Gourmetage
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
443.286,38 |
471.791,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.334,52 |
4.457,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
434.951,86 |
467.334,39 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.392.958,65 |
4.363.632,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.836.245,03 |
4.835.424,69 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.269.713,05 |
2.274.112,01 |
| III.
Verlustvortrag |
6.737.744,19 |
6.731.176,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
24.927,51 |
6.568,09 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.392.958,65 |
4.363.632,18 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
475.000,00 |
475.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
374.300,00 |
409.800,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
374.300,00 |
409.800,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
3.986.945,03 |
3.950.624,69 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
164.861,58 |
135.883,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
164.861,58 |
135.883,12 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.049.462,97 |
2.048.875,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.049.462,97 |
2.048.875,41 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.772.620,48 |
1.765.866,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.772.620,48 |
1.765.866,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.836.245,03 |
4.835.424,69 |
sonstige Berichtsbestandteile
Gourmetage GmbH in Insolvenz, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gourmetage GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in
Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Leipzig unter HRB 21976 eingetragen. Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a
HGB auf. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf
die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde
verzichtet. Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2,
266 ff. HGB).
2. Über das Vermögen der Gourmetage GmbH in
Insolvenz wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig
(Geschäftsnummer 404 IN 1935/13) am
1. Oktober 2013, 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig bestellt.
3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
2. Auf die sonstigen Vermögensgegenstände
bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von
EUR 351.807,48 (im Vorjahr EUR 351.807,48).
3. Die im Eigenkapital ausgewiesenen Genussrechte
entsprechen den Anforderungen für den bilanziellen
Eigenkapitalausweis, und zwar im Hinblick auf
Langfristigkeit, Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie
Nachrangigkeit. Daher erfolgte eine bilanzielle Zuordnung
unter einem separaten Posten im Eigenkapital nach
§ 265 Abs. 5 HGB. Als Grundlage für die
Bilanzierung wird der Standard des Instituts der
Wirtschaftsprüfer HFA-1/1994 - Zur Behandlung von
Genussrechten im Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft
- verwendet.
4. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nachvernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
5. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Oktober
2013 gelten die vor Verfahrenseröffnung
begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§
41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 1.482.652,41 (im Vorjahr EUR 1.482.652,41)
ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 1.077.229,98 (im Vorjahr
EUR 1.077.229,98) ausgewiesen.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
1. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Zu alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern waren Herr Günter
Konietzny (Kaufmann), Fürth/Odenwald und Herr
Jörg Fischer (Kaufmann), Bad Düben bestellt.
3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
1. Oktober 2013 wurde Herr Prof. Dr. Lucas F.
Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Leipzig, 29. Mai 2019
gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2019 festgestellt.
|