Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 38166
Eingetragen
20.4.2016
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungSammlung nicht gefährlicher Abfälle
Gegenstand
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Altkleidersammlungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Viktor Nowakowski
seit 21.2.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
100.00%
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alexander Volz
Nürnberger Leithe 8 A, 91126 Schwabach-Wolkersdorf
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Volz GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 16.576,00 14.951,00
I. Sachanlagen 16.576,00 14.951,00
B. Umlaufvermögen 480.360,17 489.636,71
I. Vorräte 47.012,00 213.716,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 377.552,13 251.736,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.796,04 24.184,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.333,33 1.333,33
Aktiva 498.269,50 505.921,04

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 375.337,75 292.051,05
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 242.051,05 196.062,24
III. Jahresüberschuss 83.286,70 45.988,81
B. Rückstellungen 45.897,66 72.248,43
C. Verbindlichkeiten 77.034,09 141.621,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.034,09 141.621,56
Passiva 498.269,50 505.921,04

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

 I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz  gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden



1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden



1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2021 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
 I. Verbindlichkeitenspiegel



Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten  belaufen sich auf T€ 77 bis zu einem Jahr. Besicherungen für die Verbindlichkeiten wurden keine bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Alexander Volz Forderungen in Höhe von T€ 0 sowie  keine Verbindlichkeiten.

III. Haftungsverhältnisse



Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten



Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz



Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane



Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alexander Volz, Hannover, getätigt.

III. Größenabhängige Erleichterungen



Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Hannover, im Mai 2023
Alexander Volz

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2023 festgestellt.

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