ASS Autoteilemarkt, Fahrzeug-Recycling GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Petermann seit 29.9.2010 | Geschäftsführer |
Bruno Noce seit 25.11.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASS Abschleppservice Sachsen GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die ASS Abschleppservice Sachsen GmbH hat ihren Sitz in Dresden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 6459 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 bis 25 Jahren ausgegangen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1, Satz 2 HGB). Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. D. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 3.353,94). Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 2.691.229,75 (Vj. EUR 2.544.199,64) enthalten. Im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00; es ist noch nicht auf EURO umgestellt (Art. 42 Abs. 3 EGHGB). Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 283.873,82 (Vj. EUR 53.945,75) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. E. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 24 (Vj. 23) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden und Praktikanten wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gross GmbH & Co. KG, Köngen einbezogen. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Köngen, den 13. September 2024 Die Geschäftsführer Rainer Petermann Bruno Noce Offenlegungsangabe gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt. |
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