L + W GmbH
(vormals: "INDECO Fertigteile und Ingenieurbüro GmbH
")
Hahnstätten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 19.05.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
19.5.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.206,00 |
21.022,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
16,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.206,00 |
21.006,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.504.069,33 |
966.233,10 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
97.180,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
354.154,19 |
432.302,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.000,00 |
1.250,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.149.915,14 |
436.750,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.595,34 |
42.664,25 |
| Aktiva |
1.525.870,67 |
1.029.919,35 |
Passiva
|
|
19.5.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
840.278,33 |
524.444,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
474.444,24 |
349.261,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
315.834,09 |
125.182,61 |
| B.
Rückstellungen |
564.041,37 |
383.057,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.550,97 |
122.417,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.550,97 |
122.417,70 |
| Passiva |
1.525.870,67 |
1.029.919,35 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01. -
19.05.2020
L + W GmbH i.L.
Hahnstätten
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: L + W GmbH i.
L.
Firmensitz laut
Registergericht: Hahnstätten
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Montabaur
Register-Nr.: HRB 2250
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerliche
Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller bekannten Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen unter Anwendung
des Barwert-Verfahrens durchgeführt.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
2,54 %
|
erwartete
Rentensteigerungen
|
0,0 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Klaus Heubeck 2018G
|
Der Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe
von 1,84 % hätte zu einem um € 89.323
höheren Verpflichtungsumfang geführt. Dieser
Unterschiedsbetrag ist mit einer Ausschüttungssperre
belegt.
Wertpapiere des Anlagevermögens, die
Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2
HGB darstellen (Wert 19.05.2020 T€ 877,1) wurden mit
den Schulden (Wert 19.05.2020 T€ 1.214,8) verrechnet.
Der Differenzbetrag in Höhe von T€ 337,7
wird unter der Position "Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen.
Der beizulegende Wert der verrechneten
Vermögensgegenstände wurde anhand von
Marktpreisen bestimmt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle bekannten Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2020
|
2019
|
|
€
|
€
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
120.895,46
|
895,46
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
2.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 121.550,97 (Vorjahr: € 122.417,70).
Hahnstätten, den 11. Januar 2022
Bärbel Wöll
|
Annegret Lengfeld
|
- Liquidatorin -
|
- Liquidatorin -
|
L + W GmbH
i. L.
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2022 festgestellt.
|