q.beyond logineer GmbHLiquidiert

Flughafenstraße 52B, 22335 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 26892 HB
Vorher
Blue Services Beteiligungs-GmbHRöhlig blue-net GmbH
Eingetragen
4.2.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBereitstellung von IT-Infrastruktur, einschließlich Cloud-Infrastruktur
Gegenstand
Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Konzeption, die Implementierung, die Weiterentwicklung, den laufenden Betrieb sowie die Beratung und Unterstützung von IT-Infrastruktur-Lösungen, IT-Arbeitsplatz-Ausstattungen für Mitarbeiter, IT-Anwendungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Support und Service-Funktionen (Help-Desk) sowie entsprechenden Prozessen und Systemintegrationsprojekten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Lorey
seit 10.5.2023
Geschäftsführer
Rüdiger Döhring
seit 7.10.2022
Prokura
Tobias Gramm
seit 31.3.2022
Prokura
Stefan Riese
seit 31.3.2022
Prokura
Pascal Eggert
seit 10.6.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

q.beyond logineer GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

Stand am 31.12.2022 Stand am 31.12.2021
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 67.840,65 94
II. Sachanlagen 318.193,93 228
III. Finanzanlagen 322.500,00 0
708.534,58 322
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 54.794,15 190
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.018.430,11 1.025
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.197.942,93 738
3.271.167,19 1.953
C. Rechnungsabgrenzungsposten 750.636,61 1.005
4.730.338,38 3.281

Passiva

Stand am 31.12.2022 Stand am 31.12.2021
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 49.962,00 50
II. Kapitalrücklage 285.200,82 285
III. Gewinnvortrag 252.736,20 18
IV. Jahresüberschuss 350.356,40 235
938.255,42 588
B. Rückstellungen 854.799,02 290
C. Verbindlichkeiten 2.915.811,17 2.372
D. Passive latente Steuern 21.472,77 30
4.730.338,38 3.281

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Informationen zum Unternehmen

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Konzeption, die Implementierung, die Weiterentwicklung, den laufenden Betrieb sowie die Beratung und Unterstützung von IT-Infrastruktur-Lösungen, IT- Arbeitsplatz-Ausstattungen für Mitarbeiter, IT-Anwendungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Support und Service-Funktionen (Help-Desk) sowie entsprechenden Prozessen und Systemintegrationsprojekten.

Die q.beyond logineer GmbH ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Sitz befindet sich in 22335 Hamburg, Flughafenstraße 52 B. Im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 26892 HB geführt.

1) Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte im Anhang auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 enthält keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr.

Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich von Dritten erworbenes, sowie selbst erstelltes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. In den vorherigen Geschäftsjahren wurden für Sachanlagen, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 250, jedoch nicht mehr als EUR 1.000 betrugen, ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren auflöst wird. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

Nutzungsdauer in Jahren
Selbsterstellte Software 5
Software und Lizenzen 3 bis 5
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattu ng 3 bis 13

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach stellen.

Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Steuerschulden, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich oder rechtlich entstanden sind.

Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätze, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 32,28 % (i.Vj. 31,93 %) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

3) Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind gemäß der Ausübung des in § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB geregelten Wahlrechts in Höhe von TEUR 68 aktiviert (i.Vj. TEUR 91).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und bestehen gegenüber einem Gesellschafter.

Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen

Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände abzüglich darauf gebildeter passiver latenter Steuern ergibt sich ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag in Höhe von TEUR 46.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Personalverpflichtungen in Höhe von TEUR 159 (i.Vj. TEUR 90) sowie für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 370 (i.Vj. TEUR 72) gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 425 bestehen gegenüber den Gesellschaftern, umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, hat ein Betrag in Höhe von TEUR 500 eine Restlaufzeit von 21 Monaten, ein weiterer Betrag in Höhe von TEUR 270 eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die anderen Beträge haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen:

in TEUR 2022 2021
bis 1 Jahr 789 1.302
1 bis 5 Jahre 436 1.007
1.225 2.309

4) Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 waren:

Pascal Eggert, Managing Director

Torsten Beyer, Managing Director

Die Bestellung des Herrn Torsten Beyer zum Geschäftsführer der Gesellschaft wurde zum 30. April 2023 widerrufen.

Herr Christian Lorey wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 zum Geschäftsführer der q.beyond logineer GmbH bestellt.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 41 Mitarbeiter (i.Vj. 45).

Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen

Technik und Consulting 38
Verwaltung 3
41

Konzernverhältnisse

Die q.beyond AG, Köln, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der q.beyond AG auf. Der Jahresabschluss der q.beyond logineer GmbH ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach § 315a HGB aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Unternehmensregisters, dem Bundesanzeiger Verlag, eingereicht und anschließend im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

 

Hamburg, 15. Mai 2023

q.beyond logineer GmbH

Die Geschäftsführung

Pascal Eggert

Christian Lorey

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die q.beyond logineer GmbH, Bremen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der q.beyond logineer GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 16. Mai 2023

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer

Barbara Arnold, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022

Der Jahresabschluss der q.beyond logineer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 21. Juni 2023 festgestellt.

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