ekokoro GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Werbeagenturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jasmina Arifoska seit 2.7.2024 | Prokura |
Enis Ramadanovski seit 11.6.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metropolitan Trends GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 29.02.2024Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 29.02.20241. Grundlagen des Unternehmens / Tätigkeit Die Gesellschaft wurde 2015 von Jasmina Arifoska mit einem Stammkapital von € 25.000,00 gegründet und firmiert als Metropolitan Trends GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "METROPOLITAN"). Enis Ramadanovski wurde 2020 zum Geschäftsführer bestellt. Das Stammkapital wurde im Jahr 2020 aus Gesellschaftsmitteln um € 450.000 auf € 500.000,00 erhöht. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Konsumgütern, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (Smartphones, Tablets und deren Ergänzungssortiment) und Lebensmittel sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschafterversammlung vom 23. November 2023 hat die Änderung des Gesellschaftervertrages und ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr beschlossen. Das Geschäftsjahr beginnt nun ab dem 1. März 2024 und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung sind daher mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld Insgesamt ist die Branche zur Normalität zurückgekehrt, die insbesondere durch Margendruck bei hoher Geräteverfügbarkeit gekennzeichnet ist. Das Zinsniveau ist nach wie vor hoch und es gab im Berichtszeitraum keine Anzeichen für eine Trendumkehr, sodass das Ergebnis weiterhin durch diese Entwicklung belastet wurde. Insgesamt hielten sich die Verbraucher angesichts der hohen Lebenshaltungskosten bei Investitionsentscheidungen eher zurück (1) , wobei die Telekommunikationsbranche eher glimpflich davonkam. Telekommunikationsgeräte, Smartphones und Tablets gehören mehr denn je zur Grundausstattung eines Haushalts. Die sich rasant entwickelnde Künstliche Intelligenz (KI) und der politische Wille, die Digitalisierung in der Breite mit Druck voranzutreiben, erfordern zudem entsprechend leistungsfähigere Endgeräte mit Auswirkungen auf das Durchschnittsalter des Gerätebestandes.
(1) Quelle: Statista | Inflationsrate und
Kerninflation bis Oktober 2024
Die kriegerischen Auseinandersetzungen in Osteuropa und im Nahen Osten hatten dabei kaum Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wirken der Branche. Es bleibt abzuwarten, wie sich die US-Regierung in Bezug auf die kriegerischen Auseinandersetzungen positionieren wird.
2.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3. Steuerungskennzahlen Die Messung der Zielerreichung der METROPOLITAN erfolgt über KPIs. Diese Kennzahlen sind der Geschäftsführung sowie der erweiterten Führungsebene bekannt und werden mindestens monatlich reflektiert, bewertet und ggf. mit Maßnahmen unterlegt. Wesentliche Kennzahlen in der Erfolgsanalyse sind die Umsatzerlöse, die Bruttomarge (Rohertrags-Marge), Verwaltungskosten und das EBT. 2.4. Umsatz und Ertragslage Trotz des schwierigen Umfelds konnte die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr einen Umsatz von € 48,4 Mio. (Vorjahr: € 284 Mio.) erzielen, bei einer Rohertragsmarge von 1,05% (Vorjahr: 1,2%). Der Januar erreichte einen Umsatz von € 29,3 Mio. und ein EBT von T€ 251, im Februar einen Umsatz von € 19,1 Mio. und ein EBT von T€ -267. Grund für diese Entwicklung waren neben der niedrigeren Rohertragsmarge die deutlich gestiegenen Finanzierungskosten von über T€ 94 (Vorjahr: T€ 472). Die Verwaltungskosten lagen dabei mit rund T€ 380 (Vorjahr: T€ 2.543) insgesamt im Planbereich. 2.5. Finanzlage 2.5.1. Kapitalstruktur und Liquidität Neben dem Eigenkapital von knapp € 6,1 Mio. stehen der Gesellschaft Betriebsmittellinien von € 11 Mio. bei drei Banken zur Verfügung. Die Kreditlinien sind durch Höchstbetragsbürgschaften der Holding, den Nachweis einer Warenkreditversicherung und die Einhaltung von Financial Covenants jeweils zum Quartalsende besichert. Zusätzlich standen Lieferantenkredite in Höhe von € 10,1 Mio. zur Verfügung. Die Gesellschaft verfügt somit über eine stabile Finanzlage und ist in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2.6. Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt 29,5% (Vorjahr: 29%). Der Warenbestand zum Jahresende war mit € 14,8 Mio. (€ 14,1 Mio.) auf hohem Niveau, wurde aber durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 2,7 Mio. (€ 4,1 Mio.) teilweise kompensiert. Grund hierfür war, dass der Lagerbestand nicht in dem geplanten Rahmen aufgrund einer schwächeren Nachfrage abverkauft werden konnte, wie es in den Vorjahren der Fall war. 2.7. Gesamteinschätzung Die Umsatzprognose des Vorjahres (Umsatzwachstum von 3%) konnte im Rumpfgeschäftsjahr nicht erreicht werden. Üblicherweise sind in den letzten Jahren die Monate Januar und Dezember die margenstärksten Perioden. Das unsichere wirtschaftliche Umfeld, wie u.a. die Leitzinserhöhung und in der Folge Margendruck führte letztlich zu einem negativen EBT, wobei die Verwaltungskosten auf Planniveau lagen. Dennoch ist das Rumpfgeschäftsjahr, insbesondere unter Berücksichtigung des skizzierten Marktumfeldes, zufriedenstellend verlaufen. 3. Chancen und Risikobericht Die Gesellschaft ist durch ihre Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Gesellschaft hat daher ein Risikomanagementkonzept erarbeitet, in dem unter anderem der Aufnahmeprozess sowie die laufende Prüfung definiert und festgelegt sind. Alle Prüfungsleistungen werden systematisch dokumentiert. 3.1. Strategie / Budget Die Strategie und das Budget (drei Jahre) werden jährlich überprüft und quartalsweise mit dem Soll/Ist in Form einer Berichtserstattung abgeglichen. Unterjährige Abweichungen werden durch entsprechende Maßnahmen korrigiert. 3.2. Operative Risiken 3.2.1 Adressrisiko Es werden nur Kunden mit einer Limitfreigabe des Kreditversicherers und einem Zahlungsziel von max. 60 Tagen beliefert. Kunden ohne Limit werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. In 2024 gab es keine Inanspruchnahme der Kreditversicherer. 3.2.2 Fremdwährungsrisiko Der Einkauf erfolgt grundsätzlich in €, die Fakturierung in €. Vereinzelt wurden Verkäufe in USD getätigt, die mit der Entstehung der Forderung in € abgesichert wurden. Somit besteht kein wesentliches Währungsrisiko. 3.2.3 Dokumentationsrisiko Es wird mit einer Standarddokumentation (Angebot durch Annahme) gearbeitet, die durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkauf/Verkauf) unterstützt wird. Eventuelle individuelle Dokumentationen werden grundsätzlich vom externen Juristen geprüft. 3.2.4 Länderrisiko Die Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf Lieferanten und Kunden im europäischen Raum. Insofern besteht kein politisches Risiko. 3.2.5 Preisvolatilität Die Gesellschaft schlägt monatlich das Lager zweimal um. Damit ist sichergestellt, dass a. keine Altbestände aufgebaut werden b. die Preisvolatilität minimiert wird c. eine hohe Liquidität besteht (Leverage Effekt) 3.2.6 KYC / Compliance Die Gesellschaft prüft alle wesentlichen Sanktions- und Embargolisten (OFAC / EU) bei der Erstaufnahme und fortlaufend über eine spezialisierte Plattform. 3.2.7 Sonstige Risiken a. Die Gesellschaft hat eine Vertrauensschadensversicherung abgeschlossen. b. Darüber hinaus besteht eine Insolvenzanfechtungsversicherung. c. Die Gesellschaft hat eine Transportversicherung für alle Warenbewegungen abgeschlossen. Zusammenfassend sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Darüber hinaus stellt das Risikomanagement sicher, dass Chancen und Risiken frühzeitig erkannt, erfasst und adressiert werden. Für die oben genannten typischen Risiken wurde Vorsorge getroffen. 4. Prognosebericht Der Interessenverband der Telekommunikationsbranche, Bitkom, prognostiziert für das laufende Jahr etwas optimistischere Geschäftserwartungen. (2)
(2) Quelle: Bitkom e. V. |
Bitkom-ifo-Digitalindex
Für das laufende Jahr erwarten wir weiterhin Margendruck, wobei insbesondere das 1. Quartal saisonbedingt eine eher schwache Entwicklung zeigt. In 2024/2025 werden wir erstmals von der Umstellung des Wirtschaftsjahres profitieren, wobei die Monate Dezember bis Januar üblicherweise die stärksten Monate sind. Für METROPOLITAN planen wir für die nächsten 12 Monate ab dem Bilanzstichtag ein Umsatzwachstum von 6% und eine Rohertragsmarge von 1,2% bei nahezu unveränderten Verwaltungskosten. Die Gesellschaft trägt derzeit den größten Teil der Verwaltungskosten von HELI. In Zukunft wird DANTEC die Dienstleistungen von HELI in Anspruch nehmen, sobald die logistischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Dadurch werden die Verwaltungskosten der Gesellschaft spätestens ab 2025 sinken. Der Fokus wird weiterhin auf der Diversifizierung des Produktportfolios mit höherem Margenniveau liegen. Die bisherige Fokussierung auf Telekommunikation und deren Zubehör wird um Unterhaltungs- und Haushaltselektronik im weiteren Sinne, u.a. Spielkonsolen (Margenpotenzial in Höhe von 8%), erweitert. BilanzAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2024 bis 29.02.2024
ANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.-29.02.2024a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. (2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. (3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (4) Die Gesellschafterversammlung vom 23. November 2023 hat die Änderung des Gesellschaftervertrages und ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr beschlossen. Das Geschäftsjahr beginnt nun ab dem 1. März 2024 und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. (5) In Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben. (6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. (7) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. (9) Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres sind einzelne Positionen des Jahresabschlusses, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, mit denen des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar. (10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt. b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. (3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. (4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. (5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. (6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Anlagevermögen Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. Waren Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer). Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) vorgenommen. Die Waren (Handelswaren) sind mit ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Direkt zuordnungsfähige Einzelkosten für die Beschaffung der Waren wurden hinzugerechnet. Geleistete Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände Diese Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt. Guthaben bei Kreditinstituten Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt. Rückstellungen Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. c) Angaben zu Bilanzposten Anlagevermögen Aus dem nachfolgend aufgeführten Anlagenspiegel ist die Entwicklung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen zu entnehmen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.848.679,67 Euro (Vorjahr: 1.658.651,90 Euro) sind in Höhe von 1.150.771,74 Euro (Vorjahr: 1.046.509,76 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Die Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen in Höhe von € 381.631,26 (Vorjahr: € 342.962,66) auch ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung; die Verzinsung beträgt 3% p. a. bei einer Laufzeit von einem Jahr. Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten wurden nicht gestellt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf ausstehende Rechnungen (50%), Abschluss und Prüfungskosten (48%) und auf Personalkosten (2%). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Saldo zum 29. Februar 2024: 4.397.188,93 Euro) betreffen folgende Kontokorrentkredite und sind wie folgt gesichert:
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. e) Sonstige Angaben Firma, Sitz, Registergericht Die Metropolitan Trends GmbH, Brook 5, 20457 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 138152. Name und Beruf der Geschäftsführer
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 4 Geschäftsführer am Ende des Geschäftsjahres: 2 (Vorjahr: 2) Angestellte (ohne Geschäftsführer, Aushilfen, Azubis) am Ende des Geschäftsjahres: 3 (Vorjahr 3). Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar für das Rumpfgeschäftsjahr beträgt € 12.000,00 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 29. Februar 2024 in Höhe von 14.291,86 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist Tochterunternehmen i.S.v. § 290 Abs. 1 HGB. Das Mutterunternehmen ist die ER Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Boll das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen darstellt. Als verbundene Unternehmen werden die Tradeazy GmbH, Bad Boll, die HELI Logistik & Service GmbH, Weilheim an der Teck sowie die Dantec Nordics ApS, Padborg, Dänemark behandelt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine deutlich andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erfordert hätten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Von den Folgen des weiterhin bestehenden militärischen Konflikts in der Ukraine ist die Gesellschaft wirtschaftlich nicht betroffen, da weder Kunden- noch Lieferantenbeziehungen nach Russland oder in die Ukraine bestehen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Metropolitan Trends GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Metropolitan Trends GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 29. Februar 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 29. Februar 2024 sowie den Anhang zum 29. Februar 2024, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Metropolitan Trends GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 29. Februar 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungs-vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 10. Februar 2025 AC
CHRISTES & PARTNER GmbH
Christes, Wirtschaftsprüfer Gottenströter, Wirtschaftsprüferin Unterzeichnung des Jahresabschlusses:
Hamburg den 10. Februar 2025 gez. J. Arifoska E. Ramadanovski Der Jahresabschluss wurde am 10. Februar 2025 festgestellt. |
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