Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 1537
Eingetragen
26.3.1980
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
ist der Einzelhandel mit Textilien und Bekleidung aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Armin Rudolph
seit 13.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Kerstin Rudolph
25000
50.00%
Armin Rudolph
97753 Karlstadt
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modehaus Koch GmbH

Karlstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 115.319,02 104.446,00
I. Sachanlagen 1.472,00 1.913,00
II. Finanzanlagen 113.847,02 102.533,00
B. Umlaufvermögen 240.495,50 240.747,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 229.005,26 221.866,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.490,24 18.881,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 355.814,52 345.193,99

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 168.466,52 181.971,59
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 156.407,00 160.343,60
III. Jahresfehlbetrag 13.505,07 3.936,60
B. Rückstellungen 187.348,00 162.794,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 428,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 355.814,52 345.193,99

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Modehaus Koch GmbH  wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Änderungen des BilMoG wurden erstmals auf den Veranlagungszeitraum 2010 angewandt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 Handelsgesetzbuch aufgestellt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen mit dem Deckungskapital

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von 217.220,39 Euro.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 184.958,00 Euro.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei den Pensionsrückstellungen geändert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Entwicklung des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.

Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wurde zum 31. Dezember 2010 mit 13.625,00 Euro voll berücksichtigt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Herr Armin Rudolph
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt.

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