C.1.S. systems GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 15616
Eingetragen
22.3.2006
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Textilmodewaren nebst Accessoires sowie der Handel mit elektronischen Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Maks Grynsztajn
seit 22.3.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

C.1.S. systems GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 876,20 792,27
I. Sachanlagen 876,20 792,27
B. Umlaufvermögen 17.390,63 76.638,95
I. Vorräte 9.500,00 10.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.290,10 66.138,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.600,53 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 84,75
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.509,03 523,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.775,86 78.039,06


Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 25.523,09 26.197,11
III. Jahresfehlbetrag 11.985,94 -674,02
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 12.509,03 523,09
B. Verbindlichkeiten 30.775,86 78.039,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 30.775,86 78.039,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.775,86 78.039,06

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Die richtige Erfassung der Zugänge und Abschreibungen im Anlagevermögen wurden lückenlos geprüft. Die Bewertung der Zugänge zum Sachanlagevermögen erfolgte gem. § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten.

Das Anlagevermögen wurde linear bzw. degressiv entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen wurden mit kaufmännischer Vorsicht geschätzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungspreis passiviert.

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