JSHD Invest
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.090.347,78 |
5.267.139,31 |
| I.
Finanzanlagen |
6.090.347,78 |
5.267.139,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
605.725,41 |
370.644,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.574,68 |
14.055,61 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Wertpapiere |
7.716,00 |
7.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
465.434,73 |
348.989,01 |
| Aktiva |
6.696.073,19 |
5.637.783,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.667.934,19 |
5.618.274,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.949.000,00 |
5.800.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
206.725,73 |
807,24 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
99.340,08 |
205.918,49 |
| B.
Rückstellungen |
14.150,00 |
7.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.989,00 |
12.009,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.989,00 |
12.009,66 |
| Summe
Passiva |
6.696.073,19 |
5.637.783,93 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die JSHD Invest GmbH hat ihren Sitz in Essen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen
(HRB 32333).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie‑Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn‑
und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn‑ und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS‑ UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
generellen Ansatz‑ und Bewertungsvorschriften des HGB
und des GmbHG aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz
sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 264c, 266 und 275 HGB
Anwendung.
Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von den laut
§ 288 Abs. 1 HGB möglichen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang weitgehend Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der
Gewinn‑ und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw.
Gewinn‑ und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, ggf. mit dem zum Stichtag niedrigeren
beizulegenden Wert, angesetzt. Niedrigere beizulegende
Werte am Abschlussstichtag wurden berücksichtigt,
soweit die Aufgreifkriterien des VFA (IDW FN 2002, 667) zu
§ 253 Abs. 3 HGB erfüllt waren und bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine Werterholung
eingetreten ist. Im Geschäftsjahr wurden für zwei
Wertpapiere aufgrund einer dauerhaften Wertminderung
Abschreibungen vorgenommen. Für die weiteren
börsennotierten Wertpapiere nimmt die
Geschäftsführung aufgrund der Höhe der
Differenz zwischen Buchwert und Börsenkurs am
Abschlussstichtag nur vorübergehende Kursschwankungen
an.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen in
fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls bewertet oder mit dem
Devisenkassamittelkurs der Deutschen Bundesbank am
Bilanzstichtag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst
In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Es wurden keine Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in
fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls bewertet oder mit dem
Devisenkassamittelkurs der Deutschen Bundesbank am
Bilanzstichtag angesetzt.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Der angewandte Umrechnungskurs für fremde
Währung betrug zum Bewertungsstichtag:
1 € = 1,1050 $
1 € = 0,9260 CHF
1 € = 0,86905 GBP
1 € = 156,33 JPY
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
Julia Deichmann, Hamburg.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 99.340,08 auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Julia Deichmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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