwicklung der Prozess- und Ergebnisqualität insbesondere auch die bauliche Qualität der Einrichtungen weiter zu verbessern und die Angebote in den Einrichtungen zu erweitern. Hierbei sind die Anforderungen der Landesheimbauverordnung zu berücksichtigen, die zum 01.09.2019 in Kraft trat. Für die Umsetzung in Bestandseinrichtungen gab es eine Übergangsregelung von 10 Jahren bis zum 31.08.2019 bzw. 25 Jahre ab Inbetriebnahme der Einrichtung. Zentrale Anforderungen sind ausschließlich Einzelzimmer mit Nasszelle sowie umfangreiche Vorgaben zu den Wohnbereichsgrößen. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen führen zu einem hohen finanziellen Aufwand. Auch der damit verbundene Abbau von Plätzen hat wesentliche Auswirkungen auf die Refinanzierung und preisbedingt auch auf die Marktfähigkeit der Einrichtungen. Für das Wohn- und Pflegezentrum Osterburken endete die Übergangsfrist zum 30.09.2023. Der Betrieb wird nun mit 62 Pflegebetten (- 4 Pflegebetten) weitergeführt. Für das Wohn- und Pflegezentrum Maria Rast in Walldürn wurde ein Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme der Einrichtung gestellt. Der Antrag wurde bewilligt. Die Übergangsfrist endet am 31.03.2028. Die vorzunehmenden baulichen Maßnahmen gehen nun in die Planungsphase. Im Fachbereich Psychiatrie wurde erstmals für den Dezentralen Wohngruppenverbund im Berichtsjahr die Vergütung nach der Logik des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verhandelt (ab 01.10.2023). Die vom Land Baden-Württemberg mit den Leistungsverbänden getroffenen Übergangsfristen bis zum 31.12.2023 konnte damit eingehalten werden. Jedoch konnte die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 von Seiten der Kostenträger aber auch von Seiten der AWO Neckar-Odenwald noch nicht vollumfänglich vollzogen werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde das Risiko mit einer Rückstellung im Berichtsjahr abgebildet. Nach der Logik des Bundesteilhabegesetzes wird von dem bisherigen Brutto-Prinzip (Leistungserbringer erhalten die vereinbarten Vergütungen von der jeweiligen Landkreisverwaltung) auf das Netto-Prinzip (Leistungserbringer erhalten die Vergütung direkt von den Klienten) umgestellt. Durch diese Umstellung haben die Klienten ihre Einkünfte an die AWO Neckar-Odenwald gGmbH abgetreten, was zu wesentlich höherem Verwaltungsaufwand auf Seiten der Leistungserbringer führt. Weiterhin steigt das Risiko von Forderungsausfällen, da direkt mit den Klienten des Fachbereiches Psychiatrie abgerechnet wird. Unverändert bestehen im Fachbereich Psychiatrie, in den Wohngemeinschaften für seelisch kranke Menschen und betreutes Einzel- und Paarwohnen, Mietrisiken. Die Risiken werden durch die Erstattungssätze des Kostenträgers nicht finanziert. Der Fachkräftemangel stellt nicht nur in der Erbringung bestehender Angebote einen äußerst relevanten Engpass dar, sondern kommt insbesondere im Rahmen von Angebotserweiterungen als wesentlich limitierender Faktor zum Tragen. Um dem entgegenzuwirken, wird weiterhin ein Schwerpunkt unserer Bemühungen darin liegen, durch professionelles und systematisches Personalmarketing Fachkräfte und Auszubildende zu rekrutieren und diese an die AWO Neckar-Odenwald als attraktiven Arbeitgeber zu binden. Die von der Regierung definierten Covid-19-Schutzschirme haben gegriffen, allerdings verbunden mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand und schwer abschätzbaren Risiken hinsichtlich der Prüfungskriterien. Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Jetzt gilt es abzuwarten, wie sich die Regelungen zur Energiepreisbremse 2023/2024 auswirken und in welchem Umfang die verabschiedeten Hilfen tatsächlich in den Einrichtungen der AWO Neckar-Odenwald ankommen werden. Ein funktionierendes Controllingsystem ist im Einsatz mit jährlicher Planung der Geschäftsbereiche, einem zeitnahen monatlichen Reporting mit Analyse der wesentlichen Entwicklungen, dem Vergleich zu Vorjahr und Planung und daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie entsprechenden Informationsstrukturen. Die Liquiditätsentwicklung wird laufend überwacht und durch monatliche Statusberichte dokumentiert. Trotz aller gegebenen Unsicherheiten dient der aufgestellte Wirtschaftsplan auch für das Geschäftsjahr 2024 als Orientierung für das laufende Controlling. Die Gesellschaft verfügt im Bereich der stationären Pflege über ein Qualitäts-Management-System nach DIN EN ISO 9001:2015. Die Zuständigkeitsbereiche sind festgelegt durch dokumentierte Organisationsstrukturen und durch die Dokumentation der Geschäftsprozesse im Qualitäts-Management-Handbuch. Weitere wesentliche Geschäftsrisiken als die genannten sind für uns derzeit nicht erkennbar, insbesondere keine Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden könnten. 6. Prognosebericht Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine weiterhin hohe Belastung durch gestiegene Kosten über alle Bereiche sowie einen umkämpften Mitarbeitermarkt aufgrund Zunahme der Wettbewerber im direkten Umfeld. Unter diesen Einflussfaktoren rechnen wir mit leicht steigenden Umsatzerlösen und einem positiven Jahresergebnis, das auf dem Niveau des Berichtsjahres 2023 ohne Sondereffekte (Verschmelzungsgewinn 1.426 TEUR) liegen wird.
Osterburken, den 29. Mai 2024 Petra Ilzhöfer, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschafterversammlung hat am 20. Oktober 2023 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar- Odenwald mbH beschlossen. Mit Eintragung im Handelsregister am 2. November 2023 wurde der Name der Gesellschaft auf AWO Neckar-Odenwald gGmbH geändert sowie der Firmensitz nach 74706 Osterburken verlegt. 1. Anwendung von Rechtsvorschriften Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 erstellt. Damit hat die Kapitalgesellschaft von dem Wahlrecht nach § 8 PBV Gebrauch gemacht. Weiterhin nimmt die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB für die Aufstellung des Anhangs in Anspruch. 2. Vergleichbarkeit nach § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB Am 21. Oktober 2022 haben die Gesellschafter der Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mbH, heute AWO Neckar-Odenwald gGmbH (als übernehmende Gesellschaft) beschlossen, die AWO Neckar-Odenwald Wohn- und Pflegezentren gGmbH und die AWO Sozialstation Neckar-Odenwald gGmbH (als übertragende Gesellschaften) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mbH zu verschmelzen. Den Verschmelzungen wurden die Schlussbilanzen per 31. Dezember 2022 der AWO Neckar- Odenwald Wohn- und Pflegezentren gGmbH und der AWO Sozialstation Neckar-Odenwald gGmbH zugrunde gelegt. Die Verschmelzung zum 1. Januar 2023 hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft AWO Neckar-Odenwald gGmbH und führt zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der Zahlen mit dem Vorjahr. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit für die wichtigsten von der Verschmelzung betroffenen Positionen der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung werden die zusammengefassten Positionen der berichtenden Gesellschaft AWO Neckar-Odenwald gGmbH sowie der beiden auf diese verschmolzenen Tochtergesellschaften AWO Neckar-Odenwald Wohn- und Pflegezentren gGmbH und AWO Sozialstation Neckar-Odenwald gGmbH für das Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu den Zahlen des Geschäftsjahres 2023 dargestellt. Ertrags- und Aufwandspositionen zwischen den Gesellschaften im Jahr 2022 wurden eliminiert. AWO Neckar-Odenwald gGmbH (01.01. bis 31.12.)
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Bilanz ist nach der Anlage 1 zur PBV aufgestellt. Das im Handelsregister ausgewiesene Stammkapital wurde auf EUR umgestellt und das bisherige Stammkapital von EUR 51.129,18 auf EUR 52.000,00 erhöht; dieses wird als gezeichnetes Kapital mit EUR 52.000,00 ausgewiesen. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich bezüglich der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Die Vorräte an Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu den letzten Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken bei den Forderungen wurden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert bewertet. Die Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen sind entsprechend der Vorschriften des § 5 Abs. 2 PBV gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 4. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Anlage zu entnehmen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, ausschließlich bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen an Gesellschafter des Vorjahres betrafen insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 519.050,53 und die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 6.006.731,62 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal (TEUR 583), für Rückzahlungsverpflichtung Covid-19-Erstattungen (TEUR 148) sowie für Drohverluste aus schwebenden Geschäften (TEUR 100). Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres betrafen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 50.888,62 (Vorjahr: EUR 22.841,19). 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Anlage 2 zur PBV aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche Erträge (Verschmelzungsgewinn) in Höhe von TEUR 1.426 aus der Verschmelzung der AWO Neckar-Odenwald Wohn- und Pflegezentren gGmbH sowie AWO Sozialstation Neckar- Odenwald gGmbH auf die AWO Neckar-Odenwald gGmbH enthalten. 6. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. 7. Sonstige Angaben Angaben über Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB: Die Beteiligungen sind ab dem 1. Januar 2023 aufgrund der Aufwärtsverschmelzung der bestehenden Tochtergesellschaften AWO Neckar-Odenwald Wohn- und Pflegezentren gGmbH und AWO Sozialstation Neckar-Odenwald gGmbH auf die Gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt Neckar-Odenwald mbH entfallen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus befristeten Mietverträgen über die Gesamtmietvertragslaufzeit in Höhe von TEUR 618. Für 66 unbefristete Mietverträge bestehen monatliche Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 24. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 208 Mitarbeiter (Fachbereich Pflege 150; sonstige Bereiche 58) beschäftigt. Angaben zum Geschäftsführungsorgan und Aufsichtsrat Geschäftsführerin ist Frau Petra Ilzhöfer, wohnhaft in Möckmühl Korb. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen an:
Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung sind gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Den Aufsichtsratsmitgliedern stehen für die Tätigkeit im Berichtsjahr keine Bezüge zu (ehrenamtliche Tätigkeit). 8. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, waren nicht zu verzeichnen.
Osterburken, den 29. Mai 2024 Petra Ilzhöfer, Geschäftsführerin Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AWO Neckar-Odenwald gGmbH, Osterburken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AWO Neckar-Odenwald gGmbH, Osterburken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AWO Neckar-Odenwald gGmbH, Osterburken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 29. Mai 2024 Deloitte
GmbH
Dirk Krämer, Wirtschaftsprüfer Jochen Graber, Wirtschaftsprüfer |
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