Volz
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.576,00 |
14.951,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.576,00 |
14.951,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
480.360,17 |
489.636,71 |
| I.
Vorräte |
47.012,00 |
213.716,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
377.552,13 |
251.736,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.796,04 |
24.184,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.333,33 |
1.333,33 |
| Aktiva |
498.269,50 |
505.921,04 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
375.337,75 |
292.051,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
242.051,05 |
196.062,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
83.286,70 |
45.988,81 |
| B.
Rückstellungen |
45.897,66 |
72.248,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.034,09 |
141.621,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
77.034,09 |
141.621,56 |
| Passiva |
498.269,50 |
505.921,04 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1
Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2021
vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten
Anlagespiegel zu entnehmen.
6) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
belaufen sich auf T€ 77 bis zu einem Jahr.
Besicherungen für die Verbindlichkeiten wurden keine
bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den
Gesellschafter Alexander Volz Forderungen in Höhe von
T€ 0 sowie keine Verbindlichkeiten.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB
vorgenommen.
II. Bildung von Bewertungseinheiten
Gemäß § 254 HGB waren zum
Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Alexander Volz, Hannover, getätigt.
III. Größenabhängige
Erleichterungen
Von den Größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend
Gebrauch gemacht.
Hannover, im Mai 2023
Alexander Volz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2023
festgestellt.
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