Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Brillen-Raisch GmbHLiquidiert
Hauptstraße 28, 55234 Gau-Heppenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunther Zorn seit 10.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Anja Zorn | 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brillen Raisch GmbHMainzJahresabschluss zum 31. Dezember 2013BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden. 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB. 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 1. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengsgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 1. Sonstige Angaben 1. Vorräte Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert. Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen ausgeglichen. 3. Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen. 4. Sonstige Rückstellungen Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden. 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten ausgeglichen. II. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.824,33 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter und ihm nahestehehende Personen bestehen folgende Verpflichtungen:
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag De jure ist die Gesellschaft überschuldet. Aufgrund vorliegender Rangrückrittserklärung des Gesellschhafters wird die Überschuldung de facto aufgehoben. V. Geschäftsführung Zum Liquidator der Gesellschaft ist Herr Gunther Zorn bestellt. Die Bilanz wurde am 27.11.2014 festgestellt und unterschrieben |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen