i-strategy
GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.523,00 |
44.657,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
539,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.518,00 |
44.118,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
917.422,10 |
601.124,43 |
| I.
Vorräte |
90.015,00 |
19.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
601.021,46 |
443.909,74 |
| III.
Wertpapiere |
10.618,34 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
215.767,30 |
137.314,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.243,32 |
|
| Aktiva |
949.188,42 |
645.781,43 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
135.018,77 |
143.217,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.217,92 |
64.062,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.800,85 |
4.155,38 |
| B.
Rückstellungen |
309.494,46 |
251.060,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
497.175,19 |
251.502,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.500,00 |
|
| Passiva |
949.188,42 |
645.781,43 |
Anhang
Die i-strategy GmbH, Braunschweig (eingetragen unter HRB
5180 beim Amtsgericht Braunschweig), ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB.Entgeltlich erworbene
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für
die Offenlegung werden die größenabhängigen
Erleichterungen in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft stellt unter Anwendung von §
264 Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend dem
Werteverzehr linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden auf alle Zugänge des
Anlagevermögens pro rata temporis bei monatsgenauer
Ermittlung vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens auf Dauer über dem Wert liegt,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem
durch außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Ein so ermittelter niedrigerer
Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe
dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot).
Die Bewertung der
unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Dabei werden für die am
Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossenen Projekte die bis
zu diesem Zeitpunkt angefallenen Fremdleistungen sowie die
projektbezogenen Mitarbeiterstunden einbezogen. Diese
projektbezogenen Personalkosten basieren auf den
Stundenaufzeichnungen je Mitarbeiter für begonnene
Projekte, die mit den jeweiligen Stundensätzen
zuzüglich Gemeinkosten und anteiliger
Verwaltungskosten bewertet sind.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken wird durch vorgenommene
Pauschalwertberichtigungen von 1 % Rechnung getragen.
Die
Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Nebenkosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
Zur Erfüllung von
Verpflichtungen aus der Altersvorsorge der
Mitarbeiter sind entsprechende Mittel als Beiträge in
Lebensversicherungen geleistet worden. Die Bewertung
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; dieser wird mit den
jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser
unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der
Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, wird der Ausweis
als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz
vorgenommen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
(Richttafeln Heubeck 2018G) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei
geht die Gesellschaft derzeit von jährlichen
Anpassungen von 1,0 % bei den Entgelten und von 1,0 % bei
den Renten aus. Der zugrundegelegte Rechnungszins für
die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich
zum 31. Dezember 2022 auf 1,79 %; es handelt sich ab 2016
um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre
für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Die übrigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der
erforderlich ist, um am Bilanzstichtag erkennbare Verluste
und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
sofern hinreichend objektive Hinweise für deren
Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert; liegt der Erfüllungsbetrag einer
Verbindlichkeit über dem Auszahlungsbetrag, wird der
Mehrbetrag (Zinsabgrenzung) unter den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und
planmäßig getilgt.
Latente Steuern werden für wesentliche
zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und
steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu
den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden
steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines
kombinierten Ertragsteuersatzes. Eine sich insgesamt
ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive
latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung
wird eine latente Steuer nicht aktiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Bis auf 1,3 TEUR der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen haben sämtliche
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Von den
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen für 6,5 TEUR
Sicherungsübereignungen.
Sie enthalten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 139,9 TEUR.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus zwei
selbstschuldnerischen Bürgschaften in Höhe von
1.070,0 TEUR zugunsten eines Gesellschafters für drei
Investitionsdarlehn, die per 31. Dezember 2022 mit 1.322,3
TEUR valutieren. Die zugrundeliegenden Verpflichtungen
können von der Gesellschaft nach unseren Erkenntnissen
erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu
rechnen.
Die Verpflichtungen aus befristeten Miet- und
Leasingverträgen betragen 519,5 TEUR zum
Bilanzstichtag. Aus unbefristeten Mietverträgen mit
einer Kündigungsfrist von einem bis 12 Monate
bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von
31,9 TEUR.
IV. Sonstige Angaben
Zahl der beschäftigten Mitarbeiter
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im
Geschäftsjahr 2022 beträgt 12 Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind
Herr Dipl.-Kfm. (FH) Sven Schmidtmann, Braunschweig,
Herr Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Tieftrunk, Braunschweig,
Herr Betriebswirt Nicolas Manke, Isernhagen,
bestellt.
Braunschweig, den 6. Juli
2023
gez.
S. Schmidtmann;
gez.
A. Tieftrunk;
gez.
N. Manke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2023
festgestellt.
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