K Betriebs GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tristan Sondermann seit 12.5.2025 | Prokura |
Thomas Sebastian Tykwer seit 13.5.2024 | Geschäftsführer |
Uwe Schott seit 5.10.2016 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
X-Filme Creative Pool GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Abschlußbilanz per 31.12.23X-Filme Creative PoolAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.23
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht: X-Filme Creative Pool GmbH Firmensitz: Berlin Registereintrag: 29. August 2016 Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 180512 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Mit Wirkung ab 01. Januar 2016 wurde mit der X-Filme Holding GmbH ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Muttergesellschaft X-Filme Holding GmbH fließt im Rahmen der sog. At-Equity Methode in den Konzernabschluss der Beta Film GmbH, Oberhaching ein. Der Konzernabschluss der Beta Film GmbH wird jährlich im Bundesanzeiger offengelegt. Da das Ergebnis der X-Filme Holding GmbH maßgeblich von der Ergebnisübernahme der Gesellschaft beeinflusst ist, haben sich die X-Filme Holding GmbH und die Gesellschaft entschlossen, die von der Beta Film erlassene Konzernbilanzierungsrichtlinie ab dem Geschäftsjahr 2019 anzuwenden. Durch Anwendung der Konzernbilanzierungsrichtlinie werden Eigenproduktionen, welche dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, als selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände behandelt. Von dem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Eigenproduktionen, bei denen zur Finanzierung der Produktionsaufwendungen der überragende Teil der entstehenden Auswertungsrechte bereits bei Fertigstellung der Produktion an die Finanzierungspartner übertragen werden, sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und werden bilanziell vergleichbar den sog. Auftragsproduktionen abgebildet. Ebenso werden Eigenproduktionen dem Umlaufvermögen zugeordnet, wenn der wesentliche Teil der wirtschaftlichen Verwertung im Jahr der Fertigstellung stattfindet und daher nicht von einer dauerhaften Verwertung des Films auszugehen ist. Entwicklungskosten für Film- und TV-Produktionen werden in einer Zwischenposition Filmvermögen gezeigt. Aktiviert werden projektweise alle direkt einer Produktion zuzuordnenden Drittkosten wie Verfilmungsrechte, Drehbuchrechte aber auch Auslagen in Zusammenhang mit Recherche und Aufbereitung von Pflichtunterlagen. Der Zinsaufwand für die Projektzwischenfinanzierung durch Kreditinstitute sowie der Aufwand aus der Rückführung von Fördermitteln wird im Produktionsaufwand ausgewiesen. "Wertberichtigungen auf Filmprojekte in Entwicklung" werden innerhalb der Abschreibungen in einem gesonderten Posten ausgewiesen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden erworbene Film- und Softwarelizenzen ausgewiesen. Die erworbenen Filmlizenzen werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und um die Abschreibung, die linear über den Verwertungszeitraum angesetzt wird, gemindert. Die Softwarelizenzen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Geringwertige selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden sofort aufwandswirksam erfasst bzw. aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei Vorliegen von Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Filmvermögen unterscheidet die Gesellschaft zwischen Entwicklungskosten für Eigen- und Auftragsproduktionen. Aktivierte Entwicklungskosten unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden bei Auftragserteilung in den Produktionsaufwand umgegliedert. Falls die Realisierungswahrscheinlichkeit einer aktivierten Entwicklung unter 50% fällt, wird der Posten vollständig wertberichtigt. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung der Material- und Fertigungseinzelkosten, allgemeiner Kosten für Verwaltung und für soziale Maßnahmen sowie von Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung der Vermögensgegenstände verwendet wurde, aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend § 250 HGB wird zum Bilanzstichtag ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Rückstellungen tragen allen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Restlaufzeit der sonstigen Rückstellungen weniger als zwölf Monate, so dass keine Abzinsung erfolgt. Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen/ -verbindlichkeiten und -bestände werden mit dem Kurs am Tag der Entstehung unter Berücksichtigung des Devisenkassamittelkurses zum Bilanzstichtag in Übereinstimmung mit § 256a HGB bilanziert. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen erworbene Filmrechte in Höhe von TEUR 20 (i.Vj. TEUR 25) sowie Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 1). § 285 Nr. 11 HGB - Anteilsbesitz:
2. Filmvermögen Das Filmvermögen unterteilt sich in Entwicklungen für Eigenproduktionen in Höhe von TEUR 982 (i.Vj. TEUR 830) und Entwicklungen für Auftragsproduktionen in Höhe von TEUR 497 (i.Vj. TEUR 404). Die Veränderungen ergeben sich aus Neuerwerben, Umgliederungen in Vorräte sowie Abschreibungen. 3. Vorräte Die unfertigen Leistungen gliedern sich in sechs Eigenproduktionen in Höhe von TEUR 12.223 (i.Vj. eine Eigenproduktion in Höhe von insgesamt TEUR 1.730) und drei Auftragsproduktionen in Höhe von insgesamt TEUR 16.413 (i.Vj. vier Auftragsproduktionen in Höhe von insgesamt TEUR 14.590). Es wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 574 (Vorjahr TEUR 145) mit in die Herstellungskosten einbezogen. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von insgesamt TEUR 3.435 (i.Vj. TEUR 7.307) ergeben sich im Wesentlichen aus Produktionen, bei denen im Geschäftsjahr die Umsatzrealisierung erfolgte. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Darlehenssowie Umsatzsteuerforderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen im Geschäftsjahr TEUR 3.567 (i.Vj. TEUR 2.956). Zum Bilanzstichtag sind Forderungen gegen die X-Filme Holding GmbH in Höhe von TEUR 2.917 (i.Vj. TEUR 1.178), insbesondere aufgrund eines abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungs- und eines abgeschlossenen Umlagevertrages, ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen von insgesamt TEUR 9.602 (i.Vj. TEUR 13.304) sind Forderungen aus Filmförderung in Höhe von TEUR 6.784 (i.Vj. TEUR 8.943) enthalten. Weiterhin bestehen Ansprüche aus Serviceproduktion in Höhe von TEUR 2.479 (i.Vj. TEUR 2.936). Ansprüche gegen Versicherungsgesellschaften gibt es im Geschäftsjahr nicht (i.Vj. TEUR 1.265). Angaben gemäß § 268 Abs. 4 HGB: Im Geschäftsjahr hat keine Forderung eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Eigenkapital Stammkapital zum 31.12.2023: EUR 25.000,00 zu 100% von X-Filme Holding GmbH gehalten Kapitalrücklage zum 31.12.2023: EUR 1.839.182,13 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit Projektkosten in Höhe von TEUR 597 (i.Vj. TEUR 658), Rückstellungen für Erlösbeteiligungen in Höhe von TEUR 567 (i.Vj. TEUR 606), Personalverpflichtungen für soziale Sicherheit in Höhe von TEUR 86 (i.Vj. TEUR 110) und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungsgebühren in Höhe von TEUR 48 (i.Vj. TEUR 43). 7. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Gegenüber verbundenen Unternehmen betragen die Verbindlichkeiten TEUR 40 (i.Vj. TEUR 0). 8. § 285 Nr. 3a HGB - Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus Altersversorgung besteht nicht. Von den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen werden TEUR 130 an verbundene Unternehmen weiterbelastet.. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der GuV Posten "Sonstige betriebliche Erträge" enthält Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 1 ), sowie außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 51 (i.Vj. TEUR 0) aus der Rückzahlung nicht verwendeter Rechtsberatungskosten für das Projekt "Cloud Atlas. In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" betragen die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung im Geschäftsjahr TEUR 3 (i.Vj TEUR 0). Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen aus einer Nachzahlung an die Künstlersozialkasse im Rahmen einer Prüfung in Höhe von TEUR 36 enthalten. Bei den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" werden die Zinsen für die Betriebsmittellinie in Höhe von TEUR 423 (i.Vj. TEUR 48) ausgewiesen. Der Zinsaufwand für die Projektzwischenfinanzierungen durch Kreditinstitute wird im Produktionsaufwand ausgewiesen. Die "abgeführten Gewinne" aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der X- Filme Holding GmbH, Berlin belaufen sich auf TEUR 1.013 (i.Vj. TEUR 289). Während das Personal fast vollumfänglich bei der X-Filme Holding GmbH angestellt ist, wird das operative Geschäft über die X-Filme Creative Pool GmbH abgewickelt. Die Personalaufwendungen werden der X-Filme Holding GmbH im Rahmen eines Umlagevertrages erstattet. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt die Umlage TEUR 1.699 (i.Vj. TEUR 2.362). VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer: Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: Projektbezogene Arbeitnehmer: 93 Angestellte: 5 2. Angaben zu den Organmitgliedern: Mitglieder der Geschäftsführung:
Vorweg genannte Geschäftsführer erhalten keine Vergütungsbestandteile von der Gesellschaft. 3. Sicherheiten: Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 25.344 (i.Vj. TEUR 25.358) ist durch die Abtretung sämtlicher Erlösansprüche aus Lizenzverwertungen finanzierter Produktionen, aus Minimumgarantien und aus Produktionsversicherungen gesichert. Des Weiteren erfolgt im Falle von Filmförderungen eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung der Gesellschaft an die Förderinstitute zur Zahlung auf das beim Kreditinstitut geführte Produktionskonto bzw., soweit rechtlich möglich, eine Abtretung der Auszahlungsansprüche aus der Filmförderung an das Kreditinstitut. Zusätzlich ist eine Abtretung bzw. Verpfändung des Lizenzstocks möglich. Die Sperl Film + Fernsehproduktions GmbH sichert das Projekt "Herrhausen - Der Herr des Geldes" durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 13.000 ab. 4. Haftungsverhältnisse: Die Gesellschaft übernimmt die gesamtschuldnerische Mithaft gemäß §§ 421 ff. BGB für Darlehen in Höhe von TEUR 2.584 (i.Vj. TEUR 3.084), welche von der DZ Bank und der Investitionsbank des Landes Brandenburg an die X-Filme Holding GmbH ausgegeben wurden. Mit einer Inanspruchnahme aus den angegebenen Haftungsverhältnissen ist aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der X-Filme Holding GmbH nicht zu rechnen.
Berlin, 28.02.2025 gez. Geschäftsführung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen und künstlerischen Tätigkeit der X-Filme Creative Pool GmbH ("Gesellschaft") liegt in der Produktion und Vermarktung von Kino- und Fernsehfilmen sowie Serien in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Weiterhin werden primär fiktionale Auftrags- und Koproduktionen für Fernsehsendeanstalten und Streamingdienste realisiert. Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der X-Filme Holding GmbH ("Holding"), die ihrerseits von filmschaffenden Personen und Unternehmen der Filmwirtschaft gehalten wird. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Organisatorisch sind einzelne betriebliche Bereiche in der Holding angesiedelt. Gemeinsam erbringen die Gesellschaft und die Holding auch Dienstleistungen im Bereich der Filmherstellung und der kommerziellen Betreuung für Produktionsgesellschaften der X-Filme Gruppe. Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in Berlin. Zudem unterhält das Unternehmen eine Zweigniederlassung in München. Wirtschaftsbericht Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren des Unternehmens sind die produktionelle Gesamtleistung bestehend aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen sowie das operative Ergebnis (Ergebnis vor Steuern und Zinsen "EBIT"). Die für Steuerungszwecke relevante produktionelle Gesamtleistung der Gesellschaft besteht zum einen aus den Beiträgen der beteiligten Senderpartner, die als Umsatzerlöse gezeigt werden. Seitens regionaler oder nationaler Filmförderungen bereitgestellte Finanzierungsmittel werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und bilden in Summe die produktionelle Gesamtleistung. Entwicklung der Branche Nach den pandemiebedingten Einbrüchen in den Jahren 2020 und 2021 erholten sich die Besucherzahlen in deutschen Kinos zunächst. Im Jahr 2023 verzeichneten die deutschen Kinos eine positive Entwicklung: Die Besucherzahlen stiegen auf rund 95,7 Millionen, was einer Steigerung von etwa 22,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Umsatz erhöhte sich auf knapp 929,1 Millionen Euro, während der durchschnittliche Ticketpreis bei 9,71 Euro lag (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kino-besucher-2024- rueckgang-100.html). Im Jahr 2024 musste die Branche jedoch wieder einen Rückgang verkraften. Insgesamt wurden etwa 80,9 Millionen Tickets verkauft, was einem Minus von 7,3 Prozent gegenüber 2023 entspricht (Quelle: https://www.n-tv.de/ticker/Kinobesucherzahlen- in-Deutschland-2024-ruecklaeufig-article25472221.html). Der Kinobestand blieb dabei weitgehend stabil (Quelle: https://www.ffa.de/pressemitteilungen-detailseite/ffa-kinobilanzfuer-das-erste- halbjahr-2024-stabiler-kinobestand-und-419-millionen-verkaufte-tickets-indeutschland.html). Im Jahr 2023 führte das ZDF mit einem Marktanteil von 14,6 Prozent das Ranking der Zuschauermarktanteile an, gefolgt von der ARD mit 11,9 Prozent. RTL erreichte 7,9 Prozent, während Sat. 1 auf 4,6 Prozent kam. In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen lag RTL mit 10,1 Prozent vorn, gefolgt von ProSieben mit 7,8 Prozent (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/das-zdf-ist-der-meistgesehene-tv-sender-2023- 19404959.html). Die tägliche Fernsehnutzung nahm 2023 weiter ab: Personen ab 3 Jahren schauten durchschnittlich 182 Minuten pro Tag fern, bei den 14- bis 49-Jährigen waren es 87 Minuten (Quelle: https://www.agf.de/service/pressemitteilung/tv-bilanz-2023-deutschlandzwischen-dauerkrise-und-alltagsflucht-180). Auch im Jahr 2024 sicherte sich das ZDF mit 15,3 Prozent den ersten Platz bei den Marktanteilen, gefolgt von der ARD mit 13 Prozent. Die Privatsender RTL und Sat.1 erreichten 8,1 Prozent bzw. 4,5 Prozent (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/214350/umfrage/marktanteile-der-tv-sender-indeutschland/). Die Nutzung von Streaming-Diensten und Mediatheken der Sender nimmt weiterhin zu, insbesondere bei jüngeren Zielgruppen. So verzeichneten Angebote wie Netflix und Amazon Prime Video steigende Abrufzahlen, während auch die Mediatheken von ARD und ZDF zunehmend genutzt werden. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft steht als mittelgroßes Produktionsunternehmen im Wettbewerb mit einer Vielzahl von kleineren und ebenfalls mittelgroßen Produktionsgesellschaften sowie einigen größeren Produktionsstrukturen. Konkurrenz herrscht in erster Linie um die Auftrags- und Finanzierungspartner von Film- und TV Produktionen, die vornehmlich dem öffentlich-rechtlichen Lager mit ARD und ZDF sowie den beiden privatwirtschaftlich organisierten Medienkonzernen RTL und ProSiebenSat1 zuzuordnen sind. Dieser oligopolartige Abnehmermarkt ist in den letzten Jahren durch Nachfrage der Streamingplattformen (Netflix, Amazon, Disney+ u.a.) in Bewegung geraten und hat damit für zusätzliche Nachfrage gesorgt. Im Geschäftsjahr 2023 blieben erhöhte Produktionskosten weiterhin ein zentrales Thema. Getrieben wurden diese durch die allgemeine weiterhin begrenzte Verfügbarkeit an Ressourcen und Personal sowie die gestiegene Inflation. Die Gesellschaft konnte die im Vorjahreszeittraum begonnene Eigenproduktion Die Unschärferelation der Liebe (Kino) fertigstellen. Außerdem konnten die Auftragsproduktionen Ballouz Staffel 3, Tatort: Hochamt für Toni sowie die vierteilige Streamingproduktion Zeit Verbrechen und die Serviceproduktion Origin abgeschlossen werden. Die produktionelle Gesamtleistung (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) sowie die Deckungsbeiträge liegen im Wirtschaftsjahr 2023 unter den Erwartungen. Dies ist einerseits auf die Verschiebung der Fertigstellung des Projektes Herrhausen - Der Herr des Geldes vom Berichtsjahr 2023 in das Folgejahr 2024 zurückzuführen. Daneben konnten die geplanten Deckungsbeiträge aufgrund von Kostenüberschreitungen teilweise nicht erreicht werden. Das EBIT und das Jahresergebnis liegen trotzdem deutlich über den Erwartungen, getrieben insbesondere durch Mehreinnahmen im Bereich der Verwertungserlöse des bereits produzierten Filmrepertoires. Der Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres 2023 kann insgesamt als zufriedenstellend bezeichnet werden. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft hat sich entschlossen, die vom Hauptgesellschafter Beta Film GmbH, Oberhaching erlassene Konzernbilanzierungsrichtlinie ab dem Geschäftsjahr 2019 anzuwenden. Die Umsatzlegung erfolgt bei vertraglich vereinbarter Leistungserbringung aus dem Produktionsgeschäft, Entwicklungsleistungen werden in einem eigenen Bilanzposten ausgewiesen. a) Vermögenslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme von 41,2 Mio. Euro auf 46,9 Mio. Euro leicht erhöht. Das Anlagevermögen blieb mit 0,06 Mio. gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert. Die Position Filmvermögen erhöhte sich aufgrund von Projekten in Entwicklung leicht von 1,2 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen erhöhte sich von im Vorjahr 39,9 Mio. Euro um 5,4 Mio. Euro auf nunmehr 45,3 Mio. Euro. Die Vorräte erhöhten sich von 16,3 Mio. Euro auf 28,6 Mio. Euro und beinhalten zum Geschäftsjahresende sowohl Auftragsproduktionen i.H.v. 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 14,6 Mio. Euro) wie auch Eigenproduktionen, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, in Höhe von 12,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2023 von 7,3 Mio. Euro auf 3,4 Mio. Euro. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die überwiegend aus noch nicht geleisteten Förderansprüchen aus fertiggestellten Projekten und aus Ansprüchen aus Serviceproduktionen bestehen, belaufen sich auf 9,6 Mio. Euro gegenüber 13,3 Mio. Euro aus dem Vorjahr. Die Verringerung dieser beiden Bilanzposten ist auf das im Vergleich zu 2022 geringere Gesamtvolumen der fertiggestellten Projekte zurückzuführen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten ist mit 46,7 TEUR (Vorjahr: 12,7 TEUR) gestiegen. Das buchmäßige Eigenkapital beträgt wie auch im Vorjahr 1,9 Mio. Euro. Die Rückstellungen verringerten sich von 1,6 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit 25,3 Mio. Euro nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 25,4 Mio. Euro. Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich um 5,2 Mio. Euro von 10,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 15,3 Mio aufgrund der im Geschäftsjahr 2023 begonnenen Projekte. Insgesamt ist eine Zunahme der Verbindlichkeiten um 5,9 Mio. Euro von 37,8 Mio. Euro auf 43,6 Mio. Euro zu verzeichnen. b) Finanzlage Im Vergleich zum Vorjahr sind die liquiden Mittel von 13 TEUR auf 47 TEUR leicht gestiegen. Zur Sicherung der Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Darlehen bei der Beta Film GmbH in Höhe von 1,0 Mio. Euro über die Gesellschafterin X-Filme Holding GmbH aufgenommen, welches mit dem 12_Monats-EURIBOR zzgl. 2,5% p.a. zu verzinsen ist. Die. Daneben bestand im Geschäftsjahr 2023 weiterhin ein bei der Muttergesellschaft X-Filme Holding GmbH bereits im Geschäftsjahr 2019 aufgenommenes Darlehen bei der ILB in Höhe von 1,0 Mio. Euro, welches zunächst mit 3,75% verzinst wurde. Referenzierend am Zinsverlauf des 3 Monats-EURIBORs wird der Zinssatz vierteljährlich angepasst. Beide Darlehen wurden in 2024 vollständig getilgt. Des Weiteren wurde durch die Muttergesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ein über die DZ Bank laufendes KfW Darlehen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen, welches beginnend mit dem 30. September 2021 in vierteljährlichen Raten in Höhe von 187.500 Euro getilgt wird. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 und wird mit 1,03% verzinst. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft liegt bei 3,98 % (im Vorjahr: 4,53%). Die Bilanzsumme hat sich um 5,7 Mio. Euro erhöht. Das Stammkapital ist unverändert. Bei der DZ BANK AG besteht ein Rahmenkredit zur Zwischenfinanzierung der Produktionen in Höhe von insgesamt 40,0 Mio. Euro. Die Zusage des Rahmenkredites besteht bis auf weiteres. Darin enthalten dient ein Betrag von 1,0 Mio. Euro der Betriebsmittelfinanzierung der Gesellschaft und der X-Filme Holding GmbH. Weder der Rahmenkredit zur Zwischenfinanzierung der Produktionen noch die Betriebsmittellinie wurden zum Stichtag vollständig ausgenutzt. Die Höhe der Avalverbindlichkeiten für in Produktion befindliche Projekte betrug zum Stichtag 16,6 Mio. Euro. Im Vorjahr beliefen sich diese auf 19,6 Mio. Euro. Die Eigenproduktionen sind planmäßig durch geschlossene Finanzierungen gedeckt. Der Eigenmittelanteil beträgt durchschnittlich 5% der Produktionskosten. Weitere Mittel werden durch Filmförderinstitutionen, Koproduktionspartner und Vorabverkäufe bereitgestellt. Die Zwischenfinanzierung ist durch den Rahmenkredit der DZ BANK AG gesichert. Die Geschäftsführung geht auf Grund der wirtschaftlichen Lage und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel davon aus, anstehenden Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachzukommen. Die kurzfristigen Kreditlinien der Gesellschaft ermöglichen grundsätzlich einen ausreichenden finanziellen Spielraum. c) Ertragslage Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Fertigstellung großvolumiger Projekte in 2022 von 73,2 Mio. Euro auf 22,8 Mio. Euro gesunken. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen (2,9 Mio. Euro) ergibt das eine produktionelle Gesamtleistung von 25,6 Mio. Euro gegenüber 103,0 Mio. Euro im Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Aufwände aus der Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (12,3 Mio. Euro, Vj. Bestandsverminderung in Höhe von -53,0 Mio. Euro) ergibt das eine Gesamtleistung von 37,9 Mio. Euro gegenüber 50,0 Mio. Euro im Vorjahr. Dem stehen Produktionsaufwendungen in Höhe von 33,6 Mio. Euro gegenüber, was zu einem Rohertrag in Höhe von 4,3 Mio. Euro führt, welcher damit gegenüber dem Vorjahr von 4,1 Mio. Euro fast unverändert bleibt. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 151 TEUR und bleiben damit gegenüber dem Vorjahreswert von 112 TEUR nahezu unverändert. Das Personal ist fast vollumfänglich bei der Gesellschafterin X-Filme Holding GmbH angestellt. Die entsprechenden Aufwendungen werden der Gesellschafterin über einen Umlagevertrag wieder erstattet und bei der Gesellschaft in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Die Personalaufwendungen der Gesellschaft können daher nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der Umlage betrachtet werden. Die Höhe der Abschreibungen und Wertberichtigungen liegt mit 51 TEUR unter dem Vorjahreswert mit 228 TEUR., da im Vorjahr ein größeres Volumen an Projektentwicklungskosten, für die keine Produktion verwirklicht werden konnte, abgeschrieben werden mussten. Mit 2,6 Mio. Euro sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr mit 3,4 Mio. Euro gesunken. Sie beinhalten u.a. die Umlage der Holding mit 1,7 Mio. Euro, welche gegenüber dem Vorjahreswert von 2,4 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro gesunken ist. Der Jahresgewinn vor Ergebnisabführung beläuft sich auf 1,0 Mio. Euro. Gegenüber dem Gewinn des Vorjahres in Höhe von 0,3 Mio. Euro bedeutet das eine Verbesserung um 0,7 Mio. Euro. Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 konnte gegenüber dem Vorjahr abermals, wie auch im Vorjahreszeitraum, verbessert werden. Die Margen der laufenden Produktionen waren leicht rückläufig. Positiv zu bewerten sind die deutlichen Mehreinnahmen bei Verwertungserlösen des bereits produzierten Filmrepertoires. Risikobericht Risikomanagement Die Gesamtrisikosituation wird vom Unternehmen regelmäßig analysiert und aktiv gesteuert. Die Verantwortung für die Risikomanagementstrategie trägt die Geschäftsführung. Im Folgenden sind die wesentlichen Betriebsrisiken aufgeführt und erläutert, welche Maßnahmen jeweils zur Risikosteuerung ergriffen werden. Projektentwicklung Die Produktion von Filmen oder Serien erfordert vor dem tatsächlichen Dreh in der Regel eine mehrjährige Vorbereitungsphase. In Bezug auf die kreative Seite ist es wichtig, die besten Talente für das Projekt zu gewinnen und vertraglich zu binden. Im Bereich der Finanzierung und Partnerschaft müssen passende Beteiligte gefunden werden, um das Drehbuch oder das Projekt zu entwickeln. Dies geschieht meist auf Grundlage mündlicher Absprachen und Absichtserklärungen, da verbindliche Verträge erst bei vollständig finanzierten Projekten abgeschlossen werden. Die endgültige Finanzierung des Filmprojekts steht jedoch normalerweise erst kurz vor dem geplanten Drehbeginn fest. Aufgrund dieser komplexen Vorlaufphase mit vielen beteiligten Parteien muss mit Verschiebungen und sogar Abbrüchen gerechnet werden. Ein solches Szenario kann eintreten, beispielsweise wenn Schlüsselpersonen erkranken oder Finanzierungen nicht rechtzeitig gesichert werden können. Infolgedessen besteht das Risiko, dass bereits geleistete Vorarbeiten möglicherweise nicht angemessen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vergütet werden. Diese potenziellen Wertberichtigungen auf bereits aktivierte Entwicklungskosten wirken sich negativ auf die Ertragslage des Unternehmens aus. Um das Risiko zu mindern, setzt die Gesellschaft auf die Entwicklung einer Vielzahl von Projekten parallel. Dies ermöglicht es, Ertragseinbußen bei Verschiebungen oder Abbrüchen einzelner Projekte durch das Vorziehen anderer Projekte auszugleichen. Außerdem pflegt die Gesellschaft enge Netzwerke in der Branche, um einem möglichen Ausfall von Schlüsselpersonen mit kurzfristigen Neuverpflichtungen angemessen zu begegnen. Darüber hinaus strebt die Gesellschaft an, potenzielle spätere Finanzierungspartner frühzeitig in die Entwicklung durch geeignete Vertragsabschlüsse einzubeziehen. Projektdurchführung Nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitungsphase ist es für die Gesellschaft entscheidend, die vereinbarte zeitliche und finanzielle Planung bei der Durchführung der Produktion einzuhalten. Besonders wichtig ist die Einhaltung der geplanten Herstellungskosten für das Projekt. Während der Produktion können Abweichungen auftreten, zum Beispiel durch eine nachträgliche Verlängerung der Drehtage oder höhere Kosten während der Postproduktion. Nicht alle dieser zusätzlichen Kosten können durch Planungsänderungen oder vorhandene Reserven aufgefangen werden. Daher führen solche Kostenüberschreitungen oft zu einer Minderung des Unternehmensertrags. Um Fehler bei der Kalkulation der Herstellungskosten zu vermeiden und Budgetüberschreitungen während der Produktion zu minimieren, arbeiten erfahrene Herstellungsleiter im Unternehmen. Sie behalten den Überblick über die Gesamtproduktion und können frühzeitig eingreifen, wenn Abweichungen erkannt werden. Die Plankalkulation wird bereits im Vorfeld basierend auf umfangreichen Erfahrungen und unter Einbeziehung mehrerer qualifizierter Mitarbeiter erstellt. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass erfahrene Produktionsleiter bereits in der Vorbereitungsphase eng mit dem Unternehmen zusammenarbeiten. Engagement und Kompetenz der Mitarbeiter Die Leistungsbereitschaft und der persönliche Einsatz der Mitarbeitenden spielen eine entscheidende Rolle für den aktuellen und zukünftigen Erfolg des Unternehmens. Der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte kann zu einem Abfluss von Know-how und erheblichen Zusatzkosten für die Neuanstellung und Einarbeitung führen. Insbesondere für ein Filmproduktionsunternehmen ist das persönliche Netzwerk von Schlüsselpersonen wie Geschäftsführung und Produzenten oft ausschlaggebend für die Gewinnung und erfolgreiche Umsetzung neuer Projekte. Der Abgang qualifizierten Personals kann sich folglich negativ auf das Unternehmensergebnis auswirken. Das Unternehmen strebt danach, den Mitarbeitenden ein attraktives Arbeitsumfeld mit angemessener Entlohnung zu bieten. Regelmäßige Feedback-Gespräche werden durchgeführt, um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können. Zudem genießt die Marke X-Filme aufgrund vergangener erfolgreicher Produktionen eine spürbare Anziehungskraft im Markt. Auch aktuell wird die Marke X-Filme durch herausragende TV- und Streamingproduktionen wie beispielsweise Babylon Berlin positiv wahrgenommen. X-Filme setzt sich weiterhin zum Ziel auch Mitarbeitenden außerhalb der Filmbranche den Einstieg zu ermöglichen. Konjunkturelle Entwicklungen / Nachfragesituation Ein Teil der potenziellen Auftraggeber gehört zum werbefinanzierten, privatwirtschaftlichen Sendersektor. Der Spielraum für ihre Aufträge hängt hauptsächlich von den erzielbaren Werbeeinnahmen ab, die auf gesamtwirtschaftliche Nachfrageänderungen reagieren können. Um mit dieser Situation umzugehen, pflegt die Gesellschaft Kontakte zu allen relevanten potenziellen Auftraggebern, insbesondere zu Streaming-Plattformen und öffentlich-rechtlichen Sendern. International profitiert das Unternehmen auch von seiner Geschäftstätigkeit und hat zahlreiche Kontakte, einschließlich amerikanischer Studios. Zinsrisiken Zinsrisiken sind aufgrund der aktuell rückläufigen Zinsentwicklung keine zu erwarten. Liquiditätsrisiken Aufgrund der COVID-19-Pandemie der vergangenen Jahre und der unzureichenden Margenentwicklung bei durchgeführten Produktionen in den Vorjahren gerät die Liquiditätssituation der Gesellschaft immer wieder unter Druck. Zwar konnte die Liquidität durch im Namen der Muttergesellschaft aufgenommene Darlehen stets gewährleistet werden, jedoch blieb die im Geschäftsjahr 2023 weiterhin angespannte Lage sowie der hohe Verschuldungsgrad der Muttergesellschaft, der ausschließlich aus der gemeinsam mit der Gesellschaft erwirtschafteten Liquidität zurückgeführt werden kann, aus Sicht der Geschäftsführung unbefriedigend. Die Geschäftsführungen der X-Filme Holding GmbH sowie der X-Filme Creative Pool haben sich dazu entschieden, folgende unten aufgeführte Maßnahmen einzuleiten, um die finanzielle Situation der Muttergesellschaft wie auch der Gesellschaft nachhaltig zu verbessern sowie den Verschuldungsgrad zu reduzieren: Verkauf der Immobilie Um langfristige Liquiditätsreserven innerhalb der Gesellschaft sicherzustellen, entschied sich die Geschäftsführung der X-Filme Holding GmbH im Jahr 2023 dazu, das Gebäude in der Kurfürstenstraße 57 in 10785 Berlin, in dem sich im Geschäftsjahr die Büroräumlichkeiten der X-Filme befanden, zu veräußern. Dies erfolgte über das Tochterunternehmen X-Verleih AG, welche im Besitz der Immobilie war. Der Verkauf konnte im Herbst 2024 erfolgreich durchgeführt werden. Durch die über den Erwartungen angefallenen Mehreinnahmen aus dem Verkauf wurden mit Ausnahme des äußerst zinsgünstigen KfW Kredites alle offenen Darlehen und Ausstände getilgt. Reduzierung der Overheadkosten Nebst der Veräußerung der Immobilie wurde ein deutlicher Abbau der Overheadkosten und damit zusammenhängend eine Reduzierung des Personalbestands durchgeführt. Das Ziel ist, die Overheadkosten bis zum Geschäftsjahr 2026, um ca. 500 TEUR gegenüber 2023 zu reduzieren. Weitere relevante Risiken sind nicht bekannt. Chancenbericht Die Chancen der Gesellschaft in Bezug auf die Gesamtleistung und das operative Ergebnis bestehen vor allem darin, dass die Rentabilität, also die durch die Produktionstätigkeit erzielbaren Deckungsbeiträge, über den prognostizierten Werten liegt. Zusätzlich ergeben sich Möglichkeiten zur Verbesserung des operativen Ergebnisses, sofern die Verwertung der produzierten Titel höhere Erlöse erzielt als bisher erwartet. Zudem haben die unter dem Punkt Liquiditätsrisiken aufgeführten Maßnahmen zu einer spürbaren Entspannung der Liquiditätssituation beigetragen und die Verschuldung deutlich reduziert. Prognosebericht Die produktionelle Gesamtleistung (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) wird im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich stark steigen und sich im Bereich von 48 bis 53 Mio. Euro bewegen. Dies liegt vor allem an der Fertigstellung von Großprojekten aus den Vorjahren. Für das Wirtschaftsjahr 2025 wird ein weiterer Anstieg auf 65 bis 70 Mio. Euro erwartet. Die Deckungsbeiträge werden 2024 mit rund 2 Mio. Euro auf Vorjahresniveau bleiben und sich 2025 voraussichtlich auf etwa 3,5 Mio. Euro erhöhen. Aufgrund voraussichtlich geringerer Verwertungserlöse und erhöhter Personalkosten im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen ist für 2024 nur mit einem leicht positiven EBIT zu rechnen. Für 2025 wird ein EBIT zwischen 1.500 und 1.800 TEUR prognostiziert. Insbesondere aufgrund des getätigten Hausverkaufs hat sich die Liquiditätssituation spürbar verbessert, aufgenommene Darlehen konnten zurückgeführt und offene Verpflichtungen beglichen werden. Mit Blick auf die durchgeführten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Liquidität ist die Geschäftsführung davon überzeugt, dass die Gesellschaft für zukünftige Herausforderungen ausreichend gut aufgestellt ist.
Berlin, den 28.02.2025 gez. Geschäftsführung An die X-Filme Creative Pool GmbH Wir haben den Jahresabschluss der X-Filme Creative Pool GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der X-Filme Creative Pool GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus-reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage-berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 28. Februar 2025 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
Kühne, Wirtschaftsprüferin Klingner, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 08.04.2025 festgestellt. |
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