HW
Büro Design GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.191,50 |
713,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.191,50 |
713,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
77.565,08 |
76.392,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.356,48 |
34.103,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.208,60 |
42.289,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8,39 |
31,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.764,97 |
89.637,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.426,56 |
45.942,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.942,87 |
22.540,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.983,69 |
-1.598,07 |
| B.
Rückstellungen |
8.122,90 |
7.817,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.215,51 |
35.877,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.764,97 |
89.637,24 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie
der einschlägigen Bestimmungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf die Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Auswirkungen
auf den Jahresabschluss der Gesellschaft ergaben sich
hieraus in Bezug auf den Ausweis der ausstehenden Einlagen.
Gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB wurden die
ausstehenden Einlagen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"
offen abgesetzt; eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist
nicht erfolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung trägt erkennbaren Wertminderungen
und möglichen Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Wahlrechte
hinsichtlich der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
werden im Sinne einer vorsichtigen Bewertung ausgeübt.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen aufgrund
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtagangesetzt.
Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken
und ungewissen Schulden werden angemessene
Rückstellungen gebildet. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von Euro 25.700,97 (Vorjahr: Euro 24.476,84).
In den
sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen
Rückstellungen für Abschlusskosten enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von Euro 14.535,19 (Vorjahr: Euro
12.652,45).
Sonstige Angaben
Zum 31. Dezember 2010 bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage der Gesellschaft wesentlich wären.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Herr Michael Hühn, Geschäftsführer,
Offenbach am Main
Herr Michael Cici, Geschäftsführer,
Offenbach am Main
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Offenbach am Main,
im November 2011
Die Geschäftsführung
(Michael Hühn) (Michael Cici)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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