Pucker GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Pucker seit 25.2.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pucker GmbHHalle/Westf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2015A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung sind nicht notwendig. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 410 Euro wurde ein Abgang im Jahr der Anschaffung unterstellt und die Sofortabschreibung angewandt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Im Geschäftsjahr wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung getätigt. Zum 31.12. bestehen keine ausschüttungsgesperrte Beträge. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 Euro. Ausstehende Einlagen gem. § 172 I HGB bestehen nicht. Einlagen wurden nicht zurückgezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 366.262,08 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen 0,00 Euro. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz. Latente Steuern sind nicht auszuweisen. Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht auszuweisen. Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht vorgenommen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nicht vorgenommen. E. Sonstige Pflichtangaben Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Carsten Pucker F. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.225,01 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzverlust (Jahresfehlbetrag + Verlustvortrag) per 31. Dezember 2015 beträgt 396.642,45 Euro.
Halle Gez. Carsten Pucker sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2016 festgestellt. |
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