Herrmann
& Lenz Services Gesellschaft mbH
Burscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.407,00 |
86.249,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.024,00 |
5.266,00 |
| II.
Sachanlagen |
84.383,00 |
75.983,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.293.938,73 |
1.447.716,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.123.293,18 |
709.986,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.645,55 |
737.730,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.956,14 |
31.279,42 |
| Aktiva |
1.423.301,87 |
1.565.244,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
834.817,73 |
855.627,92 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-13.000,00 |
-13.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
821.817,73 |
842.627,92 |
| B.
Rückstellungen |
161.624,30 |
138.584,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
369.817,34 |
522.035,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.042,50 |
48.997,50 |
| Passiva |
1.423.301,87 |
1.565.244,86 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Herrmann &
Lenz Services Gesellschaft mbH, Am Ziegelfeld 28, 51399
Burscheid, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter HRB 49837, wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
B.
ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
immateriellen Vermögensgegenstände und auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben wurde bei den Zugängen beweglicher
Anlagegüter die Abschreibung ab dem Monat der
Anschaffung ermittelt.
Für Anschaffungen wurde bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung
unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem.
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht
gemäß § 6 Abs. 2 a EStG wurde für
Anschaffungen kein Gebrauch gemacht.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden für erkennbare
Risiken und für ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Forderungen
Forderungen gegen Gesellschafter werden in Höhe
von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00) ausgewiesen. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in
Höhe von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00). Es bestehen
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00). Es bestehen
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von Euro
0,00 (VJ: Euro 0,00).
2. Eigenkapital
In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von Euro 842.627,92 enthalten.
3. Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 369.817,34 (VJ:
Euro 522.035,44). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über 5 Jahren bestehen nicht (VJ: Euro 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 64.707,23 (VJ: Euro 90.946,53
b) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit von Euro 5.164,94 (VJ: Euro 4.415,70).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält einen Geschäftsanteil
von 20 v. H. des Nennkapitals der Herrmann & Lenz
Solutions GmbH mit Sitz in Burscheid. Der Jahresabschluss
zum 31.12.2023 der Beteiligungsgesellschaft weist ein
Eigenkapital von Euro 523.710,61 und einen
Jahresüberschuss von Euro 188.842,49 aus.
2. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 23,75
Arbeitnehmer beschäftigt.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestehen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Mietverträgen (T€ 85 p.a.)
und aus Leasingverträgen (T€ 104).
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Herrmann & Lenz
Services Gesellschaft mbH sind Herr Uwe Herrmann, Halver,
und Herr Dierk Lenz, Bergheim.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer wird mit Verweis auf § 288
HGB verzichtet.
5. Stammkapital
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Burscheid, den
29.04.2024
gez.
Dierk Lenz
gez.
Uwe Herrmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2024
festgestellt.
|