P & R
Transport-Container GmbH (vormals: P & R
Transportsysteme Fonds Verwaltungs-GmbH)
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
365.808,40 |
275.866,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
365.808,40 |
275.866,07 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
331.282,95 |
254.011,74 |
| B.
Rückstellungen |
13.960,99 |
3.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.564,46 |
18.564,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
365.808,40 |
275.866,07 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a HGB auf. Die Prüfungspflicht
ergibt sich aus § 25 VermAnlG.
Die Umfirmierung in P & R Transport-Container
GmbH, Grünwald, erfolgte mit Gesellschafterbeschluss
vom 19. November 2015. Die Eintragung in das
Handelsregister wurde am 26. November 2015 vorgenommen.
1.1
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Die Vereinfachungsregelungen des § 266 Abs. 1 Satz 3
HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Vereinfachungsregelungen des § 276 HGB wurden
nicht in Anspruch genommen.
1.2
Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten waren nicht vorhanden.
1.3
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der
Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva
(BilMoG) - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnete worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten
sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit
vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
1.4
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es
ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von
evtl. vorhandenen Währungskursgewinnen gem. §
256a Satz 2 HGB - nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Postitionen werden wie folgt bewertet:
Forderungen, die sämtlich eine Restlaufzeit
unter einem Jahr haben, sind zum Nennwert bewertet.
Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Ansatz der flüssigen Mittel (Guthaben bei
Kreditinstitutionen) entspricht den Nominalwerten.
Das Stammkapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt
und voll einbezahlt. Die Erhöhung des Stammkapitals
auf T€ 100 erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom
19. November 2015. Die Eintragung in das Handelsregister
wurde am 26. November 2015 vorgenommen.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
1.5
Einzelangaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
T€ 21 haben sämtlich eine Laufzeit bis zu einem
Jahr. Keine der genannten Verbindlichkeiten sind durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Latente Steuern im Sinne des § 274 HGB haben
sich weder als Bilanzposition noch in der Gewinn- und
Verlustrechnung ergeben.
1.6
Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze sind ausschließlich in
Deutschland angefallen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Beträge in Höhe von T€ 2
enthalten.
1.7
Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Es liegen auch keine weiteren nicht in der Bilanz
enthaltenen Geschäfte vor.
1.8
Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
1.9
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Von dem Angabewahlrecht gem. § 288 Abs. 1 HGB
wird Gebrauch gemacht.
1.10
Beschäftigte
Im Geschäftsjahr waren zwei
Geschäftsführer tätig. Weitere Mitarbeiter
werden nicht beschäftigt.
2.
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen,
die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande
gekommen sind, liegen nicht vor.
3.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
| • |
Herr Werner Feldkamp,
Grünwald, Betriebswirt und
|
| • |
Herr Wolfgang Stömmer,
Oberhaching, Bankbetriebswirt.
|
In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
verzichtet.
Grünwald, den 03. März 2016
gez. Werner Feldkamp und Wolfgang Stömmer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2016 festgestellt.
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