StepOver
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
140.559,97 |
42.211,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.869,97 |
7.271,97 |
| II.
Sachanlagen |
133.690,00 |
34.940,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.366.310,97 |
1.948.469,01 |
| I.
Vorräte |
393.916,82 |
542.434,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
390.525,84 |
598.721,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.431,94 |
44.275,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
581.868,31 |
807.313,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
525,00 |
0,00 |
| Aktiva |
1.507.395,94 |
1.990.680,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
585.177,98 |
359.744,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.300,00 |
27.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
324.700,00 |
324.700,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
233.177,98 |
7.744,39 |
| davon
Gewinnvortrag |
7.744,39 |
-237.634,55 |
| B.
Rückstellungen |
244.990,00 |
290.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
677.227,96 |
1.340.286,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
607.427,96 |
1.290.286,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
69.800,00 |
50.000,00 |
| Passiva |
1.507.395,94 |
1.990.680,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die StepOver GmbH mit Sitz in 70329 Stuttgart ist
beim Registergericht Stuttgart unter HRB 23415 in das
Handelsregister eingetragen.
Die StepOver GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend §§ 266 ff. HGB gegliedert. Bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewendet.
Auf die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung aus Gründen der größeren
Transparenz kein Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
der §§ 252ff und 279ff HGB.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauerhaft zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN/RAP
Vorräte wurden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. § 253 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 HGB wurde
beachtet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert bewertet. Davon abweichend wurden Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen um Pauschalwertberichtigungen
und ggf. Einzelwertberichtigungen aktivisch gekürzt.
Kassenbestände und
Bankguthaben sind mit dem Nennwert
berücksichtigt.
Als
Rechnungsabgrenzung wurden Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag berücksichtigt, die eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen (§ 250 (1) Satz 1
HGB).
EIGENKAPITAL
Das voll eingezahlte
Stammkapital ist mit dem Nennwert angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen berücksichtigen die
Beträge, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sein werden, um
diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von
über einem Jahr, erfolgt der Bilanzansatz mit dem gem.
§ 253 (2) Satz 1 HGB abgezinsten Wert.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet. Erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nettobetrag
(ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen i.H.v. Euro 44.431,94
(Vorjahr: Euro 44.275,93).
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. Euro
206.688,36 (Vorjahr: Euro 118.015,59) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen Euro 607.427,96 (Vorjahr:
Euro 1.290.286,59).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen Euro 69.800,00 (Vorjahr: Euro
50.000,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
zugleich gegenüber verbundenen Unternehmern, bestehen
in Höhe von Euro 250.000,00 (Vorjahr: Euro
250.000,00).
Daneben bestehen weitere Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. Euro
24.236,07 (Vorjahr: Euro 69.939,23). Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen betragen somit
insgesamt Euro 274.236,07 (Vorjahr: Euro 319.939,23).
In Höhe von Euro 74.026,34 (Vorjahr: Euro
79.095,36) bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus der Lieferung von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen,
Halbfabrikaten, Waren und Gegenständen des
Anlagevermögens.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Zinsaufwendungen entfallen Euro 5.000,00
(Vorjahr: Euro 7.000,00) auf verbundene Unternehmen.
Von der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
gem. § 275 Abs. 2 HGB wurde in folgendem Punkt
abgewichen:
Erstattungen der Krankenkassen, für im
Krankheitsfall geleisteter Lohnfortzahlung (2023 Euro
14.696,28 / Vorjahr Euro 18.747,43), werden davon
abweichend nicht als sonstiger betrieblicher Ertrag,
sondern als Minderung der Löhne und Gehälter
gezeigt. Dies dient der besseren Darstellung des für
die Umsatzerlöse erforderlichen Personalaufwandes.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
folgende außergewöhnliche Erträge
enthalten:
Öffentliche Corona-Hilfen i.H.v. Euro 19.176,30
(Vorjahr: Euro 158.078,67).
Sonstige Pflichtangaben
In Berichtsjahr waren im Unternehmen 26 Personen
tätig (im Vorjahr: 26).
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023
war Herr Andreas Günther,
Alleingeschäftsführer.
Herr Andreas Günther ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Stuttgart, den 17.06.2024
...........................................................................StepOver
GmbH
- Geschäftsführung -
(Andreas Günther)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024
festgestellt.
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