Centurion Asset GmbHLiquidiert

Oskar-von-Miller-Ring 33, 80333 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 117562
Vorher
Dr. Holler Beteiligungen GmbH
Eingetragen
25.8.1997
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren a. n. g., sowie Flecht- und KorbwarenGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Handel mit keramischen Erzeugnissen aller Art sowie Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung und Beratung von bzw. bei Projekten im Bereich Organisation, Logistik, EDV, Marketing, Vertrieb und Verwaltung von Unternehmen und öffentlichen Behörden, ferner Halten von Beteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Dr. Holler
seit 15.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heiko Holler
Mühlbaurstr. 3, 81677 München
50.000 DM
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Centurion Asset GmbH

(vormals:Dr. Holler Beteiligungen GmbH)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.777,00 6.086,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.000,00 5.000,00
II. Sachanlagen 776,00 1.086,00
III. Finanzanlagen 1,00 0,00
B. Umlaufvermögen 609.301,07 599.358,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 608.986,06 595.752,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 20.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 315,01 3.605,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 615.078,07 605.444,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 597.390,20 603.098,88
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 553.814,75 559.099,24
III. Jahresüberschuss 18.010,86 18.435,05
B. Rückstellungen 5.742,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 11.945,87 1.345,13
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.945,87 1.345,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 615.078,07 605.444,01

Anhang


A. Maier-Betschart
Steuerberater, Rechtsbeistand   Anlage III/0

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Bestandsnachweis, Gliederung und Bewertung

Die Gegenstände des Anlagevermögens sind durch ordnungsgemäße Bestandsverzeichnisse nachgewiesen.

Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten sowie Bestätigungen der Banken nachgewiesen.

Die Geldbestände ergaben sich aus den Kassenbüchern.

Die übrigen Positionen des Umlaufvermögens sind durch Saldenlisten, Kontoauszüge und andere geeignete Unterlagen nachgewiesen.

Der Nachweis der Schulden ergibt sich aus Verträgen, Kontoauszügen, Bankbestätigungen, Saldenlisten und sonstigen Unterlagen.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Anlagespiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Ergebnisverwendung sind im Anhang dargestellt.

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Gründe davon abzuweichen haben sich nicht ergeben.

  Ansatz, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ansatz

Der Jahresabschluß ist unter Anwendung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt worden.

Im vorliegenden Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das ausgewiesene Anlagevermögen besteht ausschließlich aus Gegenständen, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, welche nicht entgeltlich erworben wurden, sind keine Aktivposten angesetzt.

Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe der §§ 249 und 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse wurden auch in den Fällen angegeben, in denen gleichwertige Rückgriffsforderungen bestehen.

Bewertung

Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten stehen dieser Annahme nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluß berücksichtigt worden.

Bewertung im einzelnen

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Anschaffungsnebenkosten wurden ordnungsgemäß aktiviert.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigen beizulegenden Wert bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der betreffende Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit gegeben - von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw., soweit ein solcher nicht feststellbar war, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansatz in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müßte, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der steuerrechtlichen Rechtsprechung angesetzt. Rückstellungen für latente Steuern waren nicht zu bilden, da sich kein Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben hat.

  Gliederung

Dem vorliegenden Jahresabschluß liegen die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften zugrunde.

 Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung der Erleichterungsvorschrift des § 276 HGB das Gesamtkostenverfahren gem. §  275 Abs. 2 HGB gewählt.

II. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Soweit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen notwendig sind, ergeben sie sich aus den Angaben zu den einzelnen Positionen des Bilanzberichts.

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel mit Inventarverzeichnis:

III. SONSTIGE ANGABEN

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.564,59.

Die Geschäftsanteile werden zu je 100 % von Herrn Dr. Heiko Holler gehalten.

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden nicht.

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 (01.01.-31.12.) war Herr Dr. Heiko Holler.

Im Geschäftsjahr war kein zusätzlicher Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. ERGEBNISVERWENDUNG

 Durch die Anpassung des HGB an die sog. Mittelstandsrichtlinie durch Gesetz vom 25.07.1994 wurde § 326 Satz 2 HGB gestrichen. Angaben zum Jahresergebnis und seiner Verwendung sind somit nicht mehr erforderlich.

LAGEBERICHT

 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB n. F. sieht die Befreiung von der sich aus den §§ 264 Abs. 1 Satz 1 i. V. 289 Abs. 1 und 2 HGB ergebenden Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts vor.


München, den 19. September 2011

---------------------------------------
        Dr. Heiko Holler
       -Gesellschafter/
       Geschäftsführer-
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2011 festgestellt.

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