Thull
GmbH
Rösrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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9993
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14647
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0
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0
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II. Sachanlagen
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9993
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14647
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III. Finanzanlagen
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0
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0
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B. Umlaufvermögen
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639839
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613747
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I. Vorräte
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257914
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286469
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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379165
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308874
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III. Wertpapiere
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0
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0
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2760
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18404
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1944
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2745
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Summe Aktiva
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651776
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631139
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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-168141
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-189291
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I. Gezeichnetes Kapital
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127874
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127874
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II. Kapitalrücklage
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0
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0
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III. Gewinnrücklagen
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0
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0
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-317165
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-245824
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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21150
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-71341
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B. Rückstellungen
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12900
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14420
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C. Verbindlichkeiten
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807017
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806010
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0
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|
0
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Summe Passiva
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651776
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631139
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ANHANG
I. Allgemeines
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Sonstige Angaben
V. Gewinnverwendung, Gewinnverwendungsvorschlag
für das Geschäftsjahr 2011
VI. Bestätigungsvermerk
I. Allgemeines
Der Abschluß für das Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 19.12.1985 und unter
Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 3.4.2009
aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe der steuerlich für zulässig
gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel linear und pro rata
temporis abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 1.000,-- € werden
gemäß § 6 Abs. 2a EStG linear über
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung von 3% auf die Nettoforderungen
gebildet.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, daß
sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Restlaufzeit
bis zu einem mehr als mehr als
Jahr ein Jahr fünf Jahre
EURO EURO EURO
Darlehensverbindlichkeiten 0,00 63.280,90 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 224.265,73 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 176.718,41 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter 0,00 0,00 288.334,78
Sonstige Verbindlichkeiten 54.417,64 0,00 0,00
455.401,78 63.280,90 288.334,78
2. Sonstige Verbindlichkeiten
EURO
Verbindlichkeiten aus Steuern 20.225,09
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 7.809,76
Übrige Verbindlichkeiten 26.382,79
54.417,64
IV. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Gabriele Thull
Birkenweg 26
51503 Rösrath
2. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl
Im Geschäftsjahr 2010 wurden durchschnittlich 6
Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 5 festangestellt
und eine Kraft als Aushilfe beschäftigt.
3. Zusammensetzung des Personalaufwands
EURO
Löhne und Gehälter 206.501,13
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung: 0,00 €)
41.103,67
247.604,80
V. Gewinnverwendung, Gewinnverwendungsvorschlag für
das Geschäftsjahr 2011
Beschluß über die Ergebnisverwendung
Laut Beschluß der Gesellschafterversammlung
wird der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2011 in Höhe von 21.150,66 € festgestellt. Der
Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
- Seite 5 -
VI. Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluß der Firma
Autohaus Thull GmbH
zum 31.12.2011 wurde aufgrund der vorgelegten
Bücher und des Inventars, sowie der erteilten
Auskünfte, unter Beachtung der handelsrechtlichen
Vorschriften und des Gesellschaftsvertrags von mir
erstellt.
Ich habe mich von der Ordnungsmäßigkeit
des Inventars überzeugt. Sachverhalte, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
sprechen, sind mir nicht bekannt geworden.
Aus der bilanziellen Überschuldung der
Gesellschaft in Höhe von 168.140,72 € würde
sich grundsätzlich die Insolvenzantragspflicht
gemäß § 64 Abs.1 GmbHG ergeben. Wegen des
bereits am 19.12.2008 erklärten Rangrücktritts
für Forderungen in Höhe von 288.334,78 €
besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung für den
Insolvenzantrag. Die Gesellschaft ist darüber hinaus
jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
Leverkusen, 14. Mai 2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 14.05.2012
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