Reparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.
REHAVISTA GmbH
Konsul-Smidt-Straße 8C, 28217 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Rühmann seit 8.5.2024 | Geschäftsführer |
Dougal Hawes seit 8.5.2024 | Geschäftsführer |
Susan Riechers seit 28.9.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Smartbox Holdings Limited | 92.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
11 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 11 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REHAVISTA GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2023Gliederung A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell 2. Zweigniederlassungen B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage 3.2 Finanzlage 3.3 Vermögenslage 3.4 Gesamtaussage 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren C. Prognosebericht 1. Konjunktur und Marktentwicklungen 2. Entwicklung des Absatzmarktes 3. Entwicklung des Beschaffungsmarktes IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht 2. Chancenbericht A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die REHAVISTA GmbH, Bremen, (nachfolgend kurz: REHAVISTA) ist im Bereich Medizintechnik/Rehabilitationshilfen/Hilfen zum Ausgleich von Behinderungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt tätig und versorgt Kunden im ambulanten Sektor mit medizinisch-technischen Produkten und Dienstleistungen. Im wesentlichen Geschäftsfeld der REHAVISTA werden Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen mit medizinisch-technischen Produkten und Dienstleistungen nach den allgemein gültigen ärztlichen Leit- und Richtlinien sowie insbesondere nach den Grundlagen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aufgrund einer ärztlichen Verordnung sowie begleitender Unterlagen von Pädagogen und Therapeuten versorgt. Die REHAVISTA GmbH ist seit Ende 2021 Teil der Smartbox Gruppe und damit Teil einer international agierenden Gruppe in dem o. g. Tätigkeitsfeld. In diesem Rahmen werden REHAVISTA mehr und mehr auch europäische Tätigkeitsbereiche (z.B. das sogenannte Partnergeschäft) zugeordnet. 2. Zweigniederlassungen Die REHAVISTA ist ein bundesweit agierendes Unternehmen. Dabei arbeiten wir von sechs Standorten in Deutschland aus sowie aus den Homeoffice-Bereichen der Mitarbeiter im Außendienst. Zweigniederlassungen wurden nicht begründet. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war auch im Jahr 2023 geprägt von den durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine spürbaren Auswirkungen auf Inflation, Zinsen und Energiepreise. Der Fachkräftemangel ist nach wie vor ein erhebliches Problem und führt zu Einschränkungen im Wachstum. Das Recruiting von Mitarbeitern nimmt an Bedeutung zu, nicht selten ist mit mehreren Monaten zu rechnen, bevor geeignete Fachkräfte gefunden werden können. Die wirtschaftliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat sich in 2023 erneut verschlechtert. Maßgebend hierfür sind auch die Inflation und die Energiekrise. Der Markt der Versorgung mit Kommunikationshilfen in Deutschland war von den Auswirkungen der Energiekrise ebenfalls beeinflusst. Der hohe logistische Aufwand spiegelt sich in den stark gestiegenen Transport- und Logistikkosten wider. In 2023 konnten erneut Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden, hier ist insbesondere der Vertrag mit der AOK Plus und der GWQ ServicePlus zu nennen. Damit konnte REHAVISTA eine höhere Zuverlässigkeit bei der Genehmigung und Abrechnung der erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen erreichen. 2. Geschäftsverlauf Das Rumpfgeschäftsjahr 01. Januar bis 30. September 2023 war weiterhin geprägt von dem Produktportfolio-Wechsel (Tobii Dynavox auf Smartbox), bedingt durch den Gesellschafterwechsel. Der Zeitraum wurde verstärkt dazu genutzt, die strategische und vertriebliche Ausrichtung unter Berücksichtigung der neuen Produktpalette zu prüfen, zu ändern und zu schulen. Die Eingriffe in das Unternehmen waren erheblich und hatten Auswirkungen auf alle Geschäfts- und Tätigkeitsbereiche. Die Wachstumsprognose konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr angesichts dieser Veränderungen eingehalten werden. Aufgrund der Umstellung des Geschäftsjahres auf das Wirtschaftsjahr der Muttergesellschaft (Oktober bis September) ist ein direkter Vergleich mit dem Vorjahr nur einschränkt möglich. Es kann jedoch eindeutig bereits jetzt von einer erfolgreichen Umstellung gesprochen werden. Früher als von der Geschäftsführung erwartet, haben alle Maßnahmen Erfolg gezeigt. Im einfachen Vorjahresvergleich (bis September) wuchs der Umsatz um 14,7% bzw. 1,7 Millionen EUR, der betriebliche Rohertrag sogar um 24,4%, so dass im Gegensatz zum Vorjahr im Vergleichszeitraum ein positiver EBIT erzielt werden konnte. Der Personalkostenanstieg im Vergleich zum Vorjahr war planmäßig und auch bedingt durch Inflationsausgleichszahlungen und soll die Marktpräsenz und Fähigkeit parallel zum Veränderungsprozess steigern. 3. Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage Bei der Bewertung der Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Umstellung des Geschäftsjahres das Jahr 2023 nur ein Rumpfwirtschaftsjahr darstellt und somit nur die Daten von neun Monaten umfasst. Vergleiche mit dem Vorjahr sind daher nur eingeschränkt möglich. Soweit für ein besseres Verständnis erforderlich, sind die Daten des aktuellen Rumpfwirtschaftsjahres auf zwölf Monate hochgerechnet worden. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum € 13,8 Millionen EUR gegenüber 16,3 Millionen EUR im Vorjahr. Auf einen Zeitraum von zwölf Monaten hochgerechnet wären die Umsatzerlöse im aktuellen Geschäftsjahr um 2,0 Millionen EUR (12,37%) auf 18,4 Millionen EUR gestiegen gegenüber dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen T€ 355 und umfassen im Wesentlichen die KFZ-Versteuerung mit T€ 247 (Vorjahr: T€ 480, davon KFZ-Versteuerung T€ 286). Auf zwölf Monate hochgerechnet würde sich für den Berichtszeitraum ein Wert von T€ 473 ergeben, der damit grob dem Vorjahresniveau entspricht. Der Wareneinsatz lag bei T€ 4.007 gegenüber T€ 5.754 im Vorjahr. Die Aufwendungen für Fremdleistungen betrugen T€ 1.035 gegenüber T€ 993 im Vorjahr. Auf einen Zeitraum von zwölf Monaten hochgerechnet lägen die Gesamtaufwendungen mit T€ 6.723 nahezu auf dem Vorjahresniveau von T€ 6.747. Der Anteil der Aufwendungen für bezogene Leistungen wäre um T€ 387 (39,0%) höher als im Vorjahr, bedingt durch gestiegene Intercompany-Leistungen aufgrund des Transformationsprozesses. Der betriebliche Rohertrag belief sich auf T€ 9.086 gegenüber T€ 10.076 im Vorjahr. Auf zwölf Monate hochgerechnet wäre der betriebliche Rohertrag im Berichtsjahr auf T€ 12.114 gestiegen, was einer Steigerung von 20,24% entsprechen würde. Der Personalaufwand betrug T€ 6.241 gegenüber T€ 7.553 im Vorjahr. Auf zwölf Monate hochgerechnet würde der Personalaufwand T€ 8.321 betragen und läge somit im Vergleich zum Vorjahr um T€ 768 (10,17%) höher, was insbesondere auf eine inflationsbedingte Erhöhung der Gehälter zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 2.199 gegenüber T€ 3.065 im Vorjahr und wären umgerechnet auf zwölf Monate mit T€ 2.932 um T€ 132 (4,32%) niedriger als im Vorjahr. Das Finanzergebnis fiel mit negativ T€ 167 gegenüber dem Vorjahr mit negativ T€ 155 deutlich schlechter aus. Auf zwölf Monate hochgerechnet würde die Steigerung T€ 69 (43%) betragen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinskonditionen und damit höhere Vorschussgebühren der Abrechnungsstellen zurückzuführen. Der erzielte EBIT (Earnings before Interest and Taxes) im Rumpfwirtschaftsjahr zeigt mit positiv T€ 350 durchaus eine erfreuliche Entwicklung gegenüber negativ T€ 988 im Vorjahr. 3.2 Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Rumpfwirtschaftsjahr T€ 756 gegenüber T€ 888 im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war nur negativ mit T€ 123 (Vorjahr: negativ T€ 626), da die erheblichen Investitionen in das Sachanlagevermögen weitestgehend bereits im Vorjahr abgeschlossen werden konnten. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war negativ im Rumpfwirtschaftsjahr mit T€ 143 gegenüber positiv mit T€ 38 im Vorjahr. Der negative Wert ist auf die planmäßige Tilgung von Krediten im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen. Der Finanzmittelfonds ist innerhalb von neun Monaten um T€ 489 gestiegen von T€ 344 auf T€ 833 zum Bilanzstichtag. Der Saldo setzt sich aus Guthaben bei den Hausbanken der REHAVISTA GmbH zusammen. Die Liquiditätssituation ist noch nicht zufriedenstellend, durch kurzfristige Finanzierungen der Muttergesellschaft jedoch abgesichert. 3.3 Vermögenslage Das Anlagevermögen lag mit T€ 1.105 (20,7% der Bilanzsumme) unter dem Vorjahresniveau von T€ 1.226 (27,8% der Bilanzsumme), bedingt durch planmäßige Abschreibungen auf die im Vorjahr angeschafften Vorführ- und Berater-Kommunikationsgeräte. Das Umlaufvermögen hat sich im Rumpfwirtschaftsjahr um T€ 1.052 (34,19%) erheblich auf T€ 4.129 erhöht. Dabei sind die Warenvorräte um T€ 69 (4,3%) auf T€ 1.537 gegenüber dem Vorjahreswert (T€ 1.606) gesunken. Die Vorratsintensität (Vorratsbestand im Vergleich zur Bilanzsumme) hat sich von 36,5% im Vorjahr auf 28,74% zum Bilanzstichtag gemindert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind deutlich gestiegen, um T€ 501 (58,56%) von T€ 856 auf T€ 1.358. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen, sind ebenfalls gestiegen von T€ 121 auf T€ 230. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich von T€ 149 im Vorjahr um T€ 21 auf T€ 170 erhöht, im Wesentlichen bedingt durch höhere Steuerrückforderungen. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich durch den Jahresüberschuss im Rumpfwirtschaftsjahr von T€ 250 um 36,45% von T€ 686 auf T€ 936 verbessert. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 17,5% (Vorjahr: 15,6%). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KFW-Darlehen) wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2023 planmäßig getilgt mit T€ 60, so dass die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag noch T€ 541 betrugen (Vorjahr: T€ 602). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von T€ 404 um T€ 158 (39,0%) erheblich erhöht auf T€ 562. Diese Erhöhung verlief parallel zu den um 58,56% gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen zum Bilanzstichtag T€ 2.272 (Vorjahr: T€ 1.531) und haben sich damit um T€ 841 (54,9%) erhöht. Die Erhöhung ist auf die Umstellung des Bezuges der Kommunikationsgeräte hauptsächlich im Intercompany-Bereich zurückzuführen seit dem zweiten Halbjahr 2022. Daher bestanden zum Bilanzstichtag die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr bis auf einen Kontokorrentkredit von T€ 100, der im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückgezahlt wurde). 3.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der REHAVISTA stellt sich insgesamt zwar noch nicht zufriedenstellend dar, jedoch planmäßig aufgrund der durchgeführten Produktumstellungen und durchaus mit einer erfreulichen Tendenz zu einer positiven Entwicklung im abgelaufenen Rumpfwirtschaftsjahr. Die Übernahme der Gesellschaft durch die Smartbox und die damit verbundenen massiven Veränderungsprozesse im Geschäft der REHAVISTA konnten bereits weitestgehend implementiert werden und zeigten erste Erfolge. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche Indikatoren für die Entwicklung der REHAVISTA sind insbesondere Umsatz und Deckungsbeitrag (DB1). Des Weiteren werden die Indikatoren Anfrage und Auftrag im Wert und nach Zahlen herangezogen, um die kurzfristige Geschäftsentwicklung und -auslastung zu bestimmen. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zählen Mitarbeiterzufriedenheit und Kundenzufriedenheit. Da die REHAVISTA über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 13485 verfügt, steht ein entsprechendes Monitoring hierfür zur Verfügung. Der Umsatz hat sich, wie schon berichtet, aufgrund der erfolgreichen Produkt-Umstellungsprozesse deutlich positiv entwickelt. Der Deckungsbeitrag konnte, gemessen am Umsatz, erheblich verbessert werden und wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 20%. Grund hierfür ist die deutlich bessere Intercompany-Marge und einige Veränderungen im Produktportfolio. Das Qualitätsmanagement zeigt keine negativen Veränderungen in den Zufriedenheitsparametern auf, so dass von einer stabilen positiven Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit ausgegangen werden kann. C. Prognosebericht 1. Konjunktur- und Marktentwicklungen Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 insgesamt als weiterhin unsicher eingeschätzt. Inflation und internationale wie auch nationale politische Entwicklungen werden mit einer gewissen Unsicherheit und Sorge betrachtet. Unmittelbare Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Hauptmarkt Deutschland werden für diesen Zeitraum jedoch nicht erwartet. 2. Entwicklung des Absatzmarktes Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt in weiten Teilen der staatlichen Regulierung. Reformen des Gesundheitswesens können den Umfang von Erstattungen und den Umfang des Versicherungsschutzes erheblich beeinflussen. Hieraus können nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit entstehen. Wir erwarten weiterhin einen fairen Wettbewerb auf dem Kommunikationshilfen-Markt. Mit ca. 0,5% bis 0,7% der gesamten Hilfsmittelausgaben steht der Versorgungsmarkt nicht im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem hat die Gesetzgebung das Thema öffentliche Ausschreibungen komplett aufgegeben. Eine leichte Verschärfung der Preislage ist zwar zu erwarten, sollte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf das Geschäft der REHAVISTA haben. 3. Entwicklung des Beschaffungsmarktes Risiken im Beschaffungsmarkt, die sich hauptsächlich aus Preissteigerungen ergeben, begegnen wir durch eine entsprechende Auswahl und Kooperation mit unseren Lieferanten. Die zunehmende Beschaffung über die Smartbox Gruppe dürften darüber hinaus weitere Synergien anbieten. Durch eine intensive Beschäftigung mit zukünftigen Anwendungsmethoden, technischen Neuentwicklungen und den Marktteilnehmern ergeben sich am Beschaffungsmarkt Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit einzelnen Herstellern. Die Neuausrichtung der Produkte der REHAVISTA werden die Organisation auch in den kommenden Jahren noch beschäftigen. Es ist erkennbar, dass erste Erfolge erzielt wurden und die Angebotssituation der REHAVISTA auf ein akzeptables Niveau zurückkehrt. Insbesondere der Bereich Kommunikationshilfen mit Augensteuerung zeigt positive Ansätze und sollte Ende 2023/Anfang 2024 zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Ergebnisse führen. D. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken könnten sich aus Zahlungsausfällen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben. Hier sehen wir aufgrund der Zusammensetzung unseres Kundenkreises nur geringe Risiken, da ein Großteil der Geschäftstätigkeit mit Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Basis des Sozialgesetzbuches V und IX in Deutschland erfolgt. Währungsrisiken spielen keine bedeutende Rolle. In der REHAVISTA GmbH belaufen sich diese auf nur ca. 10% des gesamten Einkaufsvolumens, insbesondere in USD, da die wesentlichen Einkäufe im Intercompany-Bereich abgewickelt werden. Auf der Absatzseite wird ausschließlich in Euro abgerechnet. Durch Marktveränderungen könnten Risiken bei der Refinanzierung entstehen. Neben Zinsrisiken könnte die Finanzierung von notwendigen Investitionen und die Gewährung benötigter Betriebsmittel bedingt durch geänderte Rahmenbedingungen bei der Kreditvergabe zu ungünstigeren Konditionen erfolgen. 2. Rechtliche und sonstige Risiken Rechtliche Risiken könnten sich aus dem Vertrieb unserer Produkte ergeben. Dieser begegnen wir mit einer laufenden Überwachung der gesetzlichen Vorschriften. Hieraus resultierende Belastungen für das Unternehmen sind derzeit nicht ersichtlich. Im Bereich der Vermögenserhaltung besteht ein umfassender Versicherungsschutz gegen Feuer- und Betriebsunterbrechung, Risiken der Produkthaftung sind ebenfalls abgesichert. Die Überprüfung erfolgt zusätzlich durch einen externen Fachmann. Darüber hinaus wird mit externer fachlicher Unterstützung unser IT-System laufend auf Risiken des Datenverlustes überprüft und Risiken soweit möglich minimiert. 3. Chancen Das Gesundheitssystem bietet unserem Unternehmen vielfältige Chancen, die wir auch zukünftig gezielt nutzen werden. So wollen wir in einzelnen Leistungsbereichen stärker wachsen und mit technischen Innovationen auf dem Gesundheitsmarkt zusätzliche Erträge erzielen. Zusätzlich sehen wir die Chance, unsere Effizienz und unsere Ertragskraft durch die Optimierung unseres Kostenmanagements sowie des Beschaffungsprozesses zu verbessern. Das Interesse für Multisensorische Räume hat sich im Rumpfwirtschaftsjahr 2023 leider nicht in dem Umfang bestätigt wie geplant. Ob dieser Geschäftsbereich in der REHAVISTA GmbH weitergeführt wird, wird im laufenden Geschäftsjahr 2023/2024 zu klären sein. E. Ausblick auf das folgende Geschäftsjahr Für das Geschäftsjahr 2023/2024 planen wir optimistisch mit einem Unternehmenswachstum. Wir planen 2023/2024 mit einem Umsatz von 19 Millionen EUR und einem Deckungsbeitrag 1 von 61%. Insgesamt motivieren uns die frühzeitigen unternehmerischen Erfolge aus dem Rumpfwirtschaftsjahr, so dass wir die Lage für die REHAVISTA GmbH als sehr positiv ansehen. Basis des weiteren Erfolgs wird das Marketing und die Vermarktung der Smartbox-Produkte sein, mit erheblich höheren Deckungsbeiträge und einer besseren Verfügbarkeit.
Bremen, 28.03.2024 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 30. September 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die REHAVISTA GmbH hat ihren Sitz in der Konsul-Smidt-Straße 8 c in Bremen. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 28676 HB. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a, 264 bis 288 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie unter Beachtung des § 42 GmbHG erstellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat Betriebsstätten in Berlin, Nürnberg, Bochum, Leipzig und München. In der Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2022 wurde die Umstellung des Wirtschaftsjahres der Gesellschaft auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum beschlossen und § 4 des Gesellschaftsvertrages geändert. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen ist am 03. März 2023 erfolgt. Das Wirtschaftsjahr umfasst nunmehr den Zeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des jeweils folgenden Jahres. Die Umstellung galt erstmals zum 30. September 2023 und führte zu einem Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 30.09.2023. Die Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres vom 01. Januar bis zum 30. September 2023 sind daher nur eingeschränkt mit den Zahlen des Vorjahres vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 vergleichbar. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 800,00 wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte mit den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) bzw. mit dem niedrigeren Zeitwert zum Abschlussstichtag gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB beizulegen war. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückdeckungsversicherungsansprüche wurden auf Basis von Mitteilungen der Versicherung mit dem jeweiligen Aktivwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen wurden erwartete Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens, die Zugänge sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden im Anlagenspiegel (siehe nachfolgende Seite) dargestellt. Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer begründet sich bei den im Jahr 2014 erworbenen Unternehmensinhalten aus den langfristig verwertbaren Kundendaten sowie Kontaktdaten von Geschäftspartnern im Rahmen der Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln zur Kommunikation. Die Beziehungen zu Geschäftspartnern und Kunden konnten weiter ausgebaut werden, so dass fortlaufend Kooperationen erzielt werden können. Bei den auf die REHAVISTA GmbH verschmolzenen Gesellschaften KUS GmbH, Bochum, sowie Rehavista München GmbH, München, bestanden Geschäfts- oder Firmenwerte aus den im Jahr 2007 bzw. im Jahr 2010 erworbenen Unternehmensinhalten bzw. dem Erwerb von Vertriebsgebieten nebst Vertriebsstruktur. Diese Vertriebsstruktur wird im Rahmen der Versorgung der Gebiete mit elektronischen und nichtelektronischen Kommunikationsmitteln weiterhin genutzt. Es haben sich positive Synergieeffekte durch die Verschmelzung ergeben, die langfristig nutzbar sind. Daher wurde nicht die standardisierte Nutzungsdauer des § 253 Abs. 3 Sätze 3, 4 HGB von zehn Jahren angesetzt. 2. Beteiligungsverhältnisse An der Tochtergesellschaft LogBUK GmbH, Bremen, hält die Gesellschaft 100% der Anteile. Bei der Bewertung der Anteile wurde keine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB vorgenommen. Bei der Tochtergesellschaft wurde das Geschäftsjahr ebenfalls umgestellt auf den Zeitraum von Oktober bis September eines Jahres, so dass für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet wurde vom 01. Januar bis zum 30. September 2023. Gemäß Jahresabschluss zum 30.09.2023 weist die Tochtergesellschaft einen kleinen Jahresfehlbetrag von T€ 1,5 aus. Das Eigenkapital war zum Bilanzstichtag damit knapp positiv mit < T€ 1. Die Gesamtleistung lag im Rumpfwirtschaftsjahr bei T€ 487 gegenüber T€ 644 im Vorjahr. Würde man die Gesamtleistung auf zwölf Monate hochrechnen, würde diese mit T€ 649 fast exakt auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 354 gegenüber T€ 475 im Vorjahr. Bei Umrechnung auf zwölf Monate wäre mit T€ 472 ebenfalls exakt das Vorjahresniveau erreicht. Aufgrund der Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen ist das Jahresergebnis knapp negativ. Die Tochtergesellschaft hat sich inzwischen mit drei Praxen im Norden, Westen und Süden von Deutschland etabliert. In allen Praxen beträgt die Wartezeit für Patienten auf Behandlungstermine fast sechs Monate. Aufgrund der Planungsrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die LogBUK GmbH einen Umsatz von ca. T€ 760 und ein positives Ergebnis von ca. T€ 25 erzielen wird, sofern die Kostenstruktur sich nicht wesentlich verändert. Die weiter ausgebauten Geschäftsfelder sowie verbesserte Regelsätze im Heilmittelbereich und damit höhere Vergütungen für die erbrachten Leistungen werden dazu beitragen, dass die LogBUK sich weiterhin positiv entwickeln wird. Der Jahresabschluss zum 30.09.2023 wurde unter der "going-concern-Prämisse" aufgestellt. 3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Mitzugehörigkeitsvermerk gemäß § 265 Abs. 3 HGB bestanden zum Bilanzstichtag wie folgt:
Hinsichtlich der Forderung aus dem Kontokorrentdarlehen hat die Gesellschaft im Dezember 2019 in Höhe von T€ 80 den Rangrücktritt erklärt. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 50 (Vorjahr: T€ 51), im Wesentlichen Kautionen, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Pensionsrückstellung Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde mit dem Wert gemäß versicherungsmathematischen Gutachten der Longial GmbH, Düsseldorf, vom 12.02.2024 angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte mittels dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method). Es wurden folgende Annahmen bei der Berechnung berücksichtigt: a) durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81% (1,78% im Vorjahr) b) Rententrend von 3% jährlich c) die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" Die Verpflichtung aus der Pensionszusage ist durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde eine Saldierung der Pensionsrückstellung mit dem Deckungsvermögen vorgenommen. Es ergibt sich folgende Darstellung zum Bilanzstichtag:
Die gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander zu saldierenden Aufwendungen und Erträge ergeben im Saldo einen Aufwand von € 10.351,50 und sind unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Betrag setzt sich zusammen aus € 3.415,00 Aufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung und € 6.936,50 Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 1.138,00. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung tragen und setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 541 (Vorjahr: T€ 602). Im Mai 2020 hatte die Gesellschaft über die Hausbank einen KFW-Schnellkredit in Höhe von T€ 722 beantragt und erhalten. Der Kredit wird mit 3% p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2030. Die Tilgung erfolgt seit dem 30.09.2021 in Höhe von T€ 20 pro Quartal. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf T€ 140. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen und betrugen T€ 27 (Vorjahr: T€ 33). Die Laufzeit liegt ebenfalls unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / Mitzugehörigkeitsvermerk § 265 Abs. 3 HGB wie folgt:
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen T€ 440 (Vorjahr: T€ 739) zum Bilanzstichtag und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr; davon entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern T€ 327 (Vorjahr: T€ 336) und auf ein gewährtes Kontokorrentdarlehen T€ 100 (Vorjahr: T€ 100). Die gesamten Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr betrugen T€ 3.381, mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren betrugen T€ 321 und mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren beliefen sich auf T€ 140. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat folgende Räumlichkeiten angemietet: • Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8c, Laufzeit unbefristet • Berlin, Ueckermünder Str. 2, Laufzeit bis 30.4.2026 • Nürnberg, Allersberger Str. 185, Laufzeit unbefristet • Bochum, Lindener Str. 160, Laufzeit unbefristet • Leipzig, Naumburger Str. 28, Laufzeit unbefristet • München, Bodenseestr. 235, Laufzeit unbefristet Die finanziellen Verpflichtungen aus den o.g. Mietverträgen nebst KFZ-Stellplätzen belaufen sich auf T€ 382 pro Jahr. Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für KFZ, Fahrräder/Pedelecs und sonstige bewegliche sowie immaterielle Wirtschaftsgüter mit einem Volumen von T€ 641 pro Jahr. Die KFZ-Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten (Belastung im WJ 2023/2024: T€ 427, WJ 2024/2025: T€ 264, WJ 2025/2026: T€ 61). Im März 2020 sowie im Juli 2021 waren Sale-and-lease-back-Vereinbarungen für Kommunikationsgeräte mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren abgeschlossen worden. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 193 pro Jahr. 2. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Die Gesellschaft hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Betrag von € 100.000,00 (Vorjahr: T€ 100) übernommen für Verbindlichkeiten der 100%igen Tochtergesellschaft LogBUK GmbH, Bremen, gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft gegenüber dem Kreditinstitut auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 3). Des Weiteren hat die REHAVISTA GmbH ihrer Tochtergesellschaft ein Kontokorrentdarlehen von bis zu T€ 120 gewährt und mit Vereinbarung vom 20.12.2019 bezüglich einer Darlehensforderung von T€ 80 den Rangrücktritt hinter alle übrigen Gläubiger der Tochtergesellschaft ausgesprochen. Zum Bilanzstichtag belief sich die Forderung gegenüber der Tochtergesellschaft auf T€ 85 (Vorjahr: T€ 85). Zudem hat die REHAVISTA GmbH die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen für die LogBUK GmbH hinsichtlich Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag für die Praxisräume in Bremen, Faulenstr. 48-52, gegenüber dem Vermieter. Zum Bilanzstichtag hatte die Tochtergesellschaft keine offenen Verbindlichkeiten aus dem vorgenannten Mietverhältnis. Das Risiko, aus den Eventualverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, wird zum Bilanzstichtag als gering eingestuft, da die Tochtergesellschaft aufgrund der vorgelegten Planungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024 und der liquiden Situation die zugrundeliegenden Verpflichtungen selbst erfüllen kann. 3. Beschäftigte Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 152 (Vorjahr: 150). 4. Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres 2023 war zum Geschäftsführer bestellt Herr Jürgen Kohl, Lilienthal, Betriebswirt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9 a) HGB macht die Gesellschaft von der Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Einzelprokura war im Geschäftsjahr 2023 erteilt an Frau Mareike Köhler und an Frau Susan Riechers, Bremen. 5. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt T€ 17. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von € 250.133,83 mit dem Verlustvortrag von € 402.852,06 zu verrechnen und den verbleibenden Verlustvortrag von € 152.718,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bremen, den 28. März 2024 gez. Jürgen Kohl Anlagenspiegel zum 30.09.2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Rehavista GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rehavista GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rehavista GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bremen, den 18. April 2024 Nordwest Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mählmann, Wirtschaftsprüfer Westphal, Wirtschaftsprüfer |
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