ABW Bau GmbH
Schlosserstraße 22, 26817 Rhauderfehn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Galina Wittich seit 24.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABW Bau GmbHRhauderfehnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die ABW Bau GmbH hat ihren Sitz in 26817 Rhauderfehn, Sonnentau 18, und ist eingetragen beim Amtsgericht Aurich im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 200285. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der ABW Bau GmbH, Rhauderfehn, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB, den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear bzw. degressiv abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. a) Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 8.529,30 (Vorjahr: EUR 6.966,74). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. c) Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:
Unter den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.474.046,67 (Vorjahr: EUR 952.084,56) ausgewiesen. Diese sind durch Sicherungsübereignungen besichert. Die Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 30.167,35 (Vorjahr: EUR 18.600,57). Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben a) Anzahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 5 (Vorjahr: 5) Arbeitnehmer. b) Angaben gemäß § 285 Nr. 9c HGB Gegen einen Geschäftsführer bestand am Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von EUR 8.529,30 (Vorjahr: EUR 6.966,74). Die Forderung hat eine unbestimmte Laufzeit und wird mit einem Zinssatz von 5 % p. a. verzinst.
Rhauderfehn, den 11. März 2025 gez.
Galina Wittich
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.3.2025. |
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